Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit
In eigener Sache

Rechtsstreit um Fechter-Recherche: Landgericht Regensburg gibt uns recht

Im Rechtsstreit zu den von uns veröffentlichten Recherchen über Tierarzt Roland Fechter, das Pürkelgut und die Flüchtlingsunterkunft in Nittenau hat das Landgericht Regensburg uns in einem ersten Verfahren vollumfänglich recht gegeben. Wir müssen keine Gegendarstellung veröffentlichen.

Der Tierarzt Roland Fechter ist Erbpächter des Pürkelguts. Wir haben über seine Vergangenheit, das Familienunternehmen der Fechters und eine Flüchtlingsunterkunft in Nittenau berichtet, die dieses Unternehmen gebaut hat. Das halten wir für zulässig und notwendig. Foto: as

In unserem Rechtsstreit FeBau & ACM GmbH (Gesellschafter ist Tierarzt und Pürkelgut-Erbpächter Roland Fechter) hat das Landgericht Regensburg unserer Redaktion recht gegeben und einen Antrag des Fechter-Familienunternehmens auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung zurückgewiesen.

WERBUNG

Das hat das Gericht unserem Rechtsanwalt Nils Pütz heute mitgeteilt. Die FeBau hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Streitwert wurde auf 15.000 Euro festgesetzt.

Gegendarstellung weg, Unterlassung noch offen

Wir haben am 21. April (unter anderem) über diese Gegendarstellung berichtet, sie aus Transparenzgründen so weit veröffentlicht, wie wir dies für zulässig halten, und entsprechend eingeordnet. Wir sehen aber weder einen Anspruch auf Gegendarstellung noch auf irgendwelche Unterlassungen, die in einem weiteren Verfahren von uns gefordert werden – insbesondere auch vom Schlossherrn in spe – dem schillernden Investor Roland Fechter persönlich.

Das hat das Landgericht Regensburg im Fall der Gegendarstellung nun ebenso gesehen.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung sind unsere Recherchen zu Ungereimtheiten, die es bei Unterlagen zum Brandschutz in der Flüchtlingsunterkunft in Nittenau gibt. Wir haben darüber am 24. März berichtet.

Ungereimtheiten bei Flüchtingsunterkunft – wir haben nichts Falsches berichtet

Eine Fachfirma, die laut vorgelegten Dokumenten – qua Stempel, Unterschrift und darauf befindlicher Faxnummer – den Einbau von Brandschutztüren vorgenommen haben soll, bestreitet dies vehement, hat deshalb Strafanzeige erstattet und rechtliche Schritte gegen das Fechter-Unternehmen angekündigt.

Die FeBau hatte die Unterkunft mit Platz für 150 Menschen 2016 fertiggestellt und seitdem an die Regierung der Oberpfalz vermietet. Mitte 2021 wurde das Gebäude für 6,5 Millionen Euro an eine Grünwalder Immobiliengesellschaft verkauft.

Als Reaktion auf unsere Recherchen und besagte Ungereimtheiten hatte die Regierung der Oberpfalz daraufhin eine Überprüfung des Brandschutzes angeordnet, die Anfang April stattfand. Ein in Aussicht gestelltes Gutachten dazu liegt bislang nicht vor. Wir haben über all das transparent und wahrheitsgetreu berichtet. Das haben wir auch weiterhin vor.

Weitere Überprüfung läuft – wir recherchieren weiter

Über ein von der Fechter-Gruppe betriebenes Blockheizkraftwerk wird die Unterkunft – bis heute – mit Wärme versorgt. Auch hier läuft bereits seit mehreren Monaten eine Überprüfung der Abrechnungen der letzten Jahre. Auch hierzu recherchieren wir gerade.

Noch keine Entscheidung gibt es im zweiten Verfahren, das Roland Fechter bzw. die FeBau bzw. die Geschäftsführerin der FeBau über eine Berliner Anwaltskanzlei vor dem Landgericht Hamburg gegen uns anstrengt.

Man will uns per Einstweiliger Verfügung insbesondere untersagen lassen, über die kriminelle Vergangenheit von Herrn Fechter und die besagten Ungereimtheiten in Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterkunft in Nittenau zu berichten.

