Es könnte schon sein, dass ein iranischer Flüchtling bei seiner Rückkehr in den Iran hingerichtet wird. Das Regensburger Verwaltungsgericht sieht dafür allerdings keine ausreichende Wahrscheinlichkeit und rät: Abschieben!Nichts Gewisses weiß man nicht. Es könnte schon sein, dass Mohammad Kalali im Iran eingesperrt wird. Dass man ihn foltert, hinrichtet oder einfach verschwinden lässt. So ungewöhnlich ist das schließlich nicht: 2011 wurden nach Angaben der UNO 670 Menschen vom iranischen Regime hingerichtet. Mal öffentlich, mal im Geheimen.
Aber: „Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ könne man davon nicht ausgehen, dass das auch Kalali blühen könnte. Deswegen sei eine Abschiebung des 33jährigen zurück in den Iran völlig in Ordnung, befindet das Verwaltungsgericht Regensburg.
Akribische Wortklauberei
Wie berichtet, hatte Kalali auf seine Anerkennung als Flüchtling geklagt und war bei der Verhandlung am Dienstag drei Stunden lang ins Kreuzverhör genommen worden. Die offenkundige Zielsetzung: Kalali sollten Widersprüche zwischen seiner ersten Vernehmung beim Bundesamt für Migration und späteren, unter anderem vor Gericht gemachten Aussagen nachgewiesen werden.
Was die Kammer dabei herausgefunden hat oder glaubt, herausgefunden zu haben, kann man seit heute in dem anonymisiert veröffentlichtem Urteil nachlesen. Unter anderem findet sich darin eine recht aufschlussreiche Passage über die Bedeutung des Begriffes „verstecken“:
„Das klägerische Vorbringen war auch in sich widersprüchlich. Bei seiner Anhörung vor dem Bundesamt erklärte der Kläger, er habe die religiösen/ politischen Bücher auf dem Regal in seinem Zimmer aufbewahrt. Das gab er auch in der mündlichen Verhandlung an. Im Schreiben vom 19.3.2012 an seinen Prozessbevollmächtigten (…), führt der Kläger hingegen aus, er habe die Bücher in seinem Zimmer versteckt. Als Begründung für diesen unterschiedlichen Vortrag gab der Kläger in der mündlichen Verhandlung an, mit „versteckt“ habe er gemeint, dass er die Tür zu seinem Zimmer immer zugeschlossen habe, es habe niemand Zugang zu seinem Zimmer gehabt. Diese Erklärung vermag aus Sicht des Gerichts den Widerspruch nicht schlüssig aufzulösen.“
Freie Beweiswürdigung als Waffe
Ausführlich begründet das Gericht, weshalb der knapp halbjährige Protest Kalalis in Deutschland kein Grund sei, anzunehmen, dass ihm im Iran Verfolgung drohen könnte.
Dazu werden einige Einzelurteile verschiedener Gerichte und Einschätzungen von Auswärtigem Amt und Orient-Institut in einen vermeintlich logischen Zusammenhang gestellt, der ergeben soll: Da wird schon nichts passieren. Zusätzlich werden Aussagen Kalalis, die dem entgegenstehen, relativiert oder schlicht für unglaubwürdig erklärt. Richter haben eben das Recht der „freien Beweiswürdigung“. Und das wird zur Gänze ausgeschöpft, um Kalali los zu werden.
Dass eine aktuelle Anfrage des Gerichts beim Auswärtigen Amt zur Bedrohungslage im Iran mit einem schlichten „Keine Ahnung“ beantwortet wurde – für das Gericht spielt das keine Rolle.
Dass Kalali als exponierter Vertreter der Flüchtlings-Proteste, in deren Rahmen der iranische Staatschef Ahmadinedschad etwa als Mörder dargestellt wird, mehrfach mit Namen und Foto in den Medien aufgetaucht ist – es wird von den Richtern einfach ignoriert.
