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Hart: Fußballverbot für Jahn-Fan

“Pumuckl” ist Polizisten-Schmach

Generationen von Kindern lieben ihn, ein Elternpaar hat sogar hoch offiziell seinen Sohn nach ihm benannt. Und jetzt soll „Pumuckl“ plötzlich eine Beleidigung sein? Offenbar, zumindest dann, wenn es ein angetrunkener Fußballfan zu einer Polizistin sagt.

Rote Haare, gelbes Hemd, grüne Hose: Wie beleidigend ist ein Vergleich einer Polizistin mit Pumuckl? (Quelle: de.wikipedia.org)

„Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?“ Mit dieser Frage drückte, so die Anklageschrift, ein 27-jähriger Stahlbetonbauer nach dem Fußballspiel SSV Jahn Regensburg gegen den FC Carl Zeiss Jena seine „Missachtung“ gegenüber einer Polizeihauptmeisterin aus. Das mag für die Fans ganz lustig gewesen sein; doch der deutsche Staat versteht keinen Spaß, wenn es um die Diskreditierung seiner Exekutivbeamten geht.

“Pumuckl”-Parallelfälle in der Vergangenheit

Am Dienstag kam es zur Hauptverhandlung am Amtsgericht Regensburg. Mit bewundernswerter Ernsthaftigkeit und höchster juristischer Beflissenheit nahm sich ein engagierter Jungstaatsanwalt der Sache an. In seinem Plädoyer bekräftigte er, dass der Vorwurf aus der Anklageschrift „vollumfänglich bestätigt“ worden sei. Der Angeklagte habe gestanden, außerdem „Reue und Schuldeinsicht“ gezeigt, was zu seinen Gunsten gewertet werden müsse. Allerdings – und das müsse man ihm schon zur Last legen – ist er bereits einschlägig vorbestraft. Von einer „hohen Rückfallhäufigkeit und -geschwindigkeit“ war die Rede, der letzte Strafbefehl wegen Beleidigung erreichte den ohne Anwalt auftretenden Angeklagten erst am 3. März. Seine Vorstrafen: Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Wiederholungstäter also.

Sozialprognose: Ist der Täter zu einem normalen Leben fähig?

Trotzdem: Der Staatsanwalt attestiert ihm eine „gute Sozialprognose“. Diese Einschätzung stimmt einen hoffnungsvoll: Auch einer, der eine Polizistin als „Pumuckl“ tituliert, hat gute Chancen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren und ein normales Leben zu führen. Er wird voraussichtlich nicht bis ans Ende seiner Tage „Pumuckl“-schreiend durch die Straßen laufen und ahnungslose Passanten, vielleicht auch wieder einmal eine Polizistin, mit dieser Schmäh-Kritik in Mark und Bein treffen. Doch ein Rest an Skepsis bleibt zurück: Solche Prognosen haben sich in der Vergangenheit schon häufiger als Fehleinschätzung herausgestellt, manch einer ist einfach nicht resozialisierbar. Ob es bei diesem Täter anders sein wird? Unter Berücksichtigung aller Faktoren kam der Staatsanwalt schließlich zu seiner Strafmaßforderung: 4 Monate auf Bewährung sollen es sein, garniert mit der Auflage, zwei Jahre lang kein Jahnspiel mehr besuchen zu dürfen.

Forderung des Staatsanwalts: Das ist die Härte

Das versetzte den Angeklagten offenbar in eine Schockstarre. Die Frage des Richters, was er dazu noch zu sagen hätte, beantwortete er knapp: „Hart.“ Schweigen erfüllt den Gerichtssaal. Der Angeklagte scheint sprachlos zu sein. Auf Nachfrage des Richters, was er denn als so hart empfinde, konnte sich der Angeklagte gerade noch zu der Äußerung durchringen, dass zwei Jahre ohne Jahnspiel schon extrem hart wären. Und die Bewährungsstrafe wegen eines „Pumuckls“? Die fand keine Erwähnung.

Held unter den Fans dank “Pumuckl”?