Wir haben Rechtsschutz, aber…

Die Gewerkschaft ver.di hat uns für die beiden Verfahren Rechtsschutz zugesichert. Vor diesem Hintergrund können wir diese Auseinandersetzung, die wir aus grundsätzlichen Gründen der Pressefreiheit für notwendig halten, führen, ohne uns existentielle Sorgen machen zu müssen.

Dennoch kostet uns dieser Rechtsstreit neben Zeit und Energie auch Geld, das wir so oder so nicht vollständig erstattet bekommen werden.

Vor diesem Hintergrund und unserem grundsätzlich knapp bemessenem Budget (und weil wir die Auseinandersetzungen führen, vor denen andere mit weit mehr Ressourcen zurückscheuen; dazu in Bälde mehr) freuen wir uns natürlich über finanzielle Unterstützung, um die wir an dieser Stelle ausdrücklich bitten.

Wir glauben, dass unsere Arbeit etwas wert ist. Vielen Dank.


Unterstützen Sie uns!

Entweder via Paypal

Oder per Überweisung:

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE 14 7509 0000 0000 0633 63
Volksbank Regensburg e. G.
BIC: GENODEF1R01

Oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung:

    Nachname

    Vorname

    Straße und Hausnummer

    PLZ/Ort(Pflichtfeld)

    Telefon

    Email-Adresse

    Bankverbindung

    IBAN

    Kreditinstitut

    Sind Sie ein Mensch?

    BItte lösen Sie folgende einfache Rechenaufgabe

    Meine Spende

    Hiermit erteile ich die Einzugsermächtigung bis auf Widerruf:

    und/oder

    Einmalige Spende über

    Möchten Sie Mitglied werden oder nur spenden?


    SUPPORT

    Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

    Dann unterstütze unsere Arbeit!
    Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

    Per PayPal:
    Per Überweisung oder Dauerauftrag:

     

    Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
    IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
    BIC: GENODEF1R01

    Kommentare (9)

    • xy

      |

      Dass manche Leute und ihre Anwälte immer noch nicht verstehen, wie weit die Pressefreiheit geht und sie Schutz genießt, ist mir unbegreiflich, wobei man sich zusätzlich ganz besonders dumm anstellen muß, einen Streit um den Anspruch auf eine Gegendarstellung (Art. 10 BayPrG) zu verlieren, der, wenn man es richtig anstellt und richtig begründet, eigentlich immer durchsetzbar ist und nur bei strafbaren Inhalten scheitern kann (oder eben, wenn man sich ganz besonders dumm anstellt).

      0
      0
    • Gscheidhaferl

      |

      @xy
      Ich befürchte, Sie haben eine zu gute Meinung von den Klägern und deren Anwälten in solchen Fällen. Natürlich wissen die, dass sie rechtlich keinen Stich machen können. Sie wissen aber auch, was für eine Belastung so ein Prozess für ein Medium wie r-d ist. Es geht um Zermürbung, Knüppel zwischen die Beine werfen, etc. damit es sich Journalisten zweimal überlegen, worüber sie berichten. Nicht weil sie rechtlich groß was zu befürchten hätten, sondern weil der unnötig erzwungene Prozess so oder so sehr kräftezehrend sein kann. Darum gibt es ja inzwischen Überlegunfen, solche Klagen gar nicht mehr zuzulassen. Aber soweit sind wir leider noch nicht, wie der vorliegende Fall zeigt.

      0
      0
    • Native

      |

      Nur nicht mürbe machen lassen. Brust raus und zusammen kneifen! Wenn es auch herausfordernd und anstrengend ist. Der Kampf um Meinungsfreiheit und unabhängige Pressefreiheit ist es allemal wert. Diesen Kampf zu unterstützen, ist ehrenwert und wertvoll. Höchsten Respekt für RD! Offensichtlich funktioniert der Rechtsstaat doch noch.

      0
      0
    • Mr. B.

      |

      Die obigen ersten 3 Kommentare gefallen mir sehr gut.
      Die Demokratie/ Pressefreiheit darf nicht durch großes Geld (wie auch immer verdient) beschädigt werden.
      Gerade in diesem Bereich, vor allem in Regensburg, ist RD hier m. E. das beste Medium, welches man sich vorstellen kann!

