Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
Wandteppich wurde als Auflage verordnet

Regensburger Nazi-Teppich wird abgehängt – unrühmliche Rolle des Denkmalschutzes

Die Eigentümer des Herzogssaals reagieren auf eine Anfrage der Grünen und Recherchen unserer Redaktion – der mit NS-Propaganda durchtränkte Wandteppich in der Event-Location wird abgehängt. Fragwürdig: Dass er dort hing, war eine Auflage des Denkmalschutzes.

1940 wurde der Wandteppich, der den deutschen Überfall auf Polen feiert, hergestellt. 2003 wurde auf Geheiß des Denkmalschutzes eine Kopie angefertigt, die ohne irgendwelche Erläuterung im Herzogssaal hängt. Foto: privat

Von Robert Werner und Stefan Aigner

WERBUNG

Erst am Sonntag wurde anlässlich des 85. Jahrestags des Überfalls von Nazi-Deutschland auf Polen am 1. September 1939 und dem Beginn des II. Weltkriegs gedacht. Einen Tag später gelangte man nun auch in Regensburg zu der Erkenntnis, dass der monumentale Wandteppich im Herzogssaal, der dieses Ereignis feiert, unpassend ist und abgehängt werden sollte. Die 2002/03 hergestellte Replik werde man „nunmehr aus dem Herzogssaal entfernen“, teilt ein Sprecher der „Domplatz 3 und Kornmarkt 10 GmbH & Co. KG“, Eigentümer-Gesellschaft des Herzogshofs, unserer Redaktion in einer aktuellen Stellungnahme mit.

Früher sei dies nicht möglich gewesen – aufgrund einer „denkmalschützerisch begründeten Auflage des Denkmalamts“. Diese Auflage sei erst am Montag aufgehoben worden. Damit widersprechen die Eigentümer diametral einer ersten Darstellung der Stadt Regensburg, die Mitte August gegenüber unserer Redaktion noch erklärt hatte, dass man „keine Möglichkeit“ habe, das Abhängen des Teppichs zu veranlassen.

Stadt macht Landesamt für Denkmalschutz verantwortlich

Falsch ist demnach auch die Aussage der Stadt, derzufolge der 1940 unter Ägide von NS-Kreiskulturwart Walter Boll hergestellte Originalteppich den Eigentümern des Herzogssaals gehöre. Die teilen nämlich mit: „Das Original des Wandteppichs wurde nach Übernahme des Objektes (des Herzogshofs, Anm. d. Red.) durch die Gesellschaft nicht an kaufwillige Interessenten veräußert, sondern den Museen der Stadt Regensburg geschenkt.“ Anschließend habe es die besagte Auflage des Denkmalschutzes gegeben, stattdessen eine Kopie aufzuhängen.

Damit konfrontiert macht nun die Stadt Regensburg das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege dafür verantwortlich, dass der mit NS-Propaganda durchtränkten Teppich als Kopie immer noch an der Wand der mondänen Event-Location hängt. „Um den Wandteppich (z.B. vor Zigarettenrauch/gastronomische Nutzung) zu schützen, sollte der Wandteppich entweder hinter einer Glasvitrine hängen oder eine Kopie angebracht werden“, heißt es nun.

Kein Interesse bei den staatlichen Historikern?

Mit der Geschichte des Teppichs und den darauf gezeigten Darstellungen hatten sich offenbar weder die Historiker der Stadt Regensburg noch jene beim Landesamt beschäftigt. Spätere Hinweise, selbst in Publikationen, die von der Stadt Regensburg herausgegeben wurden, scheint man nicht zur Kenntnis genommen oder bewusst ignoriert zu haben.

Ganz im Sinne von Walter Boll, der nach seiner steilen NS-Karriere, inklusive der Beteiligung an Arisierungen, noch lange Jahre Kulturdezernent, Museumsdirektor, Leiter des Stadtarchivs und bis zu seinem Tod 1985 Stadtheimatpfleger von Regensburg war. Unumstritten und gedeckt von einem gehörigen Teil der honorigen Stadtgesellschaft und der Stadtverwaltung.

