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Anfrage an die Staatsregierung

Schäfers-Affäre beschäftigt den Landtag

Die stellvertretende Vorsitzende des Hochschulausschusses hat sich in der Nebentätigkeiten-Affäre an der Uni Regensburg mit einem Fragenkatalog an die bayerische Staatsregierung gewandt. Dabei geht es auch um eventuelle Schadenersatzansprüche der IVG-Aktionäre. Isabell ZachariasJetzt muss sich auch der Landtag mit der Affäre um den Regensburger Professor Dr. Wolfgang Schäfers befassen. Unserer Redaktion liegt eine Anfrage der SPD-Abgeordneten Isabell Zacharias (Foto) an die bayerische Staatsregierung vor. Die stellvertretenden Vorsitzenden des Hochschulausschusses verlangt darin detaillierte Aufklärung zu den Nebentätigkeiten von Schäfers bei der IVG AG und dem Privatbankhaus Sal. Oppenheim. Wie berichtet, gibt es mehrere Ungereimtheiten in den Angaben von Schäfers, dem Wissenschaftsministerium und der Universität Regensburg.

Nebentätigkeiten: Wie läuft das bayernweit?

Ungeklärt ist unter anderem, auf Basis welcher Genehmigung Schäfers derzeit als Vorstandssprecher der IVG AG arbeitet. Völlig widersprüchlich sind die Angaben zu Schäfers Tätigkeit für Sal. Oppenheim zwischen 2005 und 2007. Vergangene Woche hat deshalb ein Anonymus unter dem Pseudonym „Edward Snowden“ Strafanzeige erstattet. Die Regensburger Staatsanwaltschaft prüft diese Anzeige derzeit auf Plausibilität. Doch Zacharias Anfrage geht noch über den „Fall“ Schäfers hinaus. Sie fordert auch Aufklärung zur generellen Praxis bei der Genehmigung von Sonderurlaub und Nebentätigkeiten an der Universität Regensburg im Speziellen und in Bayern im Allgemeinen. Tatsächlich gibt es – wohl nicht nur in Regensburg – einige Professoren, die neben ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit, deretwegen sie sich mit diesem Titel schmücken dürfen, eine recht rege Geschäftstätigkeit offenbaren. Eigentlich gilt hier die Faustregel, dass eine Nebentätigkeit nicht mehr als einen Arbeitstag pro Woche in Anspruch nehmen darf und die Einkünfte daraus 30 Prozent des Gesamteinkommens nicht überschreiten dürfen.

Milliardenverluste für IVG-Aktionäre: Ist der Freistaat haftbar?

Eine Frage von Zacharias in Zusammenhang mit Schäfers Vorstandstätigkeit bei der IVG könnte Sprengstoff von ganz anderer Seite bergen:
„Besteht die Besorgnis, dass die Universität Regensburg oder das Wissenschaftsministerium (in beiden Fällen der Freistaat Bayern) von geschädigten Gläubigern und Anlegern der IVG in Regress in nicht absehbarer Höhe (Milliarden Euro) genommen werden könnte?“
Tatsächlich wird die Frage von Schadenersatz in Anleger-Foren derzeit heftig diskutiert. Nach wie vor droht dem Immobilienkonzern die Insolvenz und selbst im Falle der Rettung bleiben die Aktionäre auf Milliardenverlusten sitzen. Die einst mit 30 Euro bewertete Aktie ist mittlerweile noch sieben Cent wert. Und wenn Schäfers – wie von ihm und der Universität verkündet – seit Jahresanfang seinen Vorstandsjob nur als Nebentätigkeit ausführt – konnte er dann wirklich mit voller Kraft gegen eine Abwendung der Insolvenz und im Interesse der Aktionäre arbeiten?
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