Rechtsstreit um Fechter-Recherche: OLG Nürnberg hält Berufung für aussichtslos
In einem richterlichen Hinweis bescheinigt das Oberlandesgericht Nürnberg der Forderung einer Gegendarstellung zu unserer Veröffentlichung über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut, das Familienunternehmen der Fechters und die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau keine Erfolgsaussichten. Der Senat rät dem Unternehmen einstimmig, die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Regensburg zurückzunehmen.
Im Rechtsstreit zwischen unserer Redaktion und dem Pürkelgut-Erbpächter und schillerndem Tierarzt Roland Fechter bzw. dem Fechter-Familienunternehmen FeBau & ACM GmbH hat das Landgericht Regensburg bereits zwei Mal zu unseren Gunsten entschieden. Nun zeichnet sich ab, dass auch die Berufung der FeBau vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wegen der Forderung einer Gegendarstellung (mehr dazu) keinen Erfolg haben dürfte.
Das geht aus einem richterlichen Hinweis hervor, der unserem Rechtsanwalt Nils Pütz aktuell zugegangen ist. Demnach legt der 3. Zivilsenat und Kartellsenat am OLG Nürnberg der Klägerin eine Rücknahme der Berufung nahe.
Senat sieht es so wie Landgericht Regensburg und unser Rechtsanwalt
Wörtlich heißt es in dem Hinweis:
„Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 11.05.2023, Az. 15 O 661/23 Pre, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.“
Etwas flapsig ausgedrückt: Die Berufung ist aussichtslos. In ihrer Argumentation folgen die Mitglieder des Senats weitgehend jener des Landgerichts Regensburg (mehr dazu) und unseres Rechtsanwalts Nils Pütz.
Bislang alle Klagen gegen Fechter-Recherche abgewiesen
Die Gegenseite hat nun noch zwei Wochen Zeit, um zu reagieren. In Zusammenhang mit einer Unterlassungsklage von Roland Fechter persönlich bzw. dem Fechter-Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführerin läuft noch die Frist, um Berufung einzulegen. Auch hier hatte uns das Landgericht Regensburg Recht gegeben und die Fechter-Klage Anfang Juli zurückgewiesen (mehr dazu). Wir sind auch in diesem Fall zuversichtlich, was eine mögliche Berufung angeht.
Den Klägern steht dann noch das Verfahren in der Hauptsache offen, das wir im Zweifel auch durchfechten werden – weil wir unsere Berichterstattung nicht nur für inhaltlich absolut korrekt, sondern auch für notwendig halten – und im öffentlichen Interesse.
Auslöser: Eine Recherche zum Pürkelgut-Erbpächter
Auslöser des Rechtsstreits war eine Recherche zu Pürkelgut-Erbpächter Roland Fechter (hier nachzulesen). Wir hatten unter anderem über Fechters krimineller Vergangenheit berichtet und über eine Flüchtlingsunterkunft in Nittenau, die von der Fechter-Unternehmensgruppe 2016 errichtet wurde. Wegen Ungereimtheiten bei Dokumenten zu Brandschutztüren in dieser Unterkunft hatte die Regierung der Oberpfalz Ende März eine Überprüfung angeordnet.
Als Reaktion forderte Fechter bzw. das Fechter-Unternehmen über eine Berliner Medienkanzlei mehrere Unterlassungen sowie eine Gegendarstellung. Im Einstweiligen Verfügungsverfahren sind allerdings bislang alle Versuche gescheitert, uns (Teile) dieser Berichterstattung zu untersagen oder eine Gegendarstellung zu erwirken.
Drei-Wochen-Gutachten lässt seit über drei Monaten auf sich warten
Bemerkenswert bei alledem: Ein in Aussicht gestelltes schriftliches Gutachten zu der Überprüfung des Brandschutzes bzw. der Brandschutztüren und deren Einbau, welche die Regierung angeordnet hatte (obwohl man den Brandschutz als „grundsätzlich“ gewährleistet ansieht), lässt weiter auf sich warten. Zumindest der Regierung ist es nicht bekannt.
Laut Aussagen eines Sprechers hat bereits Anfang April eine „Begehung durch Mitarbeitende eines Sachverständigenbüros“ in der Unterkunft stattgefunden. Der neue Eigentümer, eine Grünwalder Immobiliengesellschaft, die das Gebäude Mitte 2021 von Fechter für 6,5 Millionen Euro erworben hat, inklusive eines kurz zuvor nochmal auf zehn Jahre verlängerten, lukrativen Pachtvertrags mit der Regierung, stellte anschließend ein schriftliches Gutachten bis Ende April in Aussicht.