Bolls unbescheidener Ausspruch „Die Stadt ist wie ein Kind von mir“ zeigt sich insbesondere auch in dem von ihm verantworteten historisierenden Umbau des Herzogssaals und dem von ihm initiierten Anbringen des Wandteppichs 1941, das von seinen Nachfolgern bis Montag aufrechterhalten wurde. Dieses „Kind“ wurde über lange Jahre von den nun Verantwortlichen gehegt und gepflegt.

 „Heiraten unterm Hakenkreuz – in Regensburg ist’s möglich.“

Wie bereits berichtet, zeigt der Wandteppich vordergründig eine Szene aus der sogenannten Dollinger-Sage, derzufolge der Regensburger Bürger Hans Dollinger im Auftrag von König Heinrich I. den heidnischen Ritter Krako abwehrte. Doch bei näherer Betrachtung geht es unmissverständlich um den Überfall Nazi-Deutschlands auf Polen 1939. Auf dem Teppich befinden sich die deutschen Namen damals eroberter Städte wie Gdańsk („Danzig“), Kraków („Krakau“) und Katowice („Kattowitz“). Schild und Rossharnisch des siegreichen Ritters zeigen stilisierte Hakenkreuze.

Hergestellt wurde der Teppich nach einem Entwurf des Münchner Künstlers Professor Karl Heinz Dallinger, der, so schreibt es der Kölner Historiker Karsten C. Ronnenberg, „weder in seiner Biografie noch in seinem Oeuvre Berührungsängste gegenüber dem Nationalsozialismus“ gehabt habe. Dallinger sei darauf spezialisiert gewesen, „Nazis mit seinen Bildern das Feiern zu versüßen“.

Bevor der Teppich 1941 in den Herzogssaal gehängt wurde, wurde er im selben Jahr auf der „Großen Deutschen Kunstausstellung“, einer jährlichen Propagandaschau für NS-Kunst, in München gezeigt. Über den Dallinger-Dollinger-Teppich, bzw. die 2002/03 gefertigte Kopie im Herzogssaal schreibt Ronnenberg: „Heiraten unterm Hakenkreuz – in Regensburg ist’s möglich.“

Historisierender Umbau des Herzogssaals unter Walter Boll

Dass der Teppich dort bis heute ohne jedwede Einordnung hängt, das auch noch auf Geheiß des Denkmalschutzes, ist umso unverständlicher als dass, wenn schon nicht aus eigener Geschichtskenntnis oder der bloßen Betrachtung der Abbildungen, spätestens seit 2011 bekannt sein musste, um was es sich bei dem Teppich handelt und wann er hergestellt wurde.

Damals, 2011, befasste sich der Historiker Peter Morsbach im Rahmen des Regensburger Herbstsymposions in einem Vortrag („Regensburg als Denkmal deutschen Geistes im Dritten Reich“) mit der Geschichte des unter Walter Boll im Sinne einer „schöpferischen Denkmalpflege“ umgebauten Herzogssaals. In den ehemals mittelalterlichen Festsaal wurden, von Boll verantwortet, unter anderem romanische Fenster und willkürliche Säulen aus dem Museums-Depot eingebaut, um, so Morsbach, „Geschichte zu inszenieren“.

Stadt ignoriert städtische Publikation

Schon damals thematisierte Morsbach auch den Wandteppich und die darauf gezeigten NS-Bezüge zum Feldzug gegen Polen. Den Band, in dem sein Vortrag später als Aufsatz abgedruckt wurde, hat bezeichnenderweise das Regensburger Amt für Denkmalpflege herausgegeben, wo man aber anschließend offenbar keinerlei Veranlassung sah, in irgendeiner Form tätig zu werden.

Die zunächst falschen bzw. irreführenden Angaben gegenüber unserer Redaktion fügen sich in dieses, von Desinteresse oder Inkompetenz oder bewusster Verschleierung geprägte Bild.

