Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Ausgangsbeschränkungen hat die Bayerische Staatsregierung nun nachgebessert und anstelle einer Verfügung eine gesetzliche Verordnung erlassen. Außerdem soll es ein Monitoring der jetzigen und weiteren Maßnahmen geben, um sie in Einklang „mit der Liberalität unseres Rechtsstaats“ zu bringen, so Ministerpräsident Markus Söder.
Zieht nach vermehrter Kritik von Juristen nun ein Monitoring der einschränkenden Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie hinzu: Marküs Söder. Foto: pm
Als „selbstverständlich und in einem Rechtsstaat mehr als zulässig“ bezeichnet Ministerpräsident Markus Söder bei einer Pressekonferenz am heutigen Dienstag eine größtenteils erfolgreiche Klage gegen die am Freitag erlassene Allgemeinverfügung, in deren Zuge umfassende Ausgangsbeschränkungen verhängt wurden. Ziel der Beschränkungen: eine Verlangsamung der Corona-Pandemie. Gegen die Verfügung geklagt hatte ein Juristin vor dem Verwaltungsgericht München und im wesentlichen Recht bekommen.
Die Durchführung der Stichwahl per Briefwahl ist für die Stadt Regensburg eine Herausforderung. Es dauert bis Donnerstag, bis alle ihre Unterlagen erhalten haben. Das persönliche Einwerfen der ausgefüllten Wahlzettel beim Rathaus oder einem der Bürgerbüros ist trotz Ausgangsbeschränkungen ausdrücklich erlaubt.
Mit dem Inkrafttreten der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 (Az. Z6a-G8000-2020/122-98) über die landesweite Ausgangssperre für alle Einwohner Bayerns macht sich seit Samstag strafbar, wer seine Wohnung „ohne triftige Gründe“ verlässt. Die Folge ist eine im Einzelnen völlig unvorhergesehene und potentiell unabsehbare Kriminalisierung ganz gewöhnlicher Verrichtungen des alltäglichen Lebens außerhalb der eigenen Wohnung. Die Begründung der Allgemeinverfügung lässt uns an diesem heiklen Punkt indes im Ungewissen, meint der Regensburger Strafrechtler Martin Heuser.
Verschiedene karitative Einrichtungen versuchen derzeit zumindest den Notbetrieb aufrechtzuerhalten. Während die Tafel aktuell wieder etwas verschnaufen darf, fahren Drugstop und andere Organisationen ihre Angebote in vielen Teilen herunter.
Die „Zwangs-Briefwahl“ in Bayern ist rechtswidrig. So lautet das Fazit zweier renommierter Regensburger Juristen in der Fachzeitschrift LTO. Ihre Bedenken sind weitreichend – und gehen über das Wahlrecht hinaus. Eine Mahnung zur Wachsamkeit.
Nach „Brücke“ haben sich nun auch Grüne, ÖDP, Linke und Ribisl festgelegt: Für die Stichwahl am 29. März empfehlen sie unisono, für Gertrud Maltz-Schwarzfischer zu stimmen. Keine Empfehlung wird es von den Freien Wählern geben. Andere Parteien beraten noch.
In der aktuellen Situation ist es ein notwendiger Prozess, die gewohnten Verhaltensweisen zu erkennen und anzupassen. Mit die wichtigste Veränderung heißt: Abstand halten.
Der 17. März ist in Deutschland kein Tag wie jeder andere. Denn bemessen an den Durchschnittslöhnen und auf das Jahr hochgerechnet verdienen Frauen erst ab diesem Tag tatsächlich Geld. 77 Kalendertage beträgt damit die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern derzeit in Deutschland. Am 17. März, dem Equal Pay Day, wird jährlich auf genau diese mangelnde Gleichheit hingewiesen.
In der Geschäftsordnung des neuen Stadtrats wird die notwendige Zahl von Stadträten für eine Fraktion von zwei auf drei erhöht werden. Darauf hat sich eine deutliche Mehrheit bereits jetzt festgelegt. Eine Verschiebung gibt es bei den Stadtratsmandaten: Malkämpfer Jakob Friedl zieht nun doch in den Stadtrat ein – der Leidtragende: Hannes Eberhardt von der ÖDP.
Die neuen Stadträte und der Vorstand des Brücke-Vereins um Joachim Wolbergs sprechen sich für die Wahl seiner früheren Parteifreundin am 29. März aus. Es gibt auch einen Vorschlag zur AfD.
Über ein Hilfe-Hotline sollen Helfer und Hilfesuchende in der Corona-Krise zusammengebracht werden. Gestartet hat das Projekt der 24jährige Moritz Kerscher. Es gibt bereits über 60 Helferinnen und Helfer.
Nach einer kurzen “Zwangspause”: Der Feinsender ist wieder da und ordnet in Folge 115 die Ergebnisse der Kommunalwahl ein. Unter besonderen Bedingungen, versteht sich.
Künftig wird eine Frau an der Spitze der Regensburger Verwaltung stehen – das haben die Wählerinnen und Wähler am Sonntag entschieden. Sowohl Gertrud Maltz-Schwarzfischer als auch Astrid Freudenstein geben sich vor der Stichwahl optimistisch. Verbittert ob seiner Abwahl ist Joachim Wolbergs. Ob er sein Stadtratsmandat annehmen wird, lässt er am Wahlabend offen.
Ein Waffenfund in einem Waldstück bei Mariaort lässt Ermittlungsbehörden derzeit über Herkunft und Hintergrund von insgesamt 14 Pistolen und Revolvern verschiedener Hersteller rätseln.
Regensburg hat gewählt. In die Stichwahl fürs Oberbürgermeisteramt haben es Astrid Freudenstein (CSU) und Gertrud Maltz-Schwarzfischer (SPD) geschafft. Der amtierende OB Joachim Wolbergs (Brücke) wurde nicht mehr gewählt. Die CSU wird nach 2008 wieder stärkste Kraft im Stadtrat, gefolgt von den Grünen. Weit dahinter folgen SPD und die Brücke fast gleichauf. Die AfD schafft mit knapp 5 Prozent erstmals den Sprung in das Gremium.
An dieser Stelle bündeln wir alle wichtigen Informationen zum Thema Coronavirus in Stadt und Landkreis Regensburg. Der Text wird regelmäßig aktualisiert. Jeweils oben finden sich alle täglichen Updates. Für zusätzliche Hinweise bedanken wir uns .
Zwei Kniestöße in den Bauch, Fesselung und eingesperrt werden: Das war die Folge einer Polizeikontrolle für den schwerbehinderten Besitzer einer minimalen Menge Marihuana. Jetzt soll er für seine Körperverletzung durch einen Polizisten auch noch eine Kostengebühr zahlen.
Ahnungslos oder absichtlich falsch? In einer Pressemitteilung zur Corona-Situation in Regensburg verbreitetet die Stadtratsfraktion der CSU unter dem Motto „keine Panikmache“ Panik und Unsinn.
Im Streit um die verzerrende Verwendung eines gemeinsamen Fotos mit dem Regensburger OTH-Professor Dr. Michael Sterner für Wahlkampfzwecke lässt der Sinzinger Bürgermeister Patrick Grossman nun eine Richtigstellung verteilen. Dabei verbindet er das Notwendige mit dem Nützlichen.