Schließlich das Urteil im Namen des Volkes: Der Angeklagte ist schuldig. Zwei Monate auf Bewährung plus Verfahrenskosten. Der Angeklagte habe den „Achtungsanspruch“ der Polizei verkannt. Doch der Richter scheint ein verständnisvoller Mensch zu sein: Er berücksichtigte die Stimmung, die Enthemmung durch den Alkohol, das gegenseitige Aufschaukeln der Fans. Dass einem da die Zunge etwas locker sitzt, sei nachvollziehbar. Dennoch: Der Angeklagte wollte sich von den anderen Fans produzieren, „sich zum Helden aufspielen“. Das könne man nicht gutheißen. Schließlich war es ein Polizeieinsatz in der Öffentlichkeit; unter vier Augen wäre ein „Pumuckl“ zwar immer noch eine Beleidigung, aber schon nicht mehr so schlimm. Dass sich der Angeklagte kürzlich eine Eigentumswohnung gekauft habe und seine Freundin mehr oder weniger bei ihm wohne, zeige, dass die Jugendflausen vorbei sind.

Trügerische Erleichterung

Die Bewährungsauflagen: ein Briefkasten mit gut lesbarem Namensschild. Damit man ihm vom Gericht Post schicken könne. Erleichterung beim Angeklagten. So eine lange Urteilsbegründung und kein Wort vom Fußball-Verbot. Scheint gut ausgegangen zu sein.

Fußballverbot und Abstand zu den Fans

Doch dann: der Hammer. Sieben Monate darf er nun kein Fußballspiel mehr besuchen. Weder eins des SSV Jahn noch irgendein anderes Fußballspiel der 1. und 2. Bundesliga. Und in einem Bannkreis um Jahnstadion und Bahnhof darf er sich vor, während und nach einem Spiel auch nicht aufhalten. An Spieltagen kein Kontakt zu erkennbaren Fußballfans. Ist diese Frist vorbei, geht es aber nicht weiter wie vorher: Fußballspiele darf er wieder besuchen, auch die des Jahn. Aber: ohne Alkohol! Und der Bannkreis von vorher gilt dann auch für das Alkoholverbot. Auch dann noch im richterlichen Verbot inbegriffen: der Kontakt zu gegnerischen Fans. Wenn in der Kneipe ein Jena-Fan neben ihm sitzt, solle er „sich einfach 100 Meter weiter hinsetzen“, rät der Richter.

Noch ein “Pumuckl” – und alles geht den Bach runter

Und auch nach Ablauf dieser Frist ist nichts wie in alten Zeiten. Eindringlich warnt ihn der Richter vor den Konsequenzen weiterer verbaler Spontaneität: Gefängnis droht. Vier Monate, vielleicht fünf Monate. „Dann sind sie Ihren Job los, können Ihre Wohnung nicht bezahlen – und die Freundin läuft Ihnen auch davon. – Das wird Ihnen alles kaputt machen.“

Einer “Causa Biene Maja” vorbeugen

Und das alles für einen Pumuckl. Die Allgemeinheit kann nur hoffen, dass der Verurteilte seine Lehren daraus zieht. Schließlich gibt es zahlreiche weitere gefährdete Personengruppen: Postmitarbeiter könnten einer frech hingeschmetterten „Biene Maja“ zum Opfer fallen. Politessen könnten zur „Schlumpfine“ degradiert werden, Piloten zum „Captain Future“, Bankangestellte zum „Panzerknacker“. Ob die Beleidigung als „Pumuckl“ einen realen Hintergrund hatte, konnten Prozessbeobachter bei der Hauptverhandlung nicht selbst überprüfen. Hat die geschmähte Polizistin vielleicht rote Haare? Man weiß es nicht, sie war nicht anwesend. Oder vielleicht doch? Immerhin ist es ein Merkmal des Klabautermanns, sich unsichtbar machen zu können…

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Kommentare (36)

  • Torsten

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    Vorne weg: Die Strafe ist überzogen. Gefängnis (auc auf Bewährung) wegen Beleidigung ist alles andere als verhältnismäßig

    Auf der anderen Seite: Er hat lt. Bericht wiederholt andere Menschen beleidigt und kann anscheinend mit Alkohol nicht umgehen. In der fußballlosen Zeit kann er sich dann mal überlegen, ob seine Art mit Mitmenschen umzugehen die richtige ist… würde mir öfter so Strafen (Spielverbot, nicht Knast), die individuell wehtun wünschen…

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  • Andi

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    Da gebe ich Torsten in allen Punkten Recht. Die Berichterstattung ist hier, wie in vielen anderen Artikeln auch, leider viel zu einseitig. Schade eigentlich!

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  • Tommy

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    @ Torsten und Andi

    Also, ich bitt`Sie doch recht schee.
    Pumuckl ist ein rechtschaffender Klabauter aus Haidhausen. Dieser kleine Freund arbeitet vorbildlich mit den Ermittlungsbehörden zusammen, geht es um die Aufklärung von Straftaten im schönen Bayernland.
    (Siehe z.B. http://www.youtube.com/watch?v=Tdwo9qyBGdo ab Minute 0.30).

