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Der Prozess gegen den Holocaustleugner Richard Williamson muss komplett neu aufgerollt werden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat das Verfahren wegen Volksverhetzung aufgrund von Fehlern im Strafbefehl vorläufig eingestellt. Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat angekündigt, den Bischof der erzkatholischen Piusbruderschaft erneut anzuklagen. Der Prozess gegen den Holocaustleugner Richard Williamson muss komplett neu aufgerollt werden. Im Revisionsverfahren hat das Oberlandesgericht Nürnberg das Verfahren wegen Volksverhetzung am Mittwoch vorläufig eingestellt. Hintergrund sind einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge Formfehler im Strafbefehl der Regensburger Staatsanwaltschaft.

Existenz von Gaskammern geleugnet

Der 72jährige Bischof der erzkatholischen Piusbruderschaft hatte im November 2008 anlässlich einer Priesterweihe in Zaitzkofen (Landkreis Regensburg) gegenüber einem schwedischen Kamerateam die Existenz von Gaskammern bestritten und ausgeführt, dass allenfalls „zwei- oder dreihunderttausend Juden in Nazi-Konzentrationslagern umkamen“. Das Interview wurde zunächst im schwedischen Fernsehen (wo Holocaustleugnung nicht strafbar ist) und später im Intermnet veröffentlicht. Von der Regensburger Staatsanwaltschaft erhielt Williamson dafür einen Strafbefehl (12.000 Euro) wegen Volksverhetzung. 2010 bestätigte diesen Strafbefehl zunächst das Amts- (10.000 Euro) und im vergangenen Jahr, in zweiter Instanz, das Landgericht Regensburg (6.500 Euro). Williamson ging dagegen in Revision. Das Oberlandesgericht Nürnberger hat die vorangegangenen Urteile nun aufgehoben.

Formfehler im Strafbefehl

Der Knackpunkt: Der Strafbefehl mache dem Gericht zufolge nicht deutlich, wann und wo Williamsons Aussagen in Deutschland veröffentlicht wurden. Aber „erst die Veröffentlichung in Deutschland, also nicht schon das Geben des Interviews unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kann die Strafbarkeit begründen“, heißt es weiter. Erst wenn solche Äußerungen „öffentlich oder in einer Versammlung“ getätigt würden, sei der Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Da dies dem Strafbefehl nicht zu entnehmen sei, fehlten „wesentliche gesetzliche Merkmale“ des Straftatbestandes. Deshalb habe man das Verfahren „vorläufig eingestellt“. Eines stellt das OLG Nürnberg allerdings auch klar: „Dem Beschluss ist nicht zu entnehmen, dass die im November 2008 von Bischof Williamson abgegebenen Äußerungen in Deutschland nicht strafbar sind.“ Die Regensburger Staatsanwaltschaft hat bereits angekündigt, „so schnell wie möglich“ erneut Anklage zu erheben.

Weiterer Holocaustleugner vor Gericht

Die beiden Verfahren in Regensburg hatten 2010 und 2011 Holocaustleugner und Rechtsextremisten angezogen wie Motten das Licht. Einer dieser Prozessbesucher hatte beim ersten Verfahren gegen Williamson ebenfalls vor laufenden Kameras den Holocaust geleugnet. Der bereits gerichtsbekannte Volksverhetzer wurde im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Auch er ging in Berufung. Diese Verhandlung vor dem Landgericht steht Anfang März an.
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