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Radelt Regensburg rückwärts? Stadt antwortet auf Fragen und Kritik

„Radverkehr: Regensburg radelt rückwärts“. Dieser Gastkommentar, den wir am 18. Februar bei regensburg-digital veröffentlicht haben, ist auf erhebliche Resonanz gestoßen und hat jede Menge Kommentare nach sich gezogen (hier geht es zum Artikel und Kommentaren). Wir haben die Stadt Regensburg mit einigen Kritikpunkten und Fragen konfrontiert und veröffentlichen hier die Antworten zur Diskussion.

An der Ladehofstraße/Friedrich-Niedermeyer-Straße führt der Radweg unmittelbar an den Autoparkplätzen vorbei. Ein Abstand ist kaum gegeben. Zudem befindet sich der Radweg in einer Tempo-30-Zone.

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Der Straßenraum wurde so geplant, dass neben den zwei Meter breiten Längsparkplätzen ein 50 Zentimeter breiter Sicherheitstrennstreifen zum Radschutzstreifen besteht. Dieser Abstand ist regelkonform und im Bereich der Baumscheiben, die um eben diese 50 Zentimeter in die Fahrbahn hineinreichen, sehr gut ablesbar. Die Aussage, dass der Abstand zu den parkenden Kfz nicht gegeben sei, ist somit nicht zutreffend.

Hält die Stadt Regensburg diesen Radweg mit Blick auf §45 Abs. 1c StVO für zulässig – und falls ja aus welchen Gründen?

Ein Schutzstreifen erzeugt gemäß StVO keine Benutzungspflicht – im Gegensatz zu Radwegen und Radfahrstreifen. Diese vermeintliche Benutzungspflicht ergibt sich hier vielmehr aus dem Rechtsfahrgebot. Der Schutzstreifen hat nicht nur den erforderlichen Sicherheitstrennstreifen, er ist mit 1,50 Meter auch 25 Zentimeter breiter als erforderlich. Es handelt sich also nicht um einen Radweg. Auch sind die Schutzstreifen-Markierungen nicht als Leitlinie (Verkehrszeichen 340) zu interpretieren, die in Tempo-30-Zonen nicht zulässig wären. Daher hält die Stadt Regensburg die Schutzstreifen für zulässig.

Der Fahrradweg in der Ladehofstraße entlang der Autoparkplätze. Foto: Bothner

Sieht die Stadt Regensburg angesichts des geringen Abstands zwischen Radweg und Parkplätzen ein erhöhtes Unfallrisiko? Falls nein, warum nicht?

In der Friedrich-Niedermeyer-Straße gilt Tempo 30. Der Radverkehr findet auf der Fahrbahn im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs statt. An Einmündungen wurde der Seitenraum baulich vorgezogen, so dass auch hier die Sichtfelder gegeben sind. Unabhängig davon, ob der Radverkehr auf der Fahrbahn im Mischverkehr, auf Schutzstreifen oder Radfahrstreifen geführt wird, dürfen und sollen Radelnde mit rund 80 Zentimeter Abstand zu geparkten Kfz radeln, um nicht durch sich öffnende Türen gefährdet zu werden.

Aus den oben genannten Gründen sieht die Stadt Regensburg kein erhöhtes Risiko. Hinzu kommt, dass es Alternativen zur Friedrich-Niedermeyer-Straße gibt beziehungsweise geben wird. Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Unterführung der Kumpfmühler Brücke auszubauen und für den Radverkehr nutzbar zu machen. Hierzu müssen aber noch Gespräche mit betroffenen Grundstückeigentümern geführt werden.

Kritik gab es auch am Radweg Lilienthalstraße, unter anderem: mehrfach wechselnder Fahrbahnbelag, zahlreiche Verschwenkungen, Steigungen und Gefälle, Hindernisse mitten im Weg, Überschneidungen mit Fußgängerwegen. Sieht die Stadt Regensburg hier ein Problem und gegebenenfalls Handlungsbedarf (z.B. im Hinblick auf § 45 Abs. 3; Rn. 54 STVO)?

Markant ist in der Lilienthalstraße eine Stelle: Von Norden kommend steht kurz vor der Einmündung Heinkelstraße ein sehr großer, stadtbildprägender Baum. Da dieser Baum gegenüber der Fahrbahn erhöht wächst, musste seinerzeit eine Lösung gefunden werden, wie der Baum erhalten und der Radweg trotzdem weitergeführt werden kann. Da die Wurzeln immer wieder die Wegebefestigung aufbrechen, musste mit der Oberfläche darauf reagiert werden. Ein Umbau hätte die Fällung des großen Baumes zur Folge. Die Stelle ist nicht unfallauffällig, so dass akut kein Handlungsbedarf gesehen wird.

Abgesehen von dieser Stelle sind die Radwegeführung in der Lilienthalstraße sehr kontinuierlich und die Radwege in einem guten Zustand. In 2022 wird die Einmündung Hermann-Köhl-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umgebaut.

