Pflegekonzern verklagt Altenheimkritiker
Die Bayernstift GmbH und ein Sprecher der Initiative „Recht auf Stadt“ treffen sich am Montag vor Gericht. Kurt Raster hatte unter anderem die Zustände im Regensburger Seniorenwohnheim Candis angeprangert. Das soll er ab sofort unterlassen – bei einer Strafandrohung von bis zu 250.000 Euro.
Kurt Raster ist ein Politaktivist, der auch heftige Auseinandersetzungen nicht scheut und diese dann mit aller Konsequenz durchzieht. Das konnte man vor allem bei der Debatte um die Schließung des Seniorenheims Michlstift in der Regensburger Altstadt beobachten, zu deren schärfsten Kritikern Raster bis heute gehört. Eine von ihm gestartete Petition unter der Überschrift „Alte Menschen sind keine Ware“ stieß Oberbürgermeister Joachim Wolbergs derart sauer auf, dass dieser sich gehörig im Ton vergriff. Raster wiederum erstattete Anzeige wegen Beleidigung und der damalige SPD-Fraktionschef Norbert Hartl gab der Öffentlichkeit zur Kenntnis, dass „dieser Mann“ – Raster – in Regensburg „erledigt“ sei.
Die Strafanzeige verlief im Sande, das Seniorenheim Michlstift ist zwischenzeitlich geschlossen und sollte zunächst zu einem „Kinderschutzhaus“ umfunktioniert werden, mittlerweile firmiert die nach wie vor nicht abgeschlossen Umnutzung unter dem Label „Menschen-in Not-Haus“ – und „erledigt“ ist mittlerweile zwar Norbert Hartl, Raster aber augenscheinlich nicht.
BR-Magazin griff Vorwürfe auf
Gemeinsam mit einigen Mitstreitern gründete er die Initiative „Recht auf Stadt“, die sich neben dem Schwerpunkt bezahlbarer Wohnraum auch weiterhin gegen die Privatisierung der Altenpflege wendet.
Viel beachtet in diesem Zusammenhang waren mehrere (anonymisierte) Interviews, die „Recht auf Stadt“ unter anderem mit ehemaligen Beschäftigten des Seniorenheims „Candis“ (auf dem Areal der ehemaligen Zuckerfabrik) führte. Betreiberin: die BayernStift GmbH, die in Bayern 13 Einrichtungen unterhält, zwei davon in Regensburg.
Das BR-Magazin quer griff die Vorwürfe aus den „Recht auf Stadt“-Interviews Mitte März auf, sprach selbst mit den früheren Pflegekräften. Unter dem permanenten Personalmangel leide die Qualität der Pflege, hieß es unter anderem. Es werde am Pflegematerial gespart und die Beschäftigten seien permanent überfordert. Fotos zeigten eklatante hygienische Mängel – zum Beispiel ein verschimmeltes Gebiss. Eine Expertin bezeichnete in dem quer-Beitrag die Ergebnisse eines Prüfberichts des medizinischen Dienstes zum Candis als „bedenklich“. Die Bewertung zeige, dass es in dem Heim „größere Probleme“ gebe. BayernStift dementierte die Vorwürfe und verwies auf einen aktuelleren Prüfbericht – mit schlechterer Benotung.
Flugblatt-Aktion; BayernStift platzt der Kragen
„Recht auf Stadt“ beackerte das Thema weiter. Ende April verteilten die Aktivisten ein Flugblatt mit den entsprechenden Vorwürfen auch vor dem Seniorenheim Candis. Überschrift: „Wir sind alle verantwortlich.“ Unter anderem wird dazu aufgerufen, Missstände in Pflegeheimen dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen zu melden. Pflegekräften werden in dem Text aufgefordert, sich auch öffentlich gegen die Missstände zu wenden. Auch das Foto von dem verschimmelten Gebiss aus der quer-Sendung wird auf dem Flugblatt gezeigt.
