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Rückkehr eines schamfreien Betrügers: Karl-Theodor zu Guttenberg.
Bei Regensburger Jura-Studentinnen und -Studenten geht die Angst um. Wurde ein Gedanke, den ich in meiner Arbeit geäußert habe, schon einmal formuliert? Begehe ich ein „fahrlässiges Inhaltsplagiat“, wenn ich das bei meiner Quellensuche übersehe und nicht als Zitat kennzeichne? Ist es gar besser, generell in indirekter Rede zu formulieren, um nicht in Verdacht zu geraten, mir die Gedanken anderer einfach zu eigen gemacht, sie abgeschrieben zu haben?
Seit Promi-Plagiatoren wie Karl-Theodor zu Guttenberg, Stoiber-Tochter Veronica Saß oder Silvana Koch-Mehrin öffentlichkeitswirksam aufgeflogen sind und ihre Doktor-Titel abgeben mussten, hat der Wissenschaftsbetrieb begonnen, zu diskutieren. Dass es dabei mitunter auch zu den oben erwähnten, wohl etwas paranoiden Auswüchsen unter Doktoranden kommt, konnte man am Freitag an der Universität Regensburg hören.
Bei ihrem 3. Herbstsymposium zum Recht der Informationsgesellschaft beschäftigten sich Experten auf Einladung der juristischen Fakultät mit den Herausforderungen, die das Plagiat für Wissenschaft und Gesellschaft mit sich bringt.
Guttenberg: „Ein krasser Extremfall von Betrug“
In einem scheinen sich alle einig: Die Promotion des kurz unter- und nun wieder aufgetauchten Guttenberg war ein, wie es der Strafrechtsprofessor Henning Müller formuliert, „krasser Extremfall“ von wissenschaftlichem Betrug. Strafrechtliche Konsequenzen hat es indessen kaum, wenn man – wie Guttenberg – neben vielem anderem Einleitung und Schluss der Arbeit komplett abschreibt und als eigene Leistung verkauft. Das gebe die Gesetzeslage kaum her, so Müller. Krasser Wissenschaftsbetrug ist eben noch lang kein strafrechtlich relevanter Betrug. Eine Gesetzesverschärfung hält er aber dennoch nicht für unbedingt notwendig.
Strafrechtler Müller zum Fall Guttenberg: Krasser Fall von wissenschaftlichem Betrug, strafrechtlich kaum fassbar.
„Eine plagiierte Dissertation ist eine tickende Zeitbombe. Es kommt irgendwann heraus.“ Und die Ächtung im Wissenschaftsbetrieb, die Peinlichkeit, seinen Titel abgeben zu müssen, die „informelle Sanktionierung“ in Presse, Internet und einschlägigen Wikis sei für die Betroffenen wohl weit Schlimmer als eventuelle strafrechtlichen Konsequenzen. „Wer das in Kauf nimmt, der hat auch keine Angst vor einer eventuellen Verurteilung.“
Debatte: Ohne Öffentlichkeit kaum vorstellbar
Darüber, dass diese Öffentlichkeit und die damit einhergehende „informelle Sanktionierung“ wenigstens hilfreich ist, scheint am Freitag ebenfalls Einigkeit zu bestehen. Zumindest fallen dazu keine kritischen Worte. Eine Debatte wie die am Freitag wäre ohne den Fall Guttenberg und das einhergehende Medieninteresse auch kaum vorstellbar.
Verlagsjustitiar von Becker: Öffentlichkeit informieren ist das Dümmste, was man machen kann.