    Dieser junge Rotschopf ist nun wirklich nicht dazu geeignet eine Polizeibeamtin zu beleidigen. Im Gegenteil. Das ist ein Kosename. Sozusagen eine angemessene namentliche Würdigung für die Staatsbedienstete durch den Bürger.

    Gut das der arme Pumuckl all das nicht mehr miterleben muss. Bekanntermaßen ist er ja verschwunden. Genauso wie die liebenswerte bayerische Anarchie, die diesen Landstrich zumindest ein wenig lebens- und liebenswert machte. R.I.P.

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  • Andi

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    @ Tommy:
    Auch dein Kommentar erscheint mir etwas einseitig ;)
    Selbst wenn es nur ein Kosename wäre (wobei wir alle wissen, dass das nicht als Kosename gemeint war), wär es mehr als unangebracht. Anarchie hat’s noch nie gebracht, zugegebenermaßen bringt’s Demokratie auch nicht so, wie es sein sollte, genausowenig wie alle anderen Formen. Menschlichkeit würd’s bringen, aber die bekommt man leider nicht von pöbelnden Besoffenen, die hier als Opfer dargestellt werden, genausowenig wie von humorlosen Polizisten.

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  • dare

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    Das Urteil ist wieder mal völlig überzogen. Sich wegen eines ‘Pumuckl’ beleidigt zu fühlen ist lächerlich. Wie oft wurde ich schon ‘Hurensohn’, etc.pp. genannt? Geschlagen von jungen, aggresiven Schlägern. So what? Wenn ich damit zur Polizei gehe und eine Anzeige aufgebe kommt nichts dabei raus, außer verlorene Stunden und Energie.
    Diese Polizistin jedoch scheint in einer anderen Welt zu leben, wo Zeit und Energie keine Rolle spielt. Wo Verhältnismässigkeit keine Rolle spielt.
    Das Gleiche gilt für den Staatsanwalt und den Richter.

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  • andyerpel

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    Was, wenn ich in eine Polizeikontrolle gerate, ich suche meinen Ausweis und es rutscht mir ein: “Ach Du lieber Gott!” heraus. Der Polizist/die Polizistin (m/w) – ich kenne die Fallen des Antidiskriminierungsgesetzes – nimmt das persönlich und fühlt(!) sich – z.B. als überzeugte/r Ungläubige/r – dadurch beleidigt.
    Also immer schön aufpassen, was man sagt und wie es ankommt.
    Sag i Ei sagt der Engländer egg, sag ich Eck, sagt da Engländer corner, sog ich koana sagt da Engländer nobody… sagt da besoffene (was ich so garnicht toll finde) Jahnfan Pumuckl, moand die Polizistin: der wolld mi beleidign…
    Vielleicht war’s a bayrischer Preiß (dafür konn ma nix). Und da Richter muas a a harde Kindheit ghabt ham, oane ohne Pumuckl (es sei explizit betont und zum Ausdruck gebracht, dass damit die Figur von Elis Kaut gemeint ist! Ein für die Meisten unsichtbares Wesen halt).

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  • Kickers

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    Sehr schön geschriebener Artikel !

    Irgendwie finde ich es gut, wenn sich die Exekutive nicht alles gefallen lässt. Was die sich bei Fussballspielen so anhören müssen, ist normalerweise weiter unter der Gürtellinie.

    Ob dann bei einem “Pumuckl” ein Exempel statuiert werden muss, ist eher unglücklich, aber nachvollziehbar.

    Für den Angeklagten ein hartes Urteil wegen des Stadionverbots. Mögen ihn die 7 Monate reifen lassen.

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  • Iggy

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    wie kann man solche richter und staatsanwälte überhaupt noch ernst nehmen? anstatt mal zu lachen und den herrn für einen nachmittag laub rechen zu lassen solch eine strafe für diese nichtigkeit … hammerhart. sowas hat jetzt auch nix mehr mit ‘zero tolerance’ zu tun und ist nur noch peinlich.
    danke für den bericht … existiert ein spendenkonto? ich würd dem herrn gern ein sky fussballabo schenken.

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  • Zum Kotzen...

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    Na, dann richte doch ein Spendenkonto ein – der Fairness halber aber gleich für alle solche Fälle.

