SOZIALES SCHAUFENSTER

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“Als Humanist hoffe ich immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die Zeit finden wird, etwas gründlicher über die Dinge nachzudenken, die er gemeinhin so forsch verkündet.” Michael Schmidt-Salomon hat auf die neuste Erklärung von Gerhard Ludwig Müller reagiert.
Er werde in Revision gehen. Er habe nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, Atheisten anzugreifen. Er wähnt sich in Besitz der absoluten Wahrheit. In einer Presseerklärung, die an Schärfe nichts zu wünschen übrig lässt hat Bischof Gerhard Ludwig Müller am Dienstag den atheistischen Buchautor Michael Schmidt-Salomon zum wiederholten Mal scharf attackiert. Atheisten bedrohten das im Grundgesetz verankerte Lebensrecht, ließ Müller seinen Sprecher Clemens Neck verkünden. Schmidt-Salomon hat nun auf die Presseerklärung des Bischofs reagiert. Wir veröffentlichen seine Stellungnahme in voller Länge.

Wer leichter glaubt, wird schwerer klug

Bischof Müller hatte in seiner Predigt behauptet, dass ich in meinem Buch „Wo bitte geht’s zu Gott? fragte das kleine Ferkel“ einen Rabbi, einen Bischof und einen Mufti in Gestalt eines Schweins auftreten ließ und den Infantizid bei Gorillas dazu heranziehen würde, um Kindstötungen auch beim Menschen zu legitimieren. Beide Behauptungen sind nachweislich falsch. Mit seiner neuen Eingabe möchte der Bischof nun offenbar von dem peinlichen Sachverhalt ablenken, dass er seine „Pflicht zur Sorgfalt, Sachlichkeit und Wahrhaftigkeit nicht erfüllt“ hat, wie die Richter urteilten.

„Müllers Ausführungen höchst bedenklich“

Als Philosoph bin ich an der Frage der theoretischen Fundierung der Ethik, die Bischof Müller in seiner Erklärung aufwirft, selbstverständlich sehr interessiert. Allerdings muss ich die bischöflichen Ausführungen zu diesem Thema als höchst bedenklich einstufen. Denn eine zeitgemäße Ethik und Politik kann sich schwerlich auf diffuse „Glaubenswahrheiten“ berufen, die Herrn Müller zwar „heilig“ sein mögen, aber einem Großteil der Bevölkerung nichts mehr sagen. Stattdessen müssen wir eine „faire Güterabwägung“ vornehmen, was verlangt, dass wir möglichst unvoreingenommen die Interessen erforschen, die von einer ethischen Entscheidung betroffen sind. Beispiel „Pille danach“: Sind die Interessen einer Frau gleichrangig mit den „Interessen“ der befruchteten Eizelle in ihrem Uterus und ist somit die Einnahme der „Pille danach“ eine ethisch verwerfliche Handlung? Die meisten Menschen in Deutschland würden dies vernünftigerweise verneinen, denn eine befruchtete Eizelle hat nachweislich weder Lust, noch Schmerzempfinden und kennt somit keine Interessen. Bischof Müller sieht dies als katholischer Bischof natürlich anders – nicht weil er dafür irgendwelche einsichtigen Belege hätte, sondern weil das Glaubenssystem, in das er zufällig hineinsozialisiert wurde, willkürlich festlegt, dass mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle eine „Eingießung des Geistes“ erfolgt. Damit erweist sich das zentrale Argument des Bischofs jedoch schon als hinfällig, denn es gibt wohl nichts Willkürlicheres als theologisch begründete Moral!

Müller weiß, was der „liebe Gott“ will…

Schließlich muss sich ein Glaubensfürst wie Herr Müller (im Unterschied zu einem philosophischen Ethiker) nicht um empirische Belege kümmern, seiner Meinung nach reicht es völlig aus, dass er als geweihter Priester der „Heiligen Katholischen Kirche“ weiß, was der „liebe Gott“ will. Dummerweise scheint der „liebe Gott“ jedoch in Bezug auf ethische Fragestellungen recht wankelmütig zu sein: Dem heiligen Thomas von Aquin jedenfalls flüsterte er offenbar etwas anderes ein als dem Regensburger Bischof. Der Kirchenvater meinte nämlich, dass dem männlichen Fötus erst am 40. Tag nach der Befruchtung eine „Geistseele“ eingehaucht werde, dem weiblichen Fötus sogar erst nach 90. Tagen.

