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Regensburger Appell

Tage, gefüllt mit Nichts: Breites Bündnis fordert Aus für Ankerzentren

In einem „Regensburger Appell“ fordern 32 Organisationen und Initiativen, Ankerzentren für Flüchtlinge abzuschaffen. Adressat ist die Bundesregierung, doch gemeint ist vor allem die bayerische Staatsregierung.

Hinter Stacheldraht und mit Kameras gesichert: das Ankerzentrum in der Bajuwarenstraße in Regensburg. Foto: as

Maximal 117,66 Euro Taschengeld, das aber bis auf 11,58 Euro im Monat gekürzt werden kann, Zusammenleben in Mehrbettzimmern ohne private Rückzugsmöglichkeit, Sammelverpflegung, kaum Zugang zu Deutschkursen und Arbeitsverbot. „Ein Tag gefüllt mit Nichts“, fasst Karin Prätori das Leben in Ankerzentren zusammen.

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Prätori ist Sprecherin beim „Bündnis gegen Abschiebelager“, eine von 32 Organisationen, die sich dem Regensburger Appell und damit der Forderung angeschlossen haben, Ankerzentren abzuschaffen (hier als PDF). Zu den Unterzeichnern gehören Flüchtlingsorganisationen wie BI Asyl, Campus Asyl oder Seebrücke, die internationale Frauenrechtsorganisation Solwodi, lokale Gruppierungen von SPD, Grünen und Linken, Gewerkschaften, die VVN und Fridays for Future.

Erinnerung an einen Satz im Koalitionsvertrag

Die Forderung erscheint auch nicht abwegig. Im Grunde erinnert der Appell lediglich an eine Passage im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung. „Das Konzept der AnkER-Zentren wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt“, heißt es dort. Doch konkrete Folgen zeitigte dieser Satz nicht – vor allem nicht in Bayern.

Hier herrsche ein geschlossenes System aus Überwachung, erzwungener Untätigkeit und Angst, heißt es in dem Appell. Und wenn die Staatsregierung dieses System mit seinen „repressiven Begleitumständen“ nicht freiwillig ändere, dann müsse eben die Bundesregierung dafür sorgen – per Gesetz.

AnkER steht für „Ankunft, kommunale Verteilung, Entscheidung und Rückführung“ – unter dieser Prämisse waren diese Einrichtungen im August 2018 von der damalige schwarz-roten Koalition eingeführt worden. Vorreiter war und ist Bayern. Hier gibt es inklusive Dependancen etwa 30 AnkER-Einrichtungen.

Vordergründiges Ziel: Bündelung von Kompetenzen, schnelle Abarbeitung der Asylanträge, dann entweder Auszug in eine Wohnung oder Abschiebung. Maximal drei Monate sollte das dauern.

Bis zu 18 Monate auf engstem Raum

Doch die Realität sieht anders aus. In der Vergangenheit sei ein Aufenthalt von bis zu 18 Monaten im Regensburger Ankerzentrum keine Seltenheit gewesen, sagt Prätori. Erst seit wieder mehr Menschen kämen – letzten September etwa meldete die Regierung der Oberpfalz 1.900 im Ankerzentrum in der Bajuwarenstraße, das eigentlich nur für 1.450 Personen ausgelegt ist – gehe es etwas schneller, so Prätori. Doch nach wie vor sei es keine Seltenheit, dass Betroffene ein halbes Jahr unter diesen Bedingungen leben müssten.

Bedingungen, die Isolation befördern, Angst, Depressionen und „negative Emotionen“, wie am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz erwähnt wird, aber auch das Abrutschen in die Kriminalität begünstigen. Immer wieder gibt es Polizeieinsätze, weil die Menschen unterschiedlichster Herkunft und mit oft traumatischen Erfahrungen innerhalb der Einrichtung aneinandergeraten.

Bei Auszug: Wohnungen vor Sammelunterkunft

Man wende sich nicht gegen eine gebündelte Erstregistrierung, sagt Gotthold Streitberger von der BI Asyl. Doch man fordere die Bundesregierung auf, die maximale Verweildauer in solchen Einrichtungen per Gesetz auf vier Wochen, maximal drei Monate zu begrenzen.

Bei der anschließenden Unterbringung seien Wohnungen den Sammelunterkünften vorzuziehen, so Streitberger. Ebenso wie bei ukrainischen Geflüchteten solle man auch anderen Betroffenen von Flucht und Vertreibung die Möglichkeit geben, bei Verwandten, Freunden oder in Wohnungen von Arbeitgebern unterzukommen. Dies würde auch dem ohnehin bestehenden Platzmangel in den Gemeinschaftsunterkünften entgegenwirken.

Unverständliches Handeln der Behörden

Konkrete Zahlen dazu, wie viele Geflüchtete anderweitig unterkommen könnten, hat Streitberger zwar nicht. Allerdings habe man verschiedene Fallbeispiele gesammelt, bei denen man das Vorgehen der zuständigen Behörden kaum verstehen kann (hier auf der Seite der BI Asyl). Zwei davon:

Ein Geflüchteter aus Regensburg, der eine schulische Ausbildung in Wiesau begann und dort eine Wohnung gefunden hätte. Ein Umzug in das Schülerwohnheim aber wird ihm über Monate verweigert – angeblich aus Kostengründen. Er pendelte täglich zur Schule – bis zur Einführung des Deutschlandtickets war dies teurer als das Wohnheim.

Ein Geflüchteter aus einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis hat eine Vollzeitanstellung in Regensburg gefunden. Er arbeitet Nachtschicht. Er findet ein kleines preiswertes Apartment, doch der Umzug wird ihm zunächst verweigert. Eine weitere Bearbeitung seines Antrags werde vier Monate dauern, heißt es. Er muss den Mietvertrag auflösen.

