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roth-claudiaDer Rechtsstreit zwischen der Redaktion von regensburg-digital.de und dem Rüstungskonzern Diehl hat für erhebliches Medienecho gesorgt. Nach dem am Montag geschlossenem Vergleich ist das Nürnberger Unternehmen um Schadensbegrenzung bemüht. Heute Vormittag hatte der Rüstungsproduzent bereits zu einem Pressefrühstück nach Berlin geladen. Dort, im Deutschen Bundestag, schwelt die Diskussion um die Ausnahmen im Oslo-Abkommen zum Verbot von Streumunition weiter. Ein Interview mit der Bundesvorsitzenden von Bündnis90/ Grüne, Claudia Roth.

Das Gespräch führte Stefan Aigner.

Frau Roth, von der Bundestagsfraktion der Grünen stammt ein Antrag vom 28. April 2008, in dem gefordert wird, ein Streumunitionsverbot in Deutschland in Kraft zu setzen, das für Munition gilt, „welche mit Submunition bestückt ist, die Explosivstoff enthält und die dazu bestimmt ist, die Submunition über ein Gebiet zu verteilen, um sie vor, beim oder nach dem Aufprall zur Detonation zu bringen“. Warum ein solcher Antrag?

Das wäre ein wirklich umfassendes Verbot jeglicher Streumunition gewesen, wie es auch seit 2007 in Österreich gilt. Dort ist die SMArt 155 als Streumunition verboten. In Deutschland gab es dagegen einen Deal für Diehl. Die Bundesregierung ist in Oslo als Handelsvertreter der deutschen Rüstungsindustrie aufgetreten und hat im Verbotsvertrag Ausnahmen durchgesetzt, die exakt auf die Produktbeschreibung von Diehl zutreffen. Gemeinsam mit Frankreich, wo der – ebenfalls vom Verbot ausgenommene – Streumunitionstyp BONUS entwickelt wurde. Es ist einer der größten moralischen und politischen Skandale, dass die Rüstungsexporte ansteigen und dass deutsche Unternehmen, im besonderen die Firma Diehl, darauf spekulieren, mit dem Export dieser umstrittenen Streumunitionstypen Millionen zu verdienen.

Diehl spricht in Zusammenhang mit SMArt 155 von „Punktzielmunition“. Ebenso die Bundesregierung und das Bundesverteidigungsministerium. Wie ist die Sprachregelung im Deutschen Bundestag? Wie bei Ihnen?

Ich werde mich nicht der Sprachmanipulation der Firma Diehl und der deutschen Bundesregierung unterwerfen. Ich werde die SMArt 155 weiter als das bezeichnen, was sie in meinen Augen ist: Als Streumunition. Und für mich ist dieser Waffentyp auch nicht „smart“. Streumunition ist eines der heimtückischsten Mord- und Verstümmelungsinstrumente, das es gibt. In Oslo wurde eine Arbeitsdefinition für das Abkommen, aber keine allgemeingültige und für jedermann verbindliche Definition von Streumunition beschlossen. Und mit Sicherheit keine Sprachregelung, die Diehl nun entgegen des Grundrechts auf Presse- und Meinungsfreiheit durchsetzen wollte.

Was ist mit der behaupteten Intelligenz dieser Waffe, der Sensorik und der Anzahl von nur zwei Submunitionen? Ist SMArt 155 nicht doch „intelligente Punktzielmunition“, wie Diehl und die Bundesregierung behaupten?

Es gibt keine Sprachregelung im Deutschen Bundestag. Auch bei Panzern, Kleinwaffen oder Minen nicht. Zu SMArt 155 haben wir keine unabhängigen Testergebnisse. Wir wissen nicht, ob die Sensorik und die Selbstzerlegung funktioniert. Wir wissen nicht, ob es zu Blindgängern kommen kann. Wir müssen uns auf die Angaben der Firma Diehl verlassen, die Tests unter Idealbedingungen durchgeführt hat. Es gibt keinerlei Grund, sich blind auf die Angaben dieses Konzerns zu verlassen – insbesondere vor dem Hintergrund seiner NS-Geschichte und der Beschäftigung von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitern zur Produktion von Kriegswaffen. Die Firma Diehl hat in der Vergangenheit Millionen von Minen, Streumunition und entsprechende Verlegesysteme hergestellt. Die SMArt 155 ist – wenn überhaupt – nur eine Weiterentwicklung derselben grausamen Logik. Darüber hinaus: Es gibt erhebliche Zweifel an den Diehlschen Angaben. Sie werden geäußert von humanitären Organisationen wie dem Aktionsbündnis Landmine.de und renommierten Experten, wie Rae McGrath, der von britischen Gerichten schon häufig als Gutachter geladen wurde. Dass Diehl versucht hat, die Meinungs- und Pressefreiheit gerichtlich einzuschränken, halte ich für einen einmaligen Vorgang in der deutschen und internationalen Rüstungsgeschichte. Dass ein bayerisches Landgericht sich der Argumentation von Diehl anschließt, ist ein Skandal.

Wie wird sich die grüne Bundestagsfraktion mit Blick auf die SMArt 155 weiter verhalten?

Wir werden eine parlamentarische Anfrage zu dem Thema stellen. Dabei wird es um die Zuverlässigkeit und Exportabsichten gehen. Für mich gehört die SMArt 155 verboten. Als Streumunition.

Weiterführende Links:

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