Vor gut zwei Jahren hat sich die Tochter eines Regensburger Rechtsanwalts eine Wohnung gekauft. Doch nun können sie und ihr Lebensgefährte dort nicht einziehen. Schuld daran ist eine schwerbehinderte Frau. Da darf der Herr Papa in den Schriftsätzen schon mal etwas ruppiger werden.
Markus Bauer kümmert sich seit Jahren um seine Mutter Christa. Nicht “sozialadäquat” meint dazu ein Regensburger Rechtsanwalt, der die Frau aus ihrer Mietwohnung klagen will.
„Wir sehen überhaupt keinen Grund, das journalistisch aufzuarbeiten. Ich untersage Ihnen, meinen Namen, den meiner Mandantin oder irgendetwas, was auf uns hindeutet, zu erwähnen.“ Herr Rechtsanwalt L. ist ungehalten. Und als wir ihn doch noch etwas fragen wollen, fängt der Baurechtler an zu brüllen und legt schließlich auf. Es ist auch eine ärgerliche Geschichte.
Vor gut zwei Jahren hat sich die Tochter des Regensburger Rechtsanwalts, nennen wir sie Janine, eine Wohnung in Regensburg gekauft. Schön gelegen, am Gries. Einem Stadtteil, der gemeinhin zu Stadtamhof gerechnet wird, aber doch noch etwas abseits liegt und allen – durch Immobilienspekulationen bedingten – Veränderungen zum Trotz noch eine fast dörfliche Struktur aufweist. Doch nun können Janine und ihr Lebensgefährte dort nicht einziehen. Und schuld daran ist eine Frau mit Schwerbehindertengrad 100.
Seit 40 Jahren lebt Frau Bauer am Gries
In der Wohnung, die Janine gekauft hat lebt Christa Bauer. Seit über 40 Jahren wohnt sie am Gries. Gemeinsam mit ihrem verstorbenen Mann, der hier geboren ist, hat sie dort eine Familie gegründet und ihre drei Kinder großgezogen. Sie kennt die Nachbarn und die Nachbarn kennen sie. Wegen einer Herzerkrankung und nach mehreren schweren Krebsoperationen ist sie seit einigen Jahren schwerbehindert und auf Unterstützung durch ihren Sohn Markus angewiesen. Doch mit einem Rollator kann sie sich noch in ihrem Viertel bewegen, Freunde und Nachbarn treffen, ihr soziales Umfeld pflegen. „Das ist mein Gries“, sagt die heute 72jährige.
Ruppige Entmietung in den 90ern
Herr L. kennt Christa Bauer schon lange. Mehrfach hat man sich vor Gericht gesehen. Schreiben von ihm mit Androhung strafrechtlicher Schritte hatte sie schon vor Jahren im Briefkasten. Als Rechtsanwalt hat L. den Bauspekulanten Heider vertreten, der das Haus, in dem Christa Bauer seit 1973 lebt, Mitte der 90er Jahre gekauft hatte. Mit zum Teil recht rüden Methoden wurde damals versucht, die Mieter zum Auszug zu bewegen: Wasserleitungen wurden tagelang gekappt, das Dach wurde – ohne das es notwendig gewesen wäre – abgedeckt, so dass es in die Wohnung regnete. Kamine wurden abgerissen, was die Öfen in den Wohnungen unbenutzbar machte. Schlösser zu Wohnungen wurden unter fadescheinigem Vorwand aufgebrochen. Anwaltsbriefe mit der Androhung strafrechtlicher Konsequenzen flatterten in die Briefkästen der Mieter.
Christa Bauer blieb als einzige
„Vertreibung aus dem Paradies?“, titelte seinerzeit die Mittelbayerische Zeitung einen der zahlreichen Artikel über die skandalösen Vorgänge am Gries. Und auch die Zeitung des Mietervereins war damals voll mit Berichten über die rüden Entmietungsmethoden. „Herr L. war damals der Haus- und Hofanwalt von Herrn Heider“, erinnert sich der Geschäftsführer des Mietervereins Willibald Bauer (nicht verwandt mit Christa Bauer).
Am Ende zogen die meisten Mieter – mal mehr, mal weniger freiwillig – aus. Ihre Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt und verkauft. Nur Christa Bauer hielt damals allen Schikanen stand. Sie erhielt einen neuen Mietvertrag. Ihre Wohnung gehörte der Tochter des Bauspekulanten Heider, für die L. ebenfalls immer wieder als Rechtsanwalt fungiert.
Mitte 2011: Kündigung wegen Eigenbedarf
Doch mit diesem, wenn man so will, Burgfrieden, war es Mitte 2011 vorbei. Damals kauften Janine und deren Mann die Wohnung. Unmittelbar darauf erhöhten sie (auf Basis überhöhter Quadratmeterangaben) nicht nur die Miete, sondern kündigten auch prompt das Mietverhältnis mit Christa Bauer. Begründung: Eigenbedarf. Sie und ihr Mann planten, eine Familie zu gründen, heißt es in dem Kündigungsschreiben. Dafür sei die Wohnung ideal geeignet. Bauer solle binnen der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Jahr ausziehen.
Seit die Rentnerin dieser Kündigung mit Verweis auf ihren Gesundheitszustand widersprochen hat, wird der Aktenordner, in dem ihr Sohn Markus den Schriftverkehr mit Rechtsanwalt L., seiner durch ihn anwaltlich vertretenen Tochter und dem Amtsgericht Regensburg sammelt fast täglich dicker. Mittlerweile laufen zwei Räumungsklagen: Zu der ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine außerordentliche wegen angeblich unberechtigter Mietminderung gekommen. Und der Ton, den Rechtsanwalt L. in seinen Schriftsätzen anschlägt, ist bisweilen recht rau.
Beschimpfungen und Drohungen
Schreiben des Arztes von Christa Bauer, aber auch des Bezirksklinikums Regensburg, die den schlechte Gesundheitszustand der Frau bestätigen und in dem ein Umzug als „unzumutbare Härte“ beurteilt wird, bezeichnet L. durchweg als „Gefälligkeitsatteste“. Christa Bauer sei weder krank, noch am Gries verwurzelt. Und falls sie doch krank sei, habe man das beim Kauf der Wohnung nicht gewusst. In jedem Fall müsse sie raus. Und letztlich gehe es der Mieterin doch nur ums Geld, heißt es in einem Schriftsatz. Nebenbei wird – aus welchen Gründen auch immer – auch noch die Krebskrankheit ihres an Krebs verstorbenen Mannes bestritten.
Trotz der Bitte, den Schriftwechsel nur über Christa Bauers Rechtsanwalt oder den Mieterverein zu führen, um die schwerkranke Frau nicht unnötig zu belasten, fungiert Rechtsanwalt L. bisweilen als Bote, um ihr Schreiben zu überbringen, in denen mit Schadenersatzforderungen oder „rechtlichen Schritten zur Auskunftserlangung“ oder wegen angeblichen Prozessbetrugs gedroht wird.
„Meine Mutter ist wegen ihrer Herzprobleme und des angeschlagenen Gesundheitszustandes mehrfach zusammengebrochen“, sagt ihr Sohn Markus. „Die Schriftsätze haben ihr körperlich und nervlich sehr zugesetzt. Sie hat sich oft in den Schlaf geweint.“
Das „Muttersöhnchen“ ist nicht „sozialadäquat“
Markus Bauer lebt bei seiner Mutter und kümmert sich um sie. Sein Arbeitgeber hat ihm dafür sogar einen Heimarbeitsplatz genehmigt. In einem Schriftsatz wird er dafür regelrecht beschimpft. Wenn er selbst keine Lebenspartnerschaft eingehen könne oder wolle, so sei das seine Sache, heißt es darin. Die Kläger seien indes keine „Muttersöhnchen“. „Sozialadäquat“ sei es, „dass Erwachsene sich verselbständigen und selbst verwirklichen“. Mit Blick auf Christa Bauer sei „vielmehr davon auszugehen, dass eine Verbringung in ein auf optimale Versorgung (…) ausgerichtetes Pflegeheim notwendig ist“.
„Ob das alles noch seriös ist, wage ich doch stark zu bezweifeln“, sagt Willibald Bauer vom Mieterverein. Dass die Mieterin schwerkrank sei, hätte Rechtsanwalt L. angesichts der Vorgeschichte eigentlich bekannt sein müssen, so Bauer. Anlässlich eines Besichtigungstermins in der Wohnung – also noch vor deren Kauf – habe zudem sowohl er als auch die Tochter von Frau Bauer dies ausdrücklich betont. Tatsächlich gibt es auch ein von Rechtsanwalt L. unterzeichnetes Schreiben an den Mieterverein, in dem erklärt wird, man werde diesen Besichtigungstermin „so zurückhaltend und so problemlos wie möglich“ gestalten.
Gutachten soll Umzugsfähigkeit klären
Doch sei es wie es will: Heute wollen weder L., noch seine Tochter etwas über den Gesundheitszustand von Christa Bauer gewusst haben, der die Eigenbedarfskündigung nun in Verzug bringt. Rücksicht darauf nehmen sie, siehe oben, sowieso nicht.
Ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten soll jetzt die Umzugsfähigkeit der 72jährigen klären. 1.500 Euro musste Bauer dafür vorschießen. Erst wenn dieses Gutachten vorliegt, ist mit einer mündlichen Verhandlung zu rechnen.
Die Begründung „Eigenbedarf“, die Janine und deren Ehemann vorbringen, ist mit der häufigste Kündigungsgrund für Mietverhältnisse in Deutschland. Die Widerspruchsmöglichkeiten sind relativ begrenzt. Und sollte das Gericht den Eigenbedarf als begründet und gleichzeitig den Umzug für Christa Bauer nicht als unzumutbar ansehen, wird sie den Gries wohl verlassen müssen.
Tatsächlich Eigenbedarf?
Willibald Bauer vom Mieterverein beschleicht angesichts der ganzen Vorgeschichte „ein mulmiges Gefühl, ob die Begründung Eigenbedarf wirklich ehrlich gemeint ist“.
Rechtsanwalt L. indes bestreitet, das vehement und fungiert zudem durchgängig als Zeuge, um die missliche Lage seiner Tochter und seines Schwiegersohns zu belegen oder Zweifel daran auszuräumen, dass deren Lebensmittelpunkt tatsächlich in Regensburg liegt.
Christa Bauers Tochter indes, die bei der ersten Wohnungsbesichtigung zugegen war, hat gegenüber dem Gericht erklärt, dass L. von seiner Tochter gefragt worden sei: „Papa, was willst Du denn mit so einer Wohnung?“
Vater und Tochter schweigen
Weder Rechtsanwalt L. noch seine Tochter waren zu einem Gespräch bereit. In einer Mail von ihr heißt es:
„Wir geben in dieser Sache keine Stellungnahme ab, da wie Sie wissen ein Rechtsstreit anhängig ist. Desweiteren weisen wir Sie auf unser Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung hin. Wir sind NICHT einverstanden, dass wir in dem von Ihnen geplanten Artikel und Ähnlichem namentlich genannt werden und dass Informationen über uns geschildert werden, anhand derer eine Identifizierung unserer Identität möglich ist.“
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