Darf ein britischer Staatsbürger gegenüber einem schwedischen Fernsehsender auf deutschem Boden straflos den Holocaust leugnen? Nein, sagt das Regensburger Amtsgericht. Beim zweiten Anlauf im Verfahren gegen Richard Williamson hat es den Bischof erneut zu einer Geldstrafe verurteilt. Williamsons Rechtsanwälte wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Zentral ist die Frage: Konnte der Bischof wissen, dass seine Aussagen in Deutschland öffentlich werden würden?„Nein.“ Er habe mit keinem anderen Urteil gerechnet, sagt Edgar Weiler, als er nach einem fast achtstündigem Verhandlungstag lächelnd den Gerichtssaal verlässt. Der Holocaustleugner Richard Williamson wurde eben vom Regensburger Amtsgericht wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Dabei haben Weiler und sein Kollege Andreas Geipel so engagiert für ihren Mandanten gekämpft.
Viele Anträge und der übliche Quatsch
Eine Flut an Beweisanträgen haben sie gestellt. Minutenlang haben sie darüber referiert, wie hinterhältig schwedische Journalisten dem arglosen Bischof da „eine Falle gestellt“ hätten. Darüber, dass Williamsons Holocaustleugnung vor laufenden Kameras eigentlich „ein Hintergrundgespräch“ gewesen sei und nicht hätte verbreitet werden dürfen. Darüber, dass es nicht Williamson, sondern die Journalisten seien, die sich strafbar gemacht hätte. Und darüber, dass schon der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen ihren Mandanten rechtswidrig sei.
Andreas Geipel und Edgar Weiler im Interview. Michéle Renouf filmt derweil Prozessbeobachter und Journalisten. Foto: as
Weiler und Geipel haben außerdem gefordert, das Verfahren einzustellen. Und freilich durfte auch der – bei Prozessen rund um Holocaustleugnung stets gestellte – Antrag nicht fehlen, den §130 Strafgesetzbuch, der Volksverhetzung unter Strafe stellt, dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, weil er ja gegen das Grundgesetz verstoße. Recht auf freie Meinungsäußerung und so. Das ist zwar – höchstrichterlich bereits mehrfach festgestellt – Blödsinn. Aber es gehört zum Spiel. Und einen „langwierigen Gang durch die Instanzen“ hatten Geipl und Weiler bereits vor der Verhandlung angekündigt.
Die Judenhasser lauschen andächtig
Die Holocaustleugner-Riege im Publikum nimmt das dankbar auf: Michéle Renouf ist wie immer mit von der Partie, Antisemitin und Holocaustleugnerin aus dem britischen Jet Set. Etwas verspätet kommt Sylvia Stolz, ehemals Rechtsanwältin, ebenfalls vorbestraft, und Lebensgefährtin des gerade einsitzenden Horst Mahler, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, die von ihm so benannte „Holocaust-Justiz“ durch permanentes Leugnen und immer neue, bizarrere Strafverfahren zur Weißglut zu treiben und so den Rechtsstaat ad absurdum zu führen. Und schließlich Andreas Zischka, ein massiger Mann im Blaumann, der quer durch die Republik reist, um bei jedwedem Prozess gegen Volksverhetzer mit dabei zu sein, und sich selbst als Mitglied der „Ernst-Zündel-Truppe“ bezeichnet, die wiederum nach einem notorischen Judenhasser benannt wurde. Im Verbund mit den etwas weniger bekannten Anhängern Williamsons lauschen sie andächtig den Ausführungen der Anwälte. Renouf darf auf der Pressebank Platz nehmen und filmt munter mit.
Dem gegenüber muten die Ausführungen des Leitenden Oberstaatsanwalts Edgar Zach eher gelangweilt und wenig engagiert an. Er scheint sich seiner Sache sicher zu sein. Zach meldet sich im Lauf des Verfahrens kaum zu Wort. Geht auf die meisten Vorhaltungen von Williamsons Verteidigern nicht ein. Und sein Schlussplädoyer ist im Grunde nur eine Wiederholung des neuen Strafbefehls, den die Staatsanwaltschaft dem holocaustleugnenden Bischof zugestellt hat und von dem sie nun hofft, dass er auch die nächsten Instanzen übersteht.
Schlamperei beim Strafbefehl
Wie berichtet, wurden im Februar 2012 die beiden Verurteilungen des Amts– und Landgerichts Regensburg gegen Williamson vom Oberlandesgericht Nürnberg aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Strafbefehl geschlampt. Vielleicht, weil der mediale Druck zu groß war.
