„Paragraph 63 ist ein Nazi-Gesetz“
Im Juli wird hier gegen ihn selbst verhandelt, am Dienstag war er nur als Zuschauer am Landgericht: Gustl Mollath. Am Rande des Verfahrens gegen die Regensburgerin Ilona Haslbauer machte der 57jährige im Gespräch mit David Liese seinem Ärger über die Praxis des Maßregelvollzugs Luft.
Er wirkt gefasst, aber auch ein bisschen nachdenklich. Gustl Mollath ist heute nicht als Verfahrensbeteiligter im Landgericht. Schon gar nicht als Angeklagter, sondern als Zuhörer, als Unterstützer und als Kritiker des berühmt-berüchtigten §63 Strafgesetzbuch, nach dem psychisch kranke Straftäter im sogenannten „Maßregelvollzug“ untergebracht werden. Mollath spricht in diesem Zusammenhang von einem „Nazi-Gesetz“.
Zur Verhandlung steht ein Vorfall im Bezirkskrankenhaus Straubing. Ilona Haslbauer, seit sieben Jahren im Maßregelvollzug, soll eine Oberärztin mit einer Gehhilfe gegen das Bein geschlagen haben (unser ausführlicher Bericht von der Verhandlung).
„Diese Ärztin schiebt irgendwelche Filme“
Mollath kennt diese Oberärztin nach eigenen Worten sehr genau. Auch er sei ihr „als Patient ausgeliefert“ gewesen, sagt er. Sein Eindruck: Die Medizinerin sei immer noch „genauso psychisch krank wie damals“. Sie „schiebe“, im Jargon gesprochen, „irgendwelche Filme“.
Gerade eben hat die Ärztin vor Gericht bedauert, dass sich Ilona Haslbauer noch immer in der Forensik in Taufkirchen befindet. Ein persönliches Interesse an der Strafverfolgung habe sie ohnehin nicht, betont sie. Mollath bringt das auf die Palme. „Sie spielt sich selbst die Gute vor“, sagt er. „Sie hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass Ilona Haslbauer noch immer da drin ist.“
„Eine ganze Palette an Sanktionen“
Er habe selbst drei Jahre lang im Bezirkskrankenhaus Straubing verbracht, und die Situation sei für die Insassen dramatisch. Er habe einen Fall erlebt habe, bei dem ein Häftling aus der Sicherheitsverwahrung in die forensische Psychiatrie gekommen sei und sich nach kurzer Zeit nach der Sicherheitsverwahrung zurückgesehnt habe.
Dass die Oberärztin vor Gericht behauptet, es gäbe in Straubing keine Sanktionen gegen negativ auffällige Patienten, bezeichnet Mollath als „das Dreisteste“. Man hätte „eine ganze Palette an Sanktionen“, offizielle wie inoffizielle. Das fange beim Fensterabschluss an und gehe über das Einsperren im Zimmer bis hin zum Ausgesperrtsein, „acht Stunden lang, bei Wind und Wetter“.
„buchstäblich Blut an ihren Händen“
Was den 57jährigen besonders bewegt, ist die Situation der forensischen Kliniken und des Maßregelvollzugs in Deutschland allgemein. Die Ärzte in den forensischen Abteilungen hätten „buchstäblich Blut an ihren Händen“. Sie schrieben mit ihren Kugelschreibern ganze Familien ins Verderben.
„Macht braucht wirksame Kontrolle“
Das Personal in den Psychiatrien könne größtenteils agieren, wie es wolle. Der entscheidende Faktor sei es aber, dessen Macht über die Insassen zu brechen. „Macht braucht Kontrolle, und zwar wirksame Kontrolle.“ Jeder „ordentliche Richter, ordentliche Staatsanwalt, ordentliche Polizist“ müsse aber Angst haben, seine Karriere zu gefährden, wenn er in bestimmten Fällen im Sinne der Psychiatrie-Insassen entscheide.