Dass Kalali Atheist ist und sich dem Zentralrat der Ex-Muslime angeschlossen hat – nicht gefährlich, weiß das Gericht:
„Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung erklärt, er wisse seit seinem 16. oder 17. Lebensjahr, dass er an keinen Gott glaube. Er hat nicht ausgeführt, dass er allein aufgrund dieser inneren Einstellung Probleme im Iran gehabt habe.“
Für Verfolgerstaaten gibt es 50 Prozent
Bezeichnend ist die Aussage des Vertreters des Bundesamts für Migration vor Gericht am Dienstag. Selbstverständlich wisse man, dass der Iran ein Verfolgerstaat sei, erklärte da Oberregierungsrat Stahnke. „Deshalb werden auch 50 Prozent der Asylbewerber aus dem Iran anerkannt.“
Und die andere Hälfte soll eben schauen, wo sie bleibt. Da ist die Wahrscheinlichkeit, verhaftet gefoltert und ermordet zu werden, eben nicht hoch genug. Das Regensburger Verwaltungsgericht hat das Bundesamt mit dieser zynischen Haltung nicht nur auf seiner Seite, die Akribie, mit der hier Wortklauberei und selektive Wahrnehmung von Informationen betrieben wird, zeugt – mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit – von intellektueller Bösartigkeit.
Was hat der Spitalgarten in Regensburg mit der Überfischung der Meere zu tun? Das wissen auch die Aktivisten von PETA nicht so genau. Sie haben dazu aber trotzdem eine Pressemitteilung geschrieben.
Es ist kein schöner Termin für Oberregierungsrat Stahnke. Aber irgendwie ist es auch Alltag. Im Auftrag des Bundesamts für Migration (BAMF) soll er am Dienstag das Asylbegehren eines Flüchtlings abschmettern. In Regensburg läuft das normalerweise recht erfolgreich.
Knapp 7.000 Kilometer sind es von Regensburg nach Harrisburg, der Hauptstadt von Pennsylvania. Warum ausgerechnet Pennsylvania? Ganz einfach: Dort liegt die Mason Dixon Line, die Grenzlinie zwischen Pennsylvania und Maryland, die imaginäre Grenze zwischen den Nord- und Südstaaten. Und Mason Dixon Line heißt auch die Band, die sich im Jahr 2005 unter der Regie von Sänger und Gitarrist Sebastian Troll in Regensburg gründete. Hinzu kamen Martin Haygis, an der Gitarre und am Banjo aktiv, Bassist Gunther Schuller, der allerdings auch das Akkordeon beherrscht und zu guter Letzt Schlagzeuger Andi Schuwirth.
Die Skepsis seiner Mitmenschen hat ihn ständig begleitet. Man hielt ihn bisweilen für „balla-balla“. Aber Hubertus Wiendl ließ sich nicht beirren, er blieb im sprichwörtlichen wie im wortwörtlichen Sinne am Ball und baute ihn. Morgen, Freitag, 17. August, ruft er schließlich zum Richtfest.
Es waren die größten pogromartigen Ausschreitungen in Deutschland seit der Reichskristallnacht: Ende August jährt es sich zum 20 Mal, dass ein rassistischer Mob in Rostock sich über Tage vor einer Flüchtlingsunterkunft zusammenrottete und schließlich ein Gebäude anzündete. Ein Vortrag am Donnerstag lässt die Ereignisse Revue passieren.
In gewohnt charmanter Art bereitet REWAG-Chef Norbert Breidenbach die Pressevertreter stellvertretend für die Bevölkerung darauf vor, dass es eine “Preis-Anpassung” bei Trinkwasser und Strom geben wird. Schuld daran ist vor allem die Bundesregierung. Außerdem sei die REWAG-Bilanz hinsichtlich CO2 und erneuerbarer Energien gar nicht so schlecht, wie kürzlich behauptet. Und das Energiekonzept gar nicht so geheim, wie immer kritisiert.
