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Pleite von Renommier-Autohaus vor Gericht

Nach dem einstigen „Autozentrum Wollenschläger” würde heute kein Hahn mehr krähen – wären da nicht die 890.000 (mit Säumniszuschlag inzwischen 1,4 Millionen) Euro, welchen der Fiskus immer noch und bislang vergeblich hinterher läuft. Vergangene Woche musste sich die einstige Buchhalterin (heute 54) vor dem Schöffengericht Regensburg wegen Steuerhinterziehung in besagter Höhe verantworten. Mit zarten 15 Jahren trat Irene L. (Name geändert) als Auszubildende im Regensburger Autohaus Wollenschläger ihre Lehre an und blieb dem Unternehmen mehr als 30 Jahre treu. selbst als im Jahr 2004 der Pleitegeier unaufhörlich seine Kreise über dem einstig renommierten Autohaus zog, blieb sie bei der Stange. Ihr einziger Fehler: Sie war zu labil, um „Nein” sagen zu können. So auch bei der damaligen Forderung der Geschäftsleitung „Schau mal wie wir zu Geld kommen”. So buchte sie auf Teufel-komm-raus innerhalb von vier Monaten so viele Vorsteuer-Beträge, dass aus der Kasse des Finanzamts unberechtigte 890.000 Euro an das Autohaus gezahlt wurden. Zu allem Überfluss unterschrieb sie auf Anweisung ihres Chefs auch die entsprechenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen, was eigentlich ureigenste Aufgabe des Geschäftsführers ist. Während der sich Jahre hinziehenden Ermittlungen der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft ließ die Buchhalterin nur verlauten: „Ich war’s nicht, ich bin nicht verantwortlich.” So wurde das Verfahren gegen den damaligen Geschäftsführer Florian S. eingestellt und Irene L. landete auf der Anklagebank. Erst als sie Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl in der Hauptverhandlung mehrfach aufforderte „Sie sollten mit uns reden”, brach sie ihr Schweigen und erklärte sich dazu bereit, nach dem Prozess weitere Angaben zu machen. Da war – immer wieder ermuntert von ihrem Verteidiger Michael Haizmann – von den Geschäftspraktiken ebenso zu hören, wie von dem ständigen psychischen Druck, welcher schließlich 2005 zur Auflösung des Arbeitsvertrages und einer langwierigen neurologischen Behandlung führte. Auch wenn sich Staatsanwalt und Verteidiger in ihrem Plädoyer darüber einig waren, dass hier Andere (Haizmann brachte in diesem Zusammenhang eine „bekannte frühere Regensburger Kommunalpolitikerin” ins Spiel) den „unbedingten Täterwillen” hatten – das Schöffengericht kam dennoch nicht umhin, angesichts des hohen Schadens für die Allgemeinheit eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – wegen „fahrlässiger Steuerhinterziehung” auszusprechen. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Ob die wahren Täter und Nutznießer noch zur Rechenschaft gezogen werden können, wird stark von der künftigen Aussagefreudigkeit der Buchhalterin abhängen.

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Kommentare (1)

  • deejay12345

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    krasse sache. verstehe nicht, warum sich hier keiner darüber keiner aufregt. hier wurde vorsätzlich betrogen. eine kleine buchhalterin muss für verbrecher den kopf hinhalten. hallo?

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Kommentare sind deaktiviert

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