Wie öffentlich kann ein Prozess wegen Kindesmissbrauchs sein?
Holprig und von strafprozessualen Taktierereien geprägt ist auch der zweite Verhandlungstag gegen einen 55-jährigen Regensburger, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf der Anklagebank sitzt. Der Großteil des Prozesses fand bislang nicht öffentlich statt, ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit wurde von der Jugendschutzkammer des Landgerichts Regensburg abgelehnt. Um den minderjährigen Opfern eine Aussage zu ersparen, zeichnen sich ein Teilgeständnis des Angeklagten und die Möglichkeit eines Deals ab.
Weiterhin zäh gestaltet sich der Prozess gegen den 55-jährigen Gerhard K., dem schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird. Nachdem die Besetzung der Kammer von Verteidiger Hubertus Werner bereits am ersten Verhandlungstag (unser Bericht) mehrfach, aber erfolglos in Zweifel gezogen wurde – unter anderem wegen Besorgnis der Befangenheit – findet am zweiten Tag nun doch eine Umbesetzung statt. Allerdings aus anderen Gründen: Die Vorsitzende Richterin Elke Escher scheidet krankheitsbedingt aus, Richter Martin Krogmann übernimmt den Vorsitz und Dr. Britta Wankerl ergänzt den Spruchkörper.