Die BayernStift GmbH reagierte prompt. Anfang Mai beantragte der Konzern beim Landgericht Regensurg den Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Kurt Raster, der als presserechtlich Verantwortlicher für das Flugblatt fungiert. Unter anderem sollen ihm sieben, angeblich wahrheitswidrige Behauptungen aus dem Flugblatt verboten werden. Ebenso die Veröffentlichung des Fotos aus dem quer-Beitrag, verbunden mit der Behauptung, das abgebildete Gebiss sei wegen mangelhafter Reinigung im Mund verschimmelt. Für den Fall der Wiederholung soll Raster nach den Vorstellungen der BayernStift GmbH eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise sechs Monate Haft drohen.
Am kommenden Montag trifft man sich nun vor Gericht. Raster gibt sich im Vorfeld des Termins zuversichtlich. Er könne alle Behauptungen der BayernStift GmbH widerlegen, schreibt er. Den Streitwert haben die Anwälte des Unternehmens mit 50.000 Euro beziffert.
mkveits
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Den Streitwert wird das Gericht festsetzen. Die klagende GmbH machte, wie üblich, nur einen Vorschlag. Und der geht dahin, die Sache hoch zu treiben, um über das Prozessrisiko den Gegner gefügig zu machen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht anhand welcher Kriterien den Wert des Eilverfahrens, der regelmäßig geringer ist als das potentielle Hauptverfahren, festsetzt – das Ermessen des Gerichts ist nicht gering; aber es gibt eine “Liste” der Üblichkeit.
Angelika Oetken
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Unter dem Mangel an Fach- und Hilfskräften leidet das gesamte Sozial- und Gesundheitswesen. Dass die Generation der Babyboomer so langsam ins Rentenalter geht, biopsychosoziale Berufe insgesamt unattraktiv sind, deren Bezahlung traditionell schlecht ist und gleichzeitig die Anforderungen und Belastungen steigen führt dazu, dass die geeigneten unter den jungen Menschen sich lieber anders orientieren. Parallel steigen für die Anbieter solcher Leistungen die Kosten und die Pauschalen, die man für die Arbeit erhält, stagnieren bzw. gehen sogar zurück.
Für alle Unternehmungen, deren Ziel es ist, mit ihrer Dienstleistung Gewinn zu machen, gibt es deshalb nur zwei Wege:
a) Kosten reduzieren, indem an Ausgaben für Arbeitsmittel und Personal gespart wird
b) die Qualität des Angebots sichern. Im Klartext : vertuschen, dass die kontinuierlich herunter gefahren wird
Welche Strategie die Bayernstift GmBH fährt, kann ich nicht beurteilen. Aber mir fällt auf, dass deren Homepage sehr sparsam gestaltet ist. Zur Geschichte und zum Hintergrund der Betriebsgesellschaft fehlt dort jeder Hinweis http://www.bayernstift.de/ Über Geschmack kann man zudem streiten, aber schon das Layout wirkt auf mich wie ein Jubiläumsband über die Gründungsphase einer Fürsorgeanstalt, die im ersten Drittel des vergangenen Jahrhunderts eingerichtet wurde.
dünnster Künstler
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Das Flugblatt mit dem Aufruf an Angehörige, Bewohner und Personal Mißstände z.B. beim Pflege-SHV – Pflege-Selbsthilfeverband e.V. bei der BIVA – Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V., beim Verbraucherschutz, VdK oder Verdi zu melden, muß die Bayernstift GmbH als Gefahr wahrnehmen und entsprechend bekämpfen. Die Zustände im Heim sind für Personal und Bewohner untragbar und skandalös – unmenschlich und strafrechtlich relevant. Für die Heimaufsicht wurden Dienstpläne frisiert, da dauerhaft in Unterbesetzung gearbeitet wird, usw.. Die Bayernstift GmbH versucht nun mit Einschüchterung der Kritiker Druck aufzubauen und Mißständeweiter weiter zu vertuschen anstatt endlich etwas zu ändern. Damit wird die Bayernstift GmbH hoffentlich medienwirksam voll auf die Fresse fliegen. Der Spieß dreht sich um, wenn die Bayernstift GmbH von den betroffenen Mitarbeitern, Bewohnern und Angehörigen verklagt wird.
