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Wer hat mehr Ahnung von Denkmalschutz: Das bayerische Landesamt für Denkmalpflege und das Denkmalamt der Stadt Regensburg oder Kulturreferent Klemens Unger? So könnte man die Fragestellung zusammenfassen, mit der sich seit kurzem das bayerische Kultusministerium beschäftigen muss.

Hotel Jakob1Die dort angesiedelte Oberste Denkmalschutzbehörde prüft derzeit eine Stellungnahme der Stadt Regensburg zu der umstrittenen Baugenehmigung im hinteren Bereich des Hotel Jakob (Stahlzwingerweg 1 und 3).

Wie berichtet, erhielt der Investor Oswald Zitzelsberger Anfang August die Genehmigung dort zwei weitere Gebäude zu errichten, die – zumindest laut Baugenehmigung – als Hotel-Erweiterung dienen sollen. Weil sich das städtische Denkmalamt weigerte, dem seine Zustimmung zu geben, setzte kurzerhand Kulturreferent Unger seine Unterschrift unter die denkmalrechtliche Genehmigung und markierte damit eine bemerkenswerte Kehrtwende, die allen bisherigen Stellungnahme zur Bebaubarkeit des Grundstücks zuwiderläuft.

Denkmalschützer: Grundstück freihalten

Die Freifläche mit der angrenzenden historischen Zwingermauer sei „ein wichtiges historisches Zeugnis“, heißt es in einer ausführliche Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege. Denkmalpflegerisches Ziel müsse es sein, die Grundstücke von einer Wohnbebauung frei zu halten. Dem hatte sich die Stadt Regensburg – bis zum Kauf durch Zitzelsberger – stets uneingeschränkt angeschlossen.

Die mittlerweile zum Hotel umgebaute ehemalige Jakobswache und das angrenzende Grundstück waren Anfang 2013 vom Freistaat Bayern im Rahmen eines Bieterwettbewerbs verkauft worden. Zitzelsberger hatte das höchste Gebot abgegeben.

Auskunft an andere Investoren: Bebauung nicht zulässig

Sowohl der Freistaat wie auch interessierte Investoren hatten im Vorfeld vom Bauordnungsamt der Stadt stets die Auskunft erhalten, dass eine Bebauung der Flächen am Stahlzwingerweg „nicht für zulässig gehalten“ werde. Es bestünden „erhebliche Bedenken“. Eine Auskunft, die sicherlich die Höhe der Gebote beim Bieterwettbewerb beeinflusst haben dürfte. Zu den Empfängern zählen etwa so potente Immobilieninvestoren wie die „Astaller Wohn- und Gewerbebau GmbH“ oder die „COOPIA Architekten GBR“.

Denkmalamtschef befürchtet Schadenersatzforderungen

„Aus diesem Sachverhalt heraus, unabhängig, ob die denkmalpflegerischen Stellungnahmen ‘falsch’ oder ‘richtig’ sind, ist eine Rechtssituation entstanden, deren Negieren oder Umkehrung zu Regress- und/ oder Schadenersatzforderungen führen könnte“, heißt es in einer E-Mail vom Juni an Oberbürgermeister Hans Schaidinger. Denkmalamtschef Heinrich Wanderwitz begründet darin zum wiederholten Male seine ablehnende Haltung zu der Genehmigung. Doch ohnehin, so Wanderwitz weiter, seien die denkmalpflegerischen Stellungnahmen zu den Grundstücken am Stahlzwingerweg „richtig (…) und ohne Schwierigkeiten verdichtbar“.

Recherchen des Kulturreferenten

Gegenüber dem Kultusministerium hat indes Kulturreferent Unger seine – zustimmende – Haltung verdichtet. Unger will nämlich auf Basis eigener Recherchen herausgefunden haben, dass die Fläche schon früher – 1811 – bebaut gewesen sein soll. Ein Umstand, der übrigens auch den Fachämtern bekannt ist und in den ablehnenden Stellungnahmen nicht unerwähnt bleibt. Bei den von Unger „entdeckten“ Gebäuden habe es sich um „Rad-Einstell-Halle“ und eine „Holz- und Kohlenlege“ – also einen Schuppen und Wellblechhütte – gehandelt, aus denen keine Wohnbebauung abgeleitet werden könne.

Wie lange die Prüfung durch die Oberste Denkmalschutzbehörde (Kultusministerium) und die anschließende Abstimmung mit der Obersten Baubehörde (Innenministerium) dauern wird, war am Montag nicht zu erfahren. Man wolle auf jeden Fall, „möglichst rasch“ zu einem Ergebnis kommen, heißt es aus der dortigen Pressestelle.

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