Ein kurviges Auf und Ab mit verschiedenen Fahrbahnbelägen: Der Radweg in der Lilienthalstraße. Foto: Bothner

Kritik von unseren Leserinnen und Lesern gibt es auch am Radweg Landshuter Straße, Richtung Burgweinting – Auszug aus einem Kommentar: „unzulässig schmaler Radweg mit parkenden Autos auf der einen Seite (…), ein schmaler Bürgersteig mit Geschäftseingängen auf der anderen Seite. Viele Kreuzungen und zwei Tankstelleneinfahrten bei denen man extrem auf Rechtsabbieger aufpassen muss. (auf der Straße wäre man hier sicherer). Eine Busbucht mitten auf dem Radweg (…). Weiter geht’s dann auf der linken Seite nach Burgweinting rein, was dann im Ort äußerst gefährlich wird, vor allem an der Kreuzung Kirchstraße. Hier hat man zwar Vorfahrt, muss aber gleichzeitig auf Autofahrer aufpassen die von rechts kommen sowie den Links- und Rechtsabbiegern von der Parallelstraße.“

Die Kfz-Verkehrsbelastung in der Landshuter Straße ist deutlich zu hoch, um den Radverkehr sicher auf der Fahrbahn abwickeln zu können. Insofern ist die Benutzungspflicht der Radwege gerechtfertigt, wenngleich diese stellenweise nicht die nach den Planungsregelwerken erforderlichen Breiten aufweisen. Die nach StVO erforderliche Breite von 1,50 Meter wird eingehalten.

Zur Landshuter Straße gibt es – je nach Start- und Zielpunkt – durchaus Alternativen, auch wenn diese zum Teil mit Umwegen verbunden sind. In den vergangenen Jahren wurden in der Landshuter Straße durchaus einige Verbesserungen umgesetzt:

  • Umbau der Kreuzung Odessa-Ring (Rückbau des freien Rechtsabbiegers)
  • Verbreiterung des Geh-/Radwegs auf der Ostseite zwischen BAB-Brücke und Odessa-Ring
  • Beseitigung der Engstelle unter der BAB-Brücke
  • gesicherte Querung der Einmündung Hornstraße (geänderte Ampelschaltung)
  • Linksabbiegemöglichkeit in die Hornstraße für Radelnde
  • zusätzliche Fußgängerfurt an der Hornstraße

Sieht die Stadt Regensburg hier Problemstellen und gegebenenfalls Handlungsbedarf?

Natürlich ist es das Ziel der Stadt Regensburg, möglichst alle „Problemstellen“ im städtischen Verkehrsnetz zu beseitigen. Das betrifft alle Verkehrsarten. Aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten und Finanzmittel können jedoch nicht alle Maßnahmen kurz- oder mittelfristig geplant und umgesetzt werden. Die Stadt wird prüfen, ob kurzfristig umsetzbare Verbesserungen – etwa in Form von Roteinfärbungen – angezeigt sind.

Von einem Leser wurden wir auf diese Karte aufmerksam gemacht (Link).  Dort werden mehrere Problemstellen geschildert. Ist der Stadt Regensburg diese Karte bekannt?

Der Stadt Regensburg liegen aus verschiedenen Quellen Daten, Hinweise und Anregungen zum Radverkehrsnetz vor. Wichtigste Grundlage ist die Unfallstatistik. Sind Unfallhäufungen erkennbar, werden unmittelbar Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmöglichkeiten geprüft. Hier arbeiten die städtischen Stellen eng mit der Polizei zusammen. Ein enger Austausch wird außerdem mit dem ADFC und VCD gepflegt.

Die Herleitung von Maßnahmen muss zwischen objektiven und subjektiven Kriterien unterscheiden. Objektiv sind zum Beispiel Verkehrsmengen, Wegebreiten oder zulässige Geschwindigkeiten. Diese Aspekte sind essentieller Bestandteil des Planungs-Regelwerks. Ob jedoch eine Stelle / eine Straße als subjektiv unsicher empfunden wird, liegt regelmäßig im Auge des Betrachters. Dennoch spielt genau dieser Aspekt zunehmend eine Rolle in der Verkehrsplanung. Wollen wir mehr Menschen für die Nutzung des Fahrrads gewinnen, müssen wir verstärkt als subjektiv sicher empfundene Lösungen anbieten.

Wie steht die Stadt Regensburg insbesondere zu folgenden dort beschriebenen Problemen:

1. Kreuzung Friedenstraße/Universitätsstraße: Ampel zeigt Linksabbieger-Grün für Radfahrer, obwohl gleichzeitig der Autoverkehr aus Richtung Universitätsstraße grün hat.

Die Regelung ist eindeutig. Linksabbiegende Fahrzeuge – egal ob Bus, Pkw, Lkw oder Fahrrad – müssen dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren. In dem Fall hat der Radverkehr, der in die Universitätsstraße fahren will, Vorfahrt gegenüber dem Verkehr, der von der Universitätsstraße kommend nach links abbiegt.

2. Hemauer Straße/D.-Martin-Luther-Straße: Von Osten kommend (Hemauerstraße = Radlstraße) geht’s nicht mehr weiter Richtung Allee. Durch die Albertstraße darf nicht mehr geradelt werden. Wie soll man weiter Richtung Westen radeln? Umwege? Durch die Innenstadt? Wurden Radler bei der Planung vergessen?

