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„Unauffällig, beiläufig und nicht betriebsprägend“

Regensburg will „Musikdarbietungen“ in Bars und Kneipen einschränken

Vor vier Jahren schien die Debatte erledigt. Doch nun will das Ordnungsamt verstärkt gegen vermeintlich zu laute Musik in Bars und Kneipen vorgehen – nicht vornehmlich wegen Beschwerden, sondern aus genehmigungsrechtlichen Gründen.

Gefährlich: eine Disco-Kugel in einer Schank- und Speisewirtschaft. Foto: Archiv/Martin Meyer

„Was ist wichtiger?“, fragt Ex-Gastronom Phuc Huynh. „Den öffentlichen Angst-Raum wie Bahnhof, Parks oder den Neupfarrplatz abends durch die prophylaktische Präsenz vom KOS (Regensburgs kommunaler Ordnungsdienst, Anm. d. Red.) absichern und so Gewalttaten präventiv verhindern oder abends in den Bars kontrollieren, ob irgendwer seinen Hintern illegal zur Musik bewegt?“

Ähnlich äußern sich mehrere Wirte und Barbetreiberinnen, bei denen unsere Redaktion nachfragt. Sie allerdings wollen sie sich durchweg nicht namentlich zitieren lassen. Man habe Angst, selbst in den Fokus des „Kommunalen Ordnungsservice“ zu geraten und Objekt von dessen „Willkür“ zu werden, heißt es. „Willkür“, die man bei der „Jagd“ der Ordnungshüter nach nicht adäquater, heißt: nicht von der Betriebsgenehmigung gedeckter Musik befürchtet. Diese hat in Schankwirtschaften laut städtischer Definition „unauffällig, beiläufig und nicht betriebsprägend“ zu sein.

"Versprechungen reichen nicht!"

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