    Ich hätte dann auch gerne Kohle davon, wenn ich mal wieder rotzbesoffen rumpöbele, weil sowas muss sich ja anscheinend dann anschließend finanziell rentieren und gefördert werden :D *daumenhoch*

    ansonsten: genau lesen: es geht nicht alleine um den “Pumuckl”, sondern um den kompletten Satz „Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?“

    dieser, öffentlich vorgetragen, ist eine Anzweiflung der Autorität des Beamten, nach dem Motto “ich lass’ mir von Dir doch nix sagen” – da reagiert (auch wenn es vielen hier nicht passt) der Staat natürlich empfindlich drauf – völlig egal, ob nun “Hat der Pumuckl was zu sagen?” oder “Hast Du was zu sagen?”, der macht dann schon klar, wer da das sagen hat. :D – insbesondere bei jemandem, der schon öfter auf die Art aufgefallen ist.

    auch dieser Artikel wäre wieder mal unter “Meinung” besser aufgehoben als unter “Nachrichten”…

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  • iggy

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    @zum kotzen
    vom leben verstehen sie leider nix; da hat einer ´nen witz gemacht, sonst gar nix!

    keine gewalt, keine fusstritte, niemandem angst gemacht, keine oma drangsaliert oder irgendeine existenz gequält – NEIN: lustig wollte er sein und sich ein klitzekleinwenig produzieren.

    und hierfür ist diese strafe und das was teilweise in diesem meinungsthread geschrieben wird einfach unangemessen.

    sorry – ich find sie spiessig!

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  • Heinz

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    Na, das ist die deutsche Rechtsprechung. Mißbrauchstäter kommen verhältnismäßig glimpflich davon, aber Beleidigungstäter haben die volle Härte des Rechtsstaats zu spüren. Bleibt nur die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Diese scheint der Rechtsprechung verloren gegangen zu sein. Aber …. die Hoffnung stirbt zu letzt und irgend wann einmal in ferner Zukunft wird vielleicht wieder ausgewogen Recht gesprochen.

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  • Dubh

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    Zum Kotzen…:”auch dieser Artikel wäre wieder mal unter “Meinung” besser aufgehoben als unter “Nachrichten”…”

    Blöd jetzt – diesbezüglich haben SIE et al. weder heute noch sonst wann was zu sagen!

    Und – Sie scheinen nicht zu wissen, dass das erlaubt ist – lesen Sie einfach anderes.

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  • Blauer Tintenklecks

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    Ein völlig überzogenes Fehlurteil. Der Mann hätte freigesprochen gehört.

    Richtig wäre eine Entscheidung analog dem Berliner “Oberförster-Urteil”: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/ljr/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=44F296F6B6918DECEB9DD26511F9AE44.jpd5?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE221222008&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

    Aber so ist das scheinbar in Regensburg: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

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  • Oberförster

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    In Regensburg kann man als Bürger schon froh sein, wenn man nicht von den Dienern der Staatsmacht mit 14 Schüssen über den Haufen geknallt wird.
    Hätte der Schwerverbrecher als Pfarrer den kleinen Sohn der Frau Sherriff missbraucht anstatt sie unqualifiziert anzupflaumen, wäre es deutlich milder davongekommen.
    Merke: in der Bananenrepublik Deutschistan gilt für die Verhältnismaßigkeit der Rechtsprechtung folgendes Prinzip: am schlimmsten sind Beleidigungen gegenüber Staatsorganen bzw das sich nicht wegtragenlassen bei angemeldeten Demos. Gleich danach kommen Eigentumsdelikte gegenüber Reichen. Ein wenig weniger schlimm sind dann Persönlichkeitsverletzungen von Promies.
    Beinahe unbeschadet übersteht man aber einen im Suff begangenen Autounfall mit einem oder zwei Toten. Noch billiger kommt man bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung von Schutzbefohlenen weg, wenn man der RK Kirche angehört.

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  • Christian

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    Diese Frau hat eindeutig Ihren Job verfehlt, wenn man sich von Pumuckl provozieren lässt.

    Was passiert als nächstes? Zieht Sie Ihre Waffe und schießt jemanden nieder wegen einer RICHTIGEN Beleidigung.

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  • Zum Kotzen...

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    @Iggy: “sorry – ich find sie spiessig!” Na und? – Mir egal, ich denke nicht in solchen albernen Kategorien.

    Ich bin auch oft unterwegs, in der Stadt, in Kneipen, auf Veranstaltungen, machmal auch angeheitert – auch da verhalte ich mich anderen Menschen (wozu auch Polizisten gehören, auch wenn das hier immer wieder gerne in Abrede gestellt wird) gegenüber höflich – wenn sie das spiessig finden, na, Ihre Sache.