Besserer Zugang zu Ausbildung „in unserem ureigensten Interesse“

Julia von Seiche von der Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ fordert, den Zugang zu Ausbildung und Arbeit zu erleichtern. Unter der aktuellen Bundesregierung habe es hier zwar einen gewissen Paradigmenwechsel gegeben. Doch dieser werde auf den untergeordneten Ebenen oft noch hintertrieben. Dabei sei längst klar, dass es eben nicht so gehe, „wie sich das manche Konservativen vorstellen“, so von Seiche.

„Wir haben in Deutschland mittlerweile hinreichende jahrzehntelange Erfahrung, wie man Integration nicht macht“, sagt sie. Dabei sei es angesichts des bestehenden Arbeitskräftemangels in Deutschland „in unserem ureigensten Interesse“, Geflüchteten den Zugang zu Arbeit zu erleichtern und ihnen eine Ausbildung zu ermöglichen.

Forderung nach Aus für Anker ist nicht neu

Die Forderung nach der Abschaffung von Ankerzentren und ähnlich gearteter Einrichtungen ist nicht neu. Bereits unmittelbar nach deren Einführung unterzeichneten mehr als 100 Organisationen und zahlreiche Einzelpersonen Ende 2028 die „Ingolstädter Erklärung“, in der insbesondere die Kindeswohlgefährdung in den Ankerzentren betont wird.

Bei einer Expertenanhörung im bayerischen Landtag am 26. September 2019 kritisierte eine Mehrheit der Rednerinnen die dortigen Zustände. Diese seien menschenunwürdig, stellten eine strukturelle Gefährdung des Kindeswohls dar und behinderten eine sachgerechte Durchführung von Asylverfahren.

Es folgten weitere, bislang fruchtlose Schreiben, unterzeichnet nicht nur von Organisationen, die man eher links verortet. 2021 setzten neben Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen auch Verbände wie Caritas, Paritätischer, Arbeiterwohlfahrt und Diakonie ihre Unterschrift unter einen entsprechenden Appell.

„Unser Gegner ist nicht die Stadt Regensburg und auch nicht die Regierung der Oberpfalz“, betont Streitberger. Diese unternähmen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten „noch das Bestmögliche“. Doch das menschenunwürdige System bleibe. „Deshalb erinnern wir die Bundesregierung: Nehmt ernst, was ihr vereinbart habt und sorgt für eine Abschaffung der Ankerzentren auch in Bayern.“

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Kommentare (28)

  • Zapfnmandl

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    In einer perfekten Welt würde ich diesen Appell auch unterschreiben. Dummerweise ist die Welt nur leider nicht perfekt! Was dieser Appell außer acht läßt, sind die limitierten Möglichkeiten außerhalb des Ankerzentrums. Wenn ich sagen wir 1000 Leute habe, dann ist es deutlich einfacher, diese in einer Sammelstelle unterzubringen als auf dem realen Wohnungsmarkt. Da brauch ich dann nämlich ca. 200-300 Wohnungen. Nur diese Wohnungen stehen nicht zur Verfügung.
    Außerdem: ein Sachbearbeiter, der den Antrag bearbeitet, kann pro Tag auch nur eine begrenzte Anzahl an Personen abarbeiten. Ich kenne keine Zahlen, aber ich denke, mehr als 1-5 Anträge sind da nicht möglich, da ja immer auch Nachforschungen angestellt werden müssen, Texte übersetzt werden müssen, etc. Diese Anzahl an Sachbearbeiter braucht man auch erst einmal, die wachsen ja nicht auf den Bäumen.
    Man kann halt mit Geld alleine nicht jedes Problem lösen.
    Mir ist schon klar, daß die Zustände in diesen Zentren für unsere Verhältnisse schlecht sind, nur: Wer hierher geflohen ist, braucht zumindest nicht mehr um sein Leben bangen. Da kann ich schon erwarten, daß gewisse Einschränkungen im Lebensstandard zu akzeptieren sind, zumal diese ja auch nicht dauerhaft sind. Daß jemand erst mal hier versorgt wird, ist ja kein Gottgegebenes Recht sondern, ein Standard, auf den man sich via Menschenrechte geeinigt hat. Dies schließt aber keine Optimalversorgung ein.
    Die Initiatoren dieses Appells sollten sich vieleicht auch mal die Zustände in anderen Ländern ansehen und dann abwägen, ob die Bedingungen hier wirklich so schlecht sind.
    Sorry, ich hab es gerade erst wieder in einem nordafrikanischen Land (dem es eigentlich vergleichsweise gut geht) gesehen wie die Leute da teilweise regulär leben (müssen) und dagegen ist jedes Ankerzentrum bei uns ein Ort im Paradies.