Infolge des Baus des Interims-ZOB hat der Busverkehr in der Albertstraße deutlich zugenommen. Besonders kritisch sind die zum ZOB abbiegenden Busse. Wir mussten aus Verkehrssicherheitsgründen das Radfahren in dem Abschnitt „Bustreff“ deswegen untersagen. Der Radverkehr wird daher von der Hemauerstraße über die Rampe zur Bahnhofstraße geführt. Dafür wurde eine extra Markierung aufgebracht. Der Bahnhofsvorplatz ist komplett vom Kfz-Verkehr entlastet, so dass der Radverkehr hier sicher geführt werden kann. Um zur Fürst-Anselm-Allee und weiter zum Beispiel zum Goethe-Gymnasium zu gelangen, gibt es mehrere Möglichkeiten: die Maximilianstraße, der Weg zum Milchschwammerl oder die Querspange bei der HUK.
Um in die Altstadt zu gelangen, kann man entweder die Sternbergstraße oder die Roritzerstraße zur Landshuter Straße befahren, um dann südlich der IHK zur Maxstraße zu kommen.

Problemzone für Radler: Der Interims-ZOB und die Albertstraße. Foto: Stadt Regensburg

3. Kumpfmühler Straße, Höhe Biomarkt: Radweg hinter Bushaltestelle versteckt, für Autofahrer nicht möglich, einen herankommenden Radfahrer zu sehen.

An dieser Stelle sehen wir Verbesserungsbedarf. Eine Verbesserung wäre allerdings nur durch einen Umbau möglich.

4. D.-Martin-Luther-Straße stadteinwärts: Sieht die Stadt das Wiedereinfädeln in den Straßenverkehr nach dem Ende des Fahrradwegs als Gefahrenstelle an? Ist hier gegebenenfalls Abhilfe geplant?

Die Stadt Regensburg steht kurz vor dem Abschluss des Beteiligungsprozesses „Verkehrsberuhigung Altstadt“. Im Folgenden wird es darum gehen, aus den Ergebnissen ein konkretes Umsetzungskonzept zu erstellen. Sicherlich wird dann auch die Frage zu behandeln sein, wie mit dem Radverkehr in der D.-Martin-Luther-Straße zukünftig umgegangen werden soll.
Die zulässige Geschwindigkeit wurde zwischenzeitlich auf 30 km/h gesenkt, so dass sich die Geschwindigkeiten von Kfz- und Radverkehr angeglichen haben.

Gibt es bei der Stadt Regensburg eine Sammlung von Problemstellen und gegebenenfalls eine Prioritätenliste wann und wie diese abgearbeitet werden soll?

Im Rahmen der Erstellung des Konzepts „Hauptradroutennetz“ wurden 172 Kilometer Streckennetz analysiert. Dem Stadtrat wird in Kürze das Hauptroutennetz zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Auf dieser Basis sollen dann Zug um Zug die Hauptrouten umgesetzt werden. Dabei werden in einem kontinuierlichen Prozess diverse Mängel im Stadtgebiet behoben. Es bietet sich an, die Verbesserungen im Radverkehrsnetz flexibel zu handhaben. Oftmals ergeben sich durch externe Anlässe Möglichkeiten zu handeln. Oder aber es können mehrere Maßnahmen im räumlichen Zusammenhang gebündelt werden.

Wo und in welchem Rahmen können Radfahrer mit der Stadt Regensburg in Kontakt treten, um solche Problemstellen zu melden?

Radfahrerinnen und Radfahrer können sich telefonisch (0941 507-1768) oder per Mail (Grossmueller.Thomas@Regensburg.de) an den Nahmobilitätskoordinator Thomas Großmüller wenden.

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Kommentare (38)

  • Solitär

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    Die Stadt hätte wirklich kaum einen größeren Mittelfinger machen können, um den Leuten zu sagen, wie wenig sie sich für Fahrradverkehr interessiert, als sie diese Antworten formuliert hat.

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  • Radler33

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    @Solitär Zustimmung, kürzer und treffender kann man’s glaub ich nicht formulieren.

    “Aus den oben genannten Gründen sieht die Stadt Regensburg kein erhöhtes Risiko. Hinzu kommt, dass es Alternativen zur Friedrich-Niedermeyer-Straße gibt beziehungsweise geben wird. ”
    oder
    “Zur Landshuter Straße gibt es – je nach Start- und Zielpunkt – durchaus Alternativen, auch wenn diese zum Teil mit Umwegen verbunden sind.”

    Übersetzt: Fahr halt woanders, wenn’s dir nicht passt. Das ist unser (Auto-)Spielplatz!

    Nächster Schenkelklopfer:
    “…Radweg hinter Bushaltestelle versteckt, für Autofahrer nicht möglich, einen herankommenden Radfahrer zu sehen.

    An dieser Stelle sehen wir Verbesserungsbedarf. Eine Verbesserung wäre allerdings nur durch einen Umbau möglich.”

    Achso. Wir können das nicht weg meditieren oder ein bischen mit Farbe drüber pinseln? Nur Umbau? Oh. Nadann, kann man nix machen.

