Planungspfusch am Nibelungenareal im Kreuzfeuer der Kritik
Nach den Grünen melden sich nun auch die Vertreter anderer Fraktionen und Einzelstadträte zu Wort und kritisieren das Versagen des Planungsreferats beim „Quartierszentrum“ auf der ehemaligen Nibelungenkaserne. Der Vorstand des Bürgervereins Süd-Ost bezeichnet die Angelegenheit als „Skandal“. Der Architekturkreis spricht von erschreckender Nachlässigkeit. Mehrere Stadträte und Fraktionen fordern, den Verwaltungsfehler zu korrigieren. Die Koalition will eine genaue Aufarbeitung der Angelegenheit. Die Oberbürgermeisterin beschwichtigt.
„Ich bin mit dem Ergebnis – vorsichtig ausgedrückt – sehr unzufrieden“, schreibt Thomas Burger in einer Stellungnahme an unsere Redaktion. Der SPD-Fraktionschef fordert, dass diese Angelegenheit „sorgfältig aufgearbeitet“ wird. „Meiner Einschätzung rächt sich auch hier wieder, dass in solchen Fällen kein zentrales Projektmanagement zum Einsatz kommt.“ Ähnliches hört man von seinen Koalitionspartnern.
„Das hätte dem Planungsreferat nicht passieren dürfen“, ärgert sich Günther Riepl. „Das haben die versemmelt“, schimpft CSU-Fraktionschef Jürgen Eberwein. „Wir müssen uns als Stadträte auch die Fachleute der Verwaltung eigentlich verlassen können.“ Das sei „ärgerlich und kaum zu entschuldigen“, sagt auch Horst Meierhofer (FDP). Und Christian Janele (CSB) zeigt sich überrascht vom späten Informationsfluss. „Mir wurde nun erklärt, dass der Fehler in der Verwaltung entstanden sei, ‘weil die linke Hand nicht wusste, was die rechte Hand tut’. Offen bleibt, wer die linke und wer die rechte Hand war.“ Doch zu ändern, da scheinen sich die Koalitionsmitglieder einig zu sein, sei „die Sache“ nicht mehr – „bedauerlicherweise“, wie man meist betont.
Planungsreferat hat politischen Willen unterlaufen
Die Sache, um die es geht, ist das „Quartierszentrum“ in dem denkmalgeschützen Wirtschaftsgebäude der ehemaligen Nibelungenkaserne. Wie mehrfach berichtet, soll es dort keinerlei öffentliche Nutzung geben. Entgegen den Bedingungen der Ausschreibung, zu denen das Gebäude auf dem Areal nebst 12.300 Quadratmeter Grund Ende 2015 ausgeschrieben, im April 2017 an einen Nürnberger Investor vergeben und Ende 2018 schließlich rechtskräftig verkauft wurde. Kolportierter Preis: drei Millionen Euro – etwas mehr als die Hälfte des Durchschnittspreises, der laut dem städtischen Bodenrichtwertgutachten im Ausschreibungsjahr für vergleichbare Flächen in dem Gebiet anzusetzen gewesen wäre.
Entgegen des vom Stadtrat einhellig erklärten Willens sollen nun statt eines Veranstaltungssaals, den die Stadt, Vereine und Initiativen zu vergünstigten Bedingungen anmieten können sollten, in dem Bestandsgebäude und einem geplanten Neubau neben Supermarkt und Gastronomie ausschließlich Büroflächen entstehen. Die Stadtverwaltung, genauer gesagt das Planungsreferat entschuldigen dieses De-Facto-Unterlaufen des politischen Willens mit internen Abstimmungsfehlern.
Stadtrat spät und nebenbei informiert
Bei der Fortschreibung des Bebauungsplans wurde in der Nachbarschaft des Wirtschaftsgebäudes einerseits ein Studentenwohnheim genehmigt, andererseits wurden die Lärmkontingente im Bebauungsplan so festgelegt, dass nun keine öffentliche Nutzung – Veranstaltungssaal – mehr in dem Gebäude möglich sein soll. Aufgefallen sei dies erst bei der Erstellung der entsprechenden Fachgutachten im Jahr 2020.
