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Aktivist vor dem Landgericht

Polizisten beleidigt – Verfahren eingestellt

Ein kommunistischer Aktivist beleidigte nach einer Flyerverteilaktion vor dem Regensburger Continental-Werk einen Polizisten. Im Frühjahr wurde er dafür in der ersten Instanz zunächst zu 70 Tagessätzen verurteilt. Das Landgericht stellte das Verfahren nun jedoch gegen Geldauflage ein. Im Zentrum der Verhandlung stand auch die Frage: Was darf die Polizei?

Ein kommunistischer Aktivist stand wegen Polizeibeleidigung vor Gericht. Foto: om

„Wir machen hier keinen politischen Prozess“. Richter Johann Piendl ist schon zu Beginn der Verhandlung etwas genervt und fällt dem Angeklagten, der sich inmitten einer längeren Verteidigungsrede befindet, ins Wort: „Ich lasse das nicht zu…, nein, ich will das nicht.“

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„Haben Sie schwarze Hautfarbe?“ – „Ja.“ – „Also für mich ist das eher braun.“

Der 27-jährige Manel N. möchte gerade eine Liste aus der taz vorlesen, die rechtsextreme, antisemitische und rassistische Vorkommnisse bei der Polizei dokumentiert. Doch Piendl verweigert das. Die Bonner Verteidigerin Anna Busl hält die Ausführungen ihres Mandanten im Hinblick auf die Motive und die Gesamtzusammenhänge der Tat dennoch für relevant. Sie könne das auch in Form eines Beweisantrags machen, so Busl. Piendl gibt sogleich zu verstehen, dass er diesen wohl ablehnen werde.

N. fasst es schließlich allgemeiner zusammen: „Es gibt immer mehr rechte Erscheinungen in Polizei und Bundeswehr und das wirkt sich aus, wie die Polizei auf Aktivisten und Menschen mit schwarzer Hautfarbe reagiert.“ „Haben Sie schwarze Hautfarbe?“, möchte Piendl wissen. „Ja“, sagt N. Piendl: „Also für mich ist das eher braun.“ Verteidigerin Busl rät dem Richter kopfschüttelnd dazu, manche Dinge lieber für sich zu behalten.

Die Berufungskammer des Landgerichts verhandelt am Mittwoch den Fall des kommunistischen Aktivisten Manel N., der im Mai vom Amtsgericht Regensburg zu 70 Tagessätzen (5.600 Euro) wegen Beleidigung eines Polizisten verurteilt wurde. Begründet wird das erstinstanzliche Urteil damit, dass der Aktivist am 18. September 2020 zu einem Polizeibeamten gesagt hat: „Du hast sie doch nicht mehr alle!“ und „Sie werden auch bald mit einer schwarz-weiß-roten Fahne vor dem Reichstag stehen!“ Sowohl N. als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Belästigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder nichts?

Der 27-Jährige räumt den Sachverhalt ein, schildert aber ausführlich den Kontext der vermeintlichen Beleidigung. So habe er mit einer weiteren Person vor dem Continental-Werk in Regensburg Flyer der „Revolutionären Front“ – ein Zusammenschluss einiger anachronistischer kommunistischer Splittergruppen – verteilt und dabei „ein Schauspiel“ aufgeführt, bei dem er in einem Blaumann auf Stelzen stand. Inhaltlich sei es um die angekündigten Entlassungen bei Continental gegangen. Der Werkschutz habe dann erklärt, dass „Continental nicht möchte, dass mit Kollegen diskutiert wird“, so N. Belästigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung standen vage im Raum. Continental verständigte die Polizei.

Nach dem Schichtwechsel hätten sich die Aktivisten vom Werk entfernt und wurden kurze Zeit darauf von einer Polizeistreife aufgehalten. Personenkontrolle und die Durchsuchung eines mitgebrachten Rucksacks waren die Folge. Das bestätigt auch der beleidigte Polizist Benjamin L., der einen entsprechenden Strafantrag stellte, im Zeugenstand. Über die Einsatzzentrale seien er und seine Praktikantin zu Continental beordert worden. Ein paar Leute würden Flugblätter verteilen.