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  • Sir Sonderling

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    Ohne jeden linksgrün-woken Gutmensch-Humanismus lässt sich sagen:
    Hätten wir auch nur einen Funken Resthirn im Kopf, würden wir den meisten dieser Migrant*innen den roten Teppich ausrollen. Herzlich willkommen, hier dein Deutschkurs, hier deine Wohnung, hier dein Integrationskurs. So baust Du dir in Deutschland eine solide bürgerliche Existenz auf und kannst am Ende sogar noch Geld nach Hause senden. Auf dass sie dir (hoffentlich) baldmöglichst nachziehen mögen. Klar, das klingt sehr teuer. Aber die Alternativen werden um ein vielfaches teurer sein.
    Der Tag wird kommen, am dem wir um Zuwanderung in unsere Sozialsysteme betteln. Und das wird nicht erst der Fall sein, wenn in Deutschland 1 Beitragszahler*in auf 1 Rentner*in kommt. Aber jedes Jahr, in dem wir nicht die dafür notwenige Nettozuwanderung erreichen, bringt uns diesem Tag unweigerlich näher. Man rechnet damit, dass bereits 2050 nur noch 1,3 Beitragszahler*innen pro Rentner*in da sein werden (heute sind es ca. 1,8).*
    Der Geldtransfer von Steuergeldern in die Rentenkasse ist heute schon der größte Kostenblock des Bundeshaushalts. Der Zusammenbruch des Systems ist ohne massive Zuwanderung nicht aufzuhalten. Und kommt mir jetzt bitte nicht mit “Wurfprämien” o.Ä.

    Aber wir packen die Leute ja lieber in “Ankerzentren” in der Hoffnung, dass sie schnellstmöglich wieder weg-geekelt werden.

    Für unsere Kinder gilt: Viel Spaß beim Aufräumen des Saustalls, den wir Euch hinterlassen! So ist das eben, wenn die vorherigen Generationen vor ihrem Ableben in voller Absicht nochmal so richtig schön ins Bett kacken. (da haben wir ja Übung drin, s. auch “Klimawandel”)

    * Quelle: https://de.statista.com/infografik/25320/verhaeltnis-von-altersrentnern-zu-beitragszahlern-in-der-gesetzlichen-rentenversicherung/

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  • Daniela

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    Ich empfinde die Kritik an den Ankerzentren nur als bedingt zulässig. Auch die Kritik an deren Überfüllung und bis zu 18 Monaten Bearbeitungszeiten der Asyl -Anträge finde ich teilweise recht schwierig.

    2018 wurden die Zentren beschlossen. 2020 kam Corona für 2 Jahre, in dieser Zeit durfte nicht abgeschoben werden. 2022 kam dann der Ukraine Krieg mit einer gewaltig großen Menge Flüchtlingen. Einhergehend mit den bekannten wirtschaftlichen Folgen. Alles stagniert, das Wirtschaftswachstum gen Null bis hin zum fehlenden Wohnungsbau.

    Man kann eine Menge fordern und sich blühende Landschaften herbei sehnen, aber es bleibt eine andere Realität.

    Im geo Magazin aus 05/2004 wurde eine Prognose zur Überalterung der Deutschen gedruckt. Darin wurde die Hypothese aufgestellt, dass es im Jahr 2020 300000 Zuwanderer bedürfe und bis 2050 eine halbe Million Zuwanderer. Jedoch wurde gleichzeitig gewertet, dass die schiere Menge nicht genüge, sondern zu erwarten sei, dass es nicht zu einer Entlastung der Sozialkassen käme, sondern zu einer Belastung. Auch zu erwarten wäre, dass sich die Geburtenrate bei Zuwanderern dem deutschen Niveau anpasse.

    Ich weiß, Asyl hat nichts mit Zuwanderung zu tun. Aber dass was seitens der o.g. Verbände gefordert wird, ist schlicht und ergreifend zum heutigen Stand nicht realistisch.

    Woher soll der Wohnraum kommen? Woher, angesichts knapper Kassen das benötigte ausgebildete Personal ? Wird denn völlig übersehen, wie viele Kommunen und Gemeinden bis zum Kragen überschuldet sind?

    Allmählich sollte man die Kirche im Dorf lassen und sich an den gegebenen Realitäten orientieren.

    Deutschland bietet Schutz, Kost und Unterkunft, kostenlose ärztliche Versorgung und Taschengeld für Asylsuchende. Neben dem ein rechtsstaatliches Verfahren. Dafür, dass in den Herkunftsländern Krieg, politische Verfolgung, der Tod droht, ist das eine vernünftige Versorgung und Sicherheit für Leib und Leben, bis zum Abschluss des Asylverfahrens.
    Nach Anerkennung des Flüchtlingstatus stehen alle Möglichkeiten auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung, genau, wie Bürgergeld.

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  • Mr. B.

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    Zu Daniela
    27. Februar 2024 um 21:11 | #
    “Ich empfinde die Kritik an den Ankerzentren nur als bedingt zulässig. Auch die Kritik an deren Überfüllung und bis zu 18 Monaten Bearbeitungszeiten der Asyl -Anträge finde ich teilweise recht schwierig.”

    Gestern Abend im öffentlich rechtlichen Rundfunk:
    Eine Dame, 90 Jahre, über 40 Jahre durchgehend in Vollzeit beschäftigt, jetzt im Pflegeheim
    Kosten: über 3000 Euro
    Sie kann selbst ca. 2500 Euro aufbringen.
    Seit 8 Monaten wartet sie auf den Bescheid zur Zuzahlung, ebenso der Heimbetreiber.
    Hat sich hierzu schon mal jemand Gedanken gemacht?

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  • Daniela

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    @Friedrich
    27. Februar 2024 um 22:50 | #

    Verehrter Friedrich, Sie machen bedauerlicherweise den gleichen Fehler, wie auch andere. Es wird Arbeitskräfte-Zuwanderung mit Asyl gleich gesetzt.

    (Arbeits-)Zuwanderung bezeichnet in diesem Zusammenhang den Zugang von ausgebildeten Arbeitskräften aus dem EU und Nicht – EU- Raum. Dies sind keine Asylsuchende und/oder Flüchtlinge.

    Die Vermengung der unterschiedlichen Ausgangskriterien werden sehr häufig und völlig unzulässig angewandt.

