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„Kirchensteuer-Rebell scheitert mit Klage“, schlagzeilte Spiegel Online am Mittwoch. Eine Falschmeldung, die der Nachrichtenagentur dpa entsprungen ist und die zahlreiche Medien übernahmen. Tatsächlich war genau das Gegenteil der Fall und – Gott sei Dank – entscheidet in Deutschland bislang noch kein weltliches Gericht über Fragen des Glaubens.

Nur Bares ist Wahres in der katholischen Kirche. Entschieden haben das allerdings die deutschen Bischöfe (hier die Erzbischöfe Reinhard Marx und Robert Zollitsch) und kein weltliches Gericht. Foto: Archiv/ as

Dass zahlreiche Medien auf Nachrichtenagenturen zurückgreifen, ist bekannt und es ist auch nichts Ungewöhnliches. Dass sie samt und sonders eine Falschmeldung übernehmen, kommt hingegen (hoffentlich) eher selten vor. Vergangenen Mittwoch ist es allerdings der Nachrichtenagentur dpa „gelungen“, vom Spiegel, über die Süddeutsche Zeitung bis hin zur FAZ zumindest eine Verzerrung der Tatsachen zu verbreiten. Bei dem Rechtsstreit um die Frage, ob ein vorm Standesamt erklärter Kirchenaustritt mit dem Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ gültig ist, brachte dpa die Nachricht unters Volk, dass der Kirchensteuerrebell Hartmut Zapp vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig „gescheitert“ sei. Das Gericht habe entschieden, dass ein Teilaustritt aus der katholischen Kirche nicht möglich sei. Das ist gleich in mehrfacher Hinsicht falsch.

Keine Klage, keine Niederlage, keine Entscheidung zum Glauben

Zum einen hatte Zapp überhaupt nicht geklagt – er war zu dem Verfahren nur beigeladen. Zum anderen ist das Erzbistum Freising mit seiner Klage gegen das Standesamt, das Zapps Austrittserklärung entgegen genommen und für gültig befunden hatte, in juristischer Hinsicht in vollem Umfang gescheitert. Das Bistum wollte die Austrittserklärung wegen des Zusatzes „Körperschaft öffentlichen Rechts“ für ungültig erklären lassen. Und das ist nicht gelungen.

Die dpa-Kurzmeldung im Original. Zwischenzeitlich habe die meisten Medien die entsprechenden Formulierungen geändert.

Zum Dritten wurde über die Frage, ob man trotz Kirchenaustritts gegenüber dem Staat weiterhin von der Kirche als Katholik anerkannt wird, nicht entschieden. Das, so der Vorsitzende Richter Werner Neumann, sei nicht Sache des Staats, sondern der Kirche, was auch irgendwie logisch erscheint, sofern dieser Staat säkular sein sollte. „Wir spielen da den Ball zurück ins Feld innerkirchenrechtlicher Auseinandersetzungen“, so der Vorsitzende Richter. Das Ganze hätte man in einer Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts nachlesen können, so man denn gewollt hätte. Aber das scheint sowohl dpa wie auch den Abnehmern der dpa-Meldung des Aufwands zu viel gewesen zu sein.

Manche Medien reagieren, andere nicht

Spätestens nach einem Hinweis des nicht eben unbekannten Lawbloggers Thomas Stadler hätte man sich zumindest korrigieren können (wie das etwa bei der SZ geschehen ist). Spiegel Online aber titelt bis heute: „Kirchensteuer-Rebell scheitert mit Klage“. Was scheren schon irgendwelche Details. Vielleicht ist man aber einfach nur zu faul, um die Details zu erläutern. Etwas anderes ist es nun, wie die katholische Kirche mit jenen umzugehen gedenkt, die den staatlich beigetriebenen Ablass nicht mehr entrichten wollen. Unmittelbar vor dem Urteil in Leipzig war die Deutsche Bischofskonferenz mit einem Dekret an die Öffentlichkeit gegangen, das all jene, die nicht zahlen von den Sakramenten ausschließt – de facto kommt das einer Exkommunizierung gleich, auch wenn dieses Wort tunlichst vermieden wird. Kirchenrechtler bezweifeln zwar, dass dieses Dekret mit dem „Codex Iuris Canonici“, dem katholischen Gesetzbuch, übereinstimmt – an der Haltung der deutschen Bischöfe, dass es Seelenheil nur gegen Scheinchen gibt, dürfte das aber kaum etwas ändern.

Juristischer Sieg für Regensburger Kirchensteuerrebellen?

Insofern dürfte der Regensburger Kirchensteuerrebell Andreas Janker (er war am Freitag für keine Stellungnahme zu erreichen) das Urteil von Leipzig eher mit gemischten Gefühlen sehen. Einerseits dürfte er damit seine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in München gewinnen. Dort wird gleichfalls verhandelt, ob sein Austritt mit dem Zusatz „Körperschaft öffentlichen Rechts“ nun gültig ist oder nicht. Diese Frage scheint mit dem Grundsatzurteil aus Leipzig beantwortet zu sein. Andererseits wird es von der katholischen Kirche in Deutschland auch für Janker ohne Bares keine Barmherzigkeit geben. Mit der Frage übrigens, wie die Kirchen abseits der Kirchensteuer in Deutschland ansonsten staatlich alimentiert werden, hat sich bereits vor geraumer Zeit der Kirchenkritiker Carsten Frerk beschäftigt.
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