Deshalb sollten sich hier auch die Gewerkschaften massiv einmischen:
“G. R.: Es werden überwiegend ausländische Mitarbeiter eingestellt, weil die auch für das wenige Geld, das bezahlt wird, arbeiten. Die wurden irgendwie zu Altenpflegern in ihrem Heimatland ausgebildet und haben hier ihre Anerkennung gemacht, also Deutschkurs und Prüfung. Das hat das Heim bezahlt. Die werden dann als billige Fachkräfte mit Arbeitsverträgen für Jahre an das Haus gebunden.
L. K.: Die können da nicht mehr raus. //Die dürfen nicht kündigen? // G. R.: Dürfen Sie schon, aber dann müssen sie das ganze Geld, das ihre Ausbildung gekostet hat, zurückzahlen. Außerdem haben sie keine Aufenthaltserlaubnis mehr, wenn sie keine Arbeit haben. //Wird diese Abhängigkeit ausgenützt? // G. R.: Ja. Die müssen sehr viele Tage hintereinander arbeiteten, auch viele Nachtdienste. Und ständig müssen sie einspringen.//Trotz dieser Knebelverträge gibt es aber Personalmangel im Candis?…..”
Recht auf Stadt macht eine sehr gute Arbeit. Die Zustände in der Altenpflege müssen sich von Grund auf ändern. Pflege sollte kein Geschäftsmodell sein das zu Lasten der Bewohner und der Personals funktioniert.
Angelika Oetken
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“Pflege sollte kein Geschäftsmodell sein das zu Lasten der Bewohner und der Personals funktioniert.”
In dem Punkt pflichte ich Ihnen absolut bei @Dünnster Künstler. Die Bedingungen in Deutschland erlauben es Gruppierungen, die eine übergriffige und eigennützige Einstellung haben, sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern. Denn für die Menschen, die in Pflegeeinrichtungen leben, zahlen in erster Linie die Sozialversicherungen und die Bezirke. Also wir alle. Wenn Träger das ausnutzen, ggf. weil sie über belastbare Verbindungen in die Politik verfügen, schadet das den Leistungserbringern insgesamt. Vor allem auch denen, die gut arbeiten. Wer sein Haus füllen kann, auch, weil er an der unteren Platzgeldgrenze bleibt, trägt dazu bei, gute Pflege “teuer” erscheinen zu lassen. Das sind ähnliche Entwicklungen, wie wir sie auch aus anderen Branchen kennen: Immobilien, Bau, Handwerk, Handel.
Vereinzelt sind Pflegegenossenschaften gegründet worden oder es haben Wohnbaugenossenschaften Seniorenwohngemeinschaften eingerichtet. Möglicherweise hat das Zukunft. Genossenschaften sind von einem anderen Gedanken getragen, als Sozialkonzerne. Außerdem wirtschaften sie nicht gewinnorientiert, sondern investieren zum Wohle aller Mitglieder der Genossenschaft.
VG
Angelika Oetken
Student
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Wäre nicht das erste Mal, dass Herr Raster – trotz grundsätzlich ehrenwerter Motive und großteils zustimmenswürdiger Forderungen – aufgrund seiner Neigung, methodisch über das Ziel (mitunter weit) hinauszuschießen und es dabei mit den Fakten auch nicht immer so ganz genau zu nehmen, auf die Nase fällt. Verbissen und unfähig zur Selbstkritik wie ich ihn kenne, wird sich das so oder so nicht ändern, egal wie das Gericht entscheidet.
Mathilde Vietze
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Zu “Student” – Vielen Dank – Sie sprechen mir (und nicht nur mir) aus der Seele.
