SOZIALES SCHAUFENSTER

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Der Regensburger CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Aumer ist einer der schärfsten Kritiker von Tauschaktionen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete. Mit der Wahrheit nimmt er es dabei nicht so genau. Vielleicht ist er auch Opfer seiner Vorurteile.

Auch innerhalb der CSU einer der schärfsten Kritiker von Tauschaktionen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte: Peter Aumer. Fotos: Staudinger/privat

Tauschaktionen in Zusammenhang mit der Bezahlkarte für Geflüchtete sind rechtlich in Ordnung. Das sagt zum Beispiel das bayerische Justizministerium, das räumt der Regensburger CSU-Landtagsabgeordneten Jürgen Eberwein trotz Kritik an den Aktionen ein, und das sagt gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung auch die Regensburger Staatsanwaltschaft – in Übereinstimmung mit der Finanzaufsichtsbehörde BaFin.

Der Bundestagsabgeordnete Peter Aumer (CSU) ließ dort prüfen, ob es rechtens ist, dass in Regensburg, so wie in einigen anderen Städten auch, Asylbewerbern Gutscheine abgekauft werden, die sie zuvor mit der Bezahlkarte in Geschäften erworben haben, um diesen damit mehr Bargeld zu verschaffen. Seit Einführung der Bezahlkarte erhalten sie von ihren Leistungen (maximal 460 Euro) nämlich nur noch 50 Euro monatlich in bar. Und wie Peter Aumer nun aus der Zeitung erfuhr, stuft die Staatsanwaltschaft nach Prüfung aller in Frage kommenden Straftatbestände Tauschaktionen als legal ein.

„Sozialchauvinismus“

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Vordergründig geht es der AfD ums Sparen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten für den Landkreis. Doch es ist nicht der erste Versuch der Rechtsaußenpartei, das Teilhabeprojekt zu kippen, das keine zwei Prozent der Summe ausmacht, die eingespart werden müsste. Nicht nur die Landrätin und ihre Freie Wähler-Fraktion schweigen im Vorfeld der Sitzung zu dem AfD-Vorstoß.

Urteil am Verwaltungsgericht München

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