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Raus aus dem Knast – und rein in den Knast

Dresscodes und Symbolik spielen bei den Neonazis eine wichtige Rolle. Hier bei einer NPD-Demo im Dezember 2005. Foto: Archiv

Mit 29 Jahren stolze neun Vorstrafen zu haben, von denen auch ein Teil abzusitzen waren, zeigt schon eine gehörige Portion an Ignoranz der Gesellschaft gegenüber, zumal die meisten davon mit unserer unrühmlichsten Vergangenheit im Zusammenhang stehen. Dieser Tage stand Rainer E. erneut vor dem Strafrichter und kassierte prompt seinen zehnten Eintrag ins Strafregister.

Gerade mal zwei Wochen wieder in Freiheit, fuchtelte der Mann im Mai vergangenen Jahres in der Eingangshalle des Hauptbahnhofs seinem Kumpel mit einer Pfefferspraydose vor der Nase herum. Die ging – angeblich unbeabsichtigt – los und sowohl der Freund, als auch ein unbeteiligter Passant bekamen eine Ladung dieses Reizgases mitten in Gesicht – und Rainer G. eine Strafanzeige wegen „Verstoßes gegen das Waffengesetz“, denn eine Erlaubnis für dieses „Reizstoffsprühgerät“ hatte er natürlich nicht.

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Zweieinhalb Monate gingen ins Land, ohne dass Rainer den Ordnungshütern aufgefallen ist.

Sehen sich täuschend ähnlich: Die verbotene Odal-Rune und das Rangabzeichen eines Hauptfeldwebels bei der Bundeswehr.Sehen sich täuschend ähnlich: Die verbotene Odal-Rune und das Rangabzeichen eines Hauptfeldwebels bei der Bundeswehr.

Das sollte sich in einer schwül-warmen Augustnacht ändern, als ihm zwei Männer des Ordnungsdienstes begegneten. Rainer, der sich aus „Überzeugung“ an den Armen viele Tätowierungen mit „verfassungswidrigen Zeichen“ hatte einritzen lassen und deshalb von der Stadt Regensburg die Auflage hatte, sich nur „mit bedeckten Armen“ in der Öffentlichkeit aufzuhalten, war in dieser Nacht mit einem kurzärmeligen T-Shirt unterwegs. Zwar waren die meisten der beanstandeten Symbole inzwischen „überarbeitet und entschärft“ – doch die verbliebene Odal-Rune (die dem Rangabzeichen eines Hauptfeldwebels der Bundeswehr verdächtig ähnelt) prangte gut sichtbar immer noch auf seinem Unterarm. So kam schon zwangsläufig die nächste Strafanzeige auf ihn zu.

Doch damit noch lange nicht genug: Drei Wochen später lief er bei seinem Dultbesuch schon kräftig angesäuselt zwei Polizeibeamten in die Arme. Auf seinem – diesmal langärmeligen – schwarzen T-Shirt leuchtete blütenweiß das ebenfalls verbotene „Kelten-Kreuz“. Eine Woche später, als er wieder mal auf dem Heimweg von der Dult und mit seinen knapp drei Promille verdächtig nahe am Vollrausch war, hatte er erneut eine Begegnung mit uniformierten Polizeibeamten. Kaum nahm er sie wahr, schlug er seine Hacken zusammen und hob die Hand zum „Führergruß“ – und hatte damit die Strafanzeigen drei und vier am Hals.

Zwar zeigte sich der ja bereits so gerichtserfahrene Angeklagte geständig, doch sein Verteidiger wollte das Ganze nicht so ernst sehen wie der Staatsanwalt (der sieben Monate Knast forderte) und plädierte für eine Geldstrafe. Doch bei neun – meist einschlägigen – Voreintragungen gibt es auch beim mildesten Richter keine Nachsicht mehr. Mit einer abzusitzenden Freiheitsstrafe von fünf Monaten war das „Verfahren vor diesem Gericht“ beendet.

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