    Ich beobachte da auch immer wieder, dass die meisten der selbst ernannten unspiessigen Rebellen, die prinzipiell rot sehen wenn sie grün gegenüber stehen, ganz kleinlaut und geduckt an anderen angetrunkenen pöbelnden Personengruppen vorbeigehen, weil *da* könnten sie ja gleich auf’s Maul bekommen, statt nur 7 Monate Stadionverbot o.ä.

    passend zu diesem angemessenen Urteil für einen Menschen, der schon öfter mit sowas aufgefallen ist, hier auch gleich wieder die maßlosen Übertreibungen “volle Härte des Gesetzes”, “über den Haufen schießen”.

    Handlungen haben halt Konsequenzen, wenn das anscheinend nur Spiesser so sehen, dann bin ich wohl einer (was mir wie gesagt egal ist, wie _irgendjemand_ mich “einordnet”)

    @Dubh “Blöd jetzt – diesbezüglich haben SIE et al. weder heute noch sonst wann was zu sagen!” – Was ist daran blöd?!? – Stellen Sie sich vor, das geht mir schlicht am Arsch vorbei!

    “Und – Sie scheinen nicht zu wissen, dass das erlaubt ist – lesen Sie einfach anderes.” – Mach’ ich doch auch, ich lese (um Himmels Willen!) nicht nur diese Seite hier – diese “Die Welt ist so schlecht”-Kolumne lese ich nur zur Belustigung!

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  • steffi

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    Herr Oberförster, Sie sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht. Sie in dem hanebüchenen Äpfel mit Birnen Vergleich noch “die Raubkopierer vergessen, die länger im Bau landen als die Kinderschänder”. Unfall mit zwei Toten ohne Mitverschulden und unter Alkoholeinfluss bedeutet Knast.Und die Unschuldsvermutung gilt eben auch für unliebsame Randgruppen wie Priester und Polizisten. Die stehen hier gerne mal unter Generalverdacht. Hauptsache nörgeln.

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  • rosa

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    dass hier überhaupt noch jemand auf “Dubh” -Kommentare reagiert? Diese person kann man doch nicht für voll nehmen!

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  • Oberförster

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  • Oberförster

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    Falls Ihnen der Lesestoff schon ausgegangen ist, Steffi:

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/kein-fahrverbot-euro-fuer-ein-menschenleben-1.749726

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/urteil-in-erding-sozialdienst-fuer-toedlichen-unfall-1.971212

    http://www.sueddeutsche.de/muenchen/radunfall-nicht-viel-verglichen-mit-einem-menschenleben-1.402499

    Das sollte jetzt reichen, um zu zeigen, wie billig man heutzutage jemanden totfahren kann.
    Also ich würde lieber keinen Staatsdiener beleidigen.

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  • jimmyRakete

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    @Oberförster

    Ihre Beispiele zeigen, dass Sie derjenige sind, der ein gestörtes Verhältnis zu Recht und Unrecht hat!

    In Ihren Beispielen war niemals die Absicht der “Täter”, jemanden zu töten.

    Im Pumuckelbeispiel handelt es sich um einen Wiederholungstäter, der mit voller Absicht provozierte…
    Diese Unbelehrbaren müssen irgendwann mit einer verschärften Konsequenz rechnen, sonst macht sich das Gericht lächerlich

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  • Luna Schneck

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    Kann man denn solche Richter, nach solchen Fehlurteilen nicht anzeigen und verurteilen. Absolut lächerlich. Da werden Leute tot getreten, die Täter laufen frei rum und lachen sich eins. Pumuckl, den ich sogar noch gern anschau, soll ne Beleidigung sein? Die Frau hat wohl selbst ein großen Problem. Wie blöd man oft von Polizisten angemacht wird find ich auch unmöglich. Da hat man kaum Möglichkeiten sich zu wehren. Regensburg ist ja bekannt für solche seltsamen Urteile (bin selbst auch betroffen), kann es sein, dass das immer der gleiche Richter ist? Sollte man mal nachforschen. Auch ein Richter kann sich nicht aufspielen wie ein kleiner Gott. Oh je, hab ich jetzt diesen Gott der Katholiken (für mich Idefix = eine fixe Idee) oder den Richter oder wen beleidigt? Oder ist meine Einstellung, dass dieser Gott und alle Götter fixe Ideen sind, auch schon wieder eine Beleidigung. Schwierig, schwierig, als Bayerin ist man herzlich und grood oa. Ab hier in Regensburg ist schluß damit. Die Ehre der Ehrwürdigen muß geehrt werden und geehrt bleiben.
    Ehrwürdigstes Amen und Entschuldigung, ich falle dabei gerade auf die Knie und verbeuge mich erwührdig, an alle die ich entehrt haben sollte und die sich vielleicht, für mich nicht erklärbar, beleidigt fühlen sollten.
    Salve

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  • Oberförster

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    Hey, Jimmy, alte Rakete.

