16 Nov2009
Radweg-Urteil: Stadt will Revision
Ganz kurzfristig wurde der Punkt auf die Tagesordnung des Planungsausschusses am Dienstag gesetzt: Die Regensburger Stadtverwaltung will gegen das Radweg-Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts in Revision gehen. Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) hatte gerichtlich durchgesetzt, dass die Benutzungspflicht für zwei Radwege in Regensburg aufgehoben werden muss. Der Entscheidung des VGH räumt der ADFC den Charakter eines GRundsatzurteils ein und erhofft sich davon bundesweite Signalwirkung. Tatsächlich hatten die Richter in der Urteilsbegründung ausgeführt, dass eine Benutzungspflicht nur in Ausnahmefällen angeordnet werden dürfe. Die Richter führten zudem aus, dass ihrer Einschätzung nach auch in zahlreichen anderen Fällen die Radwegebenutzungspflicht widerrechtlich angeordnet wurde. Am Dienstag (16 Uhr, Sitzungssaal Neues Rathaus) werden nun die Stadträte darüber abstimmen, ob die Verwaltung gegen das Urteil in Revision gehen wird.
Manfred Veits
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HANDS UP!
In der 1. Instanz war das angerufene Gericht -das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg – auf Seiten der Stadt und hat die Klage des Dr.W. abgewiesen.
Dieser ging in Berufung. Zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH). Dieser gab dem (Berufungs)Kläger Recht.
Gegen dieses Berufungsurteil des BayVGH evt. das weitere Rechtsmittel der Revision einzulegen, mag Prüfungsaufgabe des Stadtrats sein.
Zu offen ist, dass darüber eine regelgerechte Abstimmung stattfindet.
OB Schaidingers übliches Prozedere:
“Wortmeldung?” – “Gegenstimmen?” – “nächster TOP”
läuft seit Jahr und Tag gegen Buchstaben und Geist der (lokalen) Gesetze ab. Trotz Rügen auch durch die Regierung führt er ungerührt sein “Regime” unter den …. Augen der Stadträte fort.
Zeit für ein YOUTUBE-Video … oder sonstige Öffentlichkeit, nachdem das LOKALBLATT gegen diese demokratische Verwahrlosung schon lange nichts mehr zu beanstanden hat.
Jens Müller
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Wenn die Stadt soviel Geld hat …
Ob die Stadträte die (nicht vorhandenen) Erfolgsaussichten der Revision realistisch beurteilen können, wenn ihnen der OB da irgendwas verzählt?
werner
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Das Urteil muß man anfechten.
Wenn ein Gericht zu der Auffasssung kommt, daß ein Radfahrer gleichberechtigt zu anderen Verkehrsteilnehmern ist, dann hat das etliche Konsequenzen für die Stadt:
1. Warum bauen wir für teueres Geld dann noch Radwege?
2. Sind dann Strafzettel für das Parken auf Rad- und Gehwegen nicht zu Unrecht ausgestellt.
3. Dürfen dann alle Verkehrsteilnehmer alle befestigten Flächen befahren? Also dürfen z.B. Autofahrer auf Rad- und Fußwegen fahren?
So wie die Begründung in den Presseveröffentlichungen zu lesen ist, darf der Radfahrer nicht gezwungen werden, ausschließlich auf einem vorhandenen Radweg zu fahren. Diese einseitige Handlungsfreigabe kann nicht richtig sein.
Die Stadt muß letztendlich wissen, wie sie dran ist. Wird das Urteil bestätigt, kann sich die Stadt jede Menge Geld sparen und einige Schilder werden überflüssig. Der Aufschei wird groß sein, wenn die Zahl der verunglückten Radfahrer ansteigt. Dann kommen die, die das Vorgehen der Stadt jetzt kritisieren, als erstes wieder auf diese Plattform zurück und beschuldigen die Stadt, nichts für die Sicherheit getan zu haben
Alltagsradler
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@werner:
Bitte lesen Sie die Kommentare zum anderen Artikel und erkennen Sie Ihren Irrtum.
Die Sicherheit wird steigen. Warum danach auf Fußwegen geparkt werden dürfen soll, verstehen hoffentlich nur Sie.
Uwe Fritz
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Kommt ein Auto daher, einfach nur so, schubst einem Radler vom Weg, nur weil er ohne Licht, sagt der Autofahrer ich bin doch gleichgestellt mit diesen Rowdis, möcht heut keine Strafe kassieren. Alles klar, weil wir so vernünftig sind Herr Richter.
Jens Müller
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Und, gibt es schon was Neues? Hat jemand diese Tischvorlage in den Fingern?
Jens Müller
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Es wurde schon längst veröffentlicht, afaik in dem verlinkten anderen Artikel. Einfacher, als nachzuschauen, ist für mich aber, einfach nochmal den (meinen) Link hinzuwerfen: http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/bayvgh-gegen-radwegbenutzungspflicht/
Klaus Wörle
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Das Bundesverwaltungsgericht hat am 18.11.2010 das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt:
http://www.bverwg.de/enid/9d.html?search_displayContainer=13456
Martin Oppermann
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Guten Tag!
Ich hätte da mal eine Frage an alle “unverbesserlichen Radfahrer”, die scheinbar nach allen Möglichkeiten suchen, um Radwege nicht benutzen zu müssen: Sagt Euch der §1 StVO vielleicht etwas? Selbst wenn ihr aufgrund neuer und “fragwürdiger” Gesetze einen Radweg nicht zwingend benutzen müsst, eine STRAFE ZAHLEN müsst Ihr unter bestimmten Bedingungen trotzdem! Wenn ein Radfahrer neben einem Radweg auf der Straße fährt und ein Autofahrer ihn nicht überholen kann, weil er wegen des Gegenverkehrs den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, dann stellt dies eine Nötigung dar und der Radfahrer verstößt gegen Absatz 1 und 2 des §1 StVO. (Entscheidend ist das Ende von Absatz 2!)
§ 1 Grundregeln.
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Aus diesem Grund appelliere ich an den gesunden Menschenverstand aller Radfahrer: Wenn es einen Radweg gibt, oder zumindest die Nutzung eines Fußweges für Radfahrer gestattet ist, dann sollte man die Straße auch verlassen und dort fahren. Leider vergessen viele Radfahrer immer wieder das man neben Rechten eben auch Pflichten hat! Von der “Signalwirkung” auf Kinder will ich erst gar nicht reden. Wenn Kinder sehen das Radfahrer auf der Straße fahren, obwohl ein Radweg vorhanden ist, dann machen sie es womöglich nach und kommen unter die Räder… Habt Ihr darüber vielleicht auch schon mal nachgedacht?
Was mich selbst betrifft… Ich betreibe selbst aktiv Radsport und lege jedes Jahr mit meinem Treckingrad zwischen 2000 und 3000 Kilometern zurück. Auf der Straße fahre ich aber nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt. Aber wahrscheinlich legen es viele meiner “Kollegen” ja geradezu darauf an überfahren oder gerammt zu werden… Zudem entzieht sich das nicht benutzen der Radwege auch jeder Logik. Hier in Gifhorn und Umgebung sind die Radwege besonders gut ausgebaut, eben und geteert. Viele diese Wege sind sogar besser befahrbar als die Straße!
Gruß von Martin