„Irritierendes Verhalten des Denkmalschutzes“

Ausgelöst wurde die aktuelle Debatte, die nun das Abhängen der NS-Propaganda zur Folge hat, durch eine Anfrage von Grünen-Stadtrat Hans Teufl und Fraktionschef Daniel Gaittet an die Oberbürgermeisterin. Teufl war der Teppich mit den stilisierten Hakenkreuzen und den Bezügen zum Nazi-Überfall auf Polen im Rahmen des Bürgertheaters im Juni aufgefallen.

Entsprechend begrüßen Teufl und Gaittet nun, „dass nach unserer Initiative gehandelt wird“. Dass aber der Denkmalschutz noch in der jüngeren Vergangenheit seine Hand über NS-Propaganda gehalten haben soll, irritiere und sei erklärungsbedürftig. Diese Geschichte zeige beispielhaft, wie viel bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus in Regensburg noch zu tun sei. „Auch die Stadt muss hier ihre Hausaufgaben machen.“

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bittet nach einer Anfrage unserer Redaktion zu der von ihm verordneten Auflage, eine Kopie des Nazi-Teppichs aufzuhängen, um Geduld. Man werde sich „sobald wie möglich mit belastbaren Auskünften“ zurückmelden.

Print Friendly, PDF & Email

Trackback von deiner Website.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (21)

  • Gernot

    |

    Und wer war damals 2003 der verantwortliche Denkmalschützende?

  • Stefan Aigner

    |

    Leiter des städtischen Denkmalamtes war Heinrich Wanderwitz.

  • Mr. B.

    |

    Gut so.

  • Dieter

    |

    Man fragt sich, wieviel Leute hier weggeschaut bzw. sich aktiv für diesen Hakenkreuz-Teppich eingesetzt haben und vor allem warum. Diese Stadt ist manchmal einfach eine Schande.

  • thomas otto

    |

    gut so

  • Herbert Grabe

    |

    Der Fisch stinkt immer vom Kopf. Aber der Skandal besteht darin, dass Nazidenken offenbar niemand groß aufregt. Es ist den meisten in den Ämtern und nicht nur dort egal. Anstelle ein Dreckstextil wie dieses zu entsorgen, wird es präsentiert. Der ganze Naziramsch gehört nicht archiviert, sondern wie Hakenkreuzfahnen und ähnliche Attribute zerstört. Der künstlerische Wert ist gleich Null. Es wurde geschaffen, um den perversen Nazibonzen schön zu tun. Und der Boll war vordergründig Altstadtschützer und hintergründig Nazi im Ruhestand.

  • joey

    |

    Feigheit.
    Die untere Denkmalschutzbehörde entscheidet. Als Fachstelle ist das Landesamt für Denkmalschutz zu hören, weil diese eine hohe wissenschaftliche Kompetenz haben. (haha). Die Stellungnahme der Fachstellen sind mit anderen öffentlichen Interessen abzuwägen. Man hätte die jüdische Gemeinde oder Fachhistoriker, Kunstsachverständige etc. um Stellungnahmen bitten können. Da hat aber einfach jemand seine Arbeit nicht getan oder die Person ist schlicht inkompetent. Ja, das kommt in Regensburg bei schärfsten Auflagen für Bauherren immer wieder vor…

  • Wolfi

    |

    Jetzt ist auch der letzte Freizeit-Kunst-Historiker zu Frieden gestellt. Vorsicht ist demjenigen geboten der die Kästchen in seinem Mathe Heft verbindet und unwissentlich ein Kreuzerl setzt. Kreuzerl setz ich nur beim Lotto.

  • BvG

    |

    In Deutschland sind ganze NS-Architekturanlagen einschließlich der von diesen beherbergten NS-Kunst unter Denkmalschutz gestellt, zB das Olympiastadion in Berlin.
    Wer es nicht glauben will, kann hier nachlesen: https://www.tagesspiegel.de/berlin/wie-soll-man-mit-der-geschichtlichen-belastung-des-olympiagelandes-umgehen-7555828.html
    Warum sollte das für den Wandteppich nicht gelten? Der Ansatzpunkt könnte das stilisierte Hakenkreuz sein. Inwieweit schützt Stilisierung vor Subsumtion unter das Verbot? Diese Hakenkreuze an einem denkmalgeschützten Gebäude in Münster montiert auch niemand ab: https://www.flickr.com/photos/vongrafenstein/albums/72157644195971308/

  • Bert

    |

    @BvG

    Nichts spricht dagegen, etwas aus der NS-Zeit unter Denkmalschutz zu stellen. Darum geht es in diesem Bericht aber nicht.

