Regensburger klagt erfolgreich gegen bayernweites Alkoholverbot
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das flächendeckende Alkoholverbot in Bayern unter freiem Himmel vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag eines Regensburgers recht gegeben. Ein solches Verbot sei vom Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt, heißt es zur Begründung.
Das generelle Alkoholverbot in Bayern unter freiem Himmel wird mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am heutigen Dienstag und gab damit dem Eilantrag eines Klägers aus Regensburg recht. Alkoholverbote seien laut § 28a des Infektionsschutzgesetzes(IfSG) nur „auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen“ zulässig. Die Anordnung eines Alkoholverbots für die gesamte Fläche des Freistaats Bayern als Maßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie überschreite daher die Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers.
Anders ausgedrückt: Mit dem Passus „Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt“ überschreitet der Freistaat seine Kompetenzen. Dem Infektionsschutzgesetz sei sowohl vom Wortlaut als auch in seinem „semantischen Aufbau“ klar zu entnehmen, dass kein zeitlich unbeschränktes Alkoholverbot für die gesamte Fläche des Freistaats zulässig sei. Bislang war Alkoholkonsum im gesamten öffentlichen Raum in Bayern mit einer Geldbuße von 250 Euro belegt. Diese Regelung gilt vorerst nicht mehr. Der Freistaat könne nun jederzeit erneut ein Akolholverbot erlassen, heißt es in dem Beschluss, allerdings weist das Gericht darauf hin, dass dieses dann auch den gesetzlichen Grundlagen entsprechen müsse.
Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Bibliotheksschließungen
Abgelehnt hat das Gericht hingegen die Klage des Regensburgers gegen die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, denenzufolge sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit einer Person eines anderen Hausstandes treffen dürfen. Diese Regelung sei sowohl vom Infektionsschutzgesetz gedeckt als auch verhältnismäßig angesichts des derzeitigen Pandemiegeschehens, so das Gericht.
Zweifel hegt der Verwaltungsgerichtshof an der Rechtmäßigkeit der vollständigen Schließung von Bibliotheken und Archiven, gegen die sich der Kläger ebenfalls gewandt hatte. Es sei „nicht ersichtlich (…), warum wissenschaftliche Bibliotheken nicht, ähnlich wie Einzelhandelsgeschäfte (…) durch ein weitgehend kontaktloses Versende- und Abholsystem betrieben werden können“. Die ausnahmslose Schließung von Bibliotheken könne unter Umständen gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen, so das Gericht.
Allerdings kam der Senat schlussendlich zu dem Ergebnis, dass bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache das öffentliche Interesse an der Eindämmung der Corona-Pandemie über dem individuelle Interesse des Antragstellers an der Nutzung von Bibliotheken und Archiven stehe, und wies diesen Eilantrag ab.
Keine Aussage zur 15-Kilometer-Regel
Als nicht zulässig betrachtete der Verwaltungsgerichtshof die Klage des Regensburgers gegen die 15-Kilometer-Regelung, derzufolge Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen sich nicht weiter von der Stadt bzw. Landkreisgrenze entfernen dürfen. Da die Inzidenz in Regensburg derzeit deutlich unter 200 liege, sei der Antragssteller von dieser Regelung nicht betroffen und könne deshalb auch nicht dagegen klagen.
Ausdrücklich weist der VGH aber auch darauf hin, dass man damit keine Aussage über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der 15-Kilometer-Regelung getroffen habe.
Gegen den Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich.
- Hier geht es zu der Seite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit
- Hier geht es zum Intensivregister der DIVI (Zahlen zu Patienten und Intensivbetten)
- Hier geht es zum Dashboard des RKI (aktuelle Infektionszahlen bis auf Kreisebene)
- Zur Corona-Seite der Stadt Regensburg
Mr. T.
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Komischerweise ist das nicht zielführende und alles andere als verhältnismäßige Ausgangsverbot immer noch in Kraft. Dem hätte ich die Halbwertszeit von Freibier beim Bockbieranstich zugerechnet.
Hans Huber
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Finde das immer bisschen komisch, wenn die Gerichte Maßnahmen auch noch recht flott wegen angeblicher Nicht-Verhältnismäßigkeit kippen. Natürlich kann und soll man politisch darüber streiten, ob nicht ein anderer Mix besser wäre und wie scharf man insgesamt vorgehen sollte. Aber das so breitbrustig gleich als nicht rechtmäßig zu kippen, wenn wir alle im Nebel stochern, zeugt doch von einem sehr großen Tunnelblick aus der eigenen Juristensozialisation. Angesichts der durchaus nicht ganz unwahrscheinlichen Katastrophenszenarien gegen die wir arbeiten so – 800 Tausend Tote, zig Millionen mit Langzeitfolgen etc. erstmal für den tu gar nichts Fall, sollte man da doch etwas vorsichtiger damit sein und vom Kläger eine wirklich gute Begründung auch mit entsprechenden Gutachten mit Modellrechnungen ersten empirischen Vergleichsdaten aus anderen Ländern etc. fordern. Das schadet der liberalen Demokratie letztlich mehr als dass es sie schützt. Das mal unter der Prämisse, dass die Juristen eine sehr eigenwillige nicht ganz alltagstaugliche Definition von verhältnismäßig haben. Ansonsten hat das sowieso gar keinen Sinn.
Piedro
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@Hans Huber
“…zeugt doch von einem sehr großen Tunnelblick…”
Die Urteilsbegründung scheint Ihnen entgangen zu sein.
Mr. T.