Lediglich Dr. Bernhard von Becker, Justiziar und Lektoratsleiter beim Münchner Wissenschaftsverlag C.H. Beck, rät in seinem Vortrag mehrfach davon ab, Presse und Öffentlichkeit einzuschalten. „Das wäre das Dümmste.“ Stattdessen gelte es, im Stillen eine Lösung zu suchen. „Dann kann man eine Eskalation elegant vermeiden.“ Beckers Plädoyer scheint aber eher (aus Verlagssicht verständlichen) wirtschaftlichen Motiven geschuldet – ab und an veröffentlichen Plagiator und Plagiierter schon mal beim selben Verlag. Auf Nachfrage relativiert er denn auch, dass die Öffentlichkeit im Fall Guttenberg durchaus gerechtfertigt gewesen sei. „Das war ja extremer, als man es sich in der Phantasie je ausmalen könnte.“
50 Doktoranden, ein Prof?
An der Universität Bayreuth, wo sich Guttenberg seinen Doktortitel erschlichen hat, beschäftigt man sich derweil mit Möglichkeiten, Plagiate künftig zu verhindern und die Qualitätskontrolle zu verbessern. Professor Stephan Rixen, der dort der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ vorsitzt, nennt am Freitag etwa eine neue Promotionsordnung, den begrenzten Einsatz von Plagiatssoftware (von deren Wirksamkeit am Freitag die wenigsten überzeugt sind), neue Kontrollmechanismen oder unabhängige Drittgutachter bei der Korrektur von Doktorarbeiten.
Vor allem müsse aber auch die Betreuung der Doktoranden verbessert werden.
Wenn er höre, dass an manchen Fakultäten Professoren mehr als 50 Doktoranden hätten, sei „ein Unding“. „Da stelle ich mir schon die Frage, was jemand unter Doktorand und unter Betreuung versteht“, sagt Rixen. In Bayreuth sei so etwas nicht der Fall.
(Anmerkung der Red.: Wir haben Herrn Rixen an dieser Stelle zunächst fehlerhaft zitiert und geschrieben, dass “Professoren an der juristischen Fakultät Bayreuth zum Teil mehr als 50 Doktoranden” hätten. Wir bedanken uns für den Hinweis und bitten, den Fehler zu entschuldigen.)
Nicht Wissen, sondern persönliche Verwertbarkeit
Weit grundsätzlicher sind am Freitag die Ausführungen von Professor Christian Meinel. Der Regensburger Wissenschaftshistoriker ist Ombudsmann bei Vorwürfen von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Er spürt den Ursachen für die Zunahme von wissenschaftlichem Betrug („Das Plagiat ist dabei noch die schlichteste Form.“) nach. „Hier ist etwas gründlich falsch gelaufen“, sagt er.
Die Integrität, der wissenschaftliche Ethos – Wissenschaft zum Zweck der Erkenntnis, Wissenschaft mit dem alleinigen Ziel, Wissen hervorzubringen – drohen, folgt man Meinel, immer mehr auf der Strecke zu bleiben.
Wissenschaftlicher Ethos statt Verwertbarkeitsdenken: Christoph Meinel.
Persönliche Karriereziele, der Anwendungs- und Verwertbarkeitsdruck, dem Wissenschaft ausgesetzt ist, die Jagd nach stets knappen Drittmitteln aus Politik und Wirtschaft, „Erkenntnis als Ware unter den Regeln des Marktes“: Kann – vor diesem Hintergrund – das „wissenschaftliche Kerngeschäft Erkenntnis“ überhaupt noch Bestand haben?, fragt Meinel und wird zynisch: „Wäre es nicht besser, an der Universität Start-Up-Kurse als solche für korrektes wissenschaftliches Arbeiten anzubieten?“
Wird mancher, vor diesem Hintergrund, nicht geradezu animiert, eine Abkürzung via Betrug zu nehmen? Schließlich geht es nicht um Wissen und Erkenntnis, sondern um Aufstieg, Geld und Karriere, die Steigerung der persönlichen Verwertbarkeit.
„Erkenntnis als Ware unter den Regeln des Marktes“
Meinel plädiert für einen grundsätzlichen Bewusstseinswandel, eine „Erziehung zur Wissenschaft“ und damit einen Bildungsbegriff von dem sich immer enger mit der Wirtschaft verzahnte und von der öffentlichen Hand immer kürzer gehaltene Universitäten und Hochschulen schon lange verabschiedet haben.
