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Hat ein Polizeibeamter auf einen Festgenommenen eingeschlagen? Der Fall machte im Mai Schlagzeilen. Nach längeren Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nun eingestellt. Es gibt eine ausführliche Begründung.

Polizeieinsatz auf der Nibelungenbrücke: Der Fall machte im Mai Schlagzeilen. Foto: privat

Nach längeren Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt und unterlassener Hilfeleistung hat die Regensburger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen zwei Polizeibeamte am vergangenen Freitag eingestellt. Wie berichtet hatten sich Anfang Mai zwei Zeugen bei unserer Redaktion gemeldet und erklärt, dass ein Polizist bei einem Einsatz auf der Nibelungenbrücke einem Festgenommenen mehrfach auf den Hinterkopf geschlagen haben soll. Seine Kollegin soll das Ganze ebenso teilnahmslos verfolgt haben wie die hinzu gerufenen Sanitäter. Ihren Aussagen bekräftigten die beide Zeugen auch in eidesstattlichen Versicherungen und bei Vernehmungen durch die in Nürnberg angesiedelte Dienststelle „Interne Ermittlungen“, die bei Vorwürfen gegen Polizeibeamte eingeschaltet wird.

Zeugen nicht per se unglaubwürdig

Die beiden Zeugen halte man bei der Staatsanwaltschaft nicht per se für unglaubwürdig, so Staatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl gegenüber unserer Redaktion. Allerdings hätten beide nur einen Teil des Einsatzgeschehens mitbekommen, das sowohl die beiden Beamten wie auch die Sanitäter nahezu übereinstimmend schildern. In ihrer neunseitigen Einstellungsbegründung kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass sich der Einsatz folgendermaßen abgespielt haben soll. Die Polizei wurde am 25. April zu einem Grundstück in der Nähe der Nibelungenbrücke gerufen, weil dort ein Mann beobachtet wurde, der sich selbst mit einem Teppichmesser verletzt habe. Auf der Nibelungenbrücke trafen die beiden Beamten sowie die fast zeitgleich eintreffenden Sanitäter auf einen stark angetrunkenen Mann. Dieser habe mehrere leichte Schnittverletzungen an den Armen gehabt. Er habe zunächst mit dem Messer herumgefuchtelt und sei ansonsten nicht ansprechbar gewesen.

„Schockschlag“ nach massiver Gegenwehr

Es sei zwar gelungen, ihm das Messer abzunehmen. Als ein Polizist den Mann fixieren wollte, um ihn anschließend von den Sanitätern ins Bezirksklinikum bringen zu lassen, habe dieser aber „massive Gegenwehr“ geleistet. „Der Beamte hat ihm daraufhin einen Schockschlag im Bereich des Nackens oder Hinterkopfs versetzt“, so Meindl. Entsprechendes hätten sowohl der Beamte wie auch seine Kollegin bereits unmittelbar nach dem Einsatz, „also noch bevor sich Zeugen meldeten oder die Presse berichtet hatte“, im Einsatztagebuch angegeben. Ebenso werde das von den drei Sanitätern bestätigt. Die Staatsanwaltschaft hat dazu ein Gutachten beim rechtsmedizinischen Institut Nürnberg-Erlangen in Auftrag gegeben. „Dort kommt man zu dem Ergebnis, dass das Verletzungsmuster des Betroffenen auf nur einen Schlag hinweist“, so Meindl. Der Betroffene selbst habe an das Geschehen „keinerlei Erinnerung mehr“.

„Schlag war gerechtfertigt und notwendig“

„Wenn eine Person sich selbst gefährdet, muss die Polizei einschreiten, um diese Gefährdung zu beseitigen“, so Meindl. „Wenn sich der Betroffene dann wehrt, muss der Widerstand gebrochen werden, gegebenenfalls auch mit körperlicher Gewalt, so lange diese nicht aus dem Ruder läuft.“ Man habe hier intensiv ermittelt, sich jede Akte und Stellungnahme selbst auf den Schreibtisch geholt und die Regensburger Polizei nicht bei den Ermittlungen herangezogen, so Meindl. „Nach allem, was wir nun wissen, war der Einsatz in dieser Form gerechtfertigt.“ Den beiden Beamten sei nichts vorzuwerfen.
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