    Der Teppich hing da ohne jeden Kontext, ohne jede Einordnung oder einfach nur eine Erwähnung, aus welchem Jahr er stammt.

  • Mr. T.

    |

    Der Nazilumpen ist nicht irgendein Werk oder Gebäude aus dem Dritten Reich, das als solches der Nachwelt präsentiert wird, sondern eine wenig verklausulierte Verherrlichung des Überfalls auf Polen, das zudem ganz verstohlen im Hintergrund eines öffentlich zugänglichen Raums sein Unwesen treibt.
    Man kann es als Beispiel für die Propaganda-“Kunst” dieser unseligen Zeit präsentieren, aber nicht als Deko für einen Raum, mit dem es in keinem großen Zusammenhang steht, verwenden.
    Genauso wie man eine SS-Uniform im musealen Kontext zeigen, aber nicht zum Beispiel zu Fasching tragen kann.

  • Thomas Juppe

    |

    Als wenn wir nicht andere Probleme hätten. Im Kleinen da geht man noch aktiv vor, die grossen Probleme werden nicht angegangen. Die Spät-Römische Dekadenz hält Einzug

  • joey

    |

    @Mr.T.
    ich stimme Ihnen gern auch mal zu, das Zeug gehört weg. Allerdings hat es wohl wenig Schaden angerichtet, weil wohl kaum jemand die Beschriftungen liest und die Symbole analysiert. Die meisten kümmern sich eher um den Senf.
    Das hätte der Denkmalschutz machen müssen – und nicht mal die haben es bemerkt. Sie hätten es bemerken müssen, weil sie sich ja intensiv damit beschäftigen, bevor sie Bescheide verschicken oder? Und das ist ja das Thema dieses Artikels.

  • BvG

    |

    Ob der Denkmalschutz den NS-Inhalt des Wandteppichs nicht bemerkt hat, steht bis jetzt gar nicht fest. Er hat sich bis jetzt ja noch nicht dazu geäußert.

    Denkmalschutz will die Vergangenheit gerade nicht ins Museum abschieben, sondern in unsere Lebenswelt integrieren. Das kann ihn kompliziert machen.

    Im München ist übrigens auch Kunstgenuss unterm Hakenkreuz möglich: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datei:Haus_der_Kunst_Muenchen-8.jpg

    Das bayerische Wirtschaftsministerium ist ebenfalls in einem Gebäude mit Hakenkreuzornamentik untergebracht:
    https://www.alamy.de/stockfoto-hakenkreuz-im-fenster-gitter-auf-das-gebaude-an-das-bayerische-ministerium-fur-wirtschaft-infrastruktur-verkehr-und-technologie-in-munchen-bayern-deutschland-das-gebaude-wurde-im-jahre-1937-1938-fur-south-air-force-command-luftgaukommando-sud-gebaut-das-hakenkreuz-ist-eines-die-wenigen-immer-noch-an-ort-und-stelle-aus-ns-zeit-132422794.html?imageid=FE93086F-9BD1-4E08-87DC-04812C8ED076&p=690427&pn=1&searchId=290916e89e794a9ec524fc714c7c08ed&searchtype=0

  • Meier mit „ei“

    |

    Hätte der Wandteppich eine integrierte Photovoltaik- Anlage, dann wäre er sofort vom Denkmalschutz abgehängt worden!