Wissenschaftlicher Ethos – Integrität, Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit, die Suche nach Wissen, um des Wissens willen – müssten wieder verstärkt in den Vordergrund gerückt werden, fordert Meinel. „Das ist es, was Humboldt eigentlich mit dem so oft missverstandenem Begriff Bildung gemeint hat.“
Würden “Guttenplag” oder “Vroniplag” meine Dissertation – bei der ich wirklich nach bestem Wissen und Gewissen versucht habe, alle Zitierregeln zu beachten und für die ich mich auch mit der Standardliteratur hierzu eingedeckt habe – unter die Lupe nehmen, würde es mir dicke Schweißperlen auf die Stirn treiben.
Taucht da doch ein fahrlässiges “Bauernopfer” oder Inhaltsplagiat auf? Könnte ich nicht doch was falsch gemacht haben? War da nicht doch eine schöne Formulierung, die ich irgendwo gelesen, nicht notiert und später aus dem Kopf – bewusst oder unbewusst – verwendet habe? – Zum Glück bin ich kein Politiker. Uffffff! Bei Guttenberg war es noch eindeutig, seitenlanges wortwörtliches Abschreiben von FAZ bis wissenschaftlicher Dienst des Bundestages. Aber bei vielen Stellen in den weiteren Arbeiten, die dort in die Mangel genommen wurden und werden, da verstehe ich oft nicht mehr, wo sich das Plagiat versteckt haben soll.
Diese Angst, die heute bei den Doktoranden umgeht, würde ich deshalb nicht Paranoia nennen. Denn gerade Jurastudenten lernen in ihrem Studium kaum, wie man ordentlich wissenschaftlich arbeitet. In Hausarbeiten wird unter den Fußnotenstrichen vorrangig Platz gefüllt, gefaked und geschummelt – und Falllösungen sind auch schlecht dazu geeignet, die wissenschaftliche Arbeitsweise zu lernen. Zugleich verheißt hier aber ganz besonders der Dr. jur. Ehre, Geld und Anerkennung, gerade, wenn man “auch nur sonst von mäßigem Verstande” ist (Ludwig Thoma). Steht man vor der Doktorarbeit, dann ist Blindflug angesagt. Bei der derzeitigen Hochkonjunktur von Fragen des Plagiatsunwesens wuchern dann die Neurosen wie die Pickel. Zugleich weiß aber jeder, dass es gerade in der Rechtswissenschaft schon immer eine Menge billiger, zusammengeschusterter, teilabgeschriebener Machwerke gab, die aus Unterwürfigkeit oder Mitleid durchgelassen wurden. Zumeist sind die Autoren nur so klug gewesen, nicht prominent bei Duncker & Humblot zu veröffentlichen und rund 5000 Euro Druckkostenvorschuss zu zahlen, damit man auch rezensiert wird.
Die nachfolgenden Generationen müssen jetzt die Last der Guttenbergs und Konsorten tragen und sich wieder auf eine ordentliche Arbeitsweise besinnen. Der Wissenschaft wird es nutzen!
Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass sich Guttenberg den einfachen Weg rausgesucht hat und die Dr. Arbeit gar nicht selbst verfasst hat sondern sich einen Dr-Arbeit-Schreiber gesucht hat, der ihn im Endeffekt sauber verarscht hat und für seine “Leistung” einfach vielmzu viel Geld genommen hat.
Bei einer wissenschaftlichen Arbeit steht man immer im Korridor des Kopierens, allerdings kann man m. M. n. durchaus erkennen,ob es sich durch die ganze Arbeit wie ein roter Faden zieht oder ob es sich um einzelne Fälle handelt..
Wie dem auch sei, die ganze Diskussion hat hoffentlich dazu geführt, dass sich Doktoranten mittlerweile sehr gute Gedanken über ihre Arbeit machen. Dahinhgehend hat der Freiherr der deutschen Wissenschaft einen Bärendienst erwiesen!