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  • Samy Ateia

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    Die D.-Martin-Luther-Straße hat mehrere Problemstellen für Radler und das schon vor dem Umbau des Busbahnhofs. Jetzt ist es sogar noch schlimmer geworden, weil man offiziell nicht mehr in die Albertstraße fahren darf (was natürlich alle trotzdem machen). Hier wird an der Realität vorbei geplant und die Maßnahmen, die umgesetzt wurden, sind eher ein Feigenblatt, um den Mangel an Willen und Mitteln zur Verkehrswende zu kaschieren.

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  • Ulla

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    Beim Busbahnhof wird es überdeutlich die Radfahrer aus dem Südosten wurden von den Planern(?) vergessen oder noch schlimmer deren Belange werden nicht mal berücksichtigt.

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  • Radl Fahrer

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    Das angesprochene Konzept „Hauptradroutennetz“ ist bereits in den Sitzungsunterlagen auf regensburg.de einsehbar. Viele kunterbunte Maßnahmen (eine Fahrradstraße hier, ein roter Belag da, und immer wieder Piktogramme auf dem Teer) sollen den Radverkehr möglichst abseits der (Pkw-)Verkehrsstraßen steuern. Tenor: Hauptsache man nimmt den Autos nix weg…

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  • da_Moartl

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    Ein größeres Chaos im Radwegenetz als die Stadt Regensburg leistet sich wohl kaum eine andere deutsche Großstadt. Die Ignoranz der Stadtverwaltung – mit Verlaub, das kotzt mich nur noch an. Ein schönes Beispiel ist der Geiz, bei roten Radwegmarkierungen gerade mal bis zur Mitte zu färben und nicht wenigstens gleich über die ganze Straße. Von Verkehrspsychologie und Strategie haben die zuständigen Beamten nun wahrlich nicht den blassesten Schimmer. Wohl aber davon, wie man Anfragen von Bürger*innen auf möglichst “rotzige” Weise abschmettert.

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  • Christa

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    Danke fürs Nachfragen u Dranbleiben an diesem wichtigen Thema liebe RD-Leute!!
    Ich nehme mit:
    1. Es muss erst was passieren damit was passiert.
    2. Das Verkehrsmittel Fahrrad spielte und spielt in den Planungen der Stadt keine wichtige Rolle.
    3. In die Albertstrasse darf man nicht mehr mit dem Fahrrad fahren. Das war mir neu. Macht das doch jeder, inkl. mir. Ich mache das auch weiterhin. Die Alternativen sind sinnlos und/oder gefährlich.
    3. Die Stadt würde ja gern, hat aber kein Geld u kein Personal.
    Ergo: Da kann manfrau seitens der Stadt nichts machen.
    Dieser Zynismus in den gegebenen Antworten macht mich fassungslos.

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  • R.G.

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    Ist der Herr die beschriebenen Strecken schon mal mit dem Rad im Hauptverkehr gefahren?

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  • Dahoam

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    Liebe Stadt Regensburg.
    Bitte spar dir doch Stellungnahmen wenn du dich schon nicht für die Thematik interessierst.
    Die Zukunft sieht düster aus, wenn das da oben deine beste Antwort auf angesprochene Probleme ist.
    Aber dieses Verhalten kennt man von dir ja auch bei diversen anderen Missständen.
    Schäm dich – die Lebensqualität deiner Bürger geht dir nämlich in zentralen Punkten am Arsch vorbei.

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  • Klaus Wörle

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    Zum Thema Schutzstreifen (z.B. Friedrich-Niedermayer-/Ladehofstraße): Radfahrer sind beim Vorbeifahren an parkenden Kfz verpflichtet, eine ausreichenden Abstand zu halten, um die Gefahr bei unvermittelt geöffneten Autotüren zu minimieren. Obwohl es in der Sorgfaltspflicht der Autoinsassen liegt, sicherzustellen, dass andere Verkehrsteilnehmer beim Öffnen von Türen nicht gefährdet oder geschädigt werden, kann einem Radfahrenden eine Mitschuld wegen zu geringem Sicherheitsabstand angelastet werden, auch wenn diese in der Regel gegenüber dem Verstoß des Autofahrenden gegen die Sorgfaltspflichten zurücktritt (von den körperlichen z.T. tödlichen Schäden durch solche Dooring-Unfälle einmal ganz abgesehen). Daher ist die Breite einer Autotür (ca. 1 Meter) und die halbe Breite des Fahrrads zur Bemessung des ausreichenden Abstands von parkenden Kfz anzusetzen. Wir kommen also zu einem Abstand von etwa 1,5 Meter zu parkenden Fahrzeugen, die Radfahrende einhalten müssen. Nun kann man das mit den Maßen des Schutzstreifens (im Artikel angegeben) vergleichen und wird zu dem Schluss kommen, dass man etwa da fahren sollte, wo die Linie markiert ist – allenfalls knapp rechts davon. Diese Markierung verleitet jedoch Radfahrende unter Missachtung des erforderlichen Abstands zu parkenden Kfz viel zu weit rechts zu fahren. Daher sind Schutzstreifen in solchen Minimalbreiten häufig sehr zweifelhafte Konstrukte.

