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Zieht häufiger gegen Kritiker vor Gericht: Gerhard Ludwig Müller. Dieses Mal war es umgekehrt. Foto: Archiv
Eine Predigt ist kein Tatsachenbericht, doch auch ein Bischof hat die „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit“. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt und Ende Februar einer Klage des Schriftstellers Michael Schmidt-Salomon gegen den Regensburger Bischof Gerhard Ludwig Müller recht gegeben. Das meldet heute der Humanistische Pressedienst (hpd). Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

2008: Lügen-Predigt in Tirschenreuth

Im Mai 2008 hatte Müller dem Buchautor im Rahmen einer Predigt – neben anderen Unwahrheiten – unterstellt, er würde Kindstötungen legitimieren. Eine Aussage, die glatt das Gegenteil von dem behauptet, was Schmidt-Salomon tatsächlich geschrieben hat. Der Bischof hatte schlicht ein Zitat verfälscht dargestellt und sich zudem auf ein Kinderbuch Schmidt-Salomons bezogen, in dem weder die tatsächliche, noch die behauptete Äußerung vorkommt. Den Wortlaut der Predigt veröffentlichte die Diözese anschließend im Internet. Eine Unterlassungserklärung, die Schmidt-Salomon dem Bischof durch seinen Anwalt zukommen ließ, wollte Müller seinerzeit nicht unterzeichnen, stattdessen wurde der Predigt-Text im Internet abgeändert. Die entstanden Rechtsanwaltskosten wollte Müller dem Buchautor nicht ersetzen.

Müller-Anwalt: „Schrankenloses Grundrecht”

Schmidt-Salomon klagte vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und blitzte im September 2009 ab. Es bestehe keine Wiederholungsgefahr, damit sei auch keine Unterlassungserklärung notwendig, so die Regensburger Richter. Schmidt-Salomon musste sämtliche Kosten tragen. Auf die Frage, ob ein Bischof in einer Predigt folgenlos Lügen verbreiten darf, ging das Gericht nicht ein. Auch eine informelle Erklärung, seine unwahren Aussagen künftig zu unterlassen, lehnte Müller seinerzeit ab. „Damit wäre ein Exempel statuiert und er müsste künftig jede Predigt darauf durchsehen, ob sich jemand angegriffen fühlt”, so Müllers Rechtsanwalt Gero Himmelsbach. Die Religions- und Glaubensfreiheit sei aber ein „schrankenloses Grundrecht”, hinter der das Persönlichkeitsrecht des Autors zurücktreten müsse. Bei einer Predigt handle es sich per se um eine Meinungsäußerung, weil sie „eine persönliche Aussage des Bischofs” sei. „Niemand erwartet einen Tatsachenbericht”, so Himmelsbach.

Müller-Aussage nicht von Religionsfreiheit gedeckt

Schmidt-Salomon: Auch für Bischöfe wäre es ratsam, „ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in ihrer Sonntagspredigt verdammen.“ Foto: Archiv
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun klar gestellt: Müllers Aussagen waren „durch die religiöse Äußerungsfreiheit nicht gedeckt“. Müllers habe in seiner Predigt ein Schmidt-Salomon eine Aussage zugeschrieben, „die erkennbar im Widerspruch“ zu den Schriften des Buchautos steht, damit seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“und Schmidt-Salomon dadurch „in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt“. Müller hätte klar machen müssen, dass es sich bei seinen Aussagen nicht um ein Zitat Schmidt-Salomons, sondern um seine persönliche Interpretation handelt. Dies wäre „ohne Überdehnung der Sorgfaltspflicht“ möglich gewesen, so das Gericht. Oder anders ausgedrückt: Der streitbare Bischof hätte das Buch Schmidt-Salomons einfach nur lesen müssen, um festzustellen, dass er die Unwahrheit verbreitet.

„Gesteigerte Verantwortung“ der katholischen Kirche

Zu bedenken gab das Gericht darüber hinaus, dass mit dem gesteigerten Einfluss der katholischen Kirche als öffentlich-rechtlich kooperierte Religionsgemeinschaft in Staat und Gesellschaft eine „gesteigerte Verantwortung“ einher gehe. Die Diözese Regensburg wurde verurteilt, Schmidt-Salomon die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts sei notwendig gewesen, um die Diözese zur Änderung des Predigtextes im Internet zu bewegen.

Kirche ist kein rechtsfreier Raum

Schmidt-Salomon sieht das Urteil als wegweisend an. „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass die Kirche kein rechtsfreier Raum ist. Auch Bischöfe sind zu Sorgfalt und Wahrhaftigkeit verpflichtet, wenn sie über Andersdenkende herziehen.“ Vielleicht würden Müller und andere Bischöfe es auch irgendwann einsehen, „dass es ratsam ist, ein Buch erst einmal zu lesen, bevor sie es in ihrer Sonntagspredigt verdammen.“ Update: Das Bistum hat reagiert und den “Kampf bis zum natürlichen Tod” angekündigt….

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