@steff
Auf der von Ihnen verlinkten Seite wimmelt es von Plagiaten alter, v.a. antiamerikanischer, Ressentiments und Verschwörungstheorien mit weit offener Flanke zum Antisemitismus.
Neu aufgegossene Verschwörungs- und Allmachtstheorie gepaart mit verkürzter Kapitalismuskritik ala “Zinsknechtschaft” etc.
Keinen Bärendienst, sondern das Gegenteil: Er hat der deutschen Wissenschaft ein unverhofftes Geschenk* gemacht, und die hat es sogar, zumindest zum Teil, angenommen.
*nämlich endlich besser hinzuschauen und ggfalls sogar Konsequenzen zu ziehen.
Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, …
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Praktisch direkt anwendbar, außer man ist der Ansicht, der Plagiator war tatsächlich nur fahrlässig irrtümlich der Meinung alles selbst verfasst zu haben.
Wann man weiß, was Staatsanwaltschaften sonst an gehöriger Phantasie entwickeln um z.B. in jedem Detail eines tätlichen Angriffs noch eine gefährliche Waffe zu finden, verwundert das sehr, dass hier keine Anwendbarkeit gesehen werden kann.
@Thik,
§ 132a StGB ist nicht anwendbar, wenn der Doktorgrad formell gültig verliehen worden ist, was in den erst später aufgedeckten Plagiatsfällen ja regelmäßig der Fall ist – zB auch im Fall zu Guttenberg. Solange der Dopktorgrad nicht wieder aberkannt ist, verstößt auch ein “Plagiator” nicht gegen § 132a StGB.
Henning Ernst Müller
Randolph Kaspar
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Würden “Guttenplag” oder “Vroniplag” meine Dissertation – bei der ich wirklich nach bestem Wissen und Gewissen versucht habe, alle Zitierregeln zu beachten und für die ich mich auch mit der Standardliteratur hierzu eingedeckt habe – unter die Lupe nehmen, würde es mir dicke Schweißperlen auf die Stirn treiben.
Taucht da doch ein fahrlässiges “Bauernopfer” oder Inhaltsplagiat auf? Könnte ich nicht doch was falsch gemacht haben? War da nicht doch eine schöne Formulierung, die ich irgendwo gelesen, nicht notiert und später aus dem Kopf – bewusst oder unbewusst – verwendet habe? – Zum Glück bin ich kein Politiker. Uffffff! Bei Guttenberg war es noch eindeutig, seitenlanges wortwörtliches Abschreiben von FAZ bis wissenschaftlicher Dienst des Bundestages. Aber bei vielen Stellen in den weiteren Arbeiten, die dort in die Mangel genommen wurden und werden, da verstehe ich oft nicht mehr, wo sich das Plagiat versteckt haben soll.
Diese Angst, die heute bei den Doktoranden umgeht, würde ich deshalb nicht Paranoia nennen. Denn gerade Jurastudenten lernen in ihrem Studium kaum, wie man ordentlich wissenschaftlich arbeitet. In Hausarbeiten wird unter den Fußnotenstrichen vorrangig Platz gefüllt, gefaked und geschummelt – und Falllösungen sind auch schlecht dazu geeignet, die wissenschaftliche Arbeitsweise zu lernen. Zugleich verheißt hier aber ganz besonders der Dr. jur. Ehre, Geld und Anerkennung, gerade, wenn man “auch nur sonst von mäßigem Verstande” ist (Ludwig Thoma). Steht man vor der Doktorarbeit, dann ist Blindflug angesagt. Bei der derzeitigen Hochkonjunktur von Fragen des Plagiatsunwesens wuchern dann die Neurosen wie die Pickel. Zugleich weiß aber jeder, dass es gerade in der Rechtswissenschaft schon immer eine Menge billiger, zusammengeschusterter, teilabgeschriebener Machwerke gab, die aus Unterwürfigkeit oder Mitleid durchgelassen wurden. Zumeist sind die Autoren nur so klug gewesen, nicht prominent bei Duncker & Humblot zu veröffentlichen und rund 5000 Euro Druckkostenvorschuss zu zahlen, damit man auch rezensiert wird.