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  • Anna

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    Die Antworten sind blanker Zynismus! Genauso wie die Maßnahmen, die passiert sind und passieren!
    Man kann als Radfahrer nur hoffen, jede Strecke ohne größere Zwischenfälle zu bewältigen.
    Wenn sie es nicht kapieren würden, könnte man ihnen Naivität unterstellen.
    Leider ist es einfach nur Ignoranz und Arroganz.
    Peinlich für eine Stadt wie Regensburg!!

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  • JJ

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    @ Klaus Wörle
    17. März 2022 um 07:50 | #
    Wenn ich auf dem “Schutzstreifen” weit links bzw. auf der markierten Linie radele führt das zu Unverständnis der PKW- Fahrzeugführer. Ich bleib dabei. Diese Lösung ist total bescheuert für Radfahrer und PKW. Warum keine Fahrradstraße ohne Schutzstreifen?? Die Stadt traut sich viel zu wenig. :(

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  • Lenzerl

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    Zur Albertstraße: Ich fahre den Weg täglich von der Hemauer Straße bis in den Petersweg mit dem Rad. Und ganz ehrlich, auch wenn mich jetzt hier alle hauen ;-) : Der von der Stadt empfohlene “Umweg” über den Bahnhofsvorplatz und am Milchschwammerl vorbei ist deutlich bequemer und schneller als der alte mit zwei Ampeln!!! Und zurück vom Petersweg in die Luitpoldstraße ist genauso easy. Nur am neuen Kreisverkehr mit den Bussen muss man halt aufpassen.

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  • Dugout

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    Es gibt also einen “Schutzstreifen” für Radfahrer, den ich als Radfahrer besser nicht benutzen sollte um eine Teilschuld bei Unfällen zu vermeiden?
    Wie auf dem Bild im Artikel zu erkennen ist parkt der PKW am äußersten rechten Rand der Parkbucht. Selbst da reicht der Platz nicht aus. Ich bezweifle auch stark die von der Stadt behaupteten 50cm die die Baumscheiben in die Straße ragen sollen! Für mich sind das eher 20cm.
    Sollte ein PKW nur 20cm weiter links parken, was wohl der Normalfall sein dürfte, bin ich als Radfahrer schon gezwungen mitten auf der Straße zu fahren. Der sog.”Schutzstreifen” ist nichts weiter als ein Teil der Parkbucht.
    Man wird das Gefühl der Verarsche einfach nicht los in dieser Stadt

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  • Hans Dampf

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    @Lenzerl, SPALTER! STEINIGT IHN :)))

    Ja de Führung is net schlecht aber im Großen und Ganzen ist und wird Regensburg keine Fahrrad-Stadt. Ich fahre alle Strecken (Arbeit, Einkaufen, Training etc) mit dem Fahrrad (150 km pro Woche) bei Wind und Wetter, und komme zurecht. Mehr leider net, da das Auto immer bevorzugt in der Stadtplanung gesehen wird.

    Die Antworten im Bericht triefen nur von Arroganz, Beamtenhochnaesigkeit und Behaebigkeit. Visuon, Chuzpe und Weitsicht in der Planung Fehlanzeige. Aber da haetten wir mal mehrheitlich CSU wählen sollen , dann waere jetzt alles gut.

    Regensburg bleib wie du bist, braesig langsam und fad. Ich mag dich trotzdem, weniger wegen der Stadt(verwaltung) mehr wegen de Leit, die mit deinen Unzulänglichkeiten gelernt haben umzugehen.

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  • Hans Dampf

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    Das mit der CSU war Sarkasmus, leider hat die Forensoftware mein Tag geloescht.

    Gruss,
    Euer Söder Fanboy Hans Dampf

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  • Karin

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    >Von Hemauer Straße bis in den Petersweg mit dem Rad. Der von der Stadt empfohlene “Umweg”<
    Ist schon erstaunlich was mache für Experimente machen.
    Die armen Fußgänger in der Allee.

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  • Karl Straube

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    Ergänzung zu Wörle, Dugout und JJ:
    Ein SUV ist mit 1 Spiegel gerechnet ca. 2,10 m breit. Der Ideal-Parker, wie auf dem Bild der Fr.-Niedermeyer-Straße ist auch bei gutem Willen eher selten. Der Durchschnitts-Autofahrer hält den “Schutzstreifen” für einen Radweg, auf den der Radfahrer zu scheuchen ist.
    Ich fahre die Straße fast täglich mit PKW. Der regensburger Verkehrsteilnehmer ich noch nicht reif für derartig geniale Planungen! Für den Rechtsabbieger (KFZ) von der Kumpfmühler in die Niedermeyer ist das Bushäusl eine geniale Radfahrerfalle.

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  • Maria

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    Kommentar gelöscht. Kein Getrolle.

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  • KW

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    Es steht außer Frage, dass der Schutzstreifen in der Straße zwischen Knast und ‘das Dörnberg’ einzig und allein die Funktion hat, die Autofahrenden vor Einschränkungen in ihrer freien Fahrt zu schützen.
    Wer sich das ausgedacht hat, hat garantiert niemals auch nur im geringsten den Schutz von nicht Autofahrenden Verkehrsteilnehmer_Innen im Sinn gehabt.
    Was das Radlen am Bahnhof vorbei angeht, gefällt mir das allerdings auch wesentlich besser, als das vorherige, lebensgefährliche rumgondeln zwischen den 30-Tonner Bussen.