    Ausgebildete Arbeitskräfte werden gezielt durch deutsche Arbeitgeber angeworben und es wird in aller Regel auch bei allen erforderlichen Formalien durch die Arbeitgeber unterstützt. Diese Arbeitskräfte erhalten Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufgrund ihres Arbeitsplatzes. Diese zahlen auch regulär in die Sozialkassen ein und werden auch unter gewissen Voraussetzungen aus diesen bedient, Bsp. Rente.

    Der Unterschied ist also ein immenser. Asyl und Flüchtlingsstatus ist zeitlich begrenzt auf die Dauer der Erforderlichkeit. Sobald der Grund des Aufenthaltes entfällt, wird der Aufenthalt verwehrt und die zeitnahe Ausreise erforderlich. Da bleibt auch die eventuell hier erfolgte Ausbildung und Berufstätigkeit außer Acht.

    Ich selbst kenne Menschen, die nach Deutschland als Asylsuchende kamen, deren Flüchtlingsstatus anerkannt war, die als junge Menschen hier dann erfolgreich eine Ausbildung absolviert haben und berufstätig waren, trotzdem ausreisen mussten, weil der Grund für den Aufenthalt (Flüchtlingsstatus) entfiel.

    Wenn also etwas per Gesetz geändert werden müsste, dann, dass nach erfolgreicher Integration von anerkannten Flüchtlingen eben deren Ausweisung (Wegfall des Fluchtgrundes) ins Heimatland nicht anfällt, sondern die Aufenthaltsgenehmigung bei bestehenden unbefristeten Arbeitsverhältnis und festen dauerhaften Wohnort in Deutschland nahtlos als (Arbeits)-Zuwanderer weitergeführt wird.

    Danach kann ja die Einbürgerung auf Wunsch des Zuwanderer nach geltenden Recht stattfinden.

    Also bitte nicht verschiedenen Rechtsgrundlagen für die Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland in einem Topf vermischen.

    Und man merke zudem, dass jeder regulär in Deutschland Beschäftigte während seiner Berufstätigkeit in die Sozialkassen einzahlt, aber eben auch darauf zurück greifen kann. Dies bedeutet auch Bezug aus der Rentenversicherung, Pflegeversicherung etc. nach absolvierter Anwartschaft u. U. sofort.

    Schon in den siebziger Jahren war absehbar, dass die Rentenversicherung im Umlagesystem und die erkennbare demografische Entwicklung in Deutschland irgendwann einmal an den berühmten “Kipppunkt” gelangen kann. Und eigentlich ist es ja schon gekippt, sonst müsste Deutschland ja nicht die Rente aus Steuermitteln mitfinanzieren.

    Um es abzuschließen, Kritik an den 2018 beschlossenen Ankerzentren zu üben, die durch unvorhersehbare Ereignisse völlig überlastet sind ihre Aufgaben innerhalb der vorgesehenen Fristen abzuschließen, ist mehr als ungerechtfertigt.

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  • Schwan68

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    @Daniela
    Mit Verlaub, auch Sie bringen einiges durcheinander. So weit ich weiß, bekommen Arbeitskräfte aus dem Nicht-EU-Ausland nach Ablauf ihres Arbeitsvertrages nicht automatisch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Zugang zu unserem Sozialsystem. Können Sie ein Land nennen, in dem das so ist?
    Zum Thema Asyl und Flüchtlingsstatus sagen Sie selbst, dass, wenn der Grund des Aufenthalts weg fällt, eine zeitnahe Ausreise erforderlich ist. Leider passiert das nur marginal. Man bleibt einfach hier und setzt auf endlose Gerichtsverfahren, wohl gemerkt auch auf Kosten des Steuerzahlers.
    Was nun das betrifft, was Sie gerne per Gesetz geändert haben möchten. Ein zugegebenermaßen hinkender Vergleich: Wenn Sie wegen Krankheit Lohnfortzahlung und Krankengeld erhalten haben, müssen Sie nach Wegfall des Grundes, sprich Sie sind gesundet, sofort wieder die Arbeit aufnehmen.
    So ist das halt mal. Der Nichtmehr-Flüchtling kann doch die in Deutschland erworbene Qualifikation in seinem Heimatland bestimmt sinnvoll und gewinnbringend einsetzen.
    Das ist sowieso etwas, was ich nicht verstehe. Warum wirbt man quasi aus den Herkunftsländern die fähigsten Köpfe (zumindest nach dem herrschenden Narrativ) ab, die doch dort dringend für den Aufbau und wirtschaftlichen Aufschwung benötigt werden? Das hilft doch nicht bei der Beseitigung der Fluchtgründe. Nebenbei ist es zynisch und menschenverachtend, daß man Pflegekräfte aus diesen Ländern beschäftigt. Gibt es dort keine Alten und Kranken die professioneller Hilfe bedürfen? Für den hiesigen Bedarf gibt es bei uns genug Menschen, die man umschulen könnte.
    Zuletzt noch etwas zu Ihrer Sichtweise des Umlagesystems bei der Rentenversicherung. Es ist einfach falsch, daß “die Rente” aus Steuermitteln mitfinanziert wird. Wobei, aus Steuermitteln wird soviel Unsinn mitfinanziert, da käme es darauf auch nicht an. Die Regierungen der letzten Jahrzehnte haben sich zunehmend aus der Rentenkasse bedient um Wahlgeschenke zu finanzieren (für welche Zwecke können Sie selber googeln), statt für diese ehrlicherweise einfach Steuern einzuführen oder zu erhöhen. Deswegen musste das Rentenniveau auch schon deutlich nach unten gesetzt werden.
    Was spräche dagegen, den Beitrag zur Rentenversicherung deutlich nach oben zu setzen (der war übrigens schon mal höher als heute), bis die demografische Entwicklung sich wieder eingependelt hat. Zudem ist uns zumindest früher in der Schule vermittelt worden, daß durch Erhöhung der Produktivität wir sowieso nur noch 25 Stunden arbeiten müssen und ein Freizeitproblem haben werden.
    Wenn allerdings zig Milliarden für fremde Kriege, Migranten jeglicher Art inclusive Familiennachzug, Bürgergeld für jeden und unsinnige “Entwicklungshilfe” ausgeben werden, darf man sich nicht wundern, wenn jetzt schon eine Null-Runde 2024 für die Rentner gefordert wird.
    Nein, da stimmt hinten und vorne vieles nicht, und wer in den politischen Parteien (und ich meine nicht die AFD) einen Funken Resthirn im Kopf hat müsste dafür einstehen, daß sich da bald was ändert bevor es zu spät ist.

