16 Apr2009
Regenbrücke: VGH lässt Bürgerinitiative abblitzen
Einen Bürgerentscheid zur Sallerner Regenbrücke und einer Einhausung der Osttangente wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Der Verwaltungsgerichtshof München hat die Klage der Bürgerinitiative LOS („Leben ohne Stadtautobahn“) abgewiesen.
2007 hatte die BI rund 7.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass
1. die Stadt Regensburg auf den Bau der Sallerner Regenbrücke, so wie zur Zeit geplant, verzichtet
und
2. die geplante Ostumgehung von der B 16 bis zur Walhalla Allee nur dann gebaut wird, wenn sie im Bereich der Wohnbebauung zum Schutz vor Lärm mit einer Einhausung (Vollabdeckung) versehen wird?“
Die Stadt Regensburg sah darin eine unzulässige Verknüpfung zweier voneinander unabhängiger Fragen. Die Bürgerinitiative klagte gegen diese Entscheidung zunächst vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und unterlag. Im September 2008 erhob die BI dagegen Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Diese Woche trudelte das Urteil ein. Der VGH gibt der Stadt in vollem Umfang recht. Das Bürgerbegehren sei wegen der Koppelung zweier voneinander unabhängiger Fragen unzulässig. „Die angesprochenen Verkehrsprojekte haben (…) unterschiedliche Verkehrsziele“, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung. „Das ihre gemeinsame Umsetzung zu einer größtmöglichen Entlastung der Amberger Straße führt, begründet keinen inneren Zusammenhang der vom Bürgerbegehren verfolgten Maßnahme, (…).“
Kommende Woche will sich die Bürgerinitiative nun treffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Die Fragestellung für eine neues Bürgerbegehren liegt offenbar bereits vor.
Richi
| #
Sie haben es ja besser gewußt und jetzt ist der Katzenjammer erstmal groß.
Viele gutmeinende Bürger, von der Stadtverwaltung ganz zu schweigen, insbesondere auch solche Bürgerinnen und Bürger, die die Sallerner Regenbrücke nicht haben wollen haben rechtzeitig aber erfolglos auf die Macher der BI LOS eingeredet.
Hätte man nicht mit dem Kopf durch die Wand gewollt und zwei getrennte Unterschirftslisten, für jede Fragestellung eine eigene verwendet, dann wäre man heute bezüglich der Sallerner Regenbrücke sicherlich am Ziel. Aber jetzt wird´s schwierig.
Nordpol
| #
Nein,Richi!
Völlig egal, wie die Fragestellung gelautet hätte. Dann hätte es halt geheissen,das eine ist ohne das andere unzulässig.
“begründet keinen inneren Zusammenhang der vom Bürgerbegehren verfolgten Maßnahme, (…).“ Hatten die richter keinen Stadtplan bei der Hand?
Auf Hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand…
Richi
| #
Nordpol deine Argumentation ist nicht stichhaltig, denn gerade die Verknüpfung war unzulässig.
Jedes Begehren für sich wäre auf eine Einzelmassnahme gerichtet gewesen und mit Ja oder Nein beantwortbar gewesen.
In dem Fall sind die Initiatoren schon selber schuld. Verlassen sich auf einen Anwalt, der ihnen ein Auftragsgutachten macht und ignorieren dutzende anderer Meinungen.
Das war die typische Geisterfahrergeschichte.
Insider
| #
Hallo Richi,
irgendwie liegen Sie falsch.
1. Der Text des Bürgerbegehrens wurde von der Stadtverwaltung als “nicht zulässig” erklärt – von drei renommierten und von der BI konsultierten Anwälten wurde er allerdings als durchaus zulässig bewertet. Ein vierter – Lehrstuhlinhaber an der Uni – teilte über die Medien mit, dass er auch kein Problem sieht. Was dazwischen kam, war ein Urteil des VGH München im Juli 2007 über ein Bürgerbegehren aus Augsburg, mit dem der bisher locker gehandhabte Umgang mit Bürgerbegehren radikal revidiert wurde. Zum Zeitpunkt dieses für die Zukunft wegweisenden Urteilsspruchs hatte die BI bereits 4000 Unterschriften gesammelt. Es blieb also keine andere Wahl als weiter Unterschriften zu sammeln und dann zu klagen. Dass der VGH München die Zulassung einer Revision nun abgelehnt hat, spricht dafür, dass er seine restriktive Haltung gegen Bürgerbegehren beibehalten will – was nicht sehr bürgerfreundlich ist.
