Plakat-Streit: Juristische Klatsche für die Stadt, Kosten für den Verfolgten
Im Rechtsstreit um einen Bußgeldbescheid der Stadt wegen falsch aufgehängter Gedenkplakate hat das Amtsgericht Regensburg das Verfahren eingestellt. Eine Ahndung der Vorwürfe sei „nicht geboten“. Dennoch bleibt der Betroffene auf den Anwaltskosten sitzen.
Nach der Niederlage in der Auseinandersetzung um den Berg des Bauträgerunternehmens Schmack im Gleisdreieck hat nun erneut ein Gericht dafür gesorgt, dass bei der Stadt Regensburg rechtliche „Klarheit“ herrscht, die die eigenen Ämter nicht herstellen konnten oder wollten. Im Rechtsstreit um einen Bußgeldbescheid wegen nicht genehmigter Gedenkplakate hat das Amtsgericht Regensburg das Verfahren gegen den Betroffenen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gemäß §47 Abs. 2 OWiG eingestellt. Eine Ahndung der Vorwürfe hält das Gericht demnach für „nicht geboten“.
Stabsstelle lobt, Ordnungsamt verhängt Bußgeld
Wie mehrfach berichtet, ging es um Plakate im Rahmen der Gedenkaktion „Say their Names“, die anlässlich der städtischen Internationalen Wochen gegen Rassismus im Stadtgebiet aufgehängt worden waren. Verschiedene Straßen und Plätze wurden dabei temporär nach Rassismus-Opfern benannt.
Auf dem Neupfarrplatz wurde dabei beispielsweise des früheren Regensburgers Fatih Saraçoğlu gedacht, eines der neun Opfer des Attentates von Hanau am 19. Februar 2019. In der Drei-Mohren-Straße hingen Plakate in Erinnerung an May Ayim. Die frühere Regensburger Studentin, hatte sich bis zu ihrem Suizid 1996 gegen Rassismus eingesetzt. Initiiert hatte die Aktion ein Mitglied des a.a.a. (Arbeitkreis für ausländische Arbeitnehmer_innen), bei dem Saraçoğlu einen Teil seiner Kindheit verbracht hatte.
Während die die städtische Stabsstelle Erinnerungskultur die Aktion in ihrem Jahresbericht ausdrücklich lobend hervorhebt, flatterte dem Organisator ein Bußgeldbescheid über 253,50 Euro ins Haus – wegen mehrerer „verbotswidrig angebrachter“ Plakate, die an nicht vereinbarten Stellen hingen.
Ungleichbehandlung und Kompromisslosigkeit
Wer diese Plakate angebracht hat, auf die eine Vielzahl von Personen und mehrere Organisationen Zugriff hatten, ist unbekannt. Auch hatte die Stadt den Initiator nicht informiert und ihm Gelegenheit gegeben, die Plakate abzuhängen – im Gegensatz zu Parteien, denen bei falsch oder zu lange aufgehängten Wahlkampfplakaten regelmäßig Gelegenheit gegeben wird, diese noch zu entfernen – ohne Bußgeld.
Auch nach einem Widerspruch blieb die Stadt hart, beharrte auf dem Bußgeld und zog vor Gericht. Zuletzt hatte Rechtsanwalt Klaus Hafner, der das a.a.a.-Mitglied vertritt, eine Einstellung des Verfahrens beantragt und dafür vielfältige Argumente vorgebracht. Abseits der juristischen Argumente erklärte Hafner aber auch: „Die Stadt hätte hier sicher mehr Kulanz zeigen können.“ Schließlich sei die Aktion an anderer Stelle ja ausdrücklich unterstützt und lobend erwähnt worden.
Verein muss 500 Euro Anwaltskosten tragen
Doch auch Kritik vom Stadtrat und ein Versprechen von Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer, der Sache nachzugehen verpufften folgenlos. Nun hat das Amtsgericht Regensburg der kompromisslosen Haltung der Stadt Regensburg einen Riegel vorgeschoben und das Verfahren eingestellt.
Bitter für den Organisator: Die außergerichtlichen Kosten muss jede Seite selbst tragen. Dem Vernehmen nach belaufen sich die Anwaltskosten für den a.a.a. auf etwa 500 Euro.
