SOZIALES SCHAUFENSTER

Entdecke Veranstaltungen in Regensburg Alle Kultur Oekologie Soziales Kino

30 Tagessätze wegen vorsätzlicher Körperverletzung – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Regensburg gegen den 25jährigen Stefan S. (Name geändert). Er soll einem Polizeibeamten mit der Hand ins Gesicht geschlagen und ihn dabei an Stirn und Oberlippe verletzt haben. Zwei Jahre hatten sich die Ermittlungen in diesem Fall hingezogen, der sich im Oktober 2009 bei einem eigentlich harmlosem Polizeieinsatz in einer McDonalds-Filiale abgespielt hat. Regensburg-Digital hat mehrfach darüber berichtet.

Erst kein Tatnachweis, dann Strafbefehl

Ein Überwachungsvideo des Lokals, das Bilder im Sekundentakt aufzeichnet, zeigt den Schlag nicht, die Zeugenaussagen sind widersprüchlich. Außer dem betroffenem Beamten will lediglich dessen Streifenkollege gesehen haben, wie der Angeklagte zuschlug. Auch dass die Verletzungen des Polizisten von einem Schlag mit der flachen Hand herrühren könnten, war vom Rechtsanwalt des Angeklagten, Tobias Richter, angezweifelt worden.

Das Verfahren war angesichts dessen von der Regensburger Staatsanwaltschaft zunächst eingestellt worden, weil, so der damalige Beschluss, eine Strafverfolgung „mangels Tatnachweis“ nicht möglich sei. Der betroffene Beamte legte Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg ein. Die Regensburger Staatsanwaltschaft verschickte daraufhin einen Strafbefehl. Stefan S. legte dagegen Widerspruch ein.

Am Dienstag zeigte sich Richter Dirk Schulz nach knapp achtstündiger Verhandlung von dessen Schuld überzeugt.

Einen faden Nachgeschmack hinterlässt unterdessen die Vorgeschichte des Einsatzes, die von einem Mangel an Kommunikation gekennzeichnet ist.

Auslöser: Angebliche Randale

Die Polizei war am 3. Oktober 2009 gegen 5.30 Uhr vom Schichtleiter des Lokals gerufen worden, weil zwei Männer – Stefan S. und ein zwei Jahre jüngerer Freund – dort randalieren würden. Ein Vorwurf, der sich im Nachhinein als falsch herausstellte. Tatsächlich wurde die Atmosphäre im Lokal von allen Zeugen übereinstimmend als friedlich und ausgelassen beschrieben.

Der Schichtleiter hatte die beiden Männer nach einem kurzen – von keinem Beteiligten als aggressiv beschriebenem – Wortwechsel an der Verkaufstheke aufgefordert, das Lokal zu verlassen. Als diese sich stattdessen an einen Tisch setzten und dort zu essen begannen, rief er die Polizei mit den Worten: „Hier bei McDonalds randalieren zwei und schlagen alles kaputt.“

Am Dienstag bestritt er zunächst, dies so gesagt zu haben. Erst nachdem er vom Gericht darauf hingewiesen wurde, dass sein Anruf aufgezeichnet worden sei, räumte er ein, sich „nicht mehr daran erinnern“ zu können.

Tatsächlich scheint dieser Anruf die Weichen für einen Polizeieinsatz gestellt zu haben, den Rechtsanwalt Richter als „total versaut“ bezeichnet. „Mit Deeskalation oder Bürgernähe hatte das nichts zu tun.“

„Ewig lange Diskussion“ dauerte keine Minute

Die angeforderten Polizeibeamten schienen – ob des Anrufs – unter erheblichem Druck zu stehen. Was genau vorgefallen war, wurde nicht geklärt. „Wenn der Geschäftsführer sagt, dass die beiden das Lokal verlassen sollen, dann reicht mir das“, so einer der Beamten am Dienstag. Mehrere von ihnen sagen aus, es habe „eine ewig lange Diskussion“ mit den beiden jungen Männern gegeben. Diese seien „mehrfach über die Rechtslage informiert“ worden. Das Video zeigt: Zwischen dem Eintreffen der Polizei und dem Entschluss der beiden Männer, das Lokal freiwillig zu verlassen, vergeht knapp eine Minute.

