Prozess um möglichen Schlag gegen Polizisten in Regensburg: Zentrales Beweismittel fehlt auch drei Wochen später
Im Prozess um einen möglichen Schlag gegen einen Polizeibeamten bleibt ein Video, das all das zeigen soll, auch drei Wochen nach einem ersten Termin unauffindbar. Nun soll im neuen Jahr erneut verhandelt werden.
Das Verfahren am Amtsgericht Regensburg um einen möglichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte bei der Räumung einer Straßenblockade gegen eine Rechtsaußen-Demo unter Ägide von Nadine Alt (ehemals Aktivistin bei der Neonazi-Partei Dritter Weg) am 27. Januar nimmt mehr Zeit in Anspruch, als ursprünglich geplant. Eigentlich war für den heutigen Donnerstag ein zweiter Prozesstermin angesetzt, bei dem die Beweisaufnahme abgeschlossen und wohl auch schon ein Urteil gefällt werden sollte.
Doch der Termin wurde aufgehoben, wie uns ein Gerichtssprecher bestätigt. Der Hintergrund: Wie unsere Redaktion erfuhr, befinden sich Gericht und Staatsanwaltschaft nach wie vor auf der Suche nach einem Video, dem zentralen Beweismittel, das die Schuld des Angeklagten belegen soll (hier geht es zum ausführlichen Bericht vom ersten Verhandlungstag).
Anklage zugelassen ohne Prüfung des Beweismaterials
Wie berichtet, hatte der bislang zuständige Richter Dr. Stephan Lohmann die Anklage zugelassen, ohne dieses Video vorher überhaupt gesehen zu haben. Erst kurz vor der Verhandlung sei ihm aufgefallen, dass DVDs, die in der entsprechenden Akte lagen, von einer völlig anderen Kundgebung stammen.
Verwirrung herrschte anschließend, weil neben dem Richter auch die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft das besagte Video, das ein Beweissicherungstrupp der Polizei aufgenommen haben soll, nicht kannte. Der Verteidiger des 30-Jährigen hatte hingegen ein Video, das auch in Augenschein genommen wurde. Es stammt tatsächlich von jener Blockade, zeigt aber eine völlig andere Situation.
Nur das Video kann für Aufklärung sorgen
Der als Zeuge geladene, möglicherweise geschädigte Polizist gab zwar an, einen Schlag gegen seinen Helm gespürt zu haben. Den Angeklagten habe er dabei aber nicht unmittelbar gesehen. Dass dieser geschlagen habe, zeige aber wiederum das bislang nicht auffindbare Video. Doch nicht nur weil das zentrale Beweismittel fehlte und weder Richter noch Staatsanwältin noch Verteidiger es kennen, sorgte die öffentliche Verhandlung immer wieder für Kopfschütteln bei Prozessbeobachtern.
Nachdem die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft einer Einstellung gegen Geldauflage nicht zustimmen wollte, solange sie das Video nicht gesehen habe, machte Richter Lohmann dem Angeklagten mehr oder weniger das Angebot, zu gestehen, dann könne er bereits jetzt ein Urteil fällen. „So schlimm wird es dann schon nicht werden“, so Lohmann bei der Verhandlung Ende November.
Neues Jahr, neuer Richter
Hier ging wiederum die Staatsanwältin dazwischen. Sie wolle nicht, dass der Angeklagte etwas gestehe, was er womöglich gar nicht gemacht habe. Bemerkenswert bei alledem: Ein angeblicher versuchter Tritt des 30-Jährigen gegen einen anderen Beamten findet sich zwar in der Anklage, spielte aber im gesamten Verfahren keine Rolle.
Der Promotionsstudent bestreitet die Vorwürfe. Allenfalls könne es sein, dass er mit den Armen gerudert habe, um bei dem Gedrücke und Geschiebe nicht zu Fall zu kommen. Das Video, das keiner der Prozessbeteiligten, mit Ausnahme des Polizisten, kennt und das die Situation zeigen soll, ist also von zentraler Bedeutung für den Prozess. Der wurde nun ins kommende Jahr verlegt – mit neuem Richter oder neuer Richterin. Ein turnusgemäßer Wechsel, heißt es.
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Christian Huber
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Kommentar gelöscht. Falscher Artikel.