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Gerichtsnotorischer Arbeitgeber

Etappensieg für Schuma-Beschäftigte

Die Geschäftsführung der Schuma Frucht GmbH muss mit dem Betriebsrat intensiver über deren Recht auf einen Sozialplan diskutieren. Das entschied das Arbeitsgericht Regensburg am Donnerstag. Bemerkenswert: Wie immer erschien Schuma-Chefin Margit Schuster-Lang trotz persönlicher Ladung nicht. Und zum wiederholten Mal hatte das keine Konsequenzen. Die Geschäftsführung der Schuma Frucht GmbH muss mit dem Betriebsrat intensiver über deren Recht auf einen Sozialplan diskutieren. Das entschied das Arbeitsgericht Regensburg am Donnerstag. Wie berichtet, schließt der wegen Mobbing und Arbeitszeitverstößen mittlerweile gerichtsbekannte Früchtegroßhändler Ende Februar völlig überraschend seinen Betrieb. Die Angestellten haben vor zwei Wochen ihre Kündigung erhalten. Ein Sozialplan verweigert das Unternehmen. Strittig ist, wie viele Beschäftigte Schuma eigentlich hat – erst ab 21 Angestellten muss ein Sozialplan erarbeitet werden. Und hier scheiden sich die Geister.

„Beweis“: Selbst gezeichnete Mitarbeiter-Übersicht

Konkret geht es unter anderem darum, wie die Beschäftigungsverhältnisse mehrerer Leiharbeiter zu sehen sind, aber auch darum, ob es sich bei Verwandten von Schuma-Chefin Schuster-Lang nun um leitende oder „normale“ Angestellte handelt. Schuma-Rechtsanwältin Susanne Eichinger (Schuma-Chefin Margit Schuster-Lang war wie üblich trotz Ladung nicht zum Termin erschienen.) bestritt am Donnerstag hartnäckig, dass das Unternehmen mehr als 20 Beschäftigte habe und legte dazu unter anderem eine selbst gezeichnete (!) Mitarbeiter-Übersicht als Beleg vor. Der Betriebsrat verweist dagegen auf Dienstpläne und Arbeitszeitnachweise (die er von der Geschäftsführung allerdings bislang nicht vollständig ausgehändigt wurden).

„Ein Etappensieg“

Das Gericht hat die Sache am Donnerstag nun an eine Einigungsstelle weiter verwiesen, um die Anzahl der Beschäftigten zu klären. „Das ist ein Etappensieg“, sagt die Rechtsanwältin des Betriebsrats, Alexandra Fischl. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. In zwei weiteren Verfahren in Sachen Schuma ging es diese Woche um zum einen um die Abmahnflut, mit der der Betriebsratsvorsitzende im vergangenen Jahr durch die Geschäftsführung bombardiert wurde. Hier bekam der Betriebsrat im Rahmen eines Vergleichs weitgehend recht.

Zahlreiche Prozessbeobachter

Weiter ungeklärt bleibt hingegen, ob der Betriebsratsvorsitzende – wie vom Gericht bereits angeordnet – von der Schuma-Chefin seine Arbeitszeitnachweise und damit auch noch ausstehende Schicht- und Überstundenzuschläge erhalten wird. Rechtsanwältin Eichinger quittierte die Ausführungen des Gerichts am Dienstag weitgehend nur mit Schulterzucken. Schuma-Chefin Margit Schuster-Lang, die die Fragen wohl hätte beantworten können, war trotz persönlicher Ladung nicht zugegen. Bemerkenswert bei allen Verfahren war die große Zahl der Zuhörer. Allein am Donnerstag haben rund 20 Besucher den Prozess beobachtet.
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