Geschubse, Gedrängel, Handgreiflichkeiten

Warum es beim Hinausgehen schließlich zu einem Gerangel kam, währenddessen der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts zugeschlagen hat, schildern Zeugen unterschiedlich. Sie seien mehrfach von hinten geschubst worden, so Stefan S. und sein Begleiter. Auf dem Video ist zu erkennen, wie S. sich zu dem später verletzten Beamten umdreht. „Ich hab ihn gefragt, was das soll“, sagt er. Man erkennt eine Ausweichbewegung des Polizisten, aber auch wie zuvor dessen Hand nach dem Hals von Stefan S. greift. Schließlich wird der 25jährige in einem wilden Durcheinander zur Tür hinaus gedrückt, wo er von den anderen Beamten auf einen Tisch gelegt, einige Zeugen sagen „geschmissen“, und festgenommen wird.

Neben den Zeugenaussagen der beiden Polizeibeamten stützt sich das Gericht am Dienstag im Wesentlichen auf die Aussagen des Sachverständigen Professor Peter Betz. Die Verletzung des Polizeibeamten – eine Beule am Kopf und ein leichte Blutung unter der Oberlippe könne zwar kaum von einem Schlag mit der flachen Hand – von einem solchen spricht der Verletzte selbst – herrühren, so Betz, sehr wohl aber von einem mit den Knöcheln oder angewinkelten Fingerkuppen. „Da müssen Sie nur mal einen Kung-Fu-Film anschauen.“ Dass der Beamte sich im Gerangel mit dem Kopf an der Ausgangstür gestoßen und dabei verletzt haben könnte, schloss Betz – der seine Einschätzung auf Basis von Fotos getroffen hat – kategorisch aus. „Dann müssten auch das Kinn oder die Nase verletzt sein.“

„Polizisten nicht per se glaubwürdiger“

„Polizisten sind nicht per se glaubwürdiger als andere Zeugen“, so Richter Schulz in seiner Urteilsbegründung. Allerdings gebe es genügend Anknüpfungspunkte, die bestätigten, dass der Angeklagte zugeschlagen habe. Auf dem Video sei zu sehen, dass sich der Beamte geduckt habe, es gebe Fotos von den Verletzungen sowie die Aussage des Sachverständigen. Die Hintergründe, wie es zu dem Einsatz und schließlich zu dem Schlag gekommen ist, seien nicht Gegenstand der Verhandlung.

Neben einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro und den Verfahrenskosten muss Stefan S. ein Schmerzensgeld von 300 Euro an den verletzten Polizeibeamten bezahlen. Ein kurzes Zwiegespräch zwischen dem Verurteilten und dem Polizeibeamten im Anschluss an die Verhandlung verlief friedlich.

In eigener Sache: Berufung im Rechtsstreit mit Diözese am 18. Oktober

Im Rechtsstreit zwischen der Diözese Regensburg und regensburg-digital findet am 18. Oktober, 12.15 Uhr, die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamburg statt (Sitzungssaal 210, Justizgebäude I, Sievekingplatz 2). Die Diözese hat unsere Redaktion im vergangenen Jahr wegen eines Kommentars zu ihrem Umgang mit Opfern von sexuellem Missbrauch verklagt. Konkret geht es um den “Fall Riekofen”. Das Landgericht Hamburg hat dieser Klage am 11. März 2011 stattgegeben. Wir haben dagegen Berufung eingelegt. Am kommenden Dienstag findet nun die mündliche Verhandlung statt.

Bischöfliche (K)lagebewertung: Missbrauchsopfer sind bestürzt

Eine Stellungnahme, die das bischöfliche Ordinariat Regensburg gegenüber der Bayerischen Staatszeitung abgegeben hat, sorgt für Bestürzung und Wut bei Missbrauchsopfern. Es geht um ein Buch, in dem Betroffene von sexuellem Missbrauch ihre Geschichte erzählen. Folgt man dem Bericht, schließt das Ordinariat eine Klage dagegen nicht aus. Alles hängt offenbar davon ab, welche Öffentlichkeit das Buch erreicht.

Berlin beschert den Piraten Zulauf

„Internetpartei“, bei dem Wort rümpfen sie die Nase, es gilt schon fast als Schimpfwort. „Das ist nur ein Klischee“, heißt es dann. In der Anfangsphase sind die Piraten oft belächelt worden – als Spartenpartei, Protestpartei, die keine ernstzunehmende Politik betreiben könne. Am Samstag wurde in Regensburg der Bezirksparteitag der Piraten abgehalten.