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  • Felix

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    Mir tut nur unser Nahmobilitätskoordinator (an den sich Radfahrer bei Problemen wenden sollen) leid. Er ist selber begeisterter Radfahrer, hat ein offenes Ohr für Anliegen der Radfahrer und muss doch als Prellbock für “die Stadt” herhalten. Diese setzt weiter auf den Autoverkehr, hat als Alibi den “Nahmobilitätskoordinator” installiert, der aber von der Verwaltung ständig zurückgepfiffen wird und dann die fehlende Bereitschaft “der Stadt” für echte Veränderungen zu Gunsten des Radverkehrs (gegen seine eigene Überzeugung!) auch noch verteidigen muss!

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  • Bruckmandlsepp

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    @Felix: So nehm ich ihn auch wahr.. Er hat ne (eigentlich) sehr interessante Stelle, muss aber auch dann bei sowas immer den Kopf hin halten. Unabhängig davon ob er die Beschlüsse so richtig findet.

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  • Markus

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    An vielen Stellen in Regensburg kommt man sich als Radfahrer als Geschwindigkeitsgeber vor. So wird der “gestrichelte Radweg” oft vor einer Engstelle beendet, so das man den Autoverkehr ausbremsen muss. Als Autofahrer ist es enorm schwer, bei entgegenkommenden Verkehr einen angebrachten Abstand zu den Radlern zu halten. Namentlich sei hier die Dr. Gessler Straße erwähnt. Ich würde es befürworten, Fahrradstraßen zu schaffen, die KFZ, Fußgänger und Radfahrer trennt. Selbst Parks bieten hier noch viel Potentielle. Mit der aktuellen Straßenführung nimmt man in einem hohen Maß Gefahrenpotential in Kauf, das nicht sein muss. Bitte ändert das für die Bürger eurer Stadt.

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  • Bianca

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    Braucht man für den Regensburger Radweg-Flickenteppich eigentlich eigens einen Nahmobilitätskoordinator?

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  • Bernd

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    Für mich wird klar, dass die Friedrich-Niedermayer-Ladehof-Str. die neue Hauptachse in den Westen sein soll. Da über Kürze die Prüfeningerstr. wegen Baumaßnahmen für den Hauptverkehr der PKWs fast ausfallen dürfte, soll diese „Ersatzachse“ schnell und effektiv für Autos befahrbar bleiben.
    Rechts-Vor-Links würde hier nur unnötig bremsen. Fahrradschutzstreifen drängen Radler in ihren Bereich und können so leichter ohne Mindestabstand überholt werden. Ein Aufklärungskampagne über die gesetzlichen Regeln zu den neuen Schutzstreifen findet ja nicht statt.
    Meinen Eindruck sehe ich bestätigt, dass bis jetzt auch nur Geschwindigkeitskontrollen in der Engstelle beim Gefängnis stattgefunden haben. Hier ist jeder baulich gezwungen langsamer zu fahren. So kann hier diese Tempo-Statistik „bestätigen“, man habe alles richtig gemacht.
    Aus meiner Beobachtung auch als Autofahrer wird diese neue Achse oft mit Geschwindigkeiten weit über 50 km/h befahren. Ich wurde schon mehrfach von anderen PKWs dort gefährlich überholt, weil ich mich an die 30 hielt.
    Dies könnte man alles sehen und ändern, wenn man möchte, wird es aber leider erst dann „erstaunt“ bemerken, wenn der erste schwere Unfall vorgefallen ist. Es ist sehr schade, dass man als Radfahrer schon fast vor vor der Benutzung warnen muss.
    Die Idee, die Verkehrsteilnehmer mehr und mehr zu trennen, halte ich für den falschen Weg, da dies spätestens bei der nächsten Kreuzung nicht mehr gelingen kann.
    Man schafft nicht mehr Sicherheit, sondern reduziert nur die gegenseitige Rücksichtnahme, da Pkws und Fahrräder scheinbar in ihren eigenen Welten fahren. Von einer echten Wende ist Regensburg leider weiter wie je zuvor entfernt.

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  • Radler33

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    Mit dem Wunsch nach Trennung von Verkehrsarten muss man sehr sehr vorsichtig sein. Das war lange Zeit ‘Trend’ in der Verkehrsplanung, heraus gekommen sind die für Radfahrer und Fußgänger katastrophalen Konstrukte. Und wenn nicht katastrophal, dann hat auf jeden Fall das Kfz den besten (“Fahrbahn”), der Radfahrer allenfalls den 2. besten und der Fußgänger die schlechteste Restfläche der Straße. Siehe Lilienthalstraße, Landshuterstraße u.v.a.

    Die meisten Radwege (die mit Bordstein von der Fahrbahn getrennt sind) entstanden, indem den Fußgängern die Hälfte ihrer Fläche geklaut wurde – die Fahrbahn wurde nicht angetastet.

