Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

Prozess gegen Sitzblockierer vertagt

PM von SJD/ Die Falken

Prozess gegen Sitzblockierer vertagt

REGENSBURG. Im Prozess vor dem Regensburger Amtsgericht gegen einen jungen Antifaschisten, der im Sommer 2013 die NPD in Regensburg blockiert haben soll, konnte am vergangenen Montag kein Urteil gesprochen werden. Der Prozess wurde auf den 6. Mai vertagt.

WERBUNG

„In vorderster Front gekämpft“ habe der Angeklagte, er gehöre zu „den Linken“ und nicht zu „den Normalen“, so einige Aussagen des ersten Zeugen, Kriminalhauptkomissar Wöhrl, in einem Prozess gegen ein Mitglied der Sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken. Dem Angeklagten wird vorgeworfen bei einer Blockade der NPD-Wahlkampftour am 5. September 2013 Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Die Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal eröffnete er mit einer längeren Erklärung in der er unter anderem die Frage „Wie soll ich bei den Falken auf der einen Seite Kinder und Jugendliche zu kritischen, selbstständigen Menschen erziehen, wenn ich es auf der anderen Seite unterlasse, das Selbstverständlichste, nämlich sich Nazis in den Weg zu stellen, unterlasse?“ aufwarf. Die Vernehmung des Zeugen Wöhrl, zog sich unerwartet in die Länge. Rechtsanwältin Anna Busl beharrte auf einer detaillierten Darstellung der Räumung der Sitzblockade, die bereits zweimal Thema einer Anfrage im Bayerischen Landtag war. Im Laufe der Befragung konnte sich Wöhrl dann kurzzeitig selbst nicht mehr erinnern, ob er den Angeklagten nun vor Ort oder nur auf Videoaufnahmen gesehen habe, nur um sich kurz darauf wieder ganz genau zu erinneren ihn in mehrmals beobachtet zu habe, wie er sich gegen Polizeibeamten gestemmt habe. Weitere Fakten ließen die Aussagen des Polizisten unglaubwürdig erscheinen: So merkte die Verteidigung unter anderem an, dass der schriftliche Bericht des Polizeibeamten erst auf Januar 2014, also ein halbes Jahr nach der Blockade der NPD, datiert ist. Er habe den Bericht direkt nach dem Einsatz geschrieben. Warum ein anderes Datum auf dem Bericht stehe, wisse er nicht, so Wöhrl. Nach mehreren Stunden Prozess entschied sich die Richterin Dr. Blankenhorn die beiden weiteren Polizeibeamten, die als Zeugen geladen waren, nicht mehr zu vernehmen, sondern den Prozess auf den 6. Mai zu vertagen. Ein kurzes Abhandeln des Prozesses scheint in diesem Verfahren nicht möglich zu sein. Noch immer ist unklar, ob die Sitzblockade überhaupt als Versammlung gewertet werden kann und wenn ja, ob sie von der Polizei dann überhaupt mit unmittelbarem Zwang hätte aufgelöst werden dürfen.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Überweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

drin