    “In Ihren Beispielen war niemals die Absicht der “Täter”, jemanden zu töten. ”

    Darüber reden wir wieder, wenn einer dieser “Täter” ++Ihre++ Frau/Tochter/Sohn totfährt und der Richter als angemessene Strafe 500 EURO verhängt. Und wenn Sie dann beim Verlassen des Gerichtes den Pozilisten, der Ihnen eine Verwarnung über 10 EURO wegen Falschparkens ans Auto gehängt hat, einen Pumuckel nennen und daraufhin von einem Gericht zu 1000EURO Strafe wegen Beamtenbeleidigung verknackt werden.
    Dann, Jimmy, gehen wir mal gepflegt einen Trinken und lachen uns beide schlapp über das deutsche Rechtssystem und mein gestörtes Verhältnis zu Recht und Gerechtigkeit.
    Vielleicht bleibt dann ja noch Zeit, um Ihre Tochter auf dem Friedhof zu besuchen, wer weiß?

    Menschlichkeit und Mitgefühl ist, wenn man das rechte Maß erkennt, bevor es einen selbst erwischt.

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  • Zum Kotzen...

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    Ach, und das ist jetzt das Totschlagargument für alles, diese ganzen Autourteil-Links?!?

    wär’ natürlich nicht so doof – ich sage dem grünen “Hey Bulle, verpiss’ Dich!” – wir lachen beide herzliche drüber, keine Anzeige, schließlich wurde mal einer mild bestraft, der uanbsichtlich jemanden totgefahren hat.

    dann gehe ich in den Laden, klaue ne Flasche Schnaps – der Ladenbesitzer und ich lachen beide herzlich drüber, no Problem, schließlich wurde mal jemand mild bestraft, der mit dem Auto…

    weil ich trotzdem Geld brauche (an der Kinokasse will ich das Spielchen mal pausieren), drohe ich dem nächstbesten Passanten Schläge an, wenn er mir nicht 20 Euro gibt – der überreicht mir herzlich lachend den Inhalt seiner Geldbörse, klaro, gibt auch keine Anzeige, schließlich wurde mal jemand mild bestraft, der…

    usw. – ja, das wäre super, ein menschlicher und mitfühlender Rechtsstaat, der auch mal Fünfe gerade sein lassen kann. :D

    ich finde diese besagten Urteile (bei den Autofahrern) auch nicht angemessen, aber was hat denn bitte das eine mit dem anderen zu tun?!?

    Ach, Tintenklecks: Mal den geposteten Link selbst durchlesen und auch die Unterschiede verstehen – “Pumuckl” vs. “Oberförster”, “hat der auch was zu sagen?” vs. “da geht’s zum Wald”.

    Ein Polizist ließe sich sicher auch nicht gerne als “Clown” titulieren, auch wenn das (in meinen Augen zumindest) ebenso ein ehrbarer Beruf ist.

    Der mit dem Oberförster wollte “lustig sein und ein klein wenig provozieren” – ist damit ja auch durch gekommen.

    Der mit dem Pumuckl war einfach ein rotzbesoffener renitenter Pöbler, der (als Wiederholungsfall) der Polizei klar machen wollte, dass sie nix zu sagen hätte – und hat dafür eben seine Quittung bekommen, das ist normal, wenn überhaupt, höchstens eine 3-Zeilen-Meldung wert.

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  • jimmyRakete

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    @oberförster

    ich glaube, ihrem Kommentar nach zu urteilen, dass Sie noch keine 22 Jahre sind.
    Sie kommen mir vor, wie einer von denen, Nein ich bin nicht für die Todesstrafe, wenn aber jemand meine Tochter missbraucht, dann schneid ich ihm die E… ab!
    Tut mir leid, Ihr Sinn für Recht und Gerechtigkeit geht nich inn mein kleines Hirn!

    Zum Kotzen: dein letzter Kommentar trifft es auf den Punkt! Schön veranschaulicht, damit könnte es sogar der Oberförster kapieren…

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  • Stadionverbotler

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    Sehr intessanter “Meinungsaustausch” hier!!

    Über was reden/schreiben wir hier eigentlich.

