In eigener Sache: Was soll das, Herr Schottdorf?
Nach unserer Berichterstattung über die Ermittlungen der bayerischen Justiz gegen den Journalisten Hubert Denk hat der Laborunternehmer Dr. Bernd Schottdorf juristische Schritte gegen unsere Redaktion eingeleitet. Eine Antwort.
Sehr geehrter Herr Schottdorf,
über die Anwaltskanzlei Bub, Gauweiler & Partner haben Sie uns am Dienstag Ihre Forderungen nach einer Gegendarstellung und einer Unterlassungserklärung zukommen lassen.
Sie möchten, dass wir einen bestimmten Eindruck nicht mehr erwecken sollen, den Sie aus einem Artikel herauszulesen glauben, in dem wir über die Ermittlungen gegen den Journalisten Hubert Denk berichten. Kurz gesagt wollen Sie uns deshalb einen gehörigen Teil dieses Berichts verbieten lassen.
Klagen Sie gern, Herr Schottdorf?
Wir sind weder das erste, noch das einzige Medium gegen das Sie so – per Eindrucksunterlassung – vorgehen. Viele Journalisten können über mal mehr, mal weniger erfolgreiche Versuche von Ihnen erzählen, unliebsame Berichterstattung zu unterbinden.
Beispielhaft erwähnt sei Ihr Vorgehen gegen Bürgerblick-Herausgeber Hubert Denk, dem Sie vor zwei Jahren gleich einen ganzen Artikel verbieten lassen wollten, weil dieser einen falschen Eindruck erwecken würde. Ihr Ansinnen blieb in diesem Fall allerdings erfolglos. Wir haben darüber berichtet.
Wir wollen keine Missverständnisse
Um Missverständnisse zu vermeiden, wollen wir Ihnen mitteilen, welchen Eindruck wir haben, welchen Eindruck wir in dem von Ihnen angegriffenen Bericht wiedergeben und welchen Eindruck wir auch weiterhin wiederzugeben gedenken.
Wir haben den Eindruck, dass eine Staatsanwaltschaft mit erheblichem Eifer und enormem Einsatz gegen einen Journalisten ermittelt, der Ihre legale Parteispende an die CSU nebst persönlichen Begleitschreibens an Ministerpräsident Edmund Stoiber (hier der Wortlaut) veröffentlicht hat.
Wir haben den Eindruck, dass Sie diesen Journalisten wegen seiner Berichterstattung zuvor schon erfolglos per Zivilklagen mundtot machen wollten.
Wir haben den Eindruck, dass ein erheblicher Kontrast zwischen dem Vorgehen von Teilen der bayerischen Justiz gegen diesen Journalisten auf der einen und gegen Sie auf der anderen Seite besteht.
Kann man das nicht seltsam finden, Herr Schottdorf?
Zur Verdeutlichung:
Gegen Hubert Denk, der eine, darauf legen Sie ja Wert, völlig legale Parteispende an die CSU in Verbindung mit einem völlig legalen Begleitschreiben an den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber öffentlich gemacht hat, ermitteln mehrere Oberstaatsanwälte und ein Generalstaatsanwalt seit über drei Jahren, vernahmen über 50 Zeugen, unternahmen – kurz gesagt – eine der wohl größten Maulwurfssuchen in der Geschichte des Bayerischen Landeskriminalamts.
Gegen Sie, der Sie in Verdacht stehen, die Gesundheitskassen um zig Millionen betrogen zu haben, liegt seit fast zwei Jahren eine Anklage vor, die bislang noch immer zu keinem Gerichtsverfahren geführt hat.
Mal ganz offen, Herr Schottdorf: Meinen Sie nicht auch, dass ein unbefangener Beobachter all das ein wenig seltsam finden könnte? Oder denken Sie, dass dieser Eindruck falsch ist? Nun ja, Sie gehen zumindest nicht dagegen vor.
Wir verstehen Ihre Forderung nicht, Herr Schottdorf.
Stattdessen gehen Sie – mit Unterlassungs- und Gegendarstellungsforderung – gegen einen imaginären Eindruck vor, der weder durch den Bericht geweckt wird, noch in diesem enthalten ist: Gegen Sie solle nach wie vor ein sogenanntes Vorermittlungsverfahren wegen einer – wie bereits mehrfach erwähnt – legalen Parteispende laufen.
Wir sehen keinen Anlass, die Legalität Ihres Verhaltens (Spende, Begleitschreiben) nochmals festzustellen, haben aber dennoch Ihrem Wunsch durch einen Nachtrag in dem Text entsprochen.
Ihr Vorgehen ist indes sehr verwunderlich, um nicht zu sagen: absurd.
Wir lassen uns nicht einschüchtern.
Wir haben deshalb noch einen Eindruck:
Offenbar wollen Sie uns, ebenso wie andere Medien mit derartigen juristischen Drohungen, die viel Zeit, Aufwand und Energie kosten, lästig sein. Sie wollen uns eben irgendwie einschüchtern.
Vielleicht glauben Sie so, die Berichterstattung über einen Eindruck, der angesichts der bislang öffentlich bekannten Fakten auf der Hand liegt (siehe Anfang), den Sie aber nicht direkt angreifen, insgesamt zu stoppen.
Vielleicht glauben Sie so, Journalisten davon abhalten zu können, ihrer originären Aufgabe nachzukommen: zu recherchieren, Fragen zu stellen, gegebenenfalls zu kommentieren und dies der Öffentlichkeit mitzuteilen.
So viel Energie, Zeit und Geld, wo Ihnen doch bislang in keinem uns bekannten Bericht ein illegales Handeln vorgeworfen wird.
Ganz ehrlich, Herr Schottdorf: Das hinterlässt, zumindest bei mir, einen besonders bemerkenswerten Eindruck.
Der Vollständigkeit halber: Unser Rechtsanwalt Nils Pütz hat Ihrem Anwalt bereits mitgeteilt, dass wir Ihre Forderung nach Unterlassung und Gegendarstellung zurückweisen.
Mit freundlichen Grüßen.
Stefan Aigner