Niederlage für Franz Wunderlich. Auch das Landesarbeitsgericht München attestierte dem Geschäftsführer des Senffabrikanten Händlmaier einen groben Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Damit wurde ein Beschluss des Arbeitsgerichts Regensburg vom vergangenen Sommer weitgehend bestätigt, in dem Wunderlich eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit bescheinigt wurde.
Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Firma Händlmaier und der Gewerkschaft NGG (Nahrung Genuss Gaststätten) war eine Jugend- und Auszubildendenversammlung im Dezember 2007, zu welcher der frisch gegründete Betriebsrat aufgerufen hatte. Geschäftsführer Franz Wunderlich behauptet, er sei darüber nicht informiert worden. Angeblich sei es wegen der Versammlung zu Produktionsausfällen gekommen. Kurzerhand berief Wunderlich noch am selben Tag eine Mitarbeiterversammlung ein. Vor versammelter Mitarbeiterschaft hielt er dem Betriebsrat vor, für seine Tätigkeit zu viel Zeit aufzuwenden. Das könne unter Umständen bis zur Schließung des Unternehmens führen. Ins Visier nahm Wunderlich dabei insbesondere die Betriebsratsvorsitzende. Mit der könne er so nicht weiter zusammenarbeiten. Wunderlich forderte den Betriebsrat auf, eine Entscheidung über seine „personelle Zusammensetzung“ herbeizuführen. Die beiden übrigen Betriebsräte reagierten prompt. Noch am selben Tag wurde die Vorsitzende abgewählt. Drei Monate nach ihrer Abwahl verließ die Frau den Betrieb. Sie ist mittlerweile arbeitslos.
Die Gewerkschaft hatte nicht nur vor dem Arbeitsgericht gegen den Händlmaier-Geschäftsführer geklagt, sondern zugleich Strafantrag gestellt. „Wie es mit der Strafanzeige weitergeht, liegt jetzt bei der Regensburger Staatsanwaltschaft“, so der Rechtsanwalt der NGG, Fabian Riechers nach der Urteilsverkündung in München.
Zunächst hatte es die Regensburger Staatsanwaltschaft abgelehnt, ein Strafverfahren gegen Wunderlich einzuleiten. Erst als die Gewerkschaft ein Klageerzwingungsverfahren anstrengte, wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen. Man wartete aber zunächst auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts. Das liegt nun vor. Sollte es zu einem Verfahren kommen, könnte am Ende eine strafrechtliche Verurteilung des Geschäftsführers stehen. In schweren Fällen sieht das Betriebsverfassungsgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Händlmaier ist mit einer der bekanntesten Senfhersteller. 50.000 Gläser mit der leckeren Wursttunke verlassen pro Schicht den Betrieb, beim süßen Senf ist Händlmaier Marktführer in Deutschland. Neben den bekannten Markenprodukten stammen auch Eigenmarken verschiedener Discounter wie Aldi aus dem Hause Händlmaier. Der Gesamtumsatz 2007 lag bei circa 15 Millionen Euro. In seinem Betrieb im Gewerbegebiet Haslbach, vor den Toren von Regensburg, beschäftigt Händlmaier knapp 60 Mitarbeiter. Der Stundenlohn liegt bei teilweise unter acht Euro. Kameras an den Produktionsstätten, gestrichenes Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie niedrige Frauenlöhne gaben im Oktober 2007 den Anlass für die Belegschaft, einen Betriebsrat zu gründen. Dass die damalige Betriebsratsvorsitzende, Mitglied der Gewerkschaft NGG, den Betrieb mittlerweile verlassen hat, quittierte Geschäftsführer Franz Wunderlich vor dem Landesarbeitsgericht München mit dem Satz: „Frau S. ist weg. Es gibt kein Problem mehr im Betrieb.“
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