Die nachfolgenden Generationen müssen jetzt die Last der Guttenbergs und Konsorten tragen und sich wieder auf eine ordentliche Arbeitsweise besinnen. Der Wissenschaft wird es nutzen!
Christof
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Ich bin ja nach wie vor der Meinung, dass sich Guttenberg den einfachen Weg rausgesucht hat und die Dr. Arbeit gar nicht selbst verfasst hat sondern sich einen Dr-Arbeit-Schreiber gesucht hat, der ihn im Endeffekt sauber verarscht hat und für seine “Leistung” einfach vielmzu viel Geld genommen hat.
Bei einer wissenschaftlichen Arbeit steht man immer im Korridor des Kopierens, allerdings kann man m. M. n. durchaus erkennen,ob es sich durch die ganze Arbeit wie ein roter Faden zieht oder ob es sich um einzelne Fälle handelt..
Wie dem auch sei, die ganze Diskussion hat hoffentlich dazu geführt, dass sich Doktoranten mittlerweile sehr gute Gedanken über ihre Arbeit machen. Dahinhgehend hat der Freiherr der deutschen Wissenschaft einen Bärendienst erwiesen!
Bert
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Oh Mann!!! Gutti hin, Gutti her, aber auf diese “Zeitgeist”-Typen, die Sie hier verlinken kann ich echt verzichten!
Tommy
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@steff
Auf der von Ihnen verlinkten Seite wimmelt es von Plagiaten alter, v.a. antiamerikanischer, Ressentiments und Verschwörungstheorien mit weit offener Flanke zum Antisemitismus.
Neu aufgegossene Verschwörungs- und Allmachtstheorie gepaart mit verkürzter Kapitalismuskritik ala “Zinsknechtschaft” etc.
Ihnen empfehle ich als Gegenmittel:
http://reflexion.blogsport.de/
Dort vor allem:
http://reflexion.blogsport.de/?p=80
und
http://reflexion.blogsport.de/2011/09/05/zeitgeist-iii-eine-kritik/
Auch das Buch “Entschwörungstheorie. Niemand regiert die Welt.”, Daniel Kulla, 2007, sei Ihnen anempfohlen.
@alle
Noch viel zu unbekannt, Konstantin Weckers “Guttiland”
Pragmatiker
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Keinen Bärendienst, sondern das Gegenteil: Er hat der deutschen Wissenschaft ein unverhofftes Geschenk* gemacht, und die hat es sogar, zumindest zum Teil, angenommen.
*nämlich endlich besser hinzuschauen und ggfalls sogar Konsequenzen zu ziehen.
Thik
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Strafrechtlich kaum fassbar?
§ 132a StGB
Wer unbefugt 1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, …
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Praktisch direkt anwendbar, außer man ist der Ansicht, der Plagiator war tatsächlich nur fahrlässig irrtümlich der Meinung alles selbst verfasst zu haben.
Wann man weiß, was Staatsanwaltschaften sonst an gehöriger Phantasie entwickeln um z.B. in jedem Detail eines tätlichen Angriffs noch eine gefährliche Waffe zu finden, verwundert das sehr, dass hier keine Anwendbarkeit gesehen werden kann.
Oder vielleicht verwundert es auch nicht.
Henning Ernst Müller
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@Thik,
§ 132a StGB ist nicht anwendbar, wenn der Doktorgrad formell gültig verliehen worden ist, was in den erst später aufgedeckten Plagiatsfällen ja regelmäßig der Fall ist – zB auch im Fall zu Guttenberg. Solange der Dopktorgrad nicht wieder aberkannt ist, verstößt auch ein “Plagiator” nicht gegen § 132a StGB.
Henning Ernst Müller