  • Bert

    |

    @BvG

    Wenn der Denkmalschutz es bemerkt und nicht kontextualisiert hat, macht das die Sache nicht besser. Ihre Beispiele haben alle nichts mit dem „Fall“ hier zu tun. Nur weil irgendwo ein Hakenkreuz hängt, das eingeordnet wird oder eine NS-Gebäude unter Denkmalschutz steht, ist das nicht dasselbe. Eine Teppich, der den Nazi-Überdall auf Polen triumphierend darstellt, hat ohne jedwede Einordnung nichts an dieser Wand verloren. Auch würde ich bezweifeln, dass er Unter Denkmalschutz steht. Das habe ich noch nirgends gelesen. Letztes Jahr konnte die Stadt den Teppich nicht finden, hier wusste man zunächst nicht einmal, dass er ihr gehört. Worauf wollen Sie hinaus? Lasst den Teppich einfach so hängen?

  • Staunend

    |

    @Bert Ja, genau!
    @ Burkhard von Grafen Stein alias BvG: das ist ja nur abwegig, was sie da schreiben. Im ersten Artikel zum Teppisch wollten sie noch stilistische Deutungen vornehmen. Und nun?

  • Wolfgang W.

    |

    Vielen Dank – erneut so ein herausragende Arbeit, die soviel anderem Geschriebenen einen Spiegel vorhält, wenn es um Qualität von Inhalten geht.
    Hochzeiten gehen ja noch, deren Bilder mit diesem Teppich noch über Generationen aufbewahrt werden, ohne das es wohl den Betrachtern bewusst wird, welche DEKO der Fotograf für diesen wichtigen Tag ausgesucht hat. (bei polnisch-deutschen Trauungen könnte man es als bewussten Akt der Versöhnung noch auslegen) . Doch haben diesen Hintergrund auch Delegationen u..a. aus Ost-EU genommen und veröffentlicht, die Gast der Stadt Regensburg waren. Da wird es dann doch schwierig, den Vorwurf zu entkräften, man hätte die Gäste “vorgeführt” oder “hinters Licht geführt”. Bei der zunehmenden Digitalisierung von Bildern könnte Google, Apple und MS auch noch viele Jahre aufzeigen, welche pikanten Konstellationen hier “kreiert” wurden, weil Verantwortliche agiert oder noch Jahre ignorant das Handeln unterlassen haben.
    Schön (und Danke an RD) dass nun diesem Sachverhalt Einhalt geboten wird.
    Aus den Kommentaren wird nun die Brisanz klarer, weshalb D, der UN Resolution zur Bekämpfung der Glorifizierung des Nazismus nicht zustimmt. Es ist ja wohl nicht nur der Teppich, der hier “verherrlicht” wird. https://dip.bundestag.de/vorgang/nicht-zustimmung-deutschlands-hinsichtlich-der-resolution-zur-bek%C3%A4mpfung-der-glorifizierung-des/64726

  • Jakob Friedl

    |

    @Bert ” Letztes Jahr konnte die Stadt den Teppich nicht finden, hier wusste man zunächst nicht einmal, dass er ihr gehört. ”
    …letztes Jahr wollte ich im Rahmen des “Broken-Boll” Projektes den Originalteppichvom historischen Museum ausleihen und im Museum Fechtwangen ausstellen. Das Kulturreferat konnte den Original-Teppich im histortischen Museum finden, aus konservatorischen Gründen jedoch nicht an ein anderes Museum verleihen. Ich hatte das auch im Kulturausschuss zur Sprache gebracht. Vgl: https://www.regensburg-digital.de/heiraten-unterm-hakenkreuz-in-regensburgs-herzogssaal-ists-moeglich/22082024/#comment-490493
    Gut, dass die Kopie des Dollinger-Dallinger-Göringteppichs im Herzogshof abgehängt wird, durch was könnte man sie ersetzen? Der Original-Kriegsteppich sollte im historischen Museum präsentiert werden. Hinter der 1970 vom Kunst&Gewerbeverein gespendeten Bollbüste von Prof. Hans Wimmer findet sich bestimmt noch Platz…https://ribisl.org/re-represent-walter-boll/#Anfrage_Boll_Scannen

  • Bodák

    |

    Aber die Judensau in Wittenberg darf bleiben? Typisch deutsche Doppelmoral.

Kommentieren

Ich bestätige, dass die hier von mir eingegebenen persönlichen Daten auf regensburg-digital.de bis auf Widerruf gespeichert werden dürfen.
drin