Maria
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Es ist natürlich einfacher über Herrn Raster herzuziehen, als selber Missstände anzuprangern.
mathilde-vietze
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Zu “Maria” Es gibt leider immer wieder welche,. die Raster in die Märtyrerrolle
zu versetzen versuchen.
Angelika Oetken
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“wenn die Bayernstift GmbH von den betroffenen Mitarbeitern, Bewohnern und Angehörigen verklagt wird.”
Wenn es sich so verhält, wie im Artikel und in Ihrem Beitrag vom 20.5., 10:32 Uhr beschrieben, @dünnster Künstler fallen die MitarbeiterInnen der von Bayernstift GmhH betriebenen Einrichtungen als potentielle KlägerInnen mehrheitlich aus. Das Risiko wäre für diese Leute viel zu groß. Auch von den BewohnerInnen werden nur die wenigsten bereit und in der Lage sein, eine Klage gegen den Träger des Seniorenwohnheims, in dem sie leben zu erheben. Diese alten und/oder behinderten Menschen sind nicht ohne Grund auf Pflege angewiesen.
Bleiben noch die Angehörigen. Den wenig aussagekräftigen und für meinen Geschmack unattraktiven Internetauftritt von Bayernstift GmbH und den von dieser Organisation betriebenen Einrichtungen vor Augen frage ich mich, ob dort nicht mehrheitlich Menschen untergebracht sind, die unter gesetzlicher Betreuung stehen. Die Arbeitsbedingungen für berufsmäßige BetreuerInnen sind in den vergangenen Jahren immer schlechter geworden. Viele schaffen es gerade noch, die Formalien zu erledigen, können die ihnen anvertrauten Menschen aber selten selbst in Augenschein nehmen. Jede Veränderung, jeder Vorgang kostet berufsmäßige BetreuerInnen Arbeitszeit. Deshalb könnte ich mir vorstellen, dass einige davon, sofern sie überlastet sind, sich über jede Einrichtung freuen, die ihnen so wenig Scherereien wie möglich macht. Und dann doch mal eher bereit sind, ein Auge zuzudrücken, sofern sich Hinweise auf Pflegemängel zeigen.
VG
Angelika Oetken
Student
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Frau Vietze, zum wiederholten Male: auf Ihren Dank verzichte ich gerne. Aus der Seele spreche ich Ihnen nämlich gewiss nicht und nichts läge mir ferner – dazu bräuchten sie sich nur meine Anmerkungen zu Ihren Positionen in früheren Kommentarspalten nochmals vor Augen führen. Auf Herrn Aigners Intervention hin ignoriere ich ihre Beiträge – was mir nicht leicht fällt – seither unkommentiert und würde es begrüßen, wenn Sie es umgekehrt rein der Höflichkeit halber ebenso halten könnten.
@Maria: Sie scheinen der Ansicht zu sein, dass das eine das andere ausschließt. Wie kommen Sie zu dieser befremdlichen Aussage? Paradox finde ich vielmehr, dass Herr Raster – nach meiner Überzeugung – durch sein Verhalten seinen eigentlichen Anliegen manchmal mehr schadet als Ihnen zu dienen.
reminder
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Vielleicht ein wenig mehr Fakten, statt dem üblichen, billigen Kapitalismus-Bashing gefällig?
These 1: “Die bösen, bösen Privaten sind an allem schuld.”