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  • Günther Herzig

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    Viele, richtige Beobachtungen und Überlegungen, fast alle für sich betrachtet, nachvollziehbar. Aber die Stimmung im Land ist schlecht und treibt enorme Mengen von Bürgern auf die Seite der Partei, die als wichtigtsten Programmpunkt die Einsammlung von Protestwählern pflegt.
    Das von Mr. B. geschilderte Beispiel einer Rentnerin ist fürchterlich. Statt den vorhandenen Bürgern in diesem Land die Grundlagen für ein vernünftiges Leben zu sichern, müssen hilfsbedürftige Mitbürger erleben, wie für vieles, das sie nicht verstehen, Geld vorhanden ist.

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  • Hthik

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    @Zapfnmandl @Daniela
    Ich finde es auch weltfremd, zu fordern, dass das bis 12:30 restlos umgesetzt werden muss, ansonsten wird der Dom gesprengt.
    Wobei es für die Stadtentwicklung eine Chance wäre.

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  • Hthik

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    @Schwan68 28. Februar 2024 um 12:39

    “… uns zumindest früher in der Schule vermittelt worden, daß durch Erhöhung der Produktivität wir sowieso nur noch 25 Stunden arbeiten müssen …”

    Falsch verstanden, fürchte ich. Richtig ist, dass das technisch möglich ist, siehe etwa Landwirtschaft. Das heißt nicht, dass das Wirtschaftssystem das zulässt, geschweige denn unterstützt. Kapitalismus brummt mit vielen Arbeitslosen und gleichzeitig Lohnsklaven, die unter Überstunden ertrinken.

    “Die Erde ist ein Irrenhaus. Dabei könnte das bis heute erreichte Wissen der Menschheit aus ihr ein Paradies machen.” – Joseph Weizenbaum

    “… zig Milliarden für fremde Kriege, …”

    Wenn schon Krieg, dann bitte fremd, das heißt möglichst weit weg und ohne meine direkte Betroffenheit. Übrigens geht das Geld, soweit es überhaupt Geld ist, denn was soll die Rentenkasse mit einem gebrauchten Leo anfangen? nicht im Koffer an die Ukraine, die dann versucht damit Russen zu erschlagen, sondern auf das Konto. Von da dann zum Beispiel zu Rheinmetall. Alles saubere deutsche Wirtschaftsförderung.

    ” unsinnige “Entwicklungshilfe” ”

    Nun der Unsinnigen wird per definitionem nichts anderes übrigbleiben, als unsinnig zu sein. Wieviele Milliarden wären das dann?

    “Nein, da stimmt hinten und vorne vieles nicht, und wer in den politischen Parteien (und ich meine nicht die AFD) einen Funken Resthirn im Kopf hat müsste dafür einstehen, daß sich da bald was ändert bevor es zu spät ist.”

    Die sitzt aber nunmal auch im Bundestag und mit CDU/CSU und FDP haben somit diejenigen die Mehrheit, die die notwendigen Änderungen blockieren.

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  • Burgweintinger

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    der Bundeszuschuss zur Rente wird sehr wohl aus Steuermitteln mitfinanziert…

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  • Burgweintinger

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    “Was spräche dagegen, den Beitrag zur Rentenversicherung deutlich nach oben zu setzen (der war übrigens schon mal höher als heute), bis die demografische Entwicklung sich wieder eingependelt hat.”

    Gegenvorschlag

    Wie wäre es denn, wenn alle in das Rentensystem einbezahlen würden, also auch die freelancer, alle selbstständigen Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Ärzte, usw.?

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  • Gotthold Streitberger (Mitglied BI Asyl)

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    Ich würde es begrüßen, sich bei Kommentaren mehr auf das zu beziehen, was im RD – Artikel und dem darin abgedruckten “Appell” steht. Er wurde immerhin von 7 (sehr erfahrenen) Unterstützergruppen verfasst und von einem sehr breiten Spektrum von 32 im Appell aufgeführten Gruppen aus Rgbg mit unterzeichnet.
    Es ist weder weltfremd noch “nur bedingt zulässig” , dass bzw. wenn diese vielen Gruppen, die Bundesregierung an ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag erinnern und Abschaffung Ankerzentrum fordern. Die wird seit Einführung der AZ 2018 von sehr vielen gut begründet gefordert . Siehe auch dazu den jetzigen Regensburger Appell

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  • Schwan68

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    @Burgweintinger
    Man bräuchte den “Bundeszuschuss” nicht, wenn die Renten nur an vorherige Beitragszahler ausgezahlt würden. Das Wort “Zuschuss” impliziert dass das gnadehalber passiert.
    Bei der Einbeziehung z.B. der damaligen Russlanddeutschen oder der Einführung der Mütterrente, Grundrente etc. hätte ehrlicherweise eine neue Kasse gegründet werden müssen, in die dann Steuergeld geflossen wäre um die versprochenen Leistungen auszahlen zu können.
    Ansonsten, was spricht dagegen den Rentenbeitragssatz so zu erhöhen, das auch vernünftige Renten bezahlt werden können. Ach ja, klar, der Arbeitgeber müsste ja die Hälfte mit bezahlen.