…doch der „liebe Gott“ ist recht wankelmütig

Diese alte Lehre der „Sukzessivbeseelung“, aus der kirchenrechtlich eine Art „Drei-Monats-Fristenlösung“ für den Schwangerschaftsabbruch abgeleitet wurde, war viele Jahrhunderte gültig. Erst 1869 wurde sie von Papst Pius IX. abgeschafft. Kurioserweise spielte dabei das ebenfalls von Pius IX. eingeführte „Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens“ eine entscheidende Rolle. Denn: Welchen Sinn würde das „Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens“ machen, wenn Gott dem Menschen nicht schon im Augenblick der Empfängnis eine „vernunfsbegabte Seele“ einhauchen würde? Die Vorstellung, die allerseligste Jungfrau sei zum Zeitpunkt der unbefleckten Empfängnis bloß vernunftlose, seelenlose Materie gewesen, empfand der fromme Pius als geradezu gotteslästerlich. Also erklärte er, dass die Seele just in dem Moment der Verschmelzung von Ei und Samenzelle eingegossen werde – eine Auffassung, der Bischof Müller bis heute folgt. Theologische Willkür in Hochpotenz! Von einer soliden ethischen Begründung kann hier wirklich nicht die Rede sein.

Reale Interessen statt theologischer Willkür

Wer in ethischer Hinsicht vernünftig argumentieren möchte, der muss sich anschauen, welche realen Interessen in einem Konflikt beteiligt sind. Dass wir beispielsweise menschlichen Interessen in der Regel höheres Gewicht einräumen als den Interessen nichtmenschlicher Tiere lässt sich rational nur damit begründen, dass wir Menschen im Unterschied zu den meisten anderen Tieren über „personale Eigenschaften“ verfügen. Das heißt: Wir besitzen ein Bewusstsein unserer selbst, können uns in die Lage anderer hineinversetzen und die Zukunft antizipieren. Deshalb spürt ein Mensch, der an Krebs erkrankt ist, neben den physischen auch psychische Qualen, die eine krebserkrankte Maus nicht kennt. In der Philosophie spricht man daher in Bezug auf den Menschen von einem „echten, persönlichen Überlebensinteresse“, das ethisch höher gewichtet wird als der „bloße Überlebensinstinkt“ einer Maus (was freilich nicht heißt, dass es legitim wäre, Mäuse zu quälen).

…mag sein, dass dies den Bischof überfordert

Nun muss man allerdings zugeben, dass menschliche Säuglinge noch nicht über die oben angedeuteten, personalen Eigenschaften verfügen (einige nichtmenschliche Tiere, etwa die großen Menschenaffen, aber sehr wohl!). Was bedeutet dies für die ethische Debatte? Ist die Tatsache, dass Säuglinge noch keine Personen sind, ein guter Grund, ihnen das Lebensrecht abzustreiten? Keineswegs! Pragmatisch ist es sinnvoll, Säuglinge als Personen zu behandeln, obwohl sie im eigentlichen Sinne noch nicht über personale Eigenschaften verfügen (diese entwickeln sie erst im Laufe des ersten Lebensjahres). Allerdings: Wenn wir menschlichen Säuglingen solche Rechte einräumen, wie können wir dann anderen Lebewesen derartige Rechte abstreiten, obwohl wir genau wissen, dass sie alle basalen Eigenschaften aufweisen, die Personen auszeichnen? Angesichts solcher Überlegungen plädieren mehr und mehr Philosophen dafür, gewisse Grundrechte auch für Menschenaffen einfordern. Nach der Überwindung von Rassismus, Sexismus und Nationalismus wäre die Überwindung des Speziesismus (Diskriminierung von Lebewesen aufgrund ihrer Artzugehörigkeit) ein wichtiger Schritt hin zu einer zeitgemäßen, fairen Ethik, zu der wir allerdings nur durch klare, rationale Argumentationen kommen werden – nicht durch obskure Einflüsterungen eingebildeter Götter. Es mag sein, dass derartige philosophische Differenzierungen das intellektuelle Vermögen des Regensburger Bischofs überfordern. Das ist zwar bedauerlich, aber nicht justiziabel. Als Humanist hoffe ich jedoch immer noch, dass Bischof Müller irgendwann einmal die Zeit finden wird, etwas gründlicher über die Dinge nachzudenken, die er gemeinhin so forsch verkündet. Denn: Wer leichter glaubt, wird schwerer klug.

Mitläufer Killermann im Visier

Sebastian Killermann oder Hans Weber: In der Diskussion um einen Namenspatron geht es mittlerweile weniger um den Namen, sondern darum, wer schuld an der öffentlichen Debatte trägt. SPD-Fraktionschef Norbert Hartl erwägt, den Vorschlag für NS-Widerständler Weber zurückzuziehen. Unterdessen scheint eine Debatte um den Mitläufer Killermann ins Rollen zu kommen.