    Ein angetrunkener, schon im Zusammenahang mit Fußballspielen aufgefallener (Vergehen, aber Straftaten) hat sich erneut daneben benommen.

    Er hat offensichtlich nicht allzuviel aus den vorangegangen Verurteilungen gelernt!!! Sonst hätte es den “Pumuckl” nicht gegeben

    Besonders bemerkenswert finde ich einige Kommentierungen die der Polizistin die “Schuld” an der Sache geben.
    Sie soll sich nicht so anstellen usw.

    Hier wird m.E. der Vorfall auf den Kopf gestellt. Bei der Kontrolle eines angetrunkenen Autofahrers ist auch nicht die Polizei Schuld an dem Vorgang, sondern der Säufer.

    Sehr gut finde ich die Auflagen, Stadionverbot, Betretungsverbot ums Stadion/Bahnhof, Alkoholverbot. Richtig so, jetzt muss es “nur” noch von der Polizei umgesetzt werden und mein Sohn und ich habe zukünftig Jahnspiele ohne diese Leute im Umfeld.

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  • Oberförster

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    Na Jimmy, das war klar:

    “Nein ich bin nicht für die Todesstrafe, wenn aber jemand meine Tochter missbraucht, dann schneid ich ihm die E… ab!”

    Genau! Dazu sollte Ihre eine Gehirnzelle ausreichen. Viel Spaß dabei.

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  • Bernd Lauert

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    Ehrlich gesagt, was soll man mit jemanden wie dem Angeklagten machen?
    Wenn es beim ersten Male im Hirn nicht klackt und der werte Herr nicht daraus lernt….
    Ich sehe es auch nicht grade als Spaß die Exekutive zu beleidigen. Diese Mitbürger müssen sich mit dem größtem Abschaum herumschlagen(nein, nicht nur bei Spielen) und sollen sich von Freizeitmaulhelden blöd anreden lassen?
    Nein, ich persönlich habe noch keine Probleme mit der Polizei gehabt. Ich halte mich einfach von Ärger fern und benehme mich den Damen und Herren gegenüber normal. Ich bekomme als Altstadtbewohner öfter mal die endlosen Diskussionen von angetrunkenen Jungspunden mit der Polizei mit….Heiland schmeiss Hirn runter. Ebenso sollte sich jeder Fan auch mal überlegen wer das Großaufgebot von Staatsmacht und Rettungsdiensten bezahlt…und vor allem warum.
    Selten sehe ich Prügeleien oder stark Angetrunkene bei Tennisspielen oder Segelregatten.
    Liegts nicht ein bischen auch am Niveau der Fans?
    Alles in Allem: Weniger trinken, den Mund halten und auch ich würde mich gerne wieder im Westen und am Bahnhof aufhalten können.

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  • Captain Chaos

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    Ich sehe das ganze wie Bernd Lauert.

    Es kann nicht angehen, dass ein Wiederholungstäter (egal was er wiederholt angestellt hat) nur ein “Dududu, dass nächste Mal bist du aber brav!” bekommt.

    Ich gehöre selber zur Exekutive des bayerischen Staates. Man ist Beschimpfungen, Verunglimpfungen und Internethetze ausgesetzt als ausführendes Organ. Wehret den Anfängen. JEDER Mensch hat sich an die Gesetze (geschriebene wie ungeschriebene) zu halten. Egal ob Beamter, oder Arbeitsloser soll sich wehren, wenn er beleidigt wird. Das nächste Mal bleibt es vielleicht nicht nur bei einer verbalen Attacke.

    Oh, und über Gruppendynamik bei Fussballspielen wollen wir gar nicht reden. Da baut sich seit einiger Zeit etwas sehr Übles auf. Und was betrunkene, randalierende Menschen anrichten können, wenn erst einmal die Polizei im Stadion weichen muss (um ihres und das Leben der Randalierer zu schützen!!), kann sich jeder denken.

    Captain Chaos

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  • Dubh

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    Bernd Lauert: „Ehrlich gesagt, was soll man mit jemanden wie dem Angeklagten machen?“

    Was sonst, als einem spätpubertierenden, ansonsten aber bisher harmlosen Maulhelden, mit einer Freiheitsstrafe „demnächst“ sein ganzes – eher brav-biederes Leben zerstören zu wollen, wie ihm der Richter androhte, und dafür ja konkret mit der Freiheitsstrafe bereits die Weichen stellte.