      Tolle Leistung!
      Macht weiter so!
      Ich ziehe mein Kapperl vor Euch!

      0
      0
    • Paul

      |

      Servus xy

      Was meinen Sie mit auf was beziehen sie:

      “nur bei strafbaren Inhalten scheitern kann”?

      0
      0
    • Native

      |

      Rechtsanwälte die mit besonderem Geschick, lautstark und öffentlichkeitswirksam die Interessen ihrer Mandanten vertreten, dabei jeden juristischen Winkelzug ausnutzen sind (Gott sei Dank) nicht immer im Sinne ihrer Mandanten erfolgreich. Anwendung des Rechts vor Rechtsverdreherei! Vielen Anwaltskanzleien eilt ein merkwürdiger Ruf voraus und sie leben sehr gut durch die Finanzierung ihrer Klienten und sie schaden dem Ruf ehrenwerter Juristen und dem Rechtsempfinden der Bevölkerung durch Verzögerung von Verfahren, Abmahnungen, Deals, Rechtfertigungen und endlosen Anträgen.

      Zitat:
      „Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand!” (Ludwig Thoma)

      0
      0
    • Moritz Marral

      |

      XXXL Lutz, Gerhard Ludwig “Schweigegeld” Müller, Tretzel, Fechter – regensburg-digital handelt sich regelmäßig lehrbuchmäßige Fälle von SLAPP ein. Eine Strategic Lawsuit Against Public Participation ist eine strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung. Es geht dem Kläger nicht darum, recht zu kriegen, weil über ihn Falsches verbreitet wurde oder er sich in seinen Rechten verletzt sieht. Sondern darum, unliebsame Recherche und Berichterstattung abzuwürgen, indem man eine Klage auf Unterlassung anstrengt, deren Streitwert den Beklagten so einschüchtert, dass er in Zukunft die Finger lässt von heißen Eisen.
      Seit seinem Bestehen führt regensburg-digital “die Auseinandersetzungen, vor denen andere mit weit mehr Ressourcen zurückscheuen”, wie Stefan Aigner schreibt. Es ist vor allem e i n anderer, nämlich die Mittelbayerische, die Tag für Tag mit mutigen Dackelmuseumsrecherchen glänzt und die Kacke, die in der korrupten Provinzstadt am Dampfen ist, fleißig unter den Teppich kehrt.
      Was wird nicht geklagt über Länder wie Russland, in denen die Meinungs- und Pressefreiheit beschnitten wird! Nur, was hilft die schönste Meinungs- und Pressefreiheit hierzulande, wenn kein Gebrauch von ihr gemacht wird!
      Wie man jetzt im Wahlkampf sieht, trauen sich selbst in der Türkei sehr viele, ihre von der AKP abweichende Meinung auf offener Straße zu äußern, auch vor Kameras und Mikrophonen. In Deutschland und speziell in Bayern existiert Art. 5 GG mehr auf dem Papier. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten? Die Maxime der Mehrheit in Bayern lautet anders. Sie ist in einem Schnaderhüpfl der Biermöslblosn verewigt:
      I sog net a so, und aa net a so, net dass irgendwer song kon, i sog so oder so.
      Ich vermisse in dem Zusammenhang den Satz des argentinischen Journalisten Horacio Verbitsky, der immer auf der Startseite von regensburg-digital zu lesen war:
      “Journalism is publishing what someone doesn’t want us to know. The rest is propaganda.”

      0
      0
    • Paul

      |

      Servus und guten Abend

      Zum Thema Meinungsfreiheit empfehle ich die Ausführungen des Alexander Grau Philosoph und Autor und lebt in München.

      NZZ

      Zitat (e)

      Meinungsfreiheit bringt nichts, wenn alle stromlinienförmig denken: Gerade bei den Gebildeten herrscht ein erschreckend homogenes Weltbild
      In Deutschland wollte man die Menschen nach dem Krieg zu selbständigem Denken erziehen. Selten ist ein Vorhaben krachender gescheitert.

      oder Je enger die Grenzen des Sagbaren gesteckt sind, desto autoritärer ist eine Gesellschaft, auch wenn sie formal demokratisch ist:
      Stefan Wermuth / Reuters

      0
      0

    Kommentare sind deaktiviert

    drin