Fakt ist: Von eklatanten Mängeln im Bereich der stationären Pflege sind alle Träger betroffen. Es gibt sowohl auf ‘privater’ als auch auf Seiten der Wohfahrtsverbände vorbildliche und beschämende Einrichtungen. Hinschtlich der betriebswirtschaftlichen Führung von Heimen unterscheiden sich ‘private’ ebenfalls nicht nenneswert von ihrer angeblich ‘gemeinnützigen’ Konkurrenz. Da man in der Vergangenheit deutlich bessere Konditionen in den Arbeitsverträgen festgeschrieben hat, die heute aufgrund geänderter Rahmenbedingungen nicht mehr finanziebar sind, haben aber viele der großen Verbände deutlich höhere Personalkosten, denen tendenziell rückläufige bzw. stagnierende Erstattungen von Seiten der Kassen gegenüberstehen. Darauf reagieren die auch lieber mit fragwürdigen und hasenfüssigen Sparmassnahmen, statt ihr Gewicht in die politische Waagschale zu werefen (zur Erinnerung: Caritas und Diakonie sind die größten Arbeitgeber in D; allein die Caritas hat 500.000 hauptamtliche Mitarbeiter; zum Vergleich: Mercedes hat(te) weltweit etwa 300.000 Mitarbeiter). Wenn Pflegekräfte dann mal von den Großen zu einem Privaten wechseln, sind nicht selten sogar die basalsten berufs-/betriebsärztlichen Untersuchungen nachzuholen, weil man sich die bei den Gemeinnützigen gerne mal spart (was bei dem höheren Personastand ja auch deutlicher ins Gewicht fällt).
These 2: “Kommunalisieren macht glücklich.”
Fakt ist: Im Zuge der Saniereung des hochdefizitären Sauren Gockels hat der damalige Sozialbürgermeister Wohbergs ein mit Bestnoten ausgezeichnetes, kostendeckend arbeitendes Kleinstheim mit Tagespflege in einer Wohnanlage für einkommensschwache Senioren willkürlich platt gemacht, um es demm Sauren Gockel zuzuschlagen. Ergebnis: Weil die Stadt nicht in der Lage war, einen gut laufenden Betrieb fortzuführen ist die Einrichtung zwischenzeitlich geschlossen worden. Dringend benötigte und zudem hochwertige Pflegeplätze (wohlgemerkt: nicht für die finanziell potenten Spitzen der Gesellschaft) gingen verloren.
These 3: “Schuld sind immer die Anderen”
Fakt ist: Wir haben alle zugesehen, wie der Altenpflegebereich in den letzten Jahrzehnten systematisch entwertet und kaputt gemacht wurde. Lange Zeit war er u.a. der ‘Entsorgungsbereich’ für Langzeitarbeitslose (denen mit Leitstungskürzung gedroht wurde, wenn sie sich nicht umschulen ließen; und Altenpflege ist nurn wirklich nicht jedermanns/-fraus Sache) und wurde hinsichtlich der Qualifizierungen immer weiter ‘ausdifferenziert’. D.h. für die examinierte Pflegekraft existieren heute eine Vielzahl billigerer Alternativen. Das ist nicht per se dumm, weil es nicht für alle Tätigkeiten eine vollausgebildete Kraft braucht. Es ist aber bezeichnend für den generellen Unwillen VON UNS ALLEN, in diesem Bereich hinreichend Geld für ein vernünftiges Qualitätsniveau auszugeben. Wi wollen alle niedrige Kassenbeiträge, und Zuzahlungen dürfen auch nicht sein. Parallel dazu werden von öffentlicher Seite immer höhere Anforderungen gestellt, die dann nur lax kontroolliert und eingefordert werden, weil sonst die Träger zu recht daran erinnern, dass mehr Qualität nicht unbedingt mit weniger Geld erzielt werden kann.
Und so könnte man hier noch Einiges anfügen, das die Scheinheiligkeit der Debatte um die mitunter katasrophalen Zustände (nicht nur) in der stationären Altenpflege vor Augen führt. Es ist manchmal wirklich beängstigend, wie einfach wir uns die Sache machen.
Altenheimkritiker lehnt Vergleich mit Bayernstift ab » Regensburg Digital
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[…] Mehrere Stühle muss ein Wachtmeister bringen, trotzdem muss der eine oder die andere stehen. Der Rechtsstreit zwischen dem Politikaktivisten Kurt Raster und der Bayernstift GmbH sorgt für jede Menge Aufmerksamkeit – mehr Aufmerksamkeit wohl, als Raster und dessen Initiative […]
mathilde.vietze
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Kommentar gelöscht. Bitte bleiben Sie beim Thema.