    Vor 20 Jahren wurden Rad- und Schutzstreifen, die wir jetzt zu recht kritisieren, als großer Erfolg gefeiert. Das war es damals auch: Anstatt sich auf einem halbierten Gehweg zwischen Autotüren auf der linken, Fußgängern auf der rechten Seite (die den Radweg verständlicherweise immer wieder ohne auf Radfahrer zu achten mitbenutzen), zur Abholung abgestellte Mülltonnen, Werbetafeln, Cafe-Stühlen durchkämpfen zu müssen, durfte man jetzt tatsächlich auf der Fahrbahn fahren. Auf der Fahrbahn kann man Hindernissen einfach ausweichen, egal ob ein Rad- Schutzstreifen vorhanden oder nicht. Die Rad- und Schutzstreifen waren der erste Schritt, dem Radverkehr die Fahrbahnbenutzung wieder zu erlauben.

    Dennoch blieb und bleibt bei diesen Streifen der Planungsfokus auf einen reibungslosen Kfz-Verkehr. Und so kommt es, dass dem Radfahrer suggeriert wird, er sollte sich lieber auf den Opfertisch der Dooring-Unfälle begeben als dem mächtigen Auto-Gott in die Quere zu kommen.

    Es geht am Ende einfach nur darum, wie der Platz einer Straße aufgeteilt wird: Wer bekommt wieviel und in welcher Quatlität vom Straßen-Kuchen ab. Im Moment ist der Autoverkehr mit Abstand überrepräsentiert. Vergesst die Parkplätze nicht! Das ist auch Platz auf der Straße, den man besser nutzen könnte. In der Ladehofstr. z.B. für eine ‘echte’ Fahrspur für Radfahrer, vllt. beide Fahrtrichtungen nebeneinander.

    Kostenlose Parkplätze am Straßenrand sind m.M.n. das größte und teuerste Geschenk an die autofahrenden Bürger. Das sind pro Stellplatz ca. 10 qm Stadt-Grundstücksfläche. Kostenlos, bedinungslos einfach so zur Verfügung gestellt.

    Aber nochmal zurück zur Straßenkuchen-Aufteilung. Die hohe Priorisierung des Kfz ist wie eine unsichtbare Mauer, die eine Trendumkehr beim Stadtverkehr bisher erfolgreich verhindert. Solange das so bleibt, kann die Stadt mit Radroutennetz, Pinsel und Farbe, Pressemitteilungen, Willensbekundungen, Placeo-Fahrradstraßen um sich werfen, wie sie will, es wird sich in der Praxis für Radfahrende kaum etwas ändern.

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  • Radler33

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    Noch ein Hinweis, weil das hier bisher kaum thematisiert wurde.

    Die Kollision mit einer Autotür ist kein Bagatell-Unfall mit ein paar blauen Flecken. Dooring-Unfälle können sehr schwere oder tödliche Verletzungen nach sich ziehen. Mit der kinetische Energie, die gerade noch in Fahrtrichtung ging, wird man plötzlich Richtung Boden geschleudert: Der Lenker schlägt nach rechts um, das Fahrrad wird auf die linke Seite katapultiert. Autotüren haben noch dazu schmale Kanten.

    Ich sehe oft unerfahrene Radfahrer, meist Schulkinder, viel zu nahe an parkenden Autos vorbei fahren. Haltet Abstand! Auch, wenn euch irgendwelche Linien auf der Straße etwas anderes sagen. Ein Autofahrer, der euch deswegen anhupt, ist vergleichsweise ungefährlich: Der hat euch wenigstens gesehen.

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  • Markus Sander

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    TJa, das sind die typischen Antwortschreiben, die jeder kennt, der sich in dem Bereich aktiv engagiert. Das war – leider – vorhersehbar.

    Es ist immer das selbe Muster:

    * wir haben alles richtig gemacht

    * nach unserer großzügigen Auslegung der Regeln haben wir alles
    richtig gemacht

    * da haben wir was falsch gemacht, aber naja, sorry, ging halt
    nicht anders. Musst halt woanders fahren oder a bissl aufpassen.
    Radfahrer haben keine Knautschzone, ned vergessen, gell?

    * Für das Bushäuschen umbauen ist kein Geld da (im Hintergrund des
    Sprechers werden grad die Oberpfalzbrücke neu gebaut und am
    Horizont pflügen Bagger die A3 breiter..)

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  • KW

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    Ich muss es mal wieder loswerden, auch auf die Gefahr einer Wiederholung:
    Die EntscheiderInnen bei der Stadt Regensburg, was die Verbesserung der Rad-Infratstruktur angeht, setzen sich nur für Presse-Fotos auf ein Fahrrad, DAS ist das Problem!
    Im Stadtrat dürfte es, außer Jakob Friedl und ein paar Grünen, auch nicht viele Radfahrer_Innen geben. Alle Stadträt_Innen die mitlesen, dürfen mir gerne widersprechen und sich dann massgeblich für eine Verbesserung einsetzen!

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  • Radler33

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    In diesem Video seiht man ein paar ‘echte’ Dooring-Unfälle und mit einem Meterstab wird erklärt, was das Problem von sogenannten Schutzsteifen ist. 1zu1 übertragbar auf die Ladehofstrasse.

    https://www.youtube.com/watch?v=2hLoXK5Psw8

    Vor diesem Hintergrund nochmal das Statement der Stadt lesen. Das ist entweder Zynismus oder Ignoranz.