Wiederholungstäter
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again and again. Die juristischen Fehler der Stadt häufen sich.
Gscheidhaferl
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Allein dass es die Stadt auch in diesem Fall auf einen Prozess ankommen ließ, fügt sich ungut in ein zunehmend deprimierendes Gesamtbild: Regelauslegungen so kleinkarriert, dass jedes Maß und Ziel aus dem Blick gerät und – man mag schon gar nicht mehr darauf hinweisen – eine OB, die dem formalistischen Treiben der Verwaltung zuschaut, als ob es sie nichts anginge, was in dieser Stadt passiert. Es wäre schön, mal etwas anderes wahrzunehmen.
Noch dazu in so einem Fall, bei dem es um das Gedenken an Opfer rechten Terrors geht, so durch Teilnahmslosigkeit aufzufallen… Entschuldigung, dass ich da etwas pathetisch werde: Aber wie ist das speziell für eine Sozialdemokratin noch zu rechtfertigen? Ich hatte mal Gelegenheit Bertold Kamm (https://www.bavariathek.bayern/medien-themen/portale/geschichte-des-bayerischen-parlaments/person/108152227) kennenzulernen, der unter anderem in der Arbeitsgemeinschaft verfolgter Sozialdemokraten (!) sehr aktiv war. Man mag von ihm halten, was man will. Aber ich frag mich einfach, wie Genoss*innen seines Schlags / seiner Generation dieses Verhalten wohl beurteilen würden. Ob die nicht der Meinung wären, dass da jemand mal besser sein Parteibuch zurückgeben sollte, weil er ihm alles andere als Ehre macht?
Tröster
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Vielleicht könnte die Stadt dem a.a.a. wenigstens einen Zuschuss von 500.- als freiwillige Leistung zukommen lassen…
Max L.
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Die große abschliessende Frage ist:
hätte es diese große Aufregung auch gegeben, wenn es sich um eine Plakataktion etwa aus dem Umfeld der Querdenkerszene oder auch nur der CSU gehandelt hätte ?? Hätte dann Regensburg Digital in der selben Weise berichtet ??
xy
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Vielleicht könnte die Stadt dem a.a.a. wenigstens einen Zuschuss von 500.- als freiwillige Leistung zukommen lassen…
Der Anwalt des a.a.a. ist ja nicht gezwungen, auf Zahlung seiner Anwaltsgebühren durch den a.a.a. zu bestehen. Da könnte er ein Herz für seinen Mandanten zeigen, wo die Stadt kein Herz gezeigt hat, bzw. ebenso hartherzig sein, wie die Stadt…
Hindemit
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@Max L: Die große abschließende Frage ist eher warum sie versuchen, ihre schrägen Ansichten hier zu verbreiten und Täter-Opfer Umkehr praktizieren. Wer demokratisches zivilgesellschaftliches Engagement (Satzung, Arbeitsweise des a.a.a. e.V. und der IWGR-Kooperationspartner) mit biologistischem, offen antisemitischem und im rechten Verschwörungslager verankertem Blödsinn a la Quer”denker” vergleicht, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.
Auch die arme CSU kommt in der Regensburger Medienlandschaft nicht zu kurz. Da würde sofort der Haus- und Hof-Chefreporter Partei ergreifen und zum konzertierten Gegenangriff übergehen, indem er Durchlaucht und den Misbrauchs-Chefverharmloser einspannt.
Gscheidhaferl
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@Max L.
Vermutlich hätte r-d schlicht nichts zu berichten gehabt, weil das Ordnungsamt wenigstens gegenüber der CSU eine größere Beisshemmung an den Tag gelegt hätte. Es wäre wahrscheinlich gar nicht so weit gekommen. So leider mein spontaner Verdacht.
Bußgeld-Posse um Gedenkplakate: „Würdeloses Agieren“ der Stadt geht weiter » Regensburg Digital
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[…] Bußgeldbescheid auf die Tagesordnung zu nehmen und dem a.a.a. den materiellen Schaden zu ersetzen. Wie berichtet, hat das Amtsgericht das Bußgeldverfahren zwar mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt, […]