Personenkontrolle und Durchsuchung

Als die Streife N. und die Aktivistin antraf, fühlten sich die Beamten zur Personenkontrolle legitimiert. „Es stand der Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit (Belästigung der Allgemeinheit, Anm. d. Red.) im Raum“, so der Beamte. Beide zeigten ihre Ausweise, jedoch nicht ohne dass N. die Maßnahme kritisierte. „Flyer zu verteilen, ist doch nicht verboten“, soll er den Polizisten gesagt haben. L. berichtet davon, dass der Aktivist „alles hinterfragt“ hätte.

Die Durchsuchung des Rucksacks rechtfertigt der Polizist mit „Eigensicherung“ und beruft sich auf das Polizeiaufgabengesetz (PAG). Man wisse ja nicht, was Personen mit sich führen. Als er nur Sekt, Gläser und restliche Flyer fand, nahm er diese an sich und legte sie in den Polizeiwagen.

Flyer aus Polizeiauto herausgenommen

Das wiederum passte N. nicht. Wieso seine Flyer beschlagnahmt würden? Der 27-Jährige griff nach den Flugblättern ins Auto. Er sagt, er wollte die Szene „nachstellen“, um zu zeigen, dass eine solche Verteilaktion keine illegale Handlung sei. L. schrie N. an: „Lassen’s die Flyer da liegen!“ Ins Polizeiauto habe niemand hineinzufassen. Darauf entgegnete N.: „Sie haben sie wohl nicht mehr alle!“

Beschlagnahmen wollte L. die Flyer jedoch nicht, sondern nur zwischenzeitlich ablegen, um sie zu sichten, berichtet er vor Gericht. Inhaltlich seien diese letztlich „ok“ gewesen. Für ihn war die Situation insgesamt nicht einfach. Wenngleich nicht aggressiv, so sei N. als „nicht polizeifreundlich“ aufgetreten. Es habe bei der Kontrolle immer wieder „Störfeuer“ gegeben. Die Situation habe sich aufgeschaukelt und er musste auch noch auf seine „Praktikantin“ aufschauen, so L.

„Bald mit einer schwarz-weiß-roten Fahne vor dem Reichstag!“

Als N. die Flyer wieder hatte und sie in den Rucksack packte, war die Kontrolle eigentlich vorbei. Doch der Aktivist erlaubte sich einen letzten Kommentar. Die Maßnahme sei „schlicht und einfach faschistisch“ und „willkürlich“. An L. gerichtet sagte er: „Sie werden auch bald mit einer schwarz-weiß-roten Fahne vor dem Reichstag stehen!“ Der Polizist zeigte N. an. Er habe einen Eid geschworen und fühlte sich beleidigt, mit „Coronaleugnern und Rechtsextremen auf eine Ebene gestellt zu werden.“

Verteidigerin Busl zieht in der Verhandlung den gesamten Kontrollvorgang in Zweifel und löchert L. mit Fragen, auf die er nicht immer eine präzise Antwort weiß. Warum die Polizei überhaupt ausrücke, wenn jemand Flyer verteilt? Warum die Personenkontrolle und vor allem warum die Durchsuchung? Diese „ist ein ziemlicher Eingriff, das wissen Sie,“ so Busl. Ja, aber es könnten auch Waffen im Spiel sein, so die unbeholfene Antwort.

Einstellung nach Rechtsgespräch

Richter Piendl regt ein Rechtsgespräch an, denn auch ihm scheint das Verhalten der Polizei nicht in Gänze adäquat vorzukommen. Welchen Tatverdacht es konkret gegeben haben soll, fragt er zuvor bereits den etwas ratlosen Polizeibeamten L. „Flyer zu verteilen, soll eine Straftat sein?“. Die Verfahrensbeteiligten beraten sich.

Am Ende stellt das Gericht fest, dass die Personenkontrolle rechtlich nicht zu beanstanden war. Bei der Durchsuchung habe es die rechtliche Zulässigkeit jedoch noch nicht abschließend bewertet. Zum Tatvorwurf selbst sagt Piendl, dass bei vorläufiger Würdigung „die Grenze der von der Meinungsfreiheit gedeckten Kritik im konkreten Fall überschritten erscheint, gleichwohl nicht in einem Maße, die in Berücksichtigung sich aufheizende Situation, dass eine Verurteilung erfolgen müsste.“ Die Kammer schlägt vor, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage vorläufig einzustellen. Darauf einigen sich dann auch die Verfahrensbeteiligten.