Während der Nürnberger Investor über eine Internetseite bereits im Mai 2020 erstmals mit der Vermarktung der Flächen begann, erfuhren die Stadträte erst ein halbes Jahr später davon, und das eher am Rande. In einer nichtöffentlichen Sitzung des Grundstücksausschusses am 18. November 2020 sollten die Stadträtinnen und Stadträte einer unentgeltlichen Streichung des im Kaufvertrag festgelegten Saalnutzungsrechtes zustimmen, weil – wie nun erstmals von der Verwaltung mitgeteilt wurde – es gar keinen Veranstaltungssaal geben werde. Dieser sei nämlich nicht genehmigungsfähig.
Oberbürgermeisterin: „Ungewollte Einschränkungen“
Von einem Fehler der Fachleute im Planungsreferat war damals ebensowenig die Rede wie in einer aktuellen Stellungnahme von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer gegenüber regensburg-digital. Die Oberbürgermeisterin spricht lediglich von „ungewollten Einschränkungen“, die „bedauerlicherweise erst in der Vorbereitungsphase des Bauantrages deutlich geworden“ seien.
Die Frage, wer für die offensichtlichen Fehler im Planungsreferat verantwortlich ist, beantwortet Maltz-Schwarzfischer nicht, ebensowenig, welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Stattdessen versucht die OB zu beschwichtigen. Schließlich gebe es im nahegelegenen städtischen RUBINA-Gebäude einen Veranstaltungssaal für 150 Personen, der auch für Vereine und andere Interessenten kostengünstig zur Verfügung gestellt werden könne. Alles halb so wild, also?
Architekturkreis: Soziale Infrastruktur „unbedingt geboten“
Nicht für den Architekturkreis Regensburg jedenfalls. Bei der Konzeption eines Quartiers von der Größe der ehemaligen Nibelungenkaserne und seiner Mischung an Bewohnern sei die Anlage eines Quartierszentrums mit öffentlicher Nutzung und sozialer Infrastruktur „nicht einfach wünschenswert, sondern unbedingt geboten“, schreibt der Verein (hier die komplette Stellungnahme).
Es sei „erschreckend (…), mit welcher Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit die Handelnden (oder nicht Handelnden) das ursprüngliche Ziel verloren gehen haben lassen“. Einzige Hoffnung sei die Aussage, derzufolge durch fehlende Koordinierung von Vorgängen in Verwaltung und Politik ein Fehler passiert sei. „Fehler kann man korrigieren, wenn das Interesse hoch genug ist. Und davon gehen wir aus, das richtige Ziel war ja schon vor Augen.“
Bürgerverein spricht von „Skandal“
Auch dem Vorstand des Bürgervereins Süd-Ost um seinen Vorsitzenden Johann Brandl, der sich seit Jahren für öffentlich nutzbare Räume im Kasernenviertel einsetzt, ist die Erklärung der Oberbürgermeisterin zu dünn.
„Dass nach Jahren der Geheimnistuerei ein Investor zum Zuge gekommen ist, der nun ganz offensichtlich keine Auflagen für ‘soziale Infrastruktur’ erfüllen muss und trotzdem 11.300 Quadratmeter beste Büro- und Gewerbeflächen vermarkten kann, ist in unseren Augen ein Skandal“, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins (hier komplett als PDF). „Wie oft darf der Bürger und Steuerzahler noch mit dieser Desinformationspolitik getäuscht werden? Wie lange soll der ‘Ausverkauf’ städtischer Flächen noch weitergehen?“
Dass dies alles nur aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungsfehler passiert sein soll, hält man bei dem Bürgerverein angesichts des zeitlichen Ablaufs von fünf Jahren für kaum vorstellbar. „Warum wurden andere Interessenten am Objekt schnell aussortiert? Warum wurde der Stadtrat nur schleppend unterrichtet? Warum wurde dem Bürgerverein Süd-Ost und anderen keinerlei Auskunft gegeben?“. Das sind nur einige Fragen, die in dem Schreiben aufgeworfen werden.