Wortkarg und wenig engagiert: Oberstaatsanwalt Edgar Zach. Foto: as
Als Williamson im November 2008 – damals noch Mitglied der Piusbruderschaft – einem schwedischen Fernsehteam sechs Minuten lang seine Ansichten über den Holocaust in die Kameras plauderte, als er den Massenmord an den Juden bestritt und en detail so ziemlich alle „Argumente“ ausbreitete, die man aus den Bettlektüren der Holocaustleugner-Szene kennt (Als Einstieg: Argumente gegen Holocaustleugner), als er schließlich noch „die Ausbeutung der Deutschen“ wegen deren „Schuldkomplex“ beklagte und dieses Interview zwei Monate später für breite mediale Aufmerksamkeit und helle Empörung inklusive mehrerer Strafanzeigen sorgte, musste die Regensburger Staatsanwaltschaft einerseits schnell handeln, glaubte sich aber andererseits wohl zu sehr auf der sicheren Seite.
Und so wurde Williamson ein Strafbefehl zugestellt, der zwar die einschlägigen Passagen des Interviews zitiert, aber völlig unerwähnt lässt, wo dieses Interview nun eigentlich öffentlich verbreitet wurde. Ein offensichtlicher Formfehler. Den beiden Gerichtsinstanzen in Regensburg fiel dies nicht auf – das Oberlandesgericht in Nürnberg hingegen hob beide Urteile auf und stellte das Verfahren vorübergehend ein. Das „unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegebene Interview“ stelle „lediglich eine noch nicht strafbewehrte Vorbereitungshandlung dar“, heißt es in dem entsprechenden Beschluss. Erst wenn die Aussagen öffentlich würden, sei Holocaustleugnung strafbar.
Ist Williamson für die Veröffentlichung verantwortlich?
Mit dem neuen Strafbefehl und der darauf fußenden Anklage glaubt die Staatsanwaltschaft nun, ausreichend nachgebessert zu haben. Die Internetseite des schwedischen Fernsehsenders, ein Bericht im Magazin Spiegel, Youtube und kath.net sind die Quellen, die jetzt mit Datum benannt werden. Ansonsten wurde der alte Strafbefehl wortgleich übernommen.
Williamson habe wissen müssen oder es zumindest billigend in Kauf genommen, dass seine Aussagen auf diesem Weg auch in Deutschland verbreitet werden würden, so Zach. Strafbar als Volksverhetzung.
Auf die (einzig bedenkenswerten) Einwände der Verteidigung, dass auch dieser Strafbefehl rechtswidrig sei, weil Williamson doch gar keinen Einfluss darauf gehabt habe, dass diese Veröffentlichungen stattfanden, ja, es auf gar keinen Fall gewollt habe, ja nicht einmal habe annehmen können, dass irgendetwas veröffentlicht werden würde, was in Deutschland bekannt werden könnte, geht Zach nicht ein.
Und Richterin Andrea Hausladen folgt dem Oberstaatsanwalt in ihrer Urteilsbegründung nahezu wortwörtlich. „Wenn ich vor einer Kamera spreche, muss ich damit rechnen, dass meine Aussagen auch öffentlich werden“, sagt sie in ihrem knappen Schlusswort. Ob das Urteil hält, wird sich spätestens beim nächsten Anlauf vor dem Oberlandesgericht Nürnberg zeigen.
Mit der Geldstrafe von 1.800 Euro bleibt Hausladen weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (6.500 Euro). Seit seinem Rauswurf aus der Piusbruderschaft sei Williamson praktisch mittellos, lebe bei Freunden und komme durch Spendenaufrufe über die Runden. Betrachtet man aber die leuchtenden Augen, mit denen die Holocaustleugner-Riege das Verfahren verfolgt hat, dann darf der Bischof sicher mit einem ganz angenehmen Auskommen rechnen. Das kann er auch brauchen: Seine Anwälte wollen notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Es ist nicht leicht für die Männerwelt, sich dem anderen Geschlecht auf eine Weise anzunähern, ohne dass man sich blamiert, lächerlich macht oder – und das ist manchmal der beste Fall – ignoriert wird. Flirtratgeber, Single-Börsen, Anbandel-Partys und Pick-up-Maschen versprechen unfehlbare Erfolgsstrategien für jedermann. Über deren Sinnhaftigkeit lässt sich streiten, aber immerhin dürfte man(n) mit diesen Tipps straffrei ausgehen. Ganz im Gegensatz zu einem 32-jährigen Regensburger, der wegen fehlgeleiteter Annäherungsversuche neun Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommen hat – und damit noch glimpflich davon gekommen ist.
