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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Über Werkverträge wird dieser Grundsatz von vielen Unternehmen umgangen. Wie eine Gewerkschaft das eindämmen soll? Das ist ein zentrales Thema bei einer aktuelle Fachkonferenz der IG Metall in Regensburg. Der bayerische Bezirksleiter Jürgen Wechsler spricht von einem „heftigen Konflikt“ darüber mit den Arbeitgebern und räumt außerdem ein: „Wir als Gewerkschaft stehen da im Moment noch etwas blank da.“

Viel Lob für den letzten Tarifabschluss, bei den Werkverträgen “noch etwas blank”: IG Metall-Bezirksleiter Jürgen Wechsler. Foto: as

An zwei Tagen diskutieren Betriebsräte der IG Metall Bayern in Regensburg derzeit die „Zukunft der Arbeit“. Neben der Forderung nach politischen Präventivmaßnahmen angesichts der Wirtschaftskrise in Europa und viel Lob für den letzten Tarifabschluss ist vor allem der Bereich Leiharbeit und Werkverträge das zentrale Thema. „An der Stelle haben wir einen heftigen Konflikt mit den Arbeitgebern“, sagt der bayerische Bezirksleiter Jürgen Wechsler am Rande der Konferenz.

Leiharbeiter: Ob der Abschluss greift, wird sich erst zeigen

Beim letzten Tarifabschluss hat die IG Metall im Mai mehr Mitspracherecht der Beschäftigten beim Einsatz von Leiharbeit herausgeholt. Nach spätestens 24 Monaten muss einem Leiharbeiter ein fester Arbeitsvertrag angeboten werden. „Annähernd erreicht“ habe man auch eine gleiche Bezahlung bei gleicher Arbeit für Leiharbeiter, so Wechsler. Wie erfolgreich der Tarifabschluss tatsächlich sein wird, stellt sich angesichts der damit verbundenen Fristen erst im Lauf der nächsten Jahre heraus. Und wie Unternehmen versuchen, Vereinbarungen zur Leiharbeit über den Umweg „Werkverträge“ zum umgehen, zeigt etwa das Beispiel BMW. Wie vergangenen Oktober berichtet, wird dort der eigentlich vereinbarte gleiche Grundlohn für Leiharbeiter und Festangestellte dadurch umgangen, indem man die Arbeit per Werkvertrag an eine Fremdfirma vergibt, die wiederum selbst Leiharbeiter beschäftigt, die am Ende nur rund die Hälfte des Grundlohns erhalten. Sie arbeiten unter anderem in der Qualitätssicherung und der Nachbearbeitung.

Werkverträge: Keine Informationen für Betriebsräte

Wie viele der 10.000 Beschäftigten im Regensburger Werk davon betroffen sind, lässt sich nur schätzen. Im Gegensatz zur Leiharbeit – hier liegt die Quote bei allen Betrieben bayernweit bei etwa 8,5, bei BMW bei etwa 15 Prozent – haben Betriebsräte bei Werkverträgen weder Mitspracherechte, noch Zugriff auf entsprechende Zahlen. Die BMW-Werksleitung in Regensburg verweigert entsprechende Auskünfte. Wer über einen Werkvertrag arbeitet gilt bei Unternehmensbilanzen nicht als Arbeitnehmer, sondern als Sache, die man bei Bedarf einkauft. „Wir stehen da als Gewerkschaft noch etwas blank da“, gesteht auch Jürgen Wechsler mit Blick auf Werkverträge ein. Insbesondere deshalb werde dieses Thema bei der Konferenz intensiv diskutiert, um hier „kreative Maßnahmen“ ergreifen zu können. Eine solche Spaltung der Belegschaft könne nicht hingenommen werden. Leitbild für die Zukunft müsse sein: „Ein Betrieb, eine Belegschaft, ein Tarifvertrag“.

ZAAR: ein Uni-Institut für Lohndumping

Fromme Wünsche, gegen die sich findige Arbeitgeber durchaus zu wappnen wissen. An der LMU München werden Unternehmen mittlerweile exzellent dazu beraten, wie sie gesetzliche und tarifliche Regelungen zur Leiharbeit via Werkvertrag unterlaufen können. Das dort angesiedelte Institut ZAAR liefert fundierte Anleitung zum Lohndumping. Die darin involvierte juristische Fakultät lässt sich diese „Forschungsarbeit“ von den Arbeitgeberverbänden mit einer 55 Millionen teuren Stiftung vergelten. Für Wechsler ist angesichts dieses Szenarios vor allem die Politik gefordert. Diese müsse prekäre Beschäftigung „mit geeigneter Regulierung“ eindämmen.

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