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  • Daniela

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    Kommentar gelöscht. Bitte keine Rentendebatte und zurück zum Thema.

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  • Mr. B.

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    Lieber Hr. Streitberger, Ihr großes Engagement in allen Ehren, aber die Zahlen müssen begrenzt werden. Die Anerkennungsrate von politisch verfolgten Menschen ist natürlich in Ordnung. Die Zahl der Antragsteller, welche keinen Anspruch haben, ist einfach zu hoch.
    Wie soll hier die Integration gelingen, wenn alles drunter und drüber geht (viele Gemeinden schaffen es nicht mehr)?
    Man kann immer nur fordern, wie offensichtlich auch ihre Mitorganisationen, aber wo soll das enden? Können Ihre erfahrenen Mitorganisationen schnell neue Wohnungen bauen und mitfinanzieren? Eher doch nicht, oder?

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  • Zapfnmandl

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    @Gotthold Streitberger (Mitglied BI Asyl): klar kann man die Abschaffung einfordern und sie mag auch in sich begründet sein. Nur: all diese Forderungen gehen von unserem eigenen Lebensstandard als Maßstab aus. Und da ist die Frage: ist das wirklich immer gerechtfertigt? Oder muß man nicht auch mal Abstriche machen können, wenn es sonst zu anderweitigen Problemen kommt? Schauen Sie doch einfach einmal, wie in anderen Ländern das gehandhabt wird. Ist es dort immer wirklich besser?

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  • Schwan68

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    @Burgweintinger
    wieso “gegen”-Vorschlag? Ja, gerne auch, ändert aber nichts grundsätzlich.
    @Gotthold Streitberger
    Was soll man groß zu ihrem “Appell” sagen, da steht doch alles drin, was sie anstreben. Ich glaube nicht, das sie das gerne hinterfragt und kritisiert haben wollen.
    In solchen Foren arten solche Themen immer in Grundsatzdiskussionen aus.

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  • Daniela

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    Sehr geehrter @Herr Gotthold Streitberger, nicht alles, was in einem Koalitionsvertrag vage umschrieben steht, wird deshalb auch umgesetzt.

    Und es geht auch selten alles in Erfüllung, was man wünschen könnte.

    Wenn wenig bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht, zu wenig bezahlbarer Wohnraum gebaut wird, wird man das wenige oder nicht vorhandene einfach nicht nutzen können. Dabei ist erst einmal völlig unerheblich ob für sozial schwache deutsche Staatsbürger, anerkannte Flüchtlinge oder Asylsuchende.

    Asylsuchende sind auch ein ‘Wirtschaftszweig’ für caritative Verbände u. A. , siehe Integrationskurse, Sicherheitsdienste usw.

    Natürlich könnte alles besser laufen und besser sein, aber im Grunde genommen fehlen uns einige Ressourcen, finanziell, strukturell und zunehmend wohl auch personell, die man einsetzen könnte.

    Oder haben Sie den Masterplan, der außer der Forderung auch die Lösung liefert? Wenn Sie also die praktikabele und sofort finanziell realisierbare Lösung haben, nur Mut! Lassen Sie uns bitte teilhaben an dieser, damit wir diese umsetzen können.

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  • RegensburgerIn

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    2022 gab es auch schon keine Wohnungen. Aber innerhalb kürzester Zeit haben ca. eine Million Menschen aus der Ukraine Zuflucht in Deutschland gefunden.
    2024 reden wir weiterhin vom fehlenden Wohnraum. Aber wenn man durch die Gassen und in den Gemeinden läuft sieht man sämtliche Wohnungen und Häuser leer stehen..
    Wenn man den Menschen aus Anker auch erlauben würde, zu Verwandten umzuziehen oder überhaupt auszuziehen,dann wäre es eine kleine Lösung des großen Problems..

    Wenn man aufhören würde gegen Flüchtlinge zu hetzen,dann wäre die Bereitschaft an sie zu vermieten, größer.
    so wie bei Menschen aus der Ukraine.
    Das wäre noch eine kleine Lösung vom großen Problem.

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  • Dominik Müller

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    @Regensburgerin “Aber wenn man durch die Gassen und in den Gemeinden läuft sieht man sämtliche Wohnungen und Häuser leer stehen”
    Sie sagen also, dass es dort kein Haus und keine Wohnung gibt, wo jemand drin wohnt. Wer so übertreibt, dem wird auch nicht mehr geglaubt, wenn er aus Versehen die Wahrheit sagt.

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  • Native

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    Und wem verdanken wir die ganze Scheisse?
    Den „Masters of War“.

