Rassistischer Facebook-Hetzer verurteilt
„Kanacken“, „Drecksdeppen“ – solche und ähnliche Ausdrücke gehören auf vielen Facebookseiten zum gepflegten Umgangston. Auch der Regensburger Wolfgang P. hat sie verwendet und unter einem Facebook-Beitrag der Bildzeitung hinzugefügt, dass Asylsuchende gefälligst ausreisen sollen, „ansonsten laufen wir an und bringen sie um, aber alle von den Flüchtlingen“. Vor allem der letzte Satz beschert ihm nun eine viermonatige Bewährungsstrafe.
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten
Der 38-jährige Regensburger Wolfgang P. wurde diesen Donnerstag zu einer zur Bewährung ausgesetzten viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er auf Facebook angedroht hatte, Flüchtlinge zu töten. Die Regensburger Staatsanwaltschaft wertete P.s Kommentar, wonach „wir“ im Falle einer ausbleibenden Ausreise von Flüchtlingen, diese umbringen werden, den er auf der Facebook-Seite der Bildzeitung gepostet hat, als Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Das Regensburger Amtsgericht bestätigte nun diese Auffassung vollumfänglich.
P.s Pflichtverteidiger Peter Hofmann fordert in der Hauptverhandlung dennoch einen Freispruch für seinen Mandanten, weil der Eintrag nicht vorsätzlich und nicht ernst gemeint gewesen sei: „Für ihn hatte das keinesfalls Drohcharakter“. Außerdem sei nicht konkret formuliert, wer umgebracht werden solle. Es gehe nicht um bestimmte Personen und es sei unklar, wer mit dem Begriff „Flüchtlinge“ überhaupt gemeint sei. Auch jemand, der vor „seiner bösen Frau“ fliehe, könne „Flüchtling“ sein. Wer mit „wir“ gemeint sein soll, sei ebenfalls nicht spezifiziert.
Richterin: Die Kommentare muss man im Kontext sehen
Für Richterin Danzer sind das keine überzeugenden Argumente. Es gehe in der rechtlichen Bewertung nicht darum, ob P. die Kommentare ernst gemeint habe, sondern darum, ob sie von anderen ernst genommen werden können. Die tatbestandlich notwendige Öffentlichkeit sei beim Facebook-Account der Bildzeitung zweifellos gegeben. Tausende Menschen können P.s Kommentar lesen. Man müsse den Eintrag auch unbedingt im Kontext sehen, in einer aufgeheizten Stimmung gegen Flüchtlinge, die auch immer wieder Anschläge und Gewalt gegen sie und ihr Unterkünfte hervorbringe. Und selbstverständlich sei klar welche Personengruppen mit „Flüchtlinge“ gemeint sind.
Die Tat selbst ist allerdings unstrittig. P. und sein Anwalt Hofmann gestehen unumwunden ein, dass der Angeklagte den Kommentar über sein Facebook-Profil abgesetzt hat. P. sei zum Zeitpunkt des Kommentars aber betrunken und es sei nicht seine Absicht gewesen wirklich zu Straftaten aufzurufen. Nach „eineinhalb Kästen Bier“ sei es eben schwierig noch vernünftige Willensäußerungen von sich zu geben. „Eine dumme Handlung“, eine Möglichkeit „alkoholbedingt Aggressionen loszuwerden“, so P.s Anwalt. Zehn bis zwölf Bier trinke P. nach eigenen Angaben täglich. Durch den Alkoholmissbrauch sei zudem bereits ein „hirnorganischer Abbau“ festzustellen, ergänzt Hofmann. Die Erinnerung falle schwer. Ein entsprechendes ärztliches Gutachten bleibt Hofmann jedoch schuldig.
Besorgter Bürger P. hasst Menschen, die nicht aussehen, wie er sie gerne hätte
Ob die Menschenverachtung P.s nur dem Alkohol zuzuschreiben ist, ist ohnehin sehr zweifelhaft. Wie Recherchen von regensburg-digital ergeben, haben Hass auf Asylsuchende und rassistische Hetze gegen Menschen, die nicht aussehen, wie P. sie gerne hätte, Beständigkeit in dessen Weltbild. Auch vor dem zwölften Bier.
Sein Facebook-Profil vermittelt nicht den Eindruck, als ob der inkriminierte Tötungs-Kommentar ein Ausrutscher im Zustand eines „Black outs“ (wie P. sagt) war, sondern vielmehr, dass er Methode hat und folgerichtiger Ausdruck von P.s Weltbild ist. Auf seinem rege bespielten Facebook-Profil äußert sich P. immer wieder zum Thema Asyl, teilt fast täglich Beiträge von Focus, Bild, dem Regensburger Wochenblatt oder der NPD und anderen menschenverachtenden Seiten und versieht sie gelegentlich mit einschlägigen Vermerken. Es geht um Sexual- und anderen Straftaten, Deutschsein und Flüchtlinge. Letztere hasst der stolze deutsche Bürger P. pauschal alle.