Bewerber schreibt bitteren Beschwerdebrief
Zum Nachlesen
Nach Informationen unserer Redaktion hat sich angesichts der nun bekannt gewordenen Entwicklung mindestens ein Bewerber, der damals in die engere Wahl, aber schließlich nicht zum Zuge kam, mit einem Beschwerdebrief an Oberbürgermeisterin und Stadtratsfraktionen gewandt. „Unser ausgeklügeltes und absolut zukunftsträchtiges (…) Nutzungskonzept hat anscheinend keiner bekommen noch angeschaut“, heißt es darin. „Ich frage mich wirklich, ob es noch Sinn macht sich zukünftig an einer Ausschreibung der Stadt Regensburg zu beteiligen“, lautet das bittere Fazit des unterlegenen Bewerbers in dem Schreiben an die OB.
Dessen Eindruck deckt sich zumindest teilweise mit der Schilderung eines Teilnehmers der nichtöffentlichen Vergabesitzung im Grundstücksausschuss vom April 2017. Damals sei der Nürnberger Investor auf Basis einer tabellarischen Auflistung der Verwaltung klar favorisiert worden, schildert das Stadtratsmitglied. Unter anderem sei behauptet worden, nur dieser habe eine visuelle Präsentation vorgelegt. „Doch diese Aussage war so nicht richtig.“ Dass man bei der Entscheidung dann auch noch zeitlich unter Druck gesetzt worden sei, mit der Begründung, der Investor wolle schnell eine Baugenehmigung, sei angesichts des tatsächlichen Ablaufs – Vergabe April 2017, Verkauf Ende 2018 und Baugenehmigung erst 2020 – eine „Sauerei“.
Opposition fordert: „Fehler korrigieren“
In aktuellen Stellungnahmen halten sich die Parteien mit Kritik an der Vergabe 2017 zwar weitgehend zurück, doch den „Fehler“ der Verwaltung, der eine öffentliche Nutzung nun unmöglich machen soll, wollen mehrere Fraktionen und Einzelstadträte aus der Opposition so nicht einfach hinnehmen. „Ich behaupte, wenn man so ein Problem wirklich lösen will, dann findet man auch Wege“, sagt beispielsweise Joachim Wolbergs (Brücke). Der Fehler mit den Lärmkontingenten sei in der Verwaltung passiert und deshalb solle man dort auch alles daran setzen, ihn zu beheben. „Auch wenn es vielleicht viel Arbeit macht.“
Ähnlich argumentieren Irmgard Freihoffer (Linke) und Benedikt Suttner (ÖDP). Da es weniger um den Lärm der Veranstaltungen selbst gehe, sondern um Verkehrslärm, könne man beispielsweise die Verkehrsplanung überdenken, so beide unisono. „Bisher hat man ja nicht einmal versucht, das noch irgendwie auf die Reihe zu bekommen“, ärgert sich Freihoffer. Man habe den Grundstücksausschuss vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne die Sache in größerem Rahmen im fachlich zuständigen Planungsausschuss zu debattieren. „Dabei würde ich hier eine genaue Aufklärung dazu erwarten, was hier schief gelaufen ist“, so Suttner.
„Geschäft rückabwickeln“
Ribisl-Stadtrat Jakob Friedl geht noch einen Schritt weiter. Er fordert eine Rückabwicklung des Grundstücksgeschäfts. Dies sei angesichts der zweifelhaften Informationspolitik der Verwaltung gegenüber dem Stadtrat nur konsequent und für die Stadt letztendlich vorteilhaft. „Die Stadt könnte wieder Eigentümerin des Areals sein und es selbst besser entwickeln.“ Mit bissigem Humor schließlich nimmt Ingo Frank (DIE PARTEI) die Sache zur Kenntnis. Von einem völligen Scheitern des Projekts könne man nun wirklich nicht sprechen, teilt er mit. „Schließlich sind die Gehwege und Trottoirs auch im neuen Quartierszentrum des Nibelungenareals öffentlich zugänglich und dadurch öffentlich nutzbar.“
„Katastrophale Zustände“ im Planungsreferat?
Hinter vorgehaltener Hand wird die Kritik am Planungsreferat noch weitaus deutlicher. Auch abseits des konkreten Falls „Quartierszentrum“ herrschten dort „katastrophale Zustände“, heißt es aus Koalitionskreisen. „Da fehlt es oft schlicht am Wollen.“ Immer wieder wird auch die Befürchtung geäußert, dass es angesichts dessen Probleme bei den Planungen für die Prinz-Leopold-Kaserne geben könnte, das – so zumindest der politische Wille – ein Vorzeigequartier für Regensburg werden soll.