„Konstruktive Gespräche“ seien es gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt zum Treffen von Politikern und Fachleuten in Sachen Wohnungsbau am Montag. Und tatsächlich scheint eine Sozialquote von 20 Prozent in Neubaugebieten nun in Kürze beschlossen zu werden. Dennoch gibt es innerhalb der Koalition noch einige Diskussionen. Die Basis macht das unruhig. Ein SPD-Ortsverein hat die Fraktion zwischenzeitlich gar aufgefordert, die Koalition mit der CSU „zu überdenken“.
Jetzt ist es raus: Christian Schlegl soll Oberbürgermeister werden. Zumindest, wenn es nach dem amtierenden OB Hans Schaidinger geht. Auf dem Neujahrsempfang der CSU-Verbände im Stadtsüden empfahl Schaidinger den Fraktionsvorsitzenden Schlegl offiziell als OB-Kandidaten und appellierte an die „Vernunft“ der Regensburger CSU. Ein gewagtes Unterfangen, dem der Kronprinz Schlegl gelassen entgegensieht.
Er ist kein Bischof mehr, nur noch ein 72jähriger Volksverhetzer: Richard Williamson. Am kommenden Mittwoch geht der Prozess gegen den ehemaligen Piusbruder in eine neue Runde. Doch der zu erwartende Fan-Club wird erneut ohne sein Idol auskommen müssen.
Das geplatzte Forschungsprojekt zum sexuellen Missbrauch innerhalb der katholischen Kirche ist für einige Opfer kein Grund zur Trauer. Beim „Unabhängigen Archiv ehemaliger Regensburger Domspatzen“ hat man vom Anfang an an dessen Sinn gezweifelt. Nun wollen die dort zusammengeschlossenen Missbrauchsopfer dem Kriminologen Dr. Christian Pfeiffer ihre Zahlen zur Verfügung stellen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat unterdessen angekündigt, Pfeiffer zu verklagen. Der sieht einer solchen Auseinandersetzung „mit Freuden“ entgegen.
Das Forschungsprojekt zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ist gescheitert. Der von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragte Kriminologe erhebt schwere Vorwürfe. Offenbar wird dabei ein wesentliches Dilemma der Bischofskonferenz: Sie kann solche Forschungsaufträge nicht ernsthaft vergeben. Es steht jedem Bischof frei, sich zu verweigern. Und das Beispiel Regensburg macht deutlich: Hier wurde bislang nicht aufgeklärt, sondern Aufklärung verhindert. Ohne Rücksicht auf Verluste. Und ohne Konsequenzen.
Mieten, die sich nach der Sanierung verdoppeln? Nicht bei einem kommunalem Unternehmen, sollte man meinen. Doch, sagt der Mieterbund Regensburg. Am Dienstag stellten die beiden Vorsitzenden einen aktuellen Fall bei der städtischen Tochter Stadtbau „an der Kante zur Luxussanierung“ vor. Jetzt soll der Stadtrat handeln und dem Kommunalunternehmen deutliche Vorgaben machen.
Nicht verfassungsfeindlich, nicht frauenfeindlich, nicht im Kampf für einen katholischen Gottesstaat und auch nicht die Spur antisemitisch: Glaubt man einer Gegendarstellung, die von der erzkatholischen Piusbruderschaft erstritten wurde, unterscheiden sich die überzeugten Gotteskrieger kaum von den liberalen Weicheiern, die sie sonst so gern kritisieren. Versuch einer Ehrenrettung.
“Nur wer Geschichte fälscht, kann sie nachhaltig verändern!” Herr Lunger, Kulturreferent von Kasperlhausen “Welterbealarm!” heißt die brandaktuelle Produktion des Theater Larifari für Erwachsene. Anlässlich der Karikaturen-Ausstellung im Kunst- und Gew(elt)erbeverein, Ludwigstraße 6, spielen Christoph Maltz und Sebastian Haimerl an insgesamt sechs Terminen zwischen den Jahren. Der Kasperl Larifari hat ein niegelnagelneues Theaterwagerl bekommen, mit dem […]
Als ihm auf seinen Spruch, er käme von draußen vom Walde her ein “Mir sammer a vom Woid und etz mach de Däier zou” entgegnet wurde, wurde Student Karsten Hinrichs klar, dass ihn sein Navigationssystem in die falsche Geststätte geführt hatte. Karikatur: Efeska Jetzt aber wirklich: Wir machen eine kurze Pause bis Anfang Januar und […]
Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei. Auch unser Adventskalender findet heute seinen Abschluss. Die weihnachtliche Ehre, das fulminante Finale unserer Reihe zu stellen, haben selbstverständlich die Bürgermeister: Oberbürgermeister Hans Schaidinger, CSU, 2. Bürgermeister Gerhard Weber, CSU, und 3. Bürgermeister Joachim Wolbergs, SPD. Es war uns ein Fest. Feiern Sie selbiges!