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Hans Huber, dass das Gericht dem Eilantrag nicht vollumfänglich stattgegeben hat, zeigt doch, dass es sich gut mit der Sache auseinadergesetzt hat. Es schadet der liberalen Demokratie wesentlich mehr, wenn der Staat gegenüber seinen Bürgern nicht verfassungskonform agiert. Das Gericht schützt die Bürger nur vor einem übergriffigen Staat.
Und jetzt mal zur Sache: Das Virus wird durch Kontakte übertragen. Deswegen erfolgen Eingriffe in die Grundrechte, um Kontake zu beschränken. Alles noch nachvollziehbar. Aber ein grundsätzliches Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen?
Wiavorhundatjoar
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Alkohol ist ein Gesellschaftsgetränk! Nicht nur der Körper wohnt in einem guten Geist sondern auch der Geist in einem guten Körper. Bei einer PANDEMIE sollten alle ihr Bestes geben und einfach zu Hause bleiben, wenn möglich. Solange Leute immer noch Problem haben für paar Wochen ihr Bier allein zu trinken, oder mit ihrem” Fachwissen für durchsetzbare Klagen” nach Aufmerksamkeit und Bestätigung suchen- vor lauter ” Langeweile”.
Mal doch ein Bild? Räum den Keller auf, Strick was, unterstütze Nachbarn, verinnerliche Vorträge von Vera Birkenbiehl auf You Tube, beschäftige dich selbst. Desto länger Leute wie ” der Kläger aus Regensburg, der Recht bekommen hat” durch die Medien grassieren…….
Sind wir doch einfach Mal still bis Mitte Februar, das Hamsterrad holt uns schneller ein als gedacht.
Im Herbst höre ich jetzt schon , das war zwar völlig wie im Film, aber irgendwie hat sich doch meine Welt und die ganze Welt Mal Gedanken über ALLES gemacht.
Wie kommt man auf den Gedanken gegen ein “Alkoholkonsum-Verbot auf öffentlichen Plätzen” zu klagen?
Prost Susanne
Mathilde Vietze
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Ich frage mich wirklich ob die Leute in der momentanen Situation keine anderen
Sorgen haben.
R.G.
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@Mathilde Vietze
Durch Klagen wie diese wird die Verfassung geschützt.
Verbote dürfen nicht mit leichten Worten ausgesprochen, sie müssen entsprechend begründbar und begründet bleiben.
R.G.
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@Wiavorhundatjoar
Was denken Sie, wo sollen sich alkoholabhängige Obdachlose tagsüber aufhalten, um sich zu wärmen, und als schwerer Fall, noch rechtzeitig etwas zu trinken, bevor sie schlimmstenfalls in ein Alkoholdelir(ium) fallen?
Es gibt viel mehr Abhängige als Therapieplätze.
Mathilde Vietze
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Zu “R.G.” – Was veranlaßt Sie zu der Vermutung, daß diese Altkohlverbote
“mit leichten Worten” ausgesprochen wurden.
Gerda Huber
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Da kann ich doch R.G. mal vollumfänglich RECHT geben. Diese permanenten staatlichen Ein- und Übergriffe können nur durch aufmerksame klagende Bürger und entsprechende RECHT-SPRECHUNG ausgebremst werden. Die Juristen sind – ok, nur punktuell – zur einzigen noch einigermassen machtvollen Oppositionspartei geworden, da ja SPD/GRÜNE/LINKSPARTEI (bis auf Sarah und Oscar) brav mit den Wölfen heulen.
Von daher freut’s mich, dass der Regensburger gewonnen hat. Prost!
R.G.
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Frau Vietze weiß, dass ich nicht darüber schrieb, was gesagt wurde, sondern dass man generell astrein begründen muss.
Frau ” Gerda Huber” weiß, dass ich nicht von Einbremsung der Maßnahmen sprach.
Auch a Regensburger
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Frau Huber,
Langsam scheine ich die Triebfehder einiger derer besser zu verstehen, die mit der ganzen Situation so starke Probleme haben. Sind ja anscheinend auch einige dabei, die sich damals zum Glück und Dank gegen die WAA eingesetzt hatten. Ich war damals Kind und sehe die Bewegung als Leute die sich gegen eine nicht greifbare Gefahr gestellt haben, die erst in Jahrzehnten/Hunderten Ihre richtig chtige Wirkung zeigen wird. Ein Dagegen, beinhaltete aber aus damaliger Sicht Einschränkungen für die Bevölkerung (Wettbewerbsfähigkeit zu anderen Lämder, Arbeitsplätze usw.), die nur durch Weitblick aktzeptierbar waren. Bei Corona wäre selber Denkansatz notwendig.
Aber wohl geht es schlicht um die Angst dass es keine Opposition gibt und Gesetze verabschiedet werden, die nicht minatelang Niet und Nagelfest gemacht wurden.
Ist Beides beim Corona nicht möglich, weil der halt kein Warteticket zieht.
Sie haben vor Monaten erklärt warum die damaligen Massnahmen ein Schmarrn sind. Gegen jegliche annerkannten Erkentnisse. Damals waren es 10-20 Tote am Tag. Dann haben wir weitere und viel drastischere Massnahmen ergriffen und trotzdem stehen wir nun bei fast 1000 Toten pro Tag. Und Sie hören nicht auf weiter die Bereitschaft der Bevölkerung geschlossen gegen das Virus zu kämpfen und die richtigen Massnahmen und Zeitpunkte der Massnahmen zu aktzeptieren, zu untergraben.
Schämen Sie sich. Ohne Leute wie Sie hätte die Politik stärker auf die Experten hören können und uns sehr sehr viel Unangenehmes ersparen können.
P.s. googeln sie mal: Monaco F Ringlstetter Echter Bayer. Ca. bei Minute 1 gibts nen netten Reim zu WAA