Seit Jahren kommt es offenbar immer wieder zu Problemen zwischen der vom Stadtrat gewählten Planungsreferentin Christine Schimpfermann und der Spitze des Planungsamtes. Vor knapp drei Jahren wurde Planungsamtschefin Ute Hick-Weber aus dieser Position „verabschiedet“, wie es offiziell hieß. Sie habe wegen Unstimmigkeiten mit Schimpfermann hingeworfen, heißt es immer mal intern. Auch Hick-Webers Nachfolger Andreas Burr, der sein Amt Anfang 2019 antrat, hat nach gerade einmal zwei Jahren wieder die Segel gestrichen und sich nach Nürnberg verabschiedet. Derzeit wird das Planungsamt nur kommissarisch geführt. Die offizielle Neubesetzung steht noch aus und diese könnte durchaus Konfliktpotential bergen. Sowohl aus der CSU wie auch aus der SPD gibt es Stimmen, die fordern, eine(n) neue(n) Planungsamtschef(in) von außen zu holen. Die Oberbürgermeisterin scheint hingegen auf eine interne Lösung zu setzen.
Mr. T.
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Mit jedem Artikel zum Thema tun sich immer tiefere Gräben auf. Es wäre ein Riesenskandal, wenn diese für (fast) die gesamte Stadt Regensburg fatalen “Abstimmungsfehler” nicht geheilt und Konsequenzen daraus gezogen würden.
joey
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Regensburg, Stadt der Un- und Zufälle mit bemerkenswerten Zahlungen, die damit in keinen Zusammenhang stehen. Sicher nicht. Wurde ja juristisch geklärt.
Scheinwettbewerbe gibt es anderswo auch. Ich habe mich früher auch an sowas beteiligt, aber Kommunen zählen für mich nicht mehr zu den vertrauenswürdigen Auslobern. Wer ein Gebäude will, soll sagen was er will, kriegt es und muß das dann bezahlen. Ein ehrliches Geschäft.
Der Stadtrat sollte das vielleicht privatisieren (Scherz). Wir wollen ein Quartierszentrum und haben es nicht bekommen, dann kriegen die Ämterchefs kein Gehalt dafür. Wäre ein ehrliches Geschäft, das die Verantwortung der Beteiligten abbilden würde.
R.G.
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Kurz gesagt, in Regensburg stinkt der Fisch nie vom Kopf an.
Das Meer ist Schuld.
Es macht so viel Lärm um Sachen, die man auch verschweigen könnte.
idefix
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Der Aufschrei der verschiedenen Fraktionen und Stadträte ist auch ein Eingeständnis des Versagens der Stadträte, ihre Kontrolle der Verwaltung rechtzeitig wahrzunehmen. Dazu bedarf es aber, dass man sich in Sachverhalte einarbeitet, Fragen stellt oder Anträge stellt. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Stadträte und nicht das bloße Abnicken der Vorlagen der Verwaltung. Warum habe die Stadträte nicht rechtzeitig die Forderung des Bürgervereins Südost nach In-formationen unterstützt? Jetzt ist es natürlich einfacher, auf die Verwaltung einzudreschen und sich so zu deren Lasten öffentlich zu profilieren. Fehler können passieren. Diese passieren denen, die handeln und die unter geänderten Rahmenbedingungen (Änderung des Bebauungsplans, Lärmwerte gemäß Fachgutachten) dann nach Gesetz und Recht handeln müssen. Warum bekennt sich der Stadtrat nicht zu seiner Mitverantwortung als endgültiger Entscheider? Er sitzt mit der Verwaltung in einem Boot.
Die nachträgliche Änderung der Leistungsbeschreibung der Vergabe im Sinne des Investors ist jedoch das eigentliche Problem. Es stellt sich die Frage, ob die Stadt Regensburg mit der Beschlussfassung in der nichtöffentlichen Sitzung des Grundstücksausschusses am 18. November 2020 rechtskonform im Sinne des strengen Vergaberechts gehandelt hat. Der damalige Beschluss hatte die unentgeltliche Streichung des in der Auslobung der Vergabe festgelegten Saalnutzungsrechtes für einen ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungssaal zum Gegenstand.