    Masters of War (Bob Dylan)
    Come you masters of war
    You that build the big guns
    You that build the death planes
    You that build all the bombs
    You that hide behind walls
    You that hide behind desks
    I just want you to know
    I can see through your masks
    You that never done nothin’
    But build to destroy
    You play with my world
    Like it’s your little toy
    You put a gun in my hand
    And you hide from my eyes
    And you turn and run farther
    When the fast bullets fly
    Like Judas of old
    You lie and deceive
    A world war can be won
    You want me to believe
    But I see through your eyes
    And I see through your brain
    Like I see through the water
    That runs down my drain
    You fasten all the triggers
    For the others to fire
    Then you sit back and watch
    When the death count gets higher
    You hide in your mansion
    While the young people’s blood
    Flows out of their bodies
    And is buried in the mud
    You’ve thrown the worst fear
    That can ever be hurled
    Fear to bring children
    Into the world
    For threatening my baby
    Unborn and unnamed
    You ain’t worth the blood
    That runs in your veins
    How much do I know
    To talk out of turn
    You might say that I’m young
    You might say I’m unlearned
    But there’s one thing I know
    Though I’m younger than you
    That even Jesus would never
    Forgive what you do
    Let me ask you one question
    Is your money that good?
    Will it buy you forgiveness
    Do you think that it could?
    I think you will find
    When your death takes its toll
    All the money you made
    Will never buy back your soul
    And I hope that you die
    And your death will come soon
    I’ll follow your casket
    By the pale afternoon
    And I’ll watch while you’re lowered
    Down to your deathbed
    And I’ll stand over your grave
    ‘Til I’m sure that you’re dead

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  • Daniela

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    @RegensburgerIn
    28. Februar 2024 um 17:16 | #

    Ich bewundere gerade Ihre fast kindlich wirkende Lösung eines Problems, dass Sie aber im Ansatz scheinbar nicht vollständig erfasst haben.

    Asylsuchende betreten ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung Deutschland. Sie stellen dann bei den zuständigen Behörden, Grenzschutz, Polizei, Ankerzentren etc. einen Asyl-Antrag und sind dann Asylbewerber. Dies eigentlich solange, bis sie bei Vorliegen und Anerkennung des Asylgrund eine Anerkennung als Flüchtlinge und damit die Aufenthaltsgenehmigung für ganz Deutschland erhalten. Erst ab diesem Zeitpunkt dürfen sie sich außerhalb der vorgebenen Region während des Asylverfahrens aufhalten und eine Arbeit aufnehmen. Während des laufenden Asylverfahrens erhalten sie Kost, Unterkunft, ärztliche Versorgung nach Erfordernis und Taschengeld. Wenn die Kapazitäten vorhanden, können sie nach Zuweisung auch Deutschkurse belegen. In der Regel reichen jedoch die vorhandenen Kapazitäten nicht.

    Während eben Ukrainern und Ukrainerinnen schon bei Einreise nach Deutschland der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird. Deshalb dürfen Menschen aus der Ukraine sich sofort nach Einreise eine Wohnung, wo auch immer in Deutschland und Arbeit suchen und dürfen auch, wenn die Möglichkeit besteht bei Verwandten und Freunden unterkommen. Sie erhalten auch ab dem ersten Tag Sozialtransferleistungen.

    Sehen Sie den Unterschied zwischen Asylbewerber und anerkannten Flüchtling?

    Wer also bitte sollte einem Asylbewerber eine Wohnung vermieten wollen/ sollen a) bei fehlenden Sozialtransferleistungen, b) bei fehlenden Einkommen aus Arbeit und c) einen beschränkten Aufenthaltsgebiet?

    Zudem dürfte es sich reichlich schwierig gestalten Asylbewerber in die Pampas auf das Land zu verziehen ohne teilweise Versorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs und teilweise völlig fehlenden ÖPNV. Und wenn irgendwo in Gemeinden leerstehende Wohnungen und Häuser in der Nähe von Städten zu finden sind, dann fragen Sie sich doch bitte, warum diese leerstehen? Ohne triftigen Grund werden diese nicht leerstehen!

    Und es hat auch rein gar Nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun, wenn Menschen auf diese Bedingungen hinweisen. Das ist Asylrecht in Deutschland, schlicht und ergreifend.

    Wissen Sie, ich habe vor mehreren Jahren einen schwer traumatisierten Asylbewerber betreut. Dieser hatte einen Onkel in Berlin besuchen, sein laufendes Asylverfahren war in der Oberpfalz. Und fragen Sie mich bitte, was es mich Zeit und Nerven gekostet hat, eine Sondergenehmigung für 3 Tage zur Feierlichkeit seines Onkels zu erhalten, damit er diesen 3 Tage besuchen darf, neben den Vorauslagen für Reisekosten, die er nicht selbst bestreiten konnte. Sein Onkel gab ihm das Geld für An- und Abreise für mich mit und sorgte dafür, dass er die Auflagen für Berlin einhielt und pünktlich wieder in der Oberpfalz in der Sammelunterkunft zurück war. Er hat dann letztendlich nach Widerspruch und Klage beim Verwaltungsgericht den Flüchtlingsstatus für 5 Jahre zuerkannt bekommen.

    So sah, sieht Asylrecht in der Praxis aus.

    Wollte man also Ihrer Lösung folgen, müsste man komplett das Asylrecht überarbeiten/ neu gestalten. Den überarbeiteten Gesetzentwurf duch den Bundestag bringen usw.

    Was meinen Sie also jetzt dazu, wie wahrscheinlich die Umsetzung der Forderung ist?

    Es dürfte also gar nicht so einfach sein, auf die Kürze, solche Ideen umzusetzen, so wünschenswert das auch alles wäre.