Jüngstes Gericht für Kirchensteuer

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Zwölf Kugeln, 50 Demonstranten

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Killermann-Streit: Drohte SPD mit Medien-Kampagne?

In der Debatte um den richtigen Namenspatron für die Grundschule Prüfening hat uns ein Kommentar der Elternbeiratsvorsitzenden Angelika Solleder erreicht, den wir an dieser Stelle auch als Gastbeitrag veröffentlichen. Folgt man der Darstellung von Frau Solleder, hat die SPD der Schule mit einer Medien-Kampagne gedroht, sollte die Schule nicht nach Hans Weber benannt werden. Der […]

Regensburg braucht die Killermann-Schule!

Die neue Grundschule Regensburg Prüfening sucht einen Namenspatron. Darüber schwelt eine breite öffentliche Debatte. Und eigentlich kann diese Schule nur nach einem Mann benannt werden: Schwammerlforscher Sebastian Killermann. Killermann: Von der Schule gewünscht Bereits am 15. April haben Schulleitung, Kollegium und Elternbeirat gegenüber der Mittelbayerischen Zeitung deutlich gemacht, dass sie Killermann als Namensgeber für ihre […]

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Am Samstag, 30. April, ist es zwei Jahre her, dass der Student Tennessee Eisenberg bei einem Polizeieinsatz erschossen wurde. Alle Verfahren gegen die Polizeibeamten wurden eingestellt. Es läuft eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Um 14 Uhr soll eine Demonstration an Tennessee Eisenberg erinnern. Die Anmelder fordern aber auch eine unabhängige Kontrollinstanz für die Polizei.

Tarifwerk 2 – Lizenz zum Ausbeuten

Schon mitbekommen? Die Mittelbayerische Zeitung wurde bestreikt. Einen Tag lang. Lesen oder hören konnte man das allerdings nirgends. Und auch die Ausgabe tags drauf erschien im gewohnten Umfang. Dennoch ist die Streikbereitschaft in den Redaktionen ungewöhnlich hoch. 30 Prozent Lohnkürzungen fordert der Verlegerverband. Bei der Mittelbayerischen Zeitung sind die Redakteurinnen und Redakteure erstaunt über eine derartige „Dreistigkeit“.

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Vor sechs Jahren hat Amaro Ameise im Stadtgraben am Peterstor einen kleinen Garten angelegt und den einstigen Schandfleck in einen Blickfang verwandelt. Das soll nach dem Willen des neuen Eigentümers eine Ende haben. Bis Ende Mai soll Amaro das Gelände verlassen, ansonsten droht die Zwangsräumung. Der rührige Gärtner hat eine Großdemonstration angekündigt.

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Im Rechtsstreit zwischen regensburg-digital und der Diözese Regensburg hat unser Rechtsanwalt Nils Pütz am Montag Berufung beim Oberlandesgericht Hamburg eingelegt. Die gute Nachricht vorneweg: Die Gewerkschaft verdi hat dem freien Journalisten und regensburg-digital-Herausgeber Stefan Aigner dafür vergangene Woche Rechtsschutz zugesagt. Wie berichtet hat das Landgericht Hamburg der Diözese Regensburg am 11. März recht gegeben.

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Schüler üben „Let’s make Money!“

Eine gute Rendite fest im Blick: Das Kern-Team des Ginkgo-Platten-Labels. Foto: pm Weshalb gründen Schüler ein fiktives Unternehmen, wählen einen Vorstandsvorsitzenden und schicken schließlich ihren Pressebeauftragten los, um ihre AG gezielt in regionalen und überregionalen Medien zu platzieren? Die Antwort lautet Junior: „Junge Unternehmer initiieren, organisieren, realisieren“. Seit 1994 gibt es dieses Projekt nebst mehrstufigem […]

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Der polizeiliche Sicherheitsbericht für die Oberpfalz fürs Jahr 2010 (hier als PDF abrufbar) liest sich nicht nur gut. Er liest sich hervorragend. Zehn-Jahres-Tief bei der Gesamtzahl der Straftaten (48.381), eine der niedrigsten Pro-Kopf-Fallzahlen in ganz Bayern, eine Aufklärungsquote von 67,3 Prozent, damit über dem bayerischen Durchschnitt konnte Polizeipräsident Rudolf Kraus am vergangenen Dienstag verkünden. Dasselbe […]

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