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Mit einer Einstellung des Verfahrens und mahnenden Worten des Gerichts endet der Prozess gegen Ex-Pfarrerin Elke G. Zwar hat die Kammer Zweifel an deren Schuldfähigkeit, eine Unterbringung in der Psychiatrie aber sei nicht verhältnismäßig.

Elke G. redet in einer Verhandlungspause auf den psychiatrischen Sachverständigen ein. Foto: as

Man mag es als salomonische Entscheidung betrachten. Im Prozess gegen Ex-Pfarrerin Elke G., der unter anderem Beleidigung, gefährliche Körperverletzung und Verleumdung vorgeworfen wurden, hat die 7. Strafkammer am Landgericht Regensburg das Verfahren eingestellt (gemäß § 153, 2 StPO) – in zumindest halbwegs allseitigem Einvernehmen, doch dazu später.

Die Tolerantel

Nix ist passiert!

Toleranz ist eine löbliche Eigenschaft, die den meisten Menschen aber erst mühsam eingeprügelt werden muss. Sind Sie sich eigentlich klar darüber, wie froh Sie sein dürfen, in Regensburg zu wohnen, wo das Morgen stets wieder zu einem Heute ohne Gestern wird?

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