„Eigentlich ist es egal, weswegen Du in der Zeitung stehst. Hauptsach’, Du stehst in der Zeitung!“ So lautet der Rat, den ein altgedienter Regensburger CSU-Stadtrat in kleiner Runde schon mal jüngeren Polit-Einsteigern mit auf den Weg gibt. „Wenn dei Gsicht koaner kennt, hilft Dir de ganze Politik nix.“
Servus liebe Fans und Leser von Soundkartell! Vergangenen Sonntag gab es im Zuge der Reihe Regensburger Musik mit Yesterday Falls die erste Band! Nun folgt ein Woche später die zweite Band, und diese macht ganz besondere bisher vielleicht noch nie gehörte Musik: Hörspielpop! Wir hoffen, dass euch die Musik von Mortimer gefällt und bitten euch […]
Vor einem Jahr campierte der Zirkus Brumbach auf dem Rasen des BSC Regensburg. Sie sollen sich dort unerlaubter Weise am Strom bedient haben. Noch ein paar Wochen Aufschub gibt es für zwei Mitglieder der Zirkus-Truppe beim Amtsgericht Regensburg: Die Verhandlung wegen Stromdiebstahl wurde abgeblasen, weil sich die Angeklagten um 30 Minuten verspäteten.
Die Statistik ist noch recht neu: Zum zweiten Mal hat das Bayerische Innenministerium am Dienstag das „Lagebild“ zur Gewalt gegen Polizeibeamte vorgestellt. Das Fazit dabei: Die Tendenz zeigt nach oben. Die Oberpfalz liegt dabei weitgehend im Trend. Was allerdings ebenfalls deutlich zunimmt, sind die angezeigten Übergriffe durch Polizeibeamte.
Der Präsident der Bundesärztekammer hat einen verblüffenden Vorschlag, wie man Organspende-Skandale künftig verhindert: Mehr Macht den Ärzten! Und alles wird gut.
In Regensburg ist mal wieder alles super. Auch in der Kultur. Jetzt sagen das die Bürger sogar schon selbst. Wissenschaftlich bewiesen. Die Bürgerbefragung für den Kulturentwicklungsplan hat’s gezeigt. Also: Warum großartig nachdenken? Warum viel ändern? Ja, sicherlich, die Information kann man verbessern. Daran werde man arbeiten, verspricht Kulturreferent Klemens Unger. Ansonsten sieht man wenig Änderungsbedarf.
Der Schuldige ist klar. Darüber gibt es nichts zu streiten. Dennoch bleibt ein Selbständiger auf einem Schaden von 18.000 Euro sitzen, der ihm beim Brand der Protzenweiherbrücke entstanden ist. Schuld sind die Untiefen des Binnenschifffahrtsgesetzes. Seine Rechtsanwältin will bis vors Verfassungsgericht.
Hubertus Wiendl will die Reise der „Ballonauten“ wiederholen. Dafür braucht er natürlich ein Gefährt, das dem Monster-Ball von 1932/33 entspricht. Gestern setzten die ersten Geburtswehen für das Riesen-Baby ein: Auf dem Fußballplatz des Freien TuS wird der Ball in den nächsten Wochen gebaut.
Am 20. August 1959 starb der damalige Regensburger Oberbürgermeister Hans Herrmann. Im Vorfeld seines Todestags zeichnet Robert Werner den Weg des Ehrenbürgers und Namenspatrons einer Schule durch vier politische Systeme nach.
Zum 30. Mal findet in Regensburg nun schon die Stummfilmwoche statt. Grund genug, einen genaueren Blick auf das Festival der cineastischen Klassiker zu werfen.
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Eine Urban-Gardening Gruppe verwandelt den Eisernen Steg in einen hängenden Garten für die Stadt; ein Ort, der zum Entspannen einlädt. Dafür wurden über 200 Blumen, Kartoffeln, Tomaten und Kräuter bei hiesigen Geschäften als Spende gesammelt, in selbstgebastelte Blumentöpfe eingepflanzt und aufgehängt.