Dieses Gutachten liegt der Regierung bis heute – mehr als drei Monate später – immer noch nicht vor.
Regierung hat Vorlage des Gutachtens angefordert
Der Eigentümer habe bislang lediglich per Mail bestätigt, „dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und keine Mängel vorliegen“, so ein Sprecher der Regierung. Allerdings lege man Wert darauf, das Gutachten auch tatsächlich zu bekommen. „Wir haben die Vorlage beim Eigentümer angefordert.“
Während das Grünwalder Unternehmen unserer Redaktion im April noch versprach, sich wegen des Gutachtens bei uns zu melden, reagiert man dort auf entsprechende Anfragen mittlerweile nicht mehr. Wir werden weiter nachfragen und berichten. Dasselbe gilt für eine weitere Überprüfung, die in Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft seit geraumer Zeit läuft. In diesem Fall geht es um die Heizkostenabrechnungen eines Fechter-Unternehmens (mehr dazu).
Hthik
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Bleibt Fechter also die Wahl zwischen Rückzug mit Schadensbegrenzung und juristischem Seppuku.
Wenn doch nur alle so gründlich und gesetzestreu arbeiten würden, wie eine gewisse Redaktion, der ich hiermit herzlich gratuliere. Omedeto gozaimasu.
“Während das Grünwalder Unternehmen unserer Redaktion im April noch versprach, sich wegen des Gutachtens bei uns zu melden, reagiert man dort auf entsprechende Anfragen mittlerweile nicht mehr. Wir werden weiter nachfragen und berichten. Dasselbe gilt für eine weitere Überprüfung, die in Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft seit geraumer Zeit läuft.”
Arigato gozaimasu.
Günther Herzig
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Lieber Herr Aigner,
Ganz oben: “bescheinigt” statt bescheint, denke ich!
Danke schön! d.Red.
Mr. B.
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Mit RD immer bestens informiert!
Einfach eine tolle und ehrliche Arbeit, welche heutzutage auch noch vor Gericht bestehen kann. Hut ab, vor so einem “kleinen” Medium!!
Ohne RD hätten es anscheinend so manche “Angesehene” in dieser Region immer noch zu leicht, einfach an Geld zu kommen.
ps: Was ist eigentlich mit der vermutl. Rückzahlung der Heizkosten an die Regierung?
Hthik
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@Mr. B. 28. Juli 2023 um 11:02
“Ohne RD hätten es anscheinend so manche “Angesehene” in dieser Region immer noch zu leicht, einfach an Geld zu kommen.”
Auf die Gefahr hin, dass ich die feine Ironie, die dem Ganzen innewohnt etwas lädiere, möchte ich (ich bin halt so) mit dem Holzhammer darauf hinweisen, was der ganzen Situation zugrunde liegt. Nicht irgendwelche x-beliebigen Ausgaben der öffentlichen Hand, sondern die Versorgung von Flüchtlinge.
Ein Thema, bei dem der Diskussionsablauf, insbesondere auch hier, meist vorgezeichneten Bahnen folgt. Die einen weisen auf unsere humanitären Pflichten diesen Menschen gegenüber hin, die anderen rechnen vor, was das kostet und das sind schließlich unsere Steuergelder! Wenn ihr Gutmenschen die alle aufnehmen wollt, bitteschön, aber dann doch bitte in eurer Wohnung oder zahlt das selber!
Dass da Steuergelder ausgegeben werden, stimmt ja, nur ist es nicht so, dass den Flüchtlingen die Taschen damit vollgestopft werden. Solche Artikel zeigen, an welcher Hose diese prallen Taschen sind. Die versucht einen auf dicke zu machen, hat sich aber als laahre erwiesen. Wer hier wirklich den sparsamen Umgang mit öffentlichen Geldern fördert, ist damit auch klar. Irgendwie schon schade, dass wir trotzdem immer weiter die CSU wählen müssen, weil die Roten einfach nicht mit Geld umgehen können und alle reinlassen. Die am Ende vielleicht sogar noch hier Fußball spielen und ministriere. Und arbeiten und Steuern zahlen.