25 Feb2011
Praxistest für Informationsfreiheit
Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Stadtrat am Donnerstag eine Informationsfreiheitssatzung für Regensburg verabschiedet. Bereits Ende Januar hatten SPD und CSU ihre bis dahin ablehnende Haltung aufgegeben und einen entsprechenden Entwurf vorgelegt, der für mehr Transparenz im Rathaus sorgen soll. Dieser wurde nun leicht verändert (hier als PDF) am Donnerstag einstimmig beschlossen. Mehrere Änderungsanträge von Grünen, Linken und ödp, in denen unter anderem geringere Gebühren gefordert wurden, lehnte die Mehrheit ab.
In den Augen von ödp-Stadtrat Benedikt Suttner, der sich in der Vergangenheit mehrfach für eine solche Satzung stark gemacht hatte, ist die nun verabschiedete Satzung dennoch „ein Riesenerfolg für die Regensburger Bürgerschaft“.
Sie räumt den Bürgerinnen Bürgern – abgesehen von einigen Ausnahmen – ein verbrieftes Recht auf die Einsicht in Gutachten, Akten oder Plänen der Stadt ein. Welche Ausnahmen es gibt und wie die Gebührensatzung von der Regensburger Stadtverwaltung gehandhabt wird, kann nun in der Praxis erprobt werden. Unsere Redaktion hat heute erneut Einsicht in sämtliche Messprotokolle zur Schadstoffbelastung in der Turnhalle des Goethe-Gymnasiums beantragt. Bislang hat die Stadt dies lediglich den Stadtratsfraktionen, der Schulleitung und den Elternbeiratsvorsitzenden gewährt.
Herbert
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Bisher hat Bürgermeister Weber die Messprotokolle geheim gehalten. Jetzt, wo der Staatsanwalt ermittelt, warum sollte er Informationen, die ein laufendes Verfahren betreffen freigeben? Angesichts von folgenden Klauseln:
§6 (1) Der Anspruch besteht nicht, soweit dem Bekanntwerden der Informationen
[…] berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.
(2) … insbesondere
[…]
5. wenn die Preisgabe der Informationen gerichtliche oder behördliche
Verfahrensabläufe oder den behördlichen Entscheidungsbildungsprozess
gefährden könnte….
Die Hintertürchen sind vielfältig, aber auch die Lecks. Man darf gespannt sein und vermutlich in jedem Fall sein Recht einklagen.
Kernel
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“Sie räumt den Bürgerinnen Bürgern – abgesehen von einigen Ausnahmen – ein verbrieftes Recht auf die Einsicht in Gutachten, Akten oder Plänen der Stadt ein.”
Wer ist den die Stadt und wer sind die VOLKSvertreter? Die Bürger, also wir sind die Stadt und wir benötigen doch kein eigenes Recht in die eigenen Gutachten, Akten und Pläne einzusehen. Das ist doch selbstverständlich! Diese Leute werden fürstlich von den Steuergeldern bezahlt und sollten doch zum Wohl der Bürger als unsere Vertreter da sein.
Oder hab ich da was falsch verstanden?
Veits M.
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@ Kernel
Stichworte:
Obrigkeitsstaatliche Relikte, Amtsgeheimnis, Herrschaftswissen
Vom Grundsatz “Wissen ist Macht” zur “Wissensvermittlung ist Macht” als Grundlage der bürgerschaftlichen Teilhabe
ist auch in R. trotz aller Lippenbekenntisse
( Arg: “Leitfaden Bürgerbeteiligung” einerseits und aktuell verweigerte Bürgerbeteiligung beim B-Plan Donaumarkt anderseits – siehe dazu auf
http://aktionboss.de/donaumarkt-in-regensburg-aufstellung-des-bebauungsplanes-nr-145 )
noch ein langer Weg.
Hintergrund auch auf
http://www.netzwerkrecherche.de/Projekte/Infofreiheitsgesetz-IFG/Was-bringt-das-IFG-Journalisten/
VergissMeinNicht
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Ich hätte immer gedacht, dass sich auch die Freien Wähler immer sehr stark gemacht haben, z.B. durch Interfraktionelle Anträge, die nicht immer auf Bestreben von Grünen, öpd etc. entstanden sind…
Manchmal finde ich die Berichterstattung doch etwas sehr einseitig.
Herbert
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Nun, da fast ein Monat ins Land gegangen ist, wird ein Reallty-Check fällig:
– Was hat die Stadt auf diese Anfrage denn nun geantwortet?
– welche Messprotokolle wurden herausgegeben?
– wie lautet die Einschätzung der Demokratieentwicklung?
Die Protokolle sind übrigens dem Elternbeirat übergeben worden und werden demnächst angeblich an der Schule für alle einsehbar sein. Auch wieder so eine Ankündigung.