    Der Hellste scheint er ja nicht zu sein, sonst wäre er nicht bei einschlägiger Vorstrafe ohne Anwalt vor Gericht erschienen – auch wenn er nicht über seine Rechte aufgeklärt worden sein sollte……….

    Dummheit ist ja eigentlich kein Straftatbestand, aber macht ja nix, wenn es sich so schön anbietet, dann hauen wir da mal doch so richtig rein, was immer geht!

    Vielleicht ist er ja doch lernfähig, und kühlt sein Mütchen, das bei dem unverhältnismäßigen Urteil samt Drohungen recht heiß laufen dürfte, demnächst einfach an NormalbürgerInnen und nicht beim Fußball – am besten gleich an der Freundin, da kann er auch gut zuhauen………….
    Dann hat er ja gute Chancen, dass dem gar nichts folgt – jedenfalls nicht von der Exekutive!

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  • Dubh

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    Captain Chaos: „Es kann nicht angehen, dass ein Wiederholungstäter (egal was er wiederholt angestellt hat) nur ein “Dududu, dass nächste Mal bist du aber brav!” bekommt.“

    Och, bei Schlägern, insbesondere rechten, geht das ganz gut und bei auffällig zielgerichteten Serienmorden werden bekannte Rechtsextreme, trotz entsprechender Zeugenaussagen, gleich gar nicht in Erwägung gezogen……………..

    “JEDER Mensch hat sich an die Gesetze (geschriebene wie ungeschriebene) zu halten.”

    Das gilt dann eigentlich auch für die Exekutive, nicht wahr?

    Wie kann es dann sein, dass Strafanzeigen wegen Beleidigung von NormalbürgerInnen – und ganz andere als diese hier – überdurchschnittlich oft und ausgesprochen fix von der StA eingestellt werden, Strafanzeigen deswegen von Polizisten bzw. deren Vorgesetzen praktisch nie?

    Es gibt diesbezüglich nur ein und denselben Paragraphen im StGB für PolizistInnen etc. wie für NormalbürgerInnen, nicht wahr?

    Das ungeschriebene Gesetz aus Kaiserszeiten muss dann wohl heißen: Für das Polizeikorps gilt anscheinend ein Ehrbegriff wie er Ländern zugeschrieben wird, in denen angeblich sog. Ehrenmorde üblich sind – wen wundert’s wie die zu dem Namen kommen, die Polizei weiß ja offenbar wovon sie redet – während die Verletzung der „Ehre“ von NormalbürgerInnen anscheinend keiner sonderlich dringenden strafrechtlichen Ahndung bedarf, auch wenn es um wesentlich Übleres geht als hier.

    „Egal ob Beamter, oder Arbeitsloser soll sich wehren, wenn er beleidigt wird.“

    Tja, da macht die Exekutive bei Nichtbeamten dann offenbar leider selten mit – und schon gar nicht, wenn die Täter, sogar identifiziert und nachgewiesenermaßen, und auch bei Taten gegen Leib und Leben – PolizistInnen sind, und doch auch vollkommen abseits von Demonstrationen oder Fußballspielen…….

    „Oh, und über Gruppendynamik bei Fussballspielen wollen wir gar nicht reden. Da baut sich seit einiger Zeit etwas sehr Übles auf. Und was betrunkene, randalierende Menschen anrichten können,…….. “

    Der um den es hier geht, war aber bisher nicht bei denen, die – nach Normaldefinition – Übles angerichtet haben, nicht wahr?

    Aber, da stimme ich Ihnen voll zu, das kann sich durchaus ändern, bei dem Urteil!

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  • Twix Raider

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    Nicht dass mir der Fussischreihals sonderlich sympathisch wäre, aber für den Bolz (Stadionverbot 1. & 2.Klasse für eine Beamtenverniedlichung?) fordere ich noch einen Freistoss. Mein Wahl wäre “Leberwurst in grüner Pelle”.

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  • steffi

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    mit diesem gewaltigen zeitungsartikelaufkommen und seiner fundierten argumentation ( sicher langjährige Erfahrung im verkehrsstrafrechtlichen Bereich) hat mich der Oberförster natürlich überzeugt. Vielleicht schaff ich es mal ans Gericht und schau mir so eine Verhandlung an.

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  • steffi

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    den fall aus der mittelbayerischen kenn ich übrigens ganz gut. hier lag technisches versagen vor. Mildes Urteil? Finde ich nicht.

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  • Links #28 « Es lebe das Laster!

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    […] Wenn es nicht so absurd wäre, dann könnte man eigentlich lachen über diese ironische Aufarbeitung einer Beleidigung. […]

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