Manel N. entschuldigt sich, denn er habe „Herrn L.“ nicht persönlich beleidigen wollen. Als Piendl die Entschuldigung an den „Polizeibeamten L.“ ins Protokoll aufnehmen möchte, protestieren Busl und N. Denn es gehe bei der Entschuldigung um „die Person des Herrn L.“ und nicht um seine „Funktion“. „Meiomeiomei“, entfährt es Piendl. Widerwillig lässt er sich doch auf die andere Formulierung ein und streicht den „Polizeibeamten“ wieder. Die erstinstanzlich verhängte Strafe gegen N. wird aufgehoben. Das Verfahren wird eingestellt. Der Aktivist muss nun eine Geldauflage von 1.600 Euro an die Staatskasse zahlen.

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Kommentare (6)

  • Mr. T.

    |

    Wenn Richter die Betroffenheit von Rassismus durch Polizisten von Nuancen in der Hautfarbe abhängig machen, ist das mehr als vielsagend. Da kann man noch von Glück reden, wenn der Richter trotzdem den übergriffigen und unverhältnismäßigen Polizeieinsatz erkannt hat, durch den die Situation erst eskaliert ist. Trotzdem kostet der Spaß den “Täter” sinnlos noch einen Haufen Geld.

    Wenn Polizisten jemanden provozieren wollen, schaffen sie das immer und der andere ist immer der Depp!

  • Demonis

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    Wieso findet eine Verurteilung, wegen einer Beleidigung die aufgrund einer vermutlich rechtswidrigen Durchsuchung entstanden ist, statt?
    Meiner Meinung nach ist nicht auszuschließen dass die Straftat somit von dem Beamten provoziert wurde.
    Ich finde die Eignung des Beamten als Vertreter der Exekutive sollte dringend überprüft werden.

  • Gondrino

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    Und wieder entsteht der Eindruck, dass am Ende vor Gericht immer die Polizei gewinnt, auch wenns diesmal einigermaßen glimpflich ausgegangen ist.

  • Mutter

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    Uniformierter erhält Recht,
    Bürger muss zahlen,
    Ergo: Rechtsfrieden hergestellt.
    Oh meiomeiohmei

  • based

    |

    Eigentlich illegale Durchsuchung führt zu fast Beleidigung. Dieses blöde PAG gibt tatsächlich einen Freifahrtsschein rechtsstaatlich etablierte Grenzen zwischen Staat und Bürger zu überschreiten.
    Wir hatten vorher schon keine gute Methode um gegen die Polizei rechtlich vorzugehen, falls diese illegale Handlungen vornehmen sollten. Staatsanwaltschaft ist leider in D nicht unabhängig und nur in extrem seltenen und zu öffentlichen Fällen wird etwas überhaupt vor Gericht gebracht.
    Diesem besonderen Rechtsschutz der Polizei übertreibt der Freistaat gewaltig.

  • Jakob

    |

    “Es gibt immer mehr rechte Erscheinungen in Polizei und Bundeswehr und das wirkt sich aus, wie die Polizei auf Aktivisten und Menschen mit schwarzer Hautfarbe reagiert.“ „Haben Sie schwarze Hautfarbe?“, möchte Piendl wissen. „Ja“, sagt N. Piendl: „Also für mich ist das eher braun.“ Verteidigerin Busl rät dem Richter kopfschüttelnd dazu, manche Dinge lieber für sich zu behalten.”

    Ich komm immer noch nicht drauf klar, dass ein Richter sowas von sich gibt. Irgendwas läuft hier gewaltig falsch. Irgendwie hat er damit auch genau den Rassismus bestätigt, den der Angeklagte skizziert hat, bzw. skizzieren wollte.

    Zum Sachverhalt: wegen dem Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit eine komplette Personenkontrolle mit Durchsuchung des Rucksacks, mit fadenscheiniger Begründung. Und sich dann wundern, dass man nicht “polizeifreundlich” agiert? Die Maßnahme erinnert tatsächlich eher ein Stück weit an ein faschistisches System, in dem Flyer verteilen ein Verbrechen ist. Vielen Dank an das neue PAG… jetzt fühl ich mich total sicher.

Kommentare sind deaktiviert

drin