2. Ein Blick auf den Staddtplan dürfte Ihnen zeigen, dass durch den Bau der Sallerner Regenbrücke das fehlende Teilstück der “Stadtautobahn” zwischen A 93 und A 3 geschlossen wird. Wollen Sie Durchgangsverkehr im Stadtgebiet? Oder sind Sie auch dafür, dass der Verkehr in einer Nordumfahrung vom Lappersdorfer Kreisel über die bestehende Gallingkofener Brücke und die B 16 um die Konradsiedlung aussenrum zur geplanten Ostumfahrung geleitet wird – mit nur einer Ampel/Kreuzung auf 6km? Wenn ja, müssten Sie auch einsehen, dass es dann einen bisher nicht geplanten Lärmschutz für den Brandlberg geben muss.
Aus dieser Sicht lassen sich der Verzicht auf den Bau der Sallerner Regenbrücke und dem Lärmschutz für Brandlberg in einem Bürgerbegehren nicht trennen. Kopplungsverbot hin oder her.
Richi
| #
oh Insider,
ich will dass die Autos da bleiben wo sie hin gehören nämlich auf der Autobahn A93, d.h. ich brauche keine Sallerner Regenbrücke und dies, obwohl ich nicht anlieger der Strecke bin
Ich brauche aber auch ebensowenig neben der WestAutobahn (A93) eine Ostautobahn – gleich ob ohne oder mit Läarmschutz -, genannt Osttangente, denn nicht anderes würde Ihre Planung entstehen lassen.
Wer Verkehr vom Kreisel über Gallingkofen zur Osttangente leiten will ist verrrückt, so verrrückt wie diejenigen, die in den 60er und 70er Jahren die Westumgehung (jetzt A 93) geplant und gebaut haben.
Sie wollen den im West gemachten Fehler 1 zu 1 wiederholen, das ist Irrsinn, deshalb hätte ich bei der Abstimmung über hr Bürgerbegehren nicht mitenscheiden können, weil ich diese Verkehrsumlenkung über die Osttangete ebensowenig will wie die Sallerner Regenbrücke und weil der Lärmschutzdeckel diese Verkehrsumleitung erst ermöglichen würde.
Deshalb haben die Gerichte recht. Hier würde zusammengefügt, was nicht zusammengehört.
Wir brauchen eine 2-Spurige!!!! Osttangente mit Lärmschutz für den regionalen VErkehr und für den Verkehr aus dem Nordostlichen Bereich und nicht für den Verkehr vonh der A93 zur A 3 wie die BIler es offensichtlich wollen.
Man könnte auch sagen, dass sich manche Sallerner auf Kosten der Anlieger der Osttangente (denn die bekommen zumindest den Dreck aus den Tunnellüftungen ins Haus geblasen) Vorteile erschleichen wollen.
Herbert Brekle
| #
Zur Begründung des VGH zu seiner Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Der Text der BI-LOS betrifft eben gerade nicht “zwei
voneinander unabhängige Fragen”. Eine Regenbrücke ist keine schlichte
Ortsverbindung zwischen Lappersdorf und Sallern. Das wäre zwar eine denkbare, aber verkehrsplanerisch sinnlose Maßnahme. Der VGH hat zwar erkannt,daß es sich um “zwei unterschiedliche Verkehrsziele” handelt:einmal um eine autobahnähnliche Verknüpfung der Regentalautobahn (A 93)mit der Autobahn nach Passau quer durch die Stadt, zum anderen eine Fortführung der Schwabelweiser Brücke zur B 16 (+ mittelfristige Weiterführung zur A 93 unterhalb von Regenstauf). Aus übergeordneten verkehrsplanerischen Gesichtspunkten – die müßte man halt sehen wollen – treffen sich beide Fragen jedoch in der Entscheidung, wie der noch wachsende Verkehr von Norden über die Donau nach Süden gelenkt werden soll: quer durch die Stadt oder über eine Ostumgehung. Dies ist der Punkt, den die Stadt und der VGH nicht sehen wollen/können.