Das Vergaberecht erlaubt grundsätzlich eine Änderung der bestehenden ausschreibungs-pflichtigen Verträge nur dann, wenn keine wesentliche Änderung des ursprünglichen Vertrages vorliegt. Die wesentlichen Änderungen beziehen sich vergaberechtlich auf den Vertragsgegenstand als auch auf die Bedingungen des Bieterwettbewerbs. Ausgelöst durch die Fortschreibung (=Änderung) des Bebauungsplans (Studentenwohnheim genehmigt, Festlegung strengerer Lärmkontingente) wurde letztlich die ursprünglich vorgesehene öffentliche Nutzung eines Veranstaltungssaals in dem Gebäude ausgeschlossen. Eine wesentliche Änderung der Auslobung einseitig im Sinne des Investors und nachträglich zu Ungunsten der ursprünglichen Mitbewerber, die sich an die Vorgaben gehalten haben. Diese hätten eigentlich über die Änderungen informiert werden müssen, um ihr Recht zur Zustimmung oder zur rechtlichen Klärung (Vergabeammer) wahrnehmen zu können.
Vergaberechtlich kann somit keine Anpassung der Investorenplanung und des Vertragsverhältnisses nur einseitig im Sinne des Investors vorgenommen werden, ohne gegen die Grundsätze des Vergaberechts (Vergabe im Wettbewerb, Transparenzgebot, Diskriminie-rungsverbot bzw. Gleichbehandlungsgrundsatz, Wirtschaftlichkeitsgrundsatz) zu verstoßen. Ein Verstoß gegen das Vergaberecht schließt auch das Haushaltsrecht aus. Der Beschluss vom November 2020 ist rechtswidrig. Das Vergabeverfahren ist neu durchzuführen und der Kaufvertrag ist zu kündigen, auch wenn dies seitens des Investors Schadenersatzansprüche auslösen wird. Dieser Fehler von Politik und Verwaltung muss korrigiert werden.
Zur Notwendigkeit dezentraler Veranstaltungsräume:
Die Selbsthilfegruppen haben das Problem, für ihre Gruppentreffen, die wegen der persönlichen Betroffenheit doch eher in vertraulichem und intimem Rahmen stattfinden sollen, geeignete kostenfreie Räumlichkeiten zu finden. Allein im Stadt- und Landkreis Regensburg gibt es 250 Gesundheitsselbsthilfegruppen, wo sich 7000 Männer und Frauen treffen, und 150 selbstorganisierte Initiativen in allen wichtigen Bereichen unseres Zusammenlebens. Die Stadt Regensburg bietet für deren Gruppentreffen leider keine Räume an, sodass die Selbsthilfegruppen auf Angebote privater Träger, Gasthäuser oder die Krankenhäuser angewiesen sind. Dieses fast als diskriminierend empfundene „Hinterzimmerdasein“ wird der gesellschaftliche Leistung der Selbsthilfe überhaupt nicht gerecht. Sie braucht sich nicht zu verstecken, weil sie immer wichtiger für alle Gesellschaftsgruppen wird. Es ist deshalb für die Zukunft eine Lösung zu finden, städtische Liegenschaften dezentral in den Stadtteilen kostenfrei zur Verfügung zu stel-len. Für diese öffentliche Nutzung ist das geplante Quartierszentrum hervorragend geeignet. Eine funktionierende soziale Infrastruktur ist wesentliche Voraussetzung für gesellschaftliches Engagement und Zusammenhalt. Es kann nicht sein, dass der eine (i.d.R. die Allgemeinheit) die Kosten für volkswirtschaftliche Nachteile des Gemeinwohls zahlt, und der andere (i.d.R. der Investor) zählt genüsslich die Rendite für seine Vorteile.