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  • Daniel Schellhorn

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    Unglaublich arrogante Antworten der Un-Verantwortlichen der Stadt.
    Kein Interesse am Thema. Scheint ja alles prima zu sein.

    Ich bin selten emotional. Aber hier könnte ich wirklich kotzen.

    Sorry… Aber da keine wirklich sinnvollen Argumente kamen, oder erkennbar wäre, dass man sich künftig wirklich mit einem Masterplan vielleicht mal drum kümmern möchte…. braucht man hier auch nicht weiter zu diskutieren.

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  • Jahrhundertplaner

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    Die Antwort zur Zulässigkeit des Schutzstreifen für Radfahrer in der F-N-Straße ist doch schlichtweg falsch. Schutzstreifen werden nach VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 2 durch Leitlinien (Zeichen 340) markiert. In einer Tempo 30 Zone darf es aber nach §45 Abs. 1c StVO keine Leitlinien und keine Schutzstreifen für Radfahrer oder gar benutzungspflichtige Radfahrstreifen geben.

    VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 2:
    … 5. Ein Schutzstreifen für den Radverkehr ist ein am rechten Fahrbahnrand mit Zeichen 340 markierter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Radverkehr“ versehener Teil der Fahrbahn. …

    Zur Diskussion über die Breite des Schutzstreifen (1,5 m): Ein erwähnter Sicherheitstrennstreifen (50 cm), der hier offensichtlich als Rinnstein ausgeführt ist, gehört ja nicht zum Schutzstreifen. Die angebenen Maße sind übrigens nicht nachvollziehbar. Der Rinnstein, also der Sicherheitstrennstreifen, misst etwa 60 cm, der Schutzstreifen etwa 1,2 m. Auf die angegebenen 1,5 m kommt man also nur dann, wenn man die Hälfte des Rinnsteins, also die Hälfte des Sicherheitstrennstreifens, dazu rechnet.

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  • Markus

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    Es ist sehr bedauerlich, dass sich die vermeintlichen ‘Entscheider’ eher als ‘Verwalter’ sehen als zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Wie, um alles in der Welt, kann man ausschließlich auf Grundlage der Unfall-Statistik und hieraus ermittelten Unfallschwerpunkten einen Handlungsbedarf ausmachen??? Ab wie vielen Verletzten besteht denn Handlungsbedarf? Oder gibt es womöglich noch ein Punktesystem wo auch noch die Schwere der Verletzungen mit einbezogen wird?….. Aber Hauptsache, man hat schon Mal die richtige flutschige Ausrede in der Pressestelle parat um auch weiterhin ‘verwalten’ zu können.
    Liebe Frau Maltz-Schwarzfischer: um eine Stadt weiter zu entwickeln muss man auch den Mut dazu haben etwas zu verändern. Manchmal gehört hierzu eben auch wichtige Stellen nicht nur mit alteingesessenen Verwaltern besetzt zu lassen sondern mit Entscheidern und frischem Wind zu besetzen

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  • Markus Sander

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    @Jahrhundertplaner
    Natürlich, die Aussagen bzgl Schutzstreifen und Tempo 30-Zone schlicht falsch. QED, ich zitiere mich mal selbst:

    “[…] aber gleichzeitig auf gar keinen Fall den Status-Quo des Kfz-Verkehrs ankratzen. Lieber werden die Gesetze bis zum Bruch gegen Radfahrende verbogen, inklusive Inkaufnahme daraus resultierender Unfallgefahren.

    (Die ebenfalls nicht zulässigen Vorfahrts-Schilder werden gar nicht mehr erwähnt)

    Was die Abstände angeht, hab ich erst gar nicht nachgemessen. Dafür gibt es ohnehin nirgends verbindliche Vorgaben. In der StVO-VwW steht lediglich der dehnbare (oder besser: stauchbare) Begriff “zusätzlicher Sicherheitsraum”.

    Die angeblichh vorhandenen 50cm dürften aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen von 2010 (allg. bekannt als ERA 2010, URL unten) Seite 16 stammen. Die ERA2010 ist m.M.n. jedoch 1) veraltet, seitdem hat sich die StVO mehrfach geändert 2) eher dazu geeignet, das bauliche Chaos aus dem letzten Jahrhundert ein wenig glattzubügeln. Ein großer Wurf pro Radverkehr ist das Dokument nicht. Und 3) es ist halt auch nur eine Empfehlung, man darf es auch besser machen.

    Bezeichnend finde ich die Aussage “Ein enger Austausch wird außerdem mit dem ADFC und VCD gepflegt.” Hier wird suggeriert, ADFC und VCD würden mit entscheiden oder hätten Entscheidungen zugestimmt.

    ERA 2010:
    https://www.docdroid.net/file/download/J9jhxs0/era-2010-ohne-lesezeichen-pdf.pdf

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  • Linda

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    @Markus
    Es ist vermutlich alles viel einfacher, siehe Verkehrsregelung z. B. Karthauser Str.: Praktisch gesperrt für die Allgemeinheit; Straße nur als Fahrradstrasse und Anlieger frei. Warum nur?

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