Der Holocaustleugner Richard Williamson wehrt sich weiter hartnäckig gegen seine Verurteilung. Bei der vierten Auflage des Prozesses gegen den 73jährigen war auch zu erfahren, was das alles mit Derrick zu tun hat und warum man in Argentinien eine Medienumfrage durchführen sollte.
Vom Bischof zum Idol der Antisemiten-Szene: Richard Williamson.
Das Klemmbrett, auf dem Andreas Kischka akribisch alles mitnotiert, was Richter und Verteidiger sagen, wirkt fast etwas zu klein geraten für den massigen Berliner im Blaumann. Zischka, der sich selbst als Mitglied der „Ernst-Zündel-Truppe“ bezeichnet – eine, wenn man so will, Hommage an den bekennenden Nationalsozialisten und Holocaustleugner dieses Namens – fehlt bundesweit bei fast keinem Prozess gegen jene, die es sich zur Lebensaufgabe gemacht haben, den industriellen Massenmord an den Juden kleinzureden, zu bestreiten, zu leugnen. Und so gehört Kischka ob dieser Leidenschaft am Regensburger Gericht zwischenzeitlich zu den bekannten Gesichtern.
Vier Prozesse in drei Jahren
Zum mittlerweile vierten Mal in den letzten drei Jahren wird hier gegen Richard Williamson verhandelt. In einem Interview in Zaitzkofen hatte der (mittlerweile ehemalige) Bischof der erzreaktionären Piusbruderschaft 2008 einem schwedischen Fernsehteam erklärt, dass es keine Gaskammern gegeben habe, dass allenfalls „200.000 bis 300.000 Juden“ in Konzentrationslagern „umgekommen“ seien und dass es eine „massive Ausbeutung der Deutschen“ gegeben hätte, die unter einem „Schuldkomplex“ litten. Dass diese Aussagen, mit denen er sich explizit an Deutsche gewandt hatte, in Deutschland, wo Holocaustleugnung im Gegensatz zu Schweden strafbar ist, die Öffentlichkeit erreichen könnten, will Williamson nicht geahnt und schon gar nicht beabsichtigt haben.
Zum ersten Mal verurteilte ihn das Amtsgericht im April 2010 deshalb wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe. Das Landgericht bestätigte dieses Urteil weitgehend im Juli 2011. Im Februar 2012 hingegen stellte das Oberlandesgericht Nürnberg das Verfahren wegen Mängeln im Strafbefehl ein. Und so erging ein neuer, überarbeiteter Strafbefehl, Williamson legte erneut Widerspruch ein und das Spielchen begann von vorne: Im Januar wurde er erneut verurteilt. Seit Montag läuft am Landgericht der Berufungsprozess.
Wiederholung vor leeren Rängen
Es wirkt alles wie eine Wiederholung der vorangegangenen Verhandlungen: Wieder einmal wird verlesen, warum die schwedischen Journalisten nicht zum Verfahren erscheinen. Wieder einmal muss die eigens bestellte Dolmetscherin untätig beim Prozess verharren. Wieder einmal werden die Kripobeamten vernommen, die Videos als Beweise aus dem Internet gesichert haben und wieder einmal gibt es bei deren Vorführung im Gerichtssaal technische Probleme. Dieses Mal dauert es sehr lange, bis Williamsons Aussagen über den Bildschirm flimmern. Der Beschuldigte selbst hat es, wie schon in der Vergangenheit, vorgezogen, ebenfalls nicht zu erscheinen. Und wie schon die letzten Male sind die Anträge der Verteidigung zahlreich und mannigfaltig.
Wegen des erwarteten Andrangs: Eine zweiseitige Verfügung zur Platzvergabe. Foto:as
Abgesehen von Kischka, einem Rudel Journalisten und einigen Rechtsreferendaren interessiert es aber ohnehin niemanden mehr, dass sich der 73jährige Brite weiterhin hartnäckig gegen seinen Strafbefehl wehrt. Der große Sitzungssaal wäre ohne die Medienleute quasi leer und so wirkt die zweiseitige Verfügung vor der der Tür des Gerichtssaals, in der die Ausgabe von Platzkarten bei übergroßem Interesse angekündigt wird, etwas skurril.
Dasselbe gilt für manchen Antrag der Verteidigung. Das Zweiergespann Professor Edgar Weiler und Dr. Andreas Geipel stellt auf die medienrechtliche Dimension des Falls ab. Williamson habe ja nicht wissen können, dass das Interview ins Internet eingestellt werden und damit auch in Deutschland Verbreitung finden würde. Er habe sogar noch versucht, dies per Einstweiliger Verfügung zu verhindern.
„Harry, fahr schon mal den Panzer vor…“
Außerdem, so Geipel, wisse ja „jeder Journalist“, dass die Einwilligung für ein Interview sich „nur auf den konkreten Zweck“ erstrecken würde und es nicht einfach so verbreitet werden dürfe. Das sei, so Geipel weiter, in etwa so wie mit Horst Tappert und Derrick. Nein, dabei geht es nicht um die Zugehörigkeit von Horst Tappert in der Waffen-SS, es geht um die posthuimen Verwertungsrechte des Fernsehkommissars.
Diese Serie werde zwar weltweit ausgestrahlt, so Geipel, aber für jede Nutzung in anderen Ländern gebe es neue Verträge und „für jeden Weiterverkauf bekommt man Geld“. Das hat mit Journalismus, Interviews und deren Verbreitung vermutlich genau so viel zu tun wie seine, Geipels Verträge für Buch- und Aufsatzveröffentlichungen, die er ebenfalls als Beweis vorlegen will, wofür auch immer.
Edgar Zeiler und Andreas Geipel (v.l.): Notfalls wollen siefür ihren Mandanten bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Foto: Archiv
Zum Beweis dafür, dass Williamson nicht habe wissen können, dass der schwedische Fernsehsender, für den er das Interview gab, auch über Satellit und Internet zu empfangen ist, fordert Geipel eine Umfrage in Argentinien, wo sein Mandant zu diesem Zeitpunkt als Bischof lebte und wirkte.
Urteil am 23. September
Die medienrechtliche Frage, die hinter alldem steckt, mag durchaus interessant sein: Darf ein britischer Staatsbürger auf deutschem Boden gegenüber einem schwedischen Fernsehteam den Holocaust leugnen? Ist dies ein öffentliches und damit strafbares Leugnen des Holocausts im Sinne der deutschen Rechtsprechung? Möglicherweise wird darüber erst der Europäische Gerichtshof entscheiden. Denn dass notfalls bis zu dieser Instanz prozessiert werden wird, haben die Rechtsanwälte des angeblich mittellosen Bischofs bereits angekündigt. So oder so wird Andreas Kischka noch einiges auf seinem Klemmbrett notieren können.
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