Obelix
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Vieles was bisher zu der Angelegenheit gesagt wurde ist richtig. Die Kompetenzverteilung und Verantwortung zwischen Stadtrat und Verwaltung hat Idefix gut beschrieben. Man müsste sich auch ansehen, wer von den Stadträten sowohl im Grundstücks- als auch im Planungsausschuss vertreten ist. Der ehemalige Stadtrat Hartl hatte früher immer beide Positionen inne. Falls es solche Konstellationen nicht geben sollte, wäre es Aufgabe des/der Fraktionsvorsitzenden den Informationsaustausch zu organisieren.
Die Verwaltung bereitet die Entscheidungen für den Stadtrat vor. Für die Organisation der Arbeit der Verwaltung ist allein das Stadtoberhaupt, also die Oberbürgermeisterin verantwortlich. Sie kann sich dabei auf ihr gut ausgestattetes Büro als auch das Verwaltungsreferat stützen, in dem es dafür das Organisationsamt gibt. Im Hauptamt werden alle Vorlagen des Stadtrats und seiner Ausschüsse gesammelt und gespeichert. Sie sollten für die Entscheidungsträger jederzeit abgerufen werden können. Es gibt als Instrumente des Informationsaustausches Besprechungen auf Abteilungsleiter- und Amtsleiter- sowie Referentenebene. Wenn diese Prozesse entsprechend organisiert sind, sollte es nur im extremen Ausnahmefall zu Fehlern kommen wie im Artikel und von der Stadtführung dargestellt. Wenn ich mich recht erinnere, dann gab es zumindest zu Beginn der Maßnahme “Nibelungenkaserne” eine beim Amt für Wirtschaftsförderung angesiedelte Projektsteuerung. Das Amt für Wirtschaftsförderung gehört mit dem Liegenschaftsamt zum Referat für Wirtschaft, Finanzen und Wissenschaften, dessen vorhergehender Leiter gerne im Rampenlicht stand, wenn es Erfolge zu feiern gab. Hat er sich aber auch ausreichend um die Organisation wichtiger Entscheidungen gekümmert. Im Planungs- und Baureferat sind u.a. das Stadtplanungsamt und das Vergabeamt gebündelt. Spricht man auf der Amtsleiterebene nicht miteinander? Liest man die Vorlagen nicht? Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans sind viele Stellen der Stadtverwaltung beteiligt. Deshalb ist der Planungsprozess auch so lange andauernd. Haben sich das Umweltamt und die Abteilung Verkehrsplanung des Stadtplanungsamt in diesen Prozess nicht eingebracht. Darüber hinaus ist anzumerken, dass in in den Sitzungen der Gremien des Stadtrats viele Verwaltungsmitarbeiter vertreten sind. Bei alle dem, sollte man von einer Verwaltungsführung erwarten dürfen, dass sie selbstkritisch mit einem Vorgang umgeht, wie oben dargestellt.
J.B.
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Vielen Dank an Idefix und Obelix für die sachliche Zusammenfassung der juristischen und verwaltungsrelevanten Tatsachen und Zusammenhänge.
-Ungeklärt ist auch noch welcher Aufwand betrieben werden müßte um die zulässigen Lärmschutzkontingente nicht zu überschreiten – evtl. ist das ja nur ein nützliches k.o. Kriterium um die Forderung nach “sozialer Infrastruktur” abzuschmettern. Die bekannte Begründung heißt ja sinngemäß “dem Investor nicht zumutbar”.
-Ebenso wichtig ist aus meiner Sicht ist auch nochmals die Untersuchung des zeitlichen Ablaufs, wann was beschlossen wurde, warum zwischen Zusage für den Investor, Vertragsunterzeichnung und letztlich massiv geänderte Bauantragsveränderung soviel Zeit verstrichen ist.
-Wichtig wäre auch zu wissen weleche natürliche Personen hinter der Nibelungenterrassen GmbH als Investor stehen, vielleicht würde auch das zur Klärung beitragen.
M.
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Wie üblich: Für die Sesselfurzer im Planungsreferat wird es sowieso keine Konsequenzen haben. Fehler gemacht? Egal, muss man ja nicht gerade stehen dafür. Wer Fehler macht, wird wegbefördert, oder vielleicht gibts im schlimmsten Fall nen passenden Zweitjob bei der Immobilienfirma als Belohnung. Schuld sind immer die anderen.
Obelix
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@ J.B. hinter der GmbH steht eine Fürther Arztfamilie, wenn ich richtig liege.