Angelika Oetken
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@reminder,
Ihre Hinweise empfinde ich als angebracht.
Ergänzung: die beiden großen kirchlichen Sozialkonzerne “Caritas” und “Diakonie” haben gegenüber anderen Trägern zwei starke Mittel in der Hand, mit dem sie Druck auf ihre ArbeitnehmerInnen ausüben können: das kirchliche Arbeitsrecht und ihr als “christlich” bezeichnetes Selbstverständnis.
Da die Kassen des Staates sich sowieso bei den Sozialversicherungen finanziell bedienen (1), wäre es für die politisch Verantwortlichen in doppelter Hinsicht riskant, die bei kirchlichen Institutionen Beschäftigten den anderen rechtlich gleich zu stellen.
Die Arbeit im sozialen und pflegerischen Bereich gilt traditionell als Domäne der Frauen. Im Sinne eines traditionellen Rollenverständnisses ist es die Aufgabe weiblicher Personen, in der Sorge für Kinder, Alte, Kranke – und ihre Männer! – aufzugehen. Und zwar ohne Bezahlung. Im Gegenzug wird Unterhalt gewährt und ein gewisser Schutz innerhalb der sozialen Gemeinschaft, in erster Linie ist das die Familie. Übertragen auf den Sektor soziale und pflegerische Berufe heißt das: der so genannte Arbeitgeber tritt an die Stelle des “pater familias” im Alten Rom. Und die MitarbeiterInnen (einer der wenigen Bereiche, in denen Männer genauso mies behandelt und bezahlt werden wie Frauen) befinden sich in der Rolle der gefügigen Untergebenen. Mitunter wird von ihnen erwartet, dankbar dafür zu sein, ihren Mitmenschen und ihrem Arbeitgeber “dienen” zu dürfen.
In der Vergangenheit haben viele Sozialträger dank dieser Prinzipien gut Kasse gemacht. Aktuell wird das Verhältnis ein Stück weit umgedreht: in manchen Regionen bestimmen PersonaldienstleisterInnen die Preise. Und die lassen sich ihre Fachkräfte teuer bezahlen. Deren Personal schätzt diese befristeten Einsätze, weil dringend benötigte ExpertInnen besser behandelt werden als Stammpersonal. Und wer nur vorübergehend aushilft, wird nicht ins institutionelle Problemgefüge hinein gezogen. Bleibt aber bei der Leasingfirma fest angestellt.
Selbstverständlich zahlt jemand diese Rechnung. Wie immer sind es die PatientInnen, KlientInnen und BewohnerInnen.
VG
Angelika Oetken
(1) Beispiel “Gesetzliche Rentenversicherung” http://www.adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-altersvorsorge/1387-versicherungsfremde-leistungen-2015
Kritiker unterliegt gegen Bayernstift GmbH » Regensburg Digital
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[…] Das Unternehmen wollte insgesamt acht Behauptungen auf dem Flugblatt unterlassen wissen, die (vermeintliche) Missstände in seinem Regensburger Pflegeheim anprangerten. Raster hingegen pochte einerseits darauf, dass er die Vorwürfe belegen könne, andererseits bezögen sich nicht alle Kritikpunkte explizit auf das Candis. Generell müsse hier dem Recht auf freie Meinungsäußerung Vorrang gewährt werden, so Rasters Argumentation. […]
Initiative geht gegen „Skandalurteil“ in Berufung » Regensburg Digital
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[…] berichtet, hatte die Bayernstift GmbH per Eilverfahren eine Einstweilige Verfügung beantragt, um den Aktivisten mehrere Behauptungen zu untersagen, die diese per Flugblatt über das von ihr […]