28 Okt2013
Prozess gegen mutmaßliche Schlachtfabrikblockierer/innen
Pressemitteilung: Prozess gegen mutmaßliche Schlachtfabrikblockierer/innen
am 24.10.2013 in Straubing
URTEIL OHNE VERURTEILTE
Vergangenen Donnerstag, den 24.10.2013, fand der Prozess gegen vier
mutmaßliche Schlachtfabrikblockierer/innen am Amtsgericht Straubing statt.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, sich an einer Blockade der
Wiesenhofschlachtfabrik bei Bogen am 9. März diesen Jahres
beteiligt zu haben, indem sie sich an mehrere Betonfässer ketteten.
Die Anklagepunkte lauten Hausfriedensbruch, Nötigung und Körperverletzung.
Das Rechtssystem versucht Misstände, wie tagtägliche Ausbeutung und Tötung
von Tieren, und legitime Proteste dagegen durch ein Gerichtsverfahren zu
kriminalisieren und schützt damit Konzerne wie Wiesenhof, welche ihre
wirtschaftliche Interessen über Bedürfnisse von Menschen und Tieren
stellen. Dies wollten die vier Angeklagten und das Bündnis MASTANLAGEN
WIDERSTAND in dem gestrigen Prozess unter anderem zur Sprache bringen, da
sie sich klar gegen Ausbeutung, Unterdrückung und Hierarchien stellen.
Die öffentliche Verhandlung wurde auf 13.30 Uhr angesetzt, doch bereits
vormittags demonstrierten circa 40 Unterstützer/innen vor Ort.
Mit einem Infostand und Bildern von der Blockade klärten sie
Passant/innen und Interessierte über das Geschehen auf und verteilten
veganen Kuchen – das Motto: „Gerichte sind zum Essen da“.
Eine Person, als Huhn verkleidet, kletterte einen Laternenpfahl empor und
hielt
während des ganzen Prozesses ein Transparent mit der Aufschrift „Lasst
sie frei“.
Aufgrund sehr penibler Durchsuchungskontrollen – trotz einer lange
Warteschlange im Eingangsbereich des Gebäudes -, denen sich sowohl
Besucher/innen, als auch Pressevertreter/innen unterziehen mussten, kam
es zu massiven Zeitverzögerungen. Dadurch konnte die Verhandlung erst 90
Minuten später als angesetzt beginnen. Obwohl im Vorfeld klar war, dass
das öffentliche
Interesse an dem Gerichtsprozess groß werden würde, fehlte es dem
Amtsgericht am Tag scheinbar an ausreichend Personal. Auch der der Einlass
wurde erst 15 Minuten vor Prozessbeginn eröffnet.
Kurz nach Beginn plädierten die vier Angeklagten auf Befangenheit des
Richters. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass der Richter schon
die Strafbefehle unterzeichnet und damit die Angeklagten ohne Anhörung
vorverurteilt hat.
Dies wies Richter Lienhart Huber, der die Verhandlung führte, jedoch
zurück. Die Voreingenommenheit gegen die Angeklagten zeigte sich aber auch
dadurch deutlich, dass gleich in Folge, die durch die Aktivist/innen
beantragten Laienverteidiger/innen nicht genehmigt wurden.
Als schließlich eine Angeklagte wider der richterlichen Untersagung das
Wort ergriff, um einen Befangenheitsantrag zu stellen, eskalierte die
Situation im Saal. Richter Huber ließ den gesamten Zuschauerraum und die
Angeklagten unter Ankündigung von Ordnungshaft für alle Anwesenden,
außgenommen der Pressevetreterinnen, polizeilich räumen.
Die vier Angeklagten und ein Zuschauer wurden daraufhin tatsächlich in
Ordnungshaft gebracht.
„Wir wurden von den Polizist/innen misshandelt, sie haben uns die
Handgelenke verdreht, an den Haaren gezogen und uns mit Schmerzgriffen in die
Zelle gebracht. Dort wurden wir vor männlichen Polizisten untersucht.
Ich habe Schmerzen und bin mit den Nerven am Ende. Ich fühlte mich nicht
mehr verhandlungsfähig.“ , berichtete eine angeklagte Aktivistin später.
Trotzdem wurde die Verhandlung nun unter Auschluss der Angeklagten und der
Zuschauer/innen fortgesetzt. Nach 90 Minuten wurden die Beschuldigten
wieder in den Gerichtssaal geführt und versuchten erneut Einspruch gegen
das richtlerliche Verhalten zu erheben. Die Reaktion des Richters Huber
bestand darin nach kurzer Zeit eine erneute Ordnungshaft gegen die
Angeklagten zu verhängen.
Die Beweisaufnahme fand demnach in Abwesenheit der Angeklagten statt.
Diese hatten weder Möglichkeit sich selbst zur Sache zu äußern, noch die
geladenen Zeug/innen zu befragen.
Erst nach dem Prozessende wurden die Inhaftierten wieder frei gelassen.
Das Gerichtsurteil erfuhren sie von Pressevertreter/innen, die den Prozess
bis zum Ende verfolgt hatten. Von Seiten des Gerichts wurde ihnen die
Auskunft darüber verwehrt.
Die vier Beschuldigten wurden zu 15 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.
Unklar für die vier Aktivist/innen ist bis jetzt, inwiefern alle
entlastenen Indizien zur Sprache kamen. Für sie und die solidarischen
Unterstüzter/innen sind die Vorwürfe weiterhin haltlos.
„Wiesenhof ist eine Firma, die täglich so viele Lebewesen ausbeutet, sie
ist für den Tod von so vielen Lebewesen verantwortlich, dort passieren so
grauenvolle Dinge, die Ausbeutung von Tieren, Menschen und der Umwelt. Wir
sind
aber heute diejenigen, die hier stehen, die angeklagt sind vor Gericht, das
kommt mir total seltsam vor, über was wird da eigentlich geredet?!“ , so
eine der
Anklagten.
Die Tierrechtsaktivist/innen wollen sich von Repressionenl nicht
einschüchtern lassen und sehen Widerstand weiterhin als notwendig und
legitim an.
PM MASTANLAGEN WIDERSTAND