Wolfgang P., der gerne den besorgten Bürger gibt und sein Volk vor Straftaten schützen möchte, hat ihrer selbst bereits sieben im Bundeszentralregister angesammelt. Körperverletzung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Erschleichen von Leistungen – Geldstrafen, Bewährungsstrafen: Alles dabei, wodurch sich ein in seiner Auffassung wahrscheinlich rechtschaffener Deutscher auszeichnet.
Bewährungsauflagen müssen eingehalten werden, sonst droht Knast
In der Urteilsbegründung lässt die Richterin P. wissen, dass dies nun „seine letzte, allerletzte Chance“ sei, zumal aktuell noch die Bewährungszeit eines früheren Delikts laufe. Die Entscheidung zugunsten einer Bewährung sei „sehr eng“ gewesen. Sollte P. Die Auflagen nicht einhalten, wandert er in den Knast. Die Auflagen sehen zehn Suchtberatungsgespräche vor, die P. sichtlich nicht schmecken. In der Verhandlung hatte er angekündigt seine Alkoholsucht „aus eigener Kraft“ überwinden zu wollen.
Verteidiger Hofmann ist trotz Freispruchsforderung erfreut über den Ausgang des Verfahrens. „Sehr gnädig“, merkt er gegenüber P. an. Die Haft ist zunächst abgewendet. Der Ausgang beutetet aber auch, dass P. nun weiterhin Nicht-Deutsche oder solche, die er dafür hält, hassen kann und wird. Zu ihrer Tötung wird er nicht mehr unbedingt aufrufen. Immerhin ein kleiner zivilisatorischer Fortschritt.
erich
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Kommentar gelöscht. Keine NS-Vergleiche.
Barnie Geröllheimer
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“Focus, Bild, dem Regensburger Wochenblatt oder der NPD und anderen menschenverachtenden Seiten”
Ich habe zwar schon drei Halbe, aber die, der NPD Vorgenannten, in die Nähe anderer menschenverachtender Seiten zu rücken, kann ja wohl nur ein Irrtum sein, oder?
Mr. T
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Zur weiteren Information:
http://www.bildblog.de/
https://de-de.facebook.com/GansSchoenEcklhaft/
Die genannten Medien gehören zu denen, die immer kräftig für Klickzahlen bei ihrem Klientel hetzen – auch wenn sie sich dann immer wieder halbherzig von der dahinterliegenden Geisteshaltung distanzieren. Genauso wie die Politiker von NSAfD oder FPÖ, die menschenverachtende Aussagen machen und dann haben sie sich entweder verklickt, haben nur Satire gemacht, hat sich jemand anders auf ihrem Facebook-Account ausgetobt, haben Seiten in einem Buch gefehlt oder was auch immer sie für lächerliche Ausreden haben, um offiziell bereits gesäte und aufgegangene Hetze offiziell zu relativieren.
Markus Frowein
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@ Barnie Geröllheimer (17. Februar 2018 um 22:10)
Nein, entspricht alles der Wahrheit. Belege brauche ich jetzt nicht anfügen, oder?
Können Sie auch selber googeln … einfach “BILD” + “Ausländer”, “Wochenblatt” +
“Flüchtlinge” oder Ähnliches eingeben, da finden Sie tausende von Artikeln. Bitte.
Piedro
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Barnie Geröllheimer
17. Februar 2018 um 22:10 | #
„Focus, Bild, dem Regensburger Wochenblatt oder der NPD und anderen menschenverachtenden Seiten“
Ich habe zwar schon drei Halbe, aber die, der NPD Vorgenannten, in die Nähe anderer menschenverachtender Seiten zu rücken, kann ja wohl nur ein Irrtum sein, oder?
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Vermutlich würden Sie auch ohne Bier im Hirn nicht verstehen was Sie lesen. Ich bin Ihnen gern behilflich.
Da steht: Dieses, jenes, welches, ODER das und anderes wie das.
Sinnerfassendes Lesen ist nicht immer einfach, vor allem wenn man lieber das als Sinn erfasst, was man lesen will. Das ist jedoch nicht dem Autor anzulasten.
u@v.we
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Puerto: die Rechtsbündigkeit des betrachten Satzes ist keineswegs so eindeutig wie Du Dir das vorstellst. Ganz im Gegenteil: Die Aufzählung eins, zwei, drei oder vier und noch ein Bier bindet deutlich links.
Ich musste selbst sehr schmunzeln als ich diesen Satz laß; finde aber er sollte so stehen bleiben weil er ganz viel Wahrheit enthält :)
Rosalia Genoveva
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@Piedro
erklärte:
“Da steht: Dieses, jenes, welches, ODER das und anderes wie das.”
Vor der Erklärung hab i gmeint, dass i mi auskenn, aber jetza…..
; )