„Wo bleibt der Aufschrei der Ordentlichen?“, fragt Mollath während unseres Gespräch mehrfach. Die einschlägigen Fälle seien doch alle hinlänglich bekannt. Justiz und Behörden, aber auch Medien und Zivilgesellschaft attestiert Mollath einen großen Hang zur Konformität. „Das Mitläufertum ist in diesem Land stärker ausgeprägt als 1933.“
Veronika
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Wirklich lobenswert, dass sich Herr Mollath bereits für andere einsetzt, obwohl er selbst noch so viel zu ertragen hat.
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So langsam wird es unheimlich und ich bin froh, nur noch jeweils für einige Tage im Freistaat Bayern sein zu müssen.
Danke RD, dass hier über diese Dinge berichtet wird. Auf die “gängigen” Publikationen kann man hier getrost verzichten, denn die wollen sich ja nicht unbeliebt machen. Bleibt nur zu hoffen, dass von dort mal ein CvD für eine zeitlang in einer geschlossenen Einrichtung verschwindet, um “vor Ort berichten” zu können. ;-)
Ludwig Simek
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Ich empfehle in diesem Zusammenhang nochmals das Buch “Wahn und Willkür” von Wilhelm Schlötterer. Sollte jeder Einwohner Bayerns gelesen haben.
jetzt reicht´s
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Mollath wirkt immer noch sehr aggressiv!
Veronika
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@jetzt reicht´s: Mollath’s Grundaggressivität, die wohl jede(r) hat, der in einer solchen Art und Weise “behandelt” wurde, ist sicher verständlich. Was Mollath geschehen ist, hat irgendwie das Gschmäckle von einer Diktatur. Zusammen mit Schlötterer’s Büchern ergibt es ein so gutes Ganzes, dass FJS bewusst sein Leben in Regensburg und nirgendwo sonst aushauchen musste.
McMurphy
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Ganz sauber ist der Herr M. nicht.
Allgemeinplätze und große Reden, nichts dahinter.
Heike van Dyke
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“Ganz sauber ist der Herr M. nicht.”
Ich denke schon, dass Mollath noch ganz sauber ist. Ein vorbildlicher Mensch, der es geschafft hat, auch nach Jahren der Demütigung und der Unterdrückung noch sachlich zu argumentieren und nicht den Verstand zu verlieren.
Ist Mollath Ihrer Meinung nach “nicht ganz sauber” weil er große Reden schwingt? Weil Ihrer Meinung nach nichts dahinter ist? Oder einfach, weil Ihnen das, was er sagt, nicht taugt und sie Ihn deshalb ohne handfesten Grund einfach beleidigen?
MacPaul
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Mollath redet von Mitläufern, von angepassten Spießern also, die alles mit sich machen lassen und auch alles mitmachen (“Führer befiehl, wir folgen!” Geht so nur mit dem Deutschen.). Und was haben wir hier? Zwei davon schreiben “Kommentare” allerhöchster intellektueller Qualität.
Ian Allan
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[Justiz und Behörden, aber auch Medien und Zivilgesellschaft attestiert Mollath einen großen Hang zur Konformität. „Das Mitläufertum ist in diesem Land stärker ausgeprägt als 1933.“]
Ja, in die Bestandsaufnahme kommt immer häufiger nur das, was schon im Interpretationshandbuch steht.
Joachim Datko
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Zu 26.03.14 – 08:43, 09:45
Diffamieren ist eine einfache Sache, wie man an den beiden Einträgen sieht. Im Internet kann man sogar anonym diffamieren.
McMurphy
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Nein, eine Beleidigung liegt mir fern.
Mich stören nur Nazi – und KZ-Vergleiche, die zu einer Relativierung des Holocaust führen. Was mir auffällt, ist, dass Mollath immer die gleichen Stereotypen bringt. Und ein Vorbild ist er sicher nicht.
Alles Nazi - oder was?
