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„Sittenwidrig, unseriös, moralisch verwerflich“

„Porno-Pranger“-Kanzlei unterliegt in Musterprozess

Es sieht nicht gut aus, für den „Porno-Pranger“-Anwalt. Am Freitag unterlagen die Kanzlei U+C und der mit ihr verklagte Internetabzocker Frank Drescher in einem Zivilverfahren vor dem Regensburger Amtsgericht, das als Musterprozess gelten darf. Die Abmahnpraxis sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch vorsätzlich sittenwidrig“. Das Urteil dürfte auch strafrechtlich von Bedeutung sein.  gericht„Wenn man den Durchschnittsbürger fragen würde, was er davon hält, hätte er sicher eindeutige Bezeichnungen, die mir aber mein Amt verbietet.“ Doch ungeachtet dieser Einschränkung ließ das Urteil, das Richter Thomas Rauscher am Freitag verkündete an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Im Zivilverfahren (Az. 4 C 3780/12) gegen die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) und den bekannten Internetabzocker Frank Drescher zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass hier versucht wurde, andere Internet-Händler über Massenabmahnungen „vorsätzlich sittenwidrig“ abzuzocken.

Nur eine Fassade zum Abzocken

Geklagt hatte ein Online-Händler für Spielzeug und Modellbau, der im Auftrag von Drescher durch U+C wegen fehlerhafter AGBs abgemahnt worden war, sich dagegen erfolgreich gewehrt hatte und nun die Gerichtskosten ersetzt haben wollte. Das Gericht gab dem Kläger in vollem Umfang recht. Drescher war Inhaber der (mittlerweile pleite gegangenen) KVR Handelsgesellschaft, vorgeblich gegründet, um einen Online-Handel a la Amazon ins Werk zu setzen. Tatsächlich schaffte es Geschäftsführer Drescher vor Gericht – trotz viel Fabulierens – aber lediglich, Verkäufe nachzuweisen, die – hoch gegriffen – das Volumen von 2.500 Euro nicht überstiegen haben dürften. Der Hintergrund der Firmengründung war nach Überzeugung des Gerichts denn auch ein völlig anderer als der Verkauf irgendwelcher Waren. Richter Rauscher: „Die KVR wurde nur als Fassade aufgesetzt, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so die Möglichkeit zu schaffen, andere Online-Händler abzumahnen.“

700.000 Euro Abmahngebühren

Tatsächlich verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) im Auftrag der KVR innerhalb von nicht einmal zwei Wochen weit über 1.000 Abmahnungen an Online-Händler verschickt – die dafür anfallenden Anwaltsgebühren würden sich auf rund 700.000 Euro belaufen. Ein solches Verhalten sei „nicht nur unmoralisch und unseriös, sondern auch rechtlich sittenwidrig“. Ausdrücklich betonte Rauscher, dass die Gesetze, um eine solche Sittenwidrigkeit festzustellen, hohe Hürden, „so ziemlich die höchsten, die es gibt“, festlegen. Das Geschäftsgebaren müsse „gegen das allgemeine Anstandsgefühl verstoßen und zudem grob verwerflich“ sein. Beides sei klar gegeben. „Hier wurde versucht, mit einem Minimalaufwand auf Kosten anderer Geld zu machen.“

Machten die Kanzlei und der Abzocker gemeinsame Sache?

Nach Überzeugung des Gerichts deutet einiges darauf hin, dass U+C und Drescher gemeinsame Sache gemacht haben, um mit sittenwidrigen Massenabmahnungen einen sechsstelligen Betrag abzuzocken. Tatsächlich hätte Drescher, ginge alles mit rechten Dingen zu, an den Abmahngebühren nichts verdient. Diese kämen ausschließlich U+C zugute. Für den Fall, dass der Abgemahnte sich erfolgreich wehrt, müsste sogar Drescher selbst die Gebühren an U+C bezahlen. War dies jemals der Fall? U+C, namentlich Rechtsanwalt Thomas Urmann schwieg dazu vor Gericht. Auch bei der Frage nach der Zahl der Abmahnungen berief Urmann sich auf seine Schweigepflicht. Vor diesem Hintergrund, so Richter Thomas Rauscher, müsse man davon ausgehen, dass Dreschers Motive der Kanzlei bekannt waren und angesichts der bei Gericht vorgebrachten Beweise sei dies „auch nicht unwahrscheinlich“.

Staatsanwaltschaft: Urteil hat Folgen für strafrechtliche Ermittlungen

In dem Verfahren selbst ging es lediglich um Gerichtskosten in Höhe von rund 1.800 Euro. Allerdings dürfte das Urteil Vorbildcharakter haben. Sollte es in den nächsten Instanzen Bestand haben, könnte – angesichts der Vielzahl von Abgemahnten – eine regelrechte Klagewelle auf die Kanzlei und Frank Drescher zukommen. Das Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die strafrechtlichen Ermittlungen gegen U+C und Drescher haben. Bereits seit April ermittelt die Regensburger Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf versuchten Betrug. Erst kürzlich hatte Oberstaatsanwalt Dr. Wolfhard Meindl unserer Redaktion auf Nachfrage mitgeteilt, dass der weitere Verlauf der Ermittlungen und die eventuelle Eröffnung eines Verfahrens vom Ausgang des Zivilprozesses abhänge.
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