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Die Berichterstattung eines freien Journalisten aus Passau schmeckte dem Volksmusikmoderator Florian Silbereisen gar nicht. Jetzt ist er mit seinem Zensurversuch gegen das Magazin Bürgerblick vor dem Landgericht Hamburg gescheitert.

Mit Zensurversuch gescheitert: Florian Silbereisen. Foto: Wikipedia

Passau / Hamburg – Ein Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs, das Prinzessin Caroline von Monaco erwirkte, verärgert bis heute die Journalisten. Die Persönlichkeitsrechte von Prominenten werden seitdem auch von deutschen Gerichten meist höher bewertet als die Pressefreiheit. In einem drei Jahre dauernden Zivilstreit zwischen dem Volksmusikmoderator Florian Silbereisen und einem freien Passauer Journalisten hat das Landgericht Hamburg jetzt erstmals seine Sichtweise zugunsten der Medien geändert. Ein Prominenter kann seine Erwähnung in einem unliebsamen Bericht nicht deshalb verbieten, weil es ihm nicht gefällt.

Silbereisen will nur Jubelberichte lesen

Silbereisen wollte im November 2009 verbieten lassen, dass er in einem negativem Bericht über ein Familienmitglied namentlich erwähnt wird. Einem Neffen war ein europäischer Kunstpreis aberkannt worden. Er hatte ein Plagiat verwendet. Im Jubelbericht der Heimatzeitung über die Auszeichnung war die Verwandtschaft mit Silbereisen erwähnt. Die Fortschreibung der Geschichte, also die unglückliche Wende, war exklusiv im Onlineauftritt des Magazins Bürgerblick, das der freie Journalist Hubert Denk in Silbereisens Heimat herausgibt, zu lesen. Doch hier wollte Silbereisen aus den Zeilen gelöscht werden. Er erwirkte, vertreten durch die Hamburger Promi-Kanzlei Prinz, erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg. Der Passauer Journalist wollte sich nicht beugen und erlebte erneut eine Niederlage. Sein Widerspruch im Eilverfahren wurde abgelehnt. Es kam noch schlimmer für ihn: Er musste ein Ordnungsgeld von 350 Euro bezahlen, weil er auf seinem Onlineportal trotz des gerichtlichen Verbots andere Medien zitierte, die den Silbereisen-Prozess und dessen Hintergründe beleuchteten.

Prozess verzögert

Die entscheidende Hauptverhandlung ließ drei Jahre auf sich warten, weil der TV-Star an der Klärung offenbar kein Interesse mehr hatte. Sie wurde schließlich vom Beklagten erzwungen. „Der Persönlichkeitsschutz eines Prominenten kann nicht so weit gehen, dass er wahre Tatsachenbehauptungen verbieten darf, zumal sie ihn nicht wirklich verunglimpfen“, meint Bürgerblick-Journalist Hubert Denk. Ende letzter Woche erging das Urteil der Hauptverhandlung vom 12. September: Die Hamburger Pressekammer hat die Klage des TV-Moderators abgewiesen! Der beanstandete Beitrag sei nicht rechtswidrig gewesen. In der siebenseitigen Begründung heißt es unter anderem, der Kläger habe sich in der Öffentlichkeit immer wieder mit seiner Familie, darunter auch seinen Neffen, geschmückt. Der Bericht habe ihm nicht wirklich geschadet.

Urteil noch nicht rechtskräftig

„Das Landgericht Hamburg hat sehr sorgfältig abgewogen und ist zurecht zur der Entscheidung gekommen: Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist geringfügig, die wahrheitsgemäße Berichterstattung muss erlaubt sein“, sagt der Münchner Medienanwalt Dr. Klaus Rehbock, der den freien Journalisten vertritt. Das Urteil sei ein Sieg für die Pressefreiheit. Es ist noch nicht rechtskräftig. Die Berufungsfrist läuft bis 23. November.
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