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“Gustl Mollath … machte … im Gespräch … seinem Ärger über die Praxis des Maßregelvollzugs Luft”. Das ist wohl sein gutes Selbsterfahrungsrecht.
“Als Unterstützer und als Kritiker des berühmt-berüchtigten § 63 StGB … spricht er in diesem Zusammenhang von einem ‘Nazi-Gesetz'”.
Nazikeule, Nazi-Gesetz das ist in, das klingt immer gut, wenngleich in diesem Fall die eigentliche Nazi-Substanz dieser Norm längst entnazifiziert wurde; macht nicht nichts, Hauptsache Nazi.
In der Tat wurde, nach jahrelangem weimaranischen Parlaments-Quitschi-Quatschi zum Sachverhalt, nazi-ruck-zuck am 24.11.1933 das “Gesetz gg. gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung” eingeführt (ab 01.01.1934); Folgen im (R)StGB: §§ 2a, 20a, 42e, 42f.
Ob dieses “Nazi-Gesetz” eine vitale Bedrohung für das Wohl und Wehe seiner ihm entsprechenden Klientel war, sei ohne jede Bewertung dahingestellt, denn nach der Schutzhaftverordnung konnte nazi-ruck-zuck ohne Richterspruch an jeglicher gerichtlichen Kontrolle vorbei ins KL eingewiesen werden, weit unangenehmer.
Dieses “Nazi-Gesetz” durchlief nach der Befreiung/Niederlage 1945 eine entnazifizierende Behandlung: 1953 Übernahme ins StGB (das freiheitlich-demokratische); 1969, 1. Strafrechtsreform, Wandel zu §§ 63, 64, die §§ 42e, 42f wurden anspruchsverschärft; 1975, 2. Strafrechtsreform, § 42e wurde unverändert zu § 66.
Nach diesen demokratisch-parlamentarischen Läuterungen von “Nazi-Gesetz” zu fabulieren, ist grenzwertig und nazikeulig, jedoch zeitgeistig.
Übrigens hat der damalige Staat unserer jetzigen Kanzlerin (und damaligen Agitprop-Aktivistin, angeblich) den Maßregelvollzug bereits 1969 aus dem DDR-StGB genommen: der Humanismus, der Humanismus, der hat immer recht …
Zur Vertiefung:
2 BvR 2029/1 vom 05.02.2004 und, als Oberpfälzer Eigengewächs, “Therapie im Maßregelvollzug – und dann? Eine Verlaufsuntersuchung an forensischen Patienten (§§ 63 und 64 StGB)”, Dissertation von Adelheid Bezzel, Uni Regensburg, 2008.
Mitgewirkt an diesem Oberpfälzer Leuchtfeuer haben: die Forensische Klinik Regensburg, die Herren Helmut Lukesch, Jürgen Zulley und der Regensburger Bündnis 90/Die Grünen – Stadtrat Wolfgang Mache.
Nichts mehr geht mit “Nazi-Gesetz”, alles geprüft freiheitlich demokratisch-parlamentarisch usw. usf. und vor allem Uni-regensburgerisch!
MacPaul
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@McMurphy: Ach du, der bringt gar keine “Stereotypen”. Der benennt die Realität. Will man diese nicht sehen und erkennen, dass es schon immer gleiche Muster gab und noch gibt, genau so wie die immer gleichen Typen, kann man sie natürlich jederzeit “Stereotype” nennen. Dumm nur, dass einem dann der Blick auf die Realität verwehrt bleibt.
Und was die so genannten Nazi-Vergleiche betrifft: Die sind in vielen Fällen nicht nur angebracht, sondern auch gerade jetzt hochaktuell. Die haben sich nämlich auch schon der Macht-Hure Psychiatrie bedient, und so ist es auch heute noch.
erik
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so tickt halt der Wasserkopf unter seiner Zipfelmütze. Reist als Messias und Oberlehrer durch die ganze Welt und fordert Meinungsfreiheit, Menschenrechte, Wohlstand für die Armen, Kampf gegen Willkühr usw. … und im eigenem Land bzw. Zuhause? Herrscht Willkür, wasserkopfgesteuerte und gefällige Medienmafia, brutales vorgehen gegen Demonstranten (siehe Frankfurt und Stuttgart), Verbandsdiktatur, fälschen von Statisiken um das eigene Versagen zu vertuschen, Verarmung ganzer Landstrich und Bevölkerungsgruppen, greift er gerne auf Methoden aus dem vergangen Jahrhundert zurück! Er macht sich`s halt leicht und scheißt in die Zimmer der Anderen um den Gestank in seinem eigenen Zimmer zu überlagern und zu übertünchen!
Dubh
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McMurphy:”Mich stören nur Nazi – und KZ-Vergleiche, die zu einer Relativierung des Holocaust führen. ”
Blöd jetzt – § 63 StGB IST ein Nazigesetz.
Wo war ein KZ Vergleich und woraus schließen Sie eine Relativierung des Holocaust?
Darf man bei Ihen das Wort “Nazi” nicht verwenden, auch wenn es den Tatsachen entspricht?
Husch husch unters Tischchen, war alles nicht, gab es nie!
DAS allerdings ist Zeitgeist…………….
“Was mir auffällt, ist, dass Mollath immer die gleichen Stereotypen bringt. Und ein Vorbild ist er sicher nicht.”
Was mir auffällt ist, dass Sie stereotyp zeitgeistig auf die real existierende Vergangenheit dieses Landes reagieren, die übrigens in etlichen Gesetzen und keineswegs nur in solchen, bis heute weiter existiert.
Und wenn Sie ein Vorbild benötigen, dem sie bedingungslos folgen können, Herr Mollath hat bestimmt nicht die Absicht ihres oder überhaupt eines zu sein.
Kot
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Staatsanwaltschaft: Bitte Vorermittlungen zum Verdacht auf falsche Zeugenaussage der Oberärztin prüfen.
Mollaths Aufzählung erlebter Sanktionen ist kein Allgemeinplatz, sondern konkreter Anlass für Anfangsverdacht; denn …
“Dass die Oberärztin vor Gericht behauptet, es gäbe in Straubing keine Sanktionen gegen negativ auffällige Patienten, bezeichnet Mollath als „das Dreisteste“. Man hätte „eine ganze Palette an Sanktionen“, offizielle wie inoffizielle. Das fange beim Fensterabschluss an und gehe über das Einsperren im Zimmer bis hin zum Ausgesperrtsein, „acht Stunden lang, bei Wind und Wetter“.”
Erfährt eine weitere ehem. Massregelpatientin/ ein weiterer ehem. Massregelpatient von diesem Forum und schafft sie/er es, zunächst anonym hier auf Reg.Digital zu kommentieren?
Sepp-40
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Seit dem Bekanntwerden der Vorfälle in Sache Mollath haben seine Worte an –GEWICHT- enorm zu-genommen, und selbiges freut mich tagtäglich! – Warum mich das freut ? ? – vorausgeschickt, dass es nicht irgendeine unberechtigte Schadenfreude ist, sondern: – Es ist für die deutsche Staatsanwaltschaft ein Ansporn zum Nachdenken! – Über was Nachdenken ? – über begangene Fehler!!!
Kontinuitaeten
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MacPaul sagte am 26. März 2014 um 13:25 Uhr :
“… Und was die so genannten Nazi-Vergleiche betrifft: Die sind in vielen Fällen nicht nur angebracht, sondern auch gerade jetzt hochaktuell. Die haben sich nämlich auch schon der Macht-Hure Psychiatrie bedient, und so ist es auch heute noch.”
“Nicht die Nazis haben die Ärzte gebraucht, sondern die Ärzte die Nazis!”
das lehrte uns Ernst Klee (unter anderem in Hamburg):
http://www.irren-offensive.de/rede_ernstklee.htm
http://www.irren-offensive.de/photos.htm
http://www.irren-offensive.de/hamburg.htm
“Schwachsinn” und “seelische Abartigkeit”
Zur Nazi-Vergangenheit der §§ 20 und 63 StGB (Sondergesetz!) (Einfach mal auf die Sprache achten!!):
“§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.”
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__20.html
Ausführlicher Text zu den:
“Kontinuitäten der (Zwangs-)Psychiatrie”
http://www.irrenoffensive.de/kontinuitaeten.htm
Bernhards
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Ich möchte hier mal meine Meinung über diesen agressiven Mc morphy kund tun. die Äußerungen von diesem sogenannten Herren sind sehr einfach gesrickt so wie sein Intellekt. Er würde wahrscheinlich im Maßregelvollzug nach 7 Jahren total ausrasten und hätte sich nicht mehr im Griff. Seine Äußerungen sind sehr agressiv und er hat keine Ahnung wie grausam diese Menschen dort behandelt werden. Es könnte allerdings sein dass er ein sehr dummer, agressiver Psychiater ist oder ein Schläger der sogenannten Pfleger. Er schwingt hier agressive und dumme anonyme Reden im Internet. Das spricht schon der Name MC Morph<
andrê andré
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aus erfahrungen in meinem freundeskreis (1 insasse, 1 pfleger) weiss ich a) wie in psychatrischen anstalten gearbeitet wird (sanktionen sind an der tagesordnung) und b) wie leichtfertig richter UND ärzte mit menschen umgehen die z.t. hilfe brauchen, z.t. VOLLKOMMEN gesund sind (möglicherweise NICHT nach den maßstäben unserer kranken gesellschaft)
ist es nicht vollkommen irrelevant ob es ein “nazigesetz” ist oder “entnazifiziert” (lustiges wort im übrigen) wurde??? kommt es nicht vielmehr darauf an sorge dafür zu tragen das machtgeile profilneurotiker keine gewalt über andere menschen bekommen?!
ich habe hier von freiheitlich-demokratischen richtlinien gelesen…hört sich TOLL an, ist nur leider völliger nonsens!! die freiheitlich-demokratische grundordnung wurde in deutschland vor ca.24 jahren ad acta gelegt!!!
Peter Rüttermann
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Auch in Kinderheimen wurden nach dem 2. Weltkrieg nach wie vor Nazi-Gesetze angewendet.
Ich habe als Erzieher – zusammen mit meiner Frau – in einem Heim in Dachau gearbeitet.
Dort wurden Jugendliche noch 1974 – davor und danach auch – gequält, schikaniert, misshandelt, missbraucht.
Als ich mit meiner Frau, wir sind zudem keine gelernten Erzieher (was jedoch vorgeschrieben war vom Gesetzgeber), einen Betriebsrat gründen wollte, wurden wir einfach fristlos gekündigt und die fünf Jugendlichen wurden so mir nichts dir nichts vor die Türe gesetzt.
Es geht nur um Geld. Viel Geld. Das zahlt der Steuerzahler. Pro Forma auch hier Psychologen. Kamen aber der Aufsicht nicht nach. Auch nicht die Jugendämter.
Arme Heimkinder. Manchmal völlig fehl am Platze in diesem Heim für Schwererziehbare. Das wird nicht einmal gepfrüft bringt aber halt mehr Geld.
So ein Heimplatz kostet dem Steuerzahler heute 7.000 Euro im Monat.
Anstatt den Müttern und Vätern zu helfen werden solche Betriebsvereine wie der damalige Kinder- und Mutterschutz e. V. in München, heute nur noch und sicherlich nicht zutreffend Kinderschutz e. V. genannt ganz absichtlich von den Jugendämtern mit Kindern die man oft willkürlich aus den Familien mit Tricks herausgeholt hat mit viel Geld im System geschmiert.
Man kann es durchaus Kinderhandel nennen.
Der genannte Verein ist auf seinen Webseiten sogar selbst noch heute stolz, dass er im 3. Reich mit den Nazis kooperierte und sich dann eine neue Betriebserlaubnis mit gefälschten weil absichtlich falsch dargestellten Übersetzugen seiner Entnazifizierungsschrift erschlichen hat. Darauf sind die heute noch stolz. Unvorstellbar.
Was in Deutschland geschieht sieht man am Ergebnis. Fast eine Million Heimkinder sind absichtlich geschädigt worden. Die Fonds allerdings werden diesen Opfern kaum was geben, das holt sich schon eher eine neue geschaffene Verwaltungsbehörde. Die Täter gründeten sogar neue Firmen – sogenannte gemeinnützige Vereine – um sogar noch über die Opferberatung wieder viel Geld aus diesen Fonds rausholen zu können.
Meines Wissens ist bis heute kein einziger dieser Täter vor Gericht gestellt worden. Den Gesamtschaden in sehr hoher Milliardensumme – angeblich sogar eine Billion Euro – zahlt das Volk. Der Steuerzahler. Damit könnte man fast die gesamte Staatsverschuldung bezahlen und dann die Steuern und Abgaben erheblich senken.
Aber keiner fühlt sich zuständig.
Angelika Oetken
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Liebe Foristen,
vielleicht kann mir jemand von Ihnen weiterhelfen, ich habe ein paar Fragen zu der Sache.
1) Bezirkskrankenhaus Straubing: http://www.bkh-straubing.de/allgemeines/kliniktraeger.html
Wer hat da das Heft in der Hand?
2) Maßregelvollzug in Bayern:
a) wie wird der in diesem Bundesland finanziert?
b) wo kommt das Geld her?
c) wo fließt es wieder hin?
d) was passiert im Falle des BZK Straubing mit etwaigen Überschüssen?
MfG,
Angelika Oetken, Berlin-Köpenick
Sich.-Ing.J.Hensel
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§ 63 des deutschen Strafgesetzbuches verstößt insbesondere gegen …
Artikel 6 (1) EMRK – Recht auf ein faires Verfahren
Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.
und gegen …
Artikel 14 (1) ICCPR
Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird.
§ 63 StGB nimmt das Recht gem. Art. 6 EMRK und den Anspruch gem. Art. 14 ICCPR, da es hinsichtlich der Anklagepunkte überhaupt kein diesbezügliches Verfahren gibt.
Mehr unter ….
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2014/07/15/%C2%A7-63-jeder-kann-der-nachste-sein/
Mollath: Das Mitläufertum ist in diesem Land stärker ausgeprägt als 1933 | Beamtendumm
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[…] http://www.regensburg-digital.de/paragraph-63-ist-ein-nazi-gesetz/25032014/ […]
Regensburg-Digital-Gustl Mollath | Linkverzeichnis
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[…] http://www.regensburg-digital.de/paragraph-63-ist-ein-nazi-gesetz/25032014/ […]
Doris Steenken
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Ich kann Mollath in allen nur Recht geben.
Wer den Horror am eigenen Körper nicht selber
miterlebt hat, kann das alles nur schwer
nachvollziehen.
In Moringen wurden Patienten sogar
bis zu 8 Monate im Bunker gesperrt.
Andere waren bis zu 10 Tagen fixiert und anschließend
noch Bunker. Sanktionen sind dort Alltagsgeschäft.
Auch dort war eine sogenannte “Stationsärtzin”
Die von sich selber überzeugt war/ist, dass sie
die Patienten helfen möchte und nur das
beste für sie will.
Laut ihrer Aussage meint sie, dass sie sich sogar
dafür einsetzen würde, damit die Patienten
schneller wieder in Freiheit kommen.
Aber in Wirklichkeit ist genau das Gegenteil
der Fall.
Die schreiben sogar unaufgefordert ständig
die Richter an, um diese in ihrer Urteilsfindung
zu beeinflussen. Das kann ich belegen, da ich
noch Kopien habe.
Die Patienten werden von dort aus nicht
in die Gesellschaft wieder integriert,
sondern , die ganze Existenz wird völlig
zerstört.
Wenn man es geschafft hat, aus diesen ” Anstalten”
herauszukommen, ist man ein nervliches Frack.
Dann braucht man erstmal eine richtige Traumatherpie.
elmar battlogg
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Auch bei uns wird ein Skandal vertuscht, mehr info unter 0043(0)681-20560760
Ich habe einen Medizin-Skandal aufgedeckt- http://www.aerztepfusch.at – und die Justiz hat ihn wieder zugedeckt..
Ludwig T.
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Mollath ist für mich ein großes Forbild,da ich selbst in der Forensik mit Paragraph 63 Sitze.
John B.
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Ich kann das auch nur bestätigen: seelische Probleme hin oder her, § 63 ist der reinste Horror. Nur aus einer Dummheit – welches zwar schon eine normale Straftat war, hat der Maßregelvollzug mich nervlich völlig ruiniert. Nach dem folgenden “§ 63 auf Bewährung” und Zwangsmedikation – http://alles-schallundrauch.blogspot.de/2012/12/die-verbindung-zwischen-gewaltakte-und.html – ist erstmal an Arbeit und ein normales Leben zu führen nicht mehr zu denken. Das war vor dem Maßregelvollzug nicht der Fall.
Nicht mal als endlich alles vorbei war haben die mich in ruhe gelassen. Die standen mehrere mal ohne Gründe oder Gesprächsterminen an meiner Wohnungstür und wollten dass ich jeden Tag in irgendwelchen Gruppen bastel und mit fremden Menschen zusammen koche. Als ich abgelehnt habe und unfreundlich die Tür zu gemacht habe wurde noch ein Zettel unter der Tür durch geschoben und die Polizei gerufen. Ohne Befragung oder Aufklärung was über Sache ist, ging es direkt, nur mit Hausschuhen und den Anziehsachen die gerade an hatte, in Handschellen und Polizeiwagen, als hätte man was verbrochen für 4 Wochen in die Psychiatrie. Das Geschilderte an der Wohnungstür hat dem Richter, ohne überhaupt mit mir persönlich zu sprechen schon gereicht.
Sicher sind Sanktionen in der Forensik an der Tagesordnung. Nur für eine harmlose Beleidigung an einem Mitpatienten, obwohl ich sonst völlig friedlich war, wurde ich von mehreren Pflegern sofort gewaltsam gepackt und für eine Woche in die Zelle eingesperrt. Das Essen gab es dann nur noch durch eine Türklappe reingereicht.
Das aber alles aus einem andrem Bundesland als aus Bayern!
Dieter Hornemann
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Die Psychiatrie ist sowieso keine medizinische Wissenschaft, sondern eine politische Institution zur Bekämpfung von unbequemen sozial Benachteiligten.
» AFD, Nazis und der Rest des politischen Zirkus Meinungsverbrechen.de
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[…] Im bayrischen Taufkirchen wurde eine Insassin einer psychiatrischen Anstalt 60 Tage lang ans Bett gefesselt. Für die Täter blieb dies ohne strafrechtliche Konsequenzen. Ebenfalls in Bayern hat sich der Fall Ulvi Kulaç zugetragen. Er saß über 13 Jahre lang in einer forensischen Psychiatrie für einen Mord ein, den er nicht begangen hatte. In beiden Fällen wendeten die zuständigen Richter den berüchtigten Paragraphen 63 des Strafgesetzbuchs an. Dieser Paragraph erlaubt es Richtern, Straftätern denen ein Psychiater Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit bescheinigt, für unbestimmte Zeit im Maßregelvollzug verschwinden zu lassen. Gustl Mollath, der damit ebenfalls leidvolle Erfahrungen gemacht hat, bezeichnet den §63 als Nazi-Gesetz. […]