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  • Gotthold Streitberger (Mitglied BI Asyl)

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    Erklärtermaßen schlage ich vor, sich in Kommentaren auf das zu beziehen worüber berichtet wird. Dankeswerterweise enthält der Artikel über den “Regensburger Appell…” von 7 (!) verfassenden und 32 (!) mitunterzeichnenden Gruppen einen link zu dem Appell. Und zu dem Satz darin, dass es Geflüchteten, die bei Familenangehörigen, Verwandten, Freunden oder Arbeitgebern wohnen können, dies erlaubt werden soll, auch einen link zu einem Hintergrunddokument dazu mit Fallbeispielen.
    Die Grundforderung des Appells ist sehr einfach: Die Bundesregierung möge ihre Koalitionsvereinbarung ernst nehmen (Vereinbarungen ernst nehmen erwarte ich grundsätzlich). Dafür reicht die genannte Gesetzesänderung. Ebenso wie dafür, den Geflüchteten, die ausserhalb den GUs wohnen könnten, dies erlauben. Beides ist einfach umzusetzen.

    Das “große Ganze” ist damit bei weitem nicht gelöst. Aber das nicht Thema des Appells
    und kann /sollte m.E. bei anderer Gelegenheit debattiert werden. Fakten, Argumente und Denkanstöße u.a. bei Pro Asyl, hier nur der Hinweis auf https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/

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  • RegensburgerIn

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    Danke Gotthold.
    an Daniela:
    es geht auch nicht darum, jedem Flüchtling eine Wohnung zu finden. Aber es gibt genug Beispiele, sogar Sie selbst berichten davon, wie die Bürokratie die Menschen UNNÖTIG schikaniert. Man muss vielleicht nicht mal alles umstellen, aber diese Sachen bei Wohnung, Arbeit, Ausbildung -sofort zu genehmigen.

    Und noch ein Beispiel aus der Praxis, bereits anerkannter Flüchtling findet eine Wohnung in der Stadt Regensburg, er arbeitet Vollzeit und wohnt in einer Asylunterkunft in einer anderen Stadt und hat dort eine Wohnsitzauflage. Er stellt einen Antrag auf die Streichung der Wohnsitzauflage. Es läuft seit 1,5 Monaten und er kann sich immer noch nicht ummelden. Sein Antrag ist noch nicht bearbeitet. Für ihn wird der Platz in Asylunterkunft unnötig gezahlt und ist belegt, aber er zahlt selbstständig für seine Wohnung.
    Abschaffung von Anker – heißt nicht, dass wir die Räume dann ab sofort nicht brauchen. Aber wir könnten erlauben, den Menschen auszuziehen und arbeiten!

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  • Dominik Müller

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    Auf einer Plattform wie Regensburg-Digital gibt es verschiedene Meinungen, auch darüber, ob der Appell an sich gerechtfertigt ist oder nicht. Zumal nicht jeder alle Punkte des Koalitionsvertrags gut findet. Gerade mal 11 Zeilen unter dem Satz, dass AnKER-Zentren nicht weiterverfolgt werden (Abschaffung bestehender AnKER-Einrichtungen ist damit m.E. nicht versprochen) steht die Rückführungsoffensive, die vom Begriff her weit schlimmer ist als eine “Remigration”.

    Das Gesetz dazu ist nun seit gestern in Kraft. Die Ampelkoalition erhofft sich dabei durch massive Grundrechtseingriffe, siehe unten, die Zahl der Abschiebungen um kaum nennenswerte etwa 5% zu erhöhen.

    Mir scheint die Regensburger Erklärung eine Ablenkung vom “Rückführungsverbesserungsgesetz” – das eben nicht wegen der in Umfragen starken AfD, sondern schon im Koalitionsvertrag entworfen wurde.

    Die 7 (!) verfassenden und 32 (!) mitunterzeichnenden Gruppen haben wie viele Mitglieder (ohne Mehrfachmitgliedschaften)?

    Artikel 10 des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung lautet:

    Einschränkung von Grundrechten
    Durch Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b und e sowie Nummer 16 Buchstabe a, durch Artikel 2 Nummer 3 und 12
    Buchstabe f und durch Artikel 5 Nummer 2 wird die Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des
    Grundgesetzes), durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b, durch Artikel 1 Nummer 25 und 26, durch Artikel 2

    Nummer 5 und durch Artikel 6 wird das Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 des Grundgesetzes) und durch Artikel 1
    Nummer 6 Buchstabe a, Nummer 11 Buchstabe a und c sowie durch Nummer 25 und 26 wird die Unverletzlichkeit
    der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt

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  • IngoM

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    Diese Asylsache war und ist in Deutschland schon immer “verfahren”. Die grds. Frage ist doch, ob Deutsche mit Fremden umgehen können, ohne diesen gleich Leid antun oder in für sie allein nützliche Arbeit versklaven zu wollen. Die Asylgesetzgebung verdanken wir dem Vorgängermodell Deutschlands, und der Weigerung nach 1949 alle angerichteten Schäden zu ersetzen.

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  • Daniela

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    @Dominik Müller
    29. Februar 2024 um 17:13 | #

    Danke für Ihren Beitrag.

    Ich hatte mich vorhin einmal ein paar Minuten zurück gezogen, um zu eruieren, wie der Appell/ die daraus folgende notwendige Gesetzesänderung eines Bundesgesetz bei Vorlage durch die Regierung (?), durch Lesungen und danach Abstimmung durch den Bundestag und den Bundesrat kommen sollte, bei der derzeitigen Stimmenverteilung im Bundesrat und der Fraktionsstärke der unterschiedlichen Parteien im Bundestag. Selbst bei sehr optimistischer Betrachtung würde ich nicht darauf setzen, dass die erforderliche Gesetzesänderung durchgehen würde.

    Insofern stellte sich für mich jetzt der ganze Appell als auch nicht ‘mehr’ als ein Appell dar. Aber gut, dass wir darüber einmal nachdenken durften.

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