Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

Unterstützen Sie unabhängigen Journalismus für Regensburg!

Hallo. Schön, dass Sie hier lesen oder kommentieren. Fast noch mehr freuen würden wir uns, wenn Sie die Arbeit von regensburg-digital mit einem kleinen (gern auch größerem) Beitrag unterstützen. Wir finanzieren uns nämlich nur zu etwa einem Drittel über Werbeanzeigen. Und für die gibt es bei uns auch ausdrücklich keine zusätzliche Gegenleistung, etwa in Form von PR-Artikeln oder Native Advertising.

Mehr als zwei Drittel unseres Budgets stammt aus Spenden – regelmäßige Beiträge von etwa 300 Mitgliedern im Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.

Anders ausgedrückt: Wir bauen auf Sie – mündige Leserinnen und Leser, die uns freiwillig unterstützen. Seien Sie dabei – mit einem einmaligen oder regelmäßigen Beitrag. Herzlichen Dank.

Spenden Sie mit

Polizei verhaftet Hund

Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen Labradormischling als Schwarzfahrer – Bundespolizei nimmt Vierbeiner vorläufig fest Regensburg – Einen herrenlosen Hund hat die Bundespolizei gestern (31. Juli) am Hauptbahnhof in Regensburg vorläufig in Obhut genommen. Da die Hundebesitzerin nicht erreichbar war, durfte der Ausreißer einen Nachmittag im Tierheim verbringen. Die Leitstelle der agilis hatte am Vormittag die Bundespolizei informiert, dass sich im Zug aus Neumarkt ein blinder Passagier an Bord befinde. Dabei handle es sich um einen herrenlosen Hund, der in Beratzhausen alleine in den Zug gestiegen sei. Am Hauptbahnhof in Regensburg übernahm eine Streife der Bundespolizei den Schwarzfahrer. Über die Hundemarke konnte die Besitzerin zwar schnell ermittelt, jedoch nicht erreicht werden. Die Beamten brachten den Ausreißer deshalb in das Tierheim. Wie eine Mitarbeiterin des Tierheimes heute mitteilte, hat die Besitzerin ihren unternehmungslustigen Streuner noch gestern Abend abgeholt. Auf eine Strafanzeige wegen Schwarzfahrens wurde von Seiten der Bundespolizei verzichtet.

SUPPORT

Ist dir unabhängiger Journalismus etwas wert?

Dann unterstütze unsere Arbeit!
Einmalig oder mit einer regelmäßigen Spende!

Per PayPal:
Per Ãœberweisung oder Dauerauftrag:

 

Verein zur Förderung der Meinungs- und Informationsvielfalt e.V.
IBAN: DE14 7509 0000 0000 0633 63
BIC: GENODEF1R01

Kommentare (1)

  • Burkhard Lenniger

    |

    Polizei, dein bundespolizeilicher Freund und Helfer, jedenfalls wird der Hund dieses im o.a. Fall wohl jetzt noch denken. Denn erst Schwarzfahren, dann mit dem Streifenwagen kostenfrei befördert werden und sicherlich gab es im Tierheim noch außer der Reihe das eine oder anderer Leckerli.

    Doch was kommt da noch auf das Frauchen zu? War es eventuell eine Schwarzfahrt im Auftrage, war es ein Einzelfall oder machen die zwei das desöfteren und hat das Frauchen eigentlich einen “Hundeführerschein” oder kommt eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht von mittelgroßen Haustieren eventuell in Frage ?

    In Niedersachsen wäre nach dem Hundeführerschein zuerst gefragt worden, denn wer diesen seit dem 01.03.2013 nicht hat, der muss mit bis zu 13.000,- Euro Geldbuße rechnen. Eine hübsche Einkunfstquelle, die man sich da hat einfallen lassen.

    0
    0

Kommentare sind deaktiviert

drin