„Besondere Sorgfalt“

Bahnbrechende Erkenntnisse. Solche zeitigt die Diskussion um die Bodenplatte vor dem ehemaligen KZ-Außenlager Colosseum in Stadtamhof. In einer Vorlage von Kulturreferent Klemens Unger, über die der Regensburger Kulturausschuss am Donnerstag (17 Uhr, Altes Rathaus) berät, wird festgestellt, dass in Regensburg „neuerlich eine Diskussion zum Umgang mit der Gedenkkultur bezüglich der Opfer des Nationalsozialismus entstanden“ sei. […]

Brisantes im Naturkundemuseum

„Isotopen-Signaturen von Jagd- und Kriegsmunition in der Umwelt“. Wirklich spannend hört sich der Titel des Vortrags nicht an, der am Donnerstag (19.30 Uhr) im Naturkundemuseum in Regensburg stattfindet. Dabei birgt der Abend Einiges an Brisanz. Der Geochemiker Professor Peter Horn widmet sich dabei nämlich insbesondere dem Thema Uranmunition.

CSU-Streit: „Geistige Fußfessel“ bleibt

Verstößt die Geschäftsordnung der Regensburger CSU-Fraktion gegen das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung? Enthält sie einen unzulässigen Fraktionszwang? Verletzt sie den Grundsatz des freien Mandats? Das Verwaltungsgericht Regensburg hat es am Mittwoch abgelehnt, sich mit dieser Frage zu befassen. Die Kammer unter Vorsitz von Dr. Hans Korber wies stattdessen die Klage der beiden Stadträte Franz Rieger und Hermann Vanino als unzulässig ab. Eine Berufung wurde nicht zugelassen.

„Oh Du, mein Ackermann!“

Was waren das noch für Zeiten, als Kasperlhausen den Nabel der Welt und König Hans das Maß aller Dinge darstellten – doch das ist nun vorbei. In seinem neuen Kasperlstück für Erwachsene („Kasperl stoppt die Finanzkrise“) lässt Larifari-Macher Christoph Maltz Regensburg hinter sich und seine Puppen auf der großen Bühne der Landes-, Bundes- und Weltpolitik tanzen.

Gentrifizierung: Koalition zankt, Mieterbund fordert Verkaufsstopp

In der großen Koalition ist ein heftiger Streit um die Rolle der Stadtbau GmbH bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum entstanden. In erster Linie betreiben CSU und SPD Vergangenheitsbewältigung. Unterdessen hat sich der Vorsitzende des Mieterbunds, Kurt Schindler, erneut zu Wort gemeldet. Er fordert von der Stadtbau ein klares Bekenntnis gegen weitere Verkäufe in der Altstadt.

Stadtrat zieht Schlussstrich unter Hitler

„Wenn wir so weiter machen, sind wir überregional wieder toll dabei.“ SPD-Stadträtin und Altoberbürgermeisterin Christa Meier ist grau im Gesicht. Seit bald einer halben Stunde debattiert der Regensburger Stadtrat am Donnerstag nun schon über ein Thema, das man heute endgültig vom Tisch haben wollte: die Ehrenbürgerschaft Adolf Hitlers. Und eben gab es den Vorschlag der Grünen, den entsprechenden, „gut gemeinten“, Antrag der CSU zu vertagen.

Ehrenbürger: Führer geht, Bürgermeister bleibt

Am kommenden Donnerstag ist es so weit: 66 Jahre nach Kriegsende wird der Stadtrat offiziell erklären, dass die beiden Ehrenbürger Adolf Hitler und Gauleiter Adolf Wagner „personae non gratae“ in Regensburg sind. Nicht befassen will man sich hingegen mit der Ehrenbürgerschaft des Nazi-Bürgermeisters und späteren Oberbürgermeisters Hans Herrmann, der zu den Gründungsmitgliedern der Regensburger CSU gehört.

3.000 Regen-Capes zu verschenken

„Die Marke des Glücks“. So nennt Franklin Loufrani ein weltweit bekanntes Grinsegesicht: den Smiley. 1971 hat der französische Journalist das universelle Symbol für Fröhlichkeit und gute Laune von dessen ursprünglichem Erfinder, dem Amerikaner Harvey Ball, abgekupfert. Er ließ sich Name und Figur markenrechtlich sichern und verklagt seitdem jeden, der den Smiley unerlaubterweise verwendet und damit […]

Kurzer Prozess mit psychisch Krankem

Eigentlich ist es ein Fall, wie er so oder so ähnlich fast täglich am Amtsgericht Regensburg verhandelt wird. Wegen Körperverletzung und Beleidigung musste ein 47jähriger sich verantworten. Er soll im Streit einen anderen Mann getreten und als „Arschloch“ tituliert haben. Die Verhandlung mutete nach den Schilderungen mehrerer Prozessbeobachter wie eine wenig amüsante Episode aus der Reihe königlich-bayerisches Amtsgericht an.

drin