Das Warten ist immer am schlimmsten. Einer Statistik zufolge verbringt der Mensch fünf Jahre seines Lebens damit – beim Arzt, an der roten Ampel, auf den nächsten Gehaltsscheck, aufs Christkind. Wir haben die Zeit des Wartens für vier Stadträte nun um satte 23 Tage verlängert. Hoffentlich wussten sie diese Zeit gut zu nutzen! Aber keine Sorge, wir haben niemanden vergessen. Am längsten in der Warteschleife unter den ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern waren Armin Gugau, CSU, Margit Wild, SPD, Jürgen Mistol, Grüne, und Hubert Lankes, Freie Wähler.
Normalerweise gibt es die großen Portionen in Adventskalendern immer erst am Heiligen Abend. Da es aber zu viele Stadträte gibt und keiner das Nachsehen haben soll, müssen wir schon das vorvorletzte Türchen mit etwas mehr “Schokolade” füllen. Deshalb gibt es heute das erste Trio-Türchen, passend zum bevorstehenden Fest sind alle Abgehandelten “christlichen” Ursprungs: Christian Schlegl, […]
Mit “Der Hobbit – Eine unerwartete Reise” liefert Peter Jackson den ersten Teil seiner zweiten Mittelerde-Trilogie ab. Allerlei technischer Bombast soll die Buchvorlage Tolkiens zu einem ähnlich atemberaubenden Spektakel machen wie einst “Der Herr der Ringe”.
Schokolade ist wohl die gängigste Süßigkeit, die sich hinter den Türchen von Adventskalendern verbirgt. Die Schokoladenseite, von der sich Stadträte naturgemäß gern selber zeigen, ist es aber nicht zwangsläufig, die wir in unserem Adventskalender präsentieren. Heute: Hans Renter (CSU, Gugau-Lager) und Rudi Eberwein (CSU, Schaidinger-Lager).
Liebe Leserinnen und Leser! Vielleicht ist dies die letzte Folge des Stadtrats-Adventskalenders, die Sie lesen. Schließlich ist für heute, 21. Dezember, der Weltuntergang angesagt. Vielleicht haben wir aber auch Glück und wir können bis zum 24. Dezember noch ein paar Türchen öffnen. Den Weltuntergang bedeuten unsere Portraits hoffentlich für keinen der Stadträte, auch nicht für Christa Meier, SPD, und Margit Kunc, Grüne, die sich an diesem unheimlichen Tag hinter dem Türchen verstecken.
Die Diözese Regensburg hat zu Weihnachten nicht nur einen neuen Bischof, sondern auch Post aus Karlsruhe erhalten. Im Rechtsstreit mit unserer Redaktion hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der Diözese am 3. Dezember 2012 abgewiesen (1 BvR 558/12).
Im Jahr 2012 gibt es keinen Adventskalender mehr, den es nicht gibt: sexy Adventskalender, Tee-Adventskalender, Software-Adventskalender und sogar Mathe-Adventskalender haben es auf den Markt geschafft. Auch mit wenig Zahlenzauberei können sich die Regensburger Stadträte ausrechnen, dass ihnen irgendwann ein Türchen im Stadtrats-Adventskalender von Regensburg Digital geöffnet wird. Ausgerechnet heute dabei: Richard Spieß, die LINKE, und Klaus Rappert, SPD.
Der Begriff „Advent“ hatte nicht immer einen religiösen Bezug. Im alten Rom stand „Adventus“ meist für die Ankunft oder den Besuch eines Amtsträgers. Mancher Amtsträger im Regensburger Stadtrat wurde bereits kurz nach seiner Ankunft von den entscheidenden Plätzen verbannt, andere wiederum scheinen noch gar nicht wirklich im Stadtrat angekommen zu sein. Heute: Lothar Strehl (SPD) und Gabriele Opitz (FDP).