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„AfD-Verbot.de“ wurde anlässlich der Tagung der in weiten Teilen gesichert rechtsextremen Partei im Sorat-Insel-Hotel Mitte Januar rund um den Tagungsort gesprüht. Die Polizei schnappte eine Tatverdächtige. Der soll nun eine DNA-Probe entnommen werden.

Auch beim Hinterausgang des Sorat-Hotels fand sich der wasserlösliche Schriftzug. Foto: as

„Ein DNA-Abstrich mag schmerzfrei sein, doch er stellt zweifellos einen Eingriff in die Grundrechte dar“, betont der Regensburger Rechtswissenschaftler und Strafverteidiger Jan Bockemühl. Schließlich gebe es kaum etwas Intimeres als das eigene Genom. „Der Gesetzgeber hat jedoch ermöglicht, dass diese Daten zur Strafverfolgung erhoben werden dürfen – unabhängig von der Schwere des Delikts. “ Allerdings bedarf es dafür, sofern der oder die Betroffene nicht zustimmt, eines richterlichen Beschlusses, erläutert Bockemühl weiter.

Einen solchen Beschluss hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Regensburg letzte Woche gegen eine 22-Jährige erlassen. Ohne vorherige Anhörung verfügte er, dass bei der jungen Frau ein sogenannter Mundhöhlenabstrich „und im Falle der Weigerung die Entnahme einer Blutprobe“ vorgenommen werden darf. Ebenso ordnete der Richter an, dass ihre Wohnung „zum Zweck der Entnahme von Körperzellen“ durchsucht werden darf. Dies stehe „in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat“, heißt es in dem Beschluss.

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