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Kritik an Rieger-Vorstoß zu Mollath

„Ein Politiker-Vorschlag, der nichts bringt“

Dr. Franz Rieger ist nicht nur Abgeordneter, sondern auch Rechtsanwalt. Nun hat er – wohl in beiden Funktionen – Konsequenzen aus dem Fall Mollath gefordert, die für Kritik sorgen.
Konsequenzen aus dem Fall Mollath fordern viele (hier bei einer Demonstration im Juni in Nürnberg), doch nicht jede Forderung ist sinnvoll. Foto: http://www.flickr.com/photos/68082922@N06/

Konsequenzen aus dem Fall Mollath fordern viele (hier bei einer Demonstration im Juni in Nürnberg), doch nicht jede Forderung ist sinnvoll. Foto: http://www.flickr.com/photos/68082922@N06/

Konsequenzen aus dem Fall Mollath. Solche wollen im Moment viele ziehen. Und solche werden – es ist gerade Landtagswahlkampf – verschiedentlich von der Politik gefordert. Unter anderem vom Regensburger Landtagsabgeordneten Dr. Franz Rieger (CSU). Der Rechtsanwalt hat deshalb am Mittwoch via Pressemitteilung gefordert, Anträge für Wiederaufnahmeverfahren künftig zentral prüfen zu lassen. Entweder bei ausgewählten Oberlandesgerichten oder gleich beim Bundesgerichtshof. Dieser solle künftig zuständige „erste und letzte Instanz“ sein, so Rieger. „Unter rechtspolitischen Gesichtspunkten wäre dies ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Rechtssicherheit im ganzen Bundesgebiet.“ Tatsächlich?

„Das geht in die völlig falsche Richtung“

Bei der „Initiative bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ (BSS) sieht man Riegers Vorstoß kritisch. „Auf den ersten Blick mag sich der Vorschlag einer Spezialisierung sicher gut anhören“, sagt BSS-Vorstand Dr. Jan Bockemühl. Riegers Vorschlag habe aber zur Folge, dass ein ganzer Instanzenzug wegfalle. „Und das geht in die völlig falsche Richtung“, so der Regensburger Strafrechtler. Die Erfahrung zeige, dass Wiederaufnahmeanträge meist erst in der zweiten Instanz erfolgreich seien. Das war im Fall Mollath so, wo das Landgericht Regensburg eine Wiederaufnahme abgelehnt hat und erst das Oberlandesgericht Nürnberg eine solche anordnete. Als weiteres Beispiel nennt Bockemühl den Mordfall Rudolf Rupp.

Entscheidungen können nicht mehr überprüft werden

Fünf Angehörige des Toten waren 2005 vom Landgericht Ingolstadt zu Haftstrafen verurteilt worden, weil sie ihn angeblich erschlagen, anschließend zerstückelt und die Leichenteile an ihre Hunde verfüttert haben sollen. Vier Jahre später wurde die Leiche von Rupp in seinem Mercedes in einem Stausee gefunden. Äußere Verletzungen konnten nicht festgestellt werden. Das Landgericht Landshut lehnte eine Wiederaufnahme des Verfahrens dennoch ab – die Begründung kurz gefasst: tot sei schließlich tot. Erst das Oberlandesgericht München gab den Wiederaufnahmeanträgen der Verteidigung am Ende recht. Die beschuldigten Angehörigen hatte ihre Haftstrafen zu diesem Zeitpunkt bereits abgesessen. Mit Riegers Vorschlag falle die Möglichkeit weg, die Entscheidung über einen Wiederaufnahmeantrag in einer weiteren Instanz überprüfen zu lassen, kritisiert Bockemühl. „Das führt weder zu mehr Rechtssicherheit noch zu mehr Gerechtigkeit. Das ist ein Politiker-Vorschlag, der sich gut anhört, aber nichts bringt.“

Stattdessen: Mehr demokratische Kontrolle der Justiz

Die BSS hat indes selbst Konsequenzen aus dem Fall Gustl Mollath gefordert. Dieser sei die Kehrseite der mangelnden demokratischen Kontrolle der Justiz in Bayern. Bislang liefen die Einstellung und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten hier „nach wenig transparenten Mechanismen ab“, heißt es in einer Pressemitteilung der BSS. Dabei könne die Ministerialbürokratie Einfluss nehmen, aber keine Parlamentarier. Nach den Vorstellungen der BSS sollen Richter und Staatsanwälte künftig demokratisch legitimiert werden – etwa über den Parlamenten angegliederte Richterwahlausschüsse, wie sie in anderen Bundesländern existieren. „Die Vorgabe des Grundgesetzes, dass die Justiz unabhängig ist, bedeutet nicht, dass die Justiz ein Eigenleben führen kann“, heißt es zur Begründung.
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