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Nach seinem vieldiskutierten Gastbeitrag vom 2. März, in dem er die Eignung von Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister infrage gestellt hatte, äußert sich Werner Ebner (Richter im Ruhestand und Landgerichtsvizepräsident a.D.) nun zu den Reaktionen, die sein Text bei Lesern, Medien, Gericht, Verteidigung und Wolbergs selbst hervorgerufen hat. Der Beitrag lag uns bereits vor dem Urteil im aktuell zu Ende gegangenem Prozess vor und wird in Absprache mit Herrn Ebner nun bewusst erst nach der Entscheidung des Landgerichts Regensburg veröffentlicht.

Von Werner Ebner

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Regensburg hat ihr Urteil über den suspendierten Oberbürgermeister Wolbergs gefällt. Da es noch nicht rechtskräftig ist, wird möglicherweise erst im Jahr 2020 oder später feststehen, ob und gegebenenfalls wie er sich strafbar gemacht hat. Selbstverständlich enthalte ich mich ebenso wie in meinem Gastbeitrag (regensburg-digital, 2.3.2019) weiterhin der strafrechtlichen Würdigung der ihm zur Last liegenden Taten und nun auch der Bewertung des Urteils.

Letzter Tag im Wolbergs-Prozess

Straffreiheit, Strafmaß und Freisprüche – so begründet das Gericht seine weiteren Entscheidungen

Auch im zweiten Teil ihrer Urteilsbegründung setzt Richterin Elke Escher konsequent die Linie fort, den Angeklagten Joachim Wolbergs zu rehabilitieren. In vielen Punkten folgt sie fast wortwörtlich der Argumentation der Verteidigung. Wir stellen die Begründung in einem langen, nach einzelnen Punkten gegliedertem Text dar. Überspringen einzelner Punkte ist in der Regel ohne Verständnisprobleme möglich.

Kommentar zum Wolbergs-Prozess

Nach diesem Urteil gibt es nur Verlierer

Der Oberbürgermeister einer 160.000-Einwohner-Stadt wird von einem Gericht wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme schuldig gesprochen – überall wäre diese Verurteilung wohl Grund für einen Amtsverzicht. Überall, außer in Regensburg. Hier feiern die Anhänger von Joachim Wolbergs die heutige Entscheidung des Landgerichts wie einen Freispruch.

Tag 60: Urteil im Wolbergs-Prozess

Trotz Schuldspruch: Ehrenerklärung statt Strafe für Wolbergs

Von einem „Fast-Freispruch“ für Joachim Wolbergs und einem „angeblichen Korruptionsskandal“ spricht die Vorsitzende der 6. Strafkammer bei ihrer Urteilsverkündung im Korruptionsprozess. Der suspendierte OB wird zwar wegen zwei Fällen der Vorteilsannahme für schuldig befunden, bleibt aber straffrei. Das Gericht gibt zudem eine Ehrenerklärung für Wolbergs ab und fällt ein vernichtendes Urteil über die Staatsanwaltschaft.

Reaktionen zum Urteil

Staatsanwaltschaft geht in Revision, Wolbergs bleibt vorerst suspendiert

Nach Verkündung des Urteils gegen Joachim Wolbergs (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsannahme, ansonsten Freispruch; Straffreiheit), Volker Tretzel (Schuldspruch in zwei Fällen der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Pateiengesetz; zehn Monate Haft auf Bewährung und 500.000 Euro Geldauflage), Franz W. (Schuldspruch aufgrund von Mittäterschaft in einem Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz; Geldstrafe) und Norbert Hartl (Freispruch) melden sich unter anderem die Regensburger Staatsanwaltschaft und die Landesanwaltschaft zu Wort. Wir dokumentieren die Stellungnahmen und ergänzen sie bei Bedarf durch weitere.

Urteil im Wolbergs-Prozess

Wolbergs knapp am Freispruch vorbei

Das Urteil im Regensburger Korruptionsprozess ist gefallen. Joachim Wolbergs wird der Vorteilsannahme in zwei Fällen (Spendenannahmen in den Jahren 2015 und 2016) schuldig gesprochen. Von einer Strafe wird abgesehen. In allen weiteren Anklagepunkten wird der derzeit supendierte Oberbürgermeister freigesprochen. Bauträger Volker Tretzel (BTT GmbH) wird wegen zwei Fällen der Vorteilsgewährung und insgesamt fünf Verstößen gegen das Parteiengesetz (Strohmannsystem) zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Strafe wird samt einer Geldauflage von 500.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Sein ehemaliger Geschftsführer Franz W. wird wegen Mittäterschaft (ein Fall der Vorteilsgewährung und fünf Verstöße gegen das Parteiengesetz) zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Der frühere SPD-Fraktionschef im Regensburger Stadtrat, Norbert Hartl, wird freigesprochen.

Gerichtsverhandlung

5,20-Euro-Schwarzfahren vor Schöffengericht

Aufgrund einer vergleichsweise läppischen Summe von 5,20 Euro musste sich am heutigen Dienstag ein 21-jähriger Regensburger in einer Schöffensitzung des hieisigen Amtsgerichts verantworten. Der Angeklagte war im vergangenen Jahr zweimal beim Schwarzfahren erwischt worden. Trotz des ungewöhnlich aufgeblähten Verfahrens wirkt das Urteil am Ende versöhnlich milde.

Tag 59 im Wolbergs-Prozess

„Sie brauchen gar nicht so dämlich zu lachen.“

Eine Äußerung des Unternehmers Volker Tretzel in seinem Schlusswort war in den Augen der Verteidigung nur „ein schräger Scherz“, für die Staatsanwaltschaft hingegen ein schlagender Beleg für das von ihr angeklagte korruptive System. Am letzten Tag vor der Urteilsverkündung kochen die Gemüter noch einmal hoch. Vor allem bei Joachim Wolbergs.

Tag 58 im Wolbergs-Prozess

Letzte Worte: Wolbergs rechnet ab, Tretzel droht

Bei den letzten Worten der Angeklagten ist viel von politischer Einflussnahme und Drahtziehern im Hintergrund die Rede. Während Joachim Wolbergs die Gelegenheit auch zu einer Abrechnung mit der Staatsanwaltschaft nutzt, kündigt Volker Tretzel straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Staatsanwaltschaft und Medien an. Gelegentlich muss Verteidiger Florian Ufer den Redefluss seines Mandanten etwas bremsen.

Demo vor dem Alten Rathaus

Gegen rechte Netzwerke und den Verfassungsschutz

Angesichts der sich verhärtenden Beweislage bei der Ermordung des CDU Politikers Walter Lübcke am 2. Juni durch den Rechtsextremisten Stephan E. stellen viele Menschen derzeit die Frage, ob Politik und Sicherheitsbehörden wirklich Lehren gezogen haben. Am gestrigen Montag Abend demonstrierten 200 Menschen vor dem Alten Rathaus gegen rechtsextreme Netzwerke.

Jahninselfest 2019

Das Regeninselfest

Es musste ja eigentlich so kommen. Nachdem es das ganze Wochenende nahezu trocken war, schüttete es beim Headliner-Auftritt des diesjährigen Jahninselfests wie aus Kübeln. Und das ist durchaus wörtlich zu nehmen. Die Berliner Punkband ZSK konnte ihr Set zwar noch im Trockenen beginnen, doch dann stürzte der Regen regelrecht vom Himmel. Vorbei war es mit einem trockenen Festival. Es ist ohnehin mehr als nur ein Running Gag unter langjährigen Anwesenden, dass es beim Jahninselfest eigentlich